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Dieser Thread hat 2 Seiten: 1  2 
 
Autor Thema: Vorladung zur grünweißen Narrenzunft
InExtremo
Down Under
Usernummer # 801

 - verfasst      Profil von InExtremo   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Halli hallo

also heut morgen lag in meinem briefkasten ein brief der LPD mit einer vorladung grund: verstoß gegen das BtmG.

Ich hab aber noch nie etwas verkauft und wurde auch recht selten kontrolliert (also vor clubs und so) und bin auch sonst recht unauffällig was dieses Thema angeht. Also was kann der grund für die vorladung sein?? Und auf was muß ich achten am FR welche rechte hab ich was muß was kann was därf ich sagen???

danke für eure Infos

Aus: Schicksaal | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
nimm dir einen anwalt, lass den akteneinsicht anfordern, da du ja beschuldigter bist.
der schreibt den buetteln dann auch, dass du vorher nicht zur vernehmung kommst, und schon garnicht ohne anwalt.

du hast keine verpflichtung, einer vorladung der polizei folge zu leisten und als beschuldigter musst du auch absolut keine aussage ueber deinen namen und geburtsdatum hinaus machen.

wenn du unvorbereitet da hin gehst und dich in ein gespraech verstricken laesst, dessen zusammengefasstes ( oft verzerrtes ) Protokoll du nachher noch unterschreibst, kannst Du Dir nur schaden.

wenn es allerdings etwas wirklich gravierendes waere, was dir vorgeworfen wird, haette es wahrscheinlich eher eine hausdurchsuchung gegeben.

das delikt koennte uebrigens durchaus schon recht lange zeit zurueckliegen, so dass dir das jetzt garnicht direkt einfaellt.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Archer2000

Usernummer # 2345

 - verfasst      Profil von Archer2000   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
oh.. ich drück dir auf alle fälle die daumen!..

hehe tips kann ich dir leider keine geben *g*

Aus: Postapocalyptic Wasteland | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]  yim_falsemirror This user has MSN. The user's handle is msn@falsemirror.de
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
[hand] www.dancecube.de > drogerie > polizei

12. Sie haben das Recht zu schweigen...
Grundsätzlich müssen die Polizisten dich über deine Rechte und Pflichten belehren. Dazu gehört, dass sie dir mitteilen, ob du als Zeuge oder als Beschuldigte(r) vernommen wirst. Das ist wichtig, denn als Beschuldigte(r) musst du zu keinem Zeitpunkt eine Aussage machen, außer zu deinen Personalien - du hast das sogenannte Aussageverweigerungsrecht. Als Zeuge hast du nur ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn du durch deine Aussage Ehegatten, Verlobte oder Verwandte belasten würdest. Im Zweifelsfall empfielt es sich, erstmal nichts zu sagen, zumindest bis man mit einem Anwalt gesprochen hat.

Sie haben das Recht auf einen Anwalt.
Man hat immer das Recht, mit der Aussage zu warten, bis man (s)einen Rechtsanwalt konsultiert hat, mit dem man das weitere Vorgehen abstimmen sollte. Wer keinen Anwalt hat oder dieser zum Beispiel nachts oder am Wochenende nicht so ohne weiteres erreichbar sein wollte, kann man auch den anwaltlichen Notdienst (steht im örtlichen Telefonbuch oder Auskunft anrufen und Weiterverbinden lassen!) in Anspruch nehmen. Das Recht auf einen Pflichtverteidiger (auf Staatskosten) auch schon während der Ermittlungen ist davon abhängig, ob Staatswanwalt und Richter der Meinung sind, dass es auf jeden Fall zu einem Strafverfahren kommen wird. Auch wenn es zur Verhandlung kommt, ist man allerdings nicht verpflichtet, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings hat nur ein zugelassener Rechtsanwalt das Recht auf Akteneinsicht. Dieses Recht hat z.B. ein befreundeter Jura-Student kurz vor dem Staatsexamen, der einen aus Freundschaft kostenlos vertritt, nicht. Auch aus diesem Grund ist es immer ratsam, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

* 15. Wie es in den Wald ruft...
Es ist zu empfehlen, sich zwar selbstsicher und bestimmt, aber immer freundlich und diplomatisch den Beamten gegenüber zu geben. Nichts ist entwaffnender als Freundlichkeit und führt definitiv weiter als aggressive Konfrontation und die Verweigerung jeglicher Kooperation; allerdings sollte man sich selbst durch allzu kumpelhafte Art der Polizisten nicht zu Aussagen verleiten lassen, die man später bereuen könnte.
Die Polizei darf dich einschüchtern und unter Druck setzen. Sie darf aber natürlich nicht deinen freien Willen durch (körperliche) Misshandlung, Gewalt, Ermüdung, Verabreichung von Medikamenten, Nahrungsentzug, Quälerei, Hypnose oder Täuschung beeinträchtigen. Versprechen der Polizisten, dass eine Aussage strafmildernde Vorteile bringt, können sie nicht einhalten. Die Beamten dürfen dich darauf hinweisen, dass weitere Aussagen, die der Aufklärung weiterer Straftaten dienen (z.B. im Rahmen der Kronzeugenregelung) sich positiv auf das eigene Strafmaß auswirken kann; die Entscheidung darüber, inwieweit sich aber eine Aussage tatsächlich strafmildernd auswirkt, treffen der Staatsanwalt (bei der Beantragung des Strafmaßes) und der Richter (im Urteil).
(s. auch FAQ Recht)

* 16. Eine Vorladung ist keine unverbindliche Einladung
Einer (Vor-)Ladung durch den Staatsanwalt, Ermittlungsrichter oder vom Gericht muss man auf jeden Fall Folge leisten, egal ob als Zeuge oder als Beschuldigter/Beklagter. Kommt man einer Ladung nicht nach, drohen Geldbußen und sogar Beugehaft. Für die Verweigerung der Aussage gilt das Gleiche wie bei der Polizei (s. 12.). Als Zeuge ist man zur Aussage verpflichtet, es sei denn, sie führt zur Selbstbelastung oder zur Belastung von Verwandter/Ehegatten etc. Bei unbegründeter Aussageverweigerung (z.B. weil man einen Kumpel nicht belasten will), drohen ebenfalls Bußgelder und Haft. Zur Angabe seiner Personalien ist man auch als Zeuge immer verpflichtet. Als gerichtlich geladener Zeuge hat man das Recht auf Auslagenersatz (Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.). Wurde man aber z.B. auf Antrag der Verteidigung geladen, weil man für einen Kumpel aussagen soll, und der Kumpel verliert den Prozess, dann muss dieser mit den Prozesskosten auch diese Auslagen zahlen!

Ich hoffe, ich konnte hiermit'n bisken helfen!

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
InExtremo
Down Under
Usernummer # 801

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danke chris ist nützlich

ich berichte dann am FR.

imbrief steht nur unter o.a. aktenzeichen anhängigen anzeigensache verstoß gegen das BtmG.

mehr nicht und ich hab absolut keine ahnung warum???? was könnt das sein???

Gruß

Aus: Schicksaal | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

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wenn du schon keinen anwalt einschaltest und zu solch einem kurzfristigen termin ohne vorbereitung hingehst, mach wenigstens keine aussagen ...

[ 25.06.2003, 23:59: Beitrag editiert von: Braindrain ]

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
partylarry

Usernummer # 1636

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hatte auch mal so nen brief wegen schwerer körperverletzung bekommen und wusste absolut nichts damit anzufangen. nach einem anruf bei der polizei hatte sich schnell herausgestellt, dass der brief an den falschen versandet wwar!

zur aufklärung: an meinem alten wohnort, gab es einen der genau so wie ich hiess! dazu kam noch, dass ich in der zwischen zeit umgezogen und eigentlich garnicht mehr dort polizeilich gemeldet war! schlichweg behördenschlamperei!

ruf doch einfach schonmal im vorfeld an und frag nach was das soll. erspart jede menge stress!*g*

ansonsten viel glück, joelle!

Aus: Hamburg / Bonn | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
The Blobb

Usernummer # 623

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Eventuell könnte es ein früherer Bekannter sein den sie wegen BMG geschnappt haben und er hat (blöderweise) Namen genannt auch wenns noch so lange zurückliegt.
Kenne einen der musste dauernd zum Urin-/Bluttest weil ein kleiner möchtegern Dealer ausgesagt hat das er vor 3 Jahren was genommen hat.

Anwalt ist sicher das beste erstmal!

Aus: Austria,5400,Hallein | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
InExtremo
Down Under
Usernummer # 801

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sodele ich war kurz da und es geht darum:

Psylocibin zuchtbox und duftsäckchen bestellt im internet paket nie bei mir angekommen liegt nun bei den grünen.

hab keine aussage gemacht und wollt erst mit meinem rechtsanwalt sprechen muß mich in den nächsten 14 tagen nochmal melden.

hat einer ne ahnung was nun auf mich zukommen könnte???

grüßle

Aus: Schicksaal | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
partylarry

Usernummer # 1636

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ooohhhhhh....

wie kommen die den da dran?
wo hast du bestellt? azarius?


wegen einer zuchtbox können die dir normal doch nix anhängen, nur wegen dem duftsäckchen!

Aus: Hamburg / Bonn | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
InExtremo
Down Under
Usernummer # 801

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du keine ahnung wie die da rankommen kenn mich auch mit dem recht da nicht aus usw....

andere frage was kostet ein anwalt gibts ne kostenlose beratung oder sowas????

die duftkissen sind eh nur zur traumförderung und raumluftveränderung gedacht steht ja schon drauf das man sie nicht verzehren darf.

eigentlich alles kein äkt das schlimmste ist nur das ich wohl auch mal meine eltern informieren muß [Frown] wegen rechtsschutz usw....

Aus: Schicksaal | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
InExtremo
Down Under
Usernummer # 801

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und ja azarius
Aus: Schicksaal | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

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rechtsschutz kannste vergessen, der greift bei eigenen straftaten nicht.

allzuviel passieren kann dir eigentlich nicht, wenn es keine allzugrosse menge war, die beschlagnahmt wurde.

gibt bei sowas i.d.r. eine geldstrafe und ein guter anwalt regelt das mit einem strafbefehl ohne verhandlung.

aber mit post vom strassenverkehrsamt koennte in unbestimmter zukunft zu rechnen sein.

erstberatung vom anwalt ist oft kostenlos, und wenn die sache nicht allzu aufwaendig wird, koenntest du mit ein paar hundertern anwaltskosten hinkommen.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
InExtremo
Down Under
Usernummer # 801

 - verfasst      Profil von InExtremo   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
heißt ich kann jetzt zum anwalt laufen und mich mal kurz beraten lassen und das kost dann nix???

bin arbeistlos und hab kein geld thats the problem.

Aus: Schicksaal | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
Moderator
hier waren mal Sternchen
Usernummer # 176

 - verfasst      Profil von Moderator     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@in extremo
Such's Dir aus: Entweder etwas Geld für den Anwalt ausgeben und easy aus der Sache herauskommen oder die Konsequenzen tragen.
Und: So teuer ist ein Anwalt nicht. Der hat feste Honorar-Sätze und Dein Fall wird sicher nicht durch mehrere Instanzen verhandelt, sondern ist möglicheweise mit Korrespondenz zu lösen.

Aus: Muc | Registriert: Jan 2000  |  IP: [logged]
tanzend-gelber-vogel

Usernummer # 7315

 - verfasst      Profil von tanzend-gelber-vogel     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
geh echt am besten zu nem anwalt...und das mit dem erstgespräch oder auch beratungsgespräch....das hat nen bestimmten satz, darf auch nicht mehr kosten...nur weiß ich leider nu nicht den betrag mehr auswendig....allerdings musst du das auch als ERST oder BERATUNGSGESPRÄCH beim anwalt ansagen! ....und alles immer am besten schriftlich, schwarz auf weiß denn auch anwälte sind nur menschen [Wink]

sagt mal unterliegen packete und päckchen nicht auch dem "briefgeheimniss"? die grünen drüfen doch nur bei gefahr im verzug sowas tun...oder?

is ja echt mal ne krasse geschichte *kopfschüttel*...und es garnicht glauben kann.

tja leute aber so ist das, die terroristischen aktivitäten werden dazu misbraucht/vorgestellt -wie ja damals bereits schon in den 70er- den datenschutz zu lockern...irgendwann wird wirklich jeder einzelen von uns aus glas... privatsphäre wird vl. dann ein fremdwort sein
--> BIG BROTHER is watching u

Aus: siebtes nest von links, hinter silvesters körbchen | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
minimalniemand

217cup 2oo4
Usernummer # 3401

 - verfasst      Profil von minimalniemand   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenns ne warensendung war, dann nicht. die muss offen gelassen werden.
Aus: echtem Leder | Registriert: Aug 2001  |  IP: [logged]
tanzend-gelber-vogel

Usernummer # 7315

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: InExtremo:


bin arbeistlos und hab kein geld thats the problem.

--> sie haben das recht auf einen anwalt und wenn sie sich keinen leisten können wird ihnen einer gestellt...oder so ähnlich war das....
Aus: siebtes nest von links, hinter silvesters körbchen | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

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zuviel Amerikanische Krimis gesehen ?
*g*

einen Pflichtverteidiger gibt es nur, wenn es zu einer Verhandlung kommt, und genau das gilt es ja zu verhindern.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
tanzend-gelber-vogel

Usernummer # 7315

 - verfasst      Profil von tanzend-gelber-vogel     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: minimalniemand:
wenns ne warensendung war, dann nicht. die muss offen gelassen werden.

echt?...gehören da "per nachnahme" auch dazu?
Aus: siebtes nest von links, hinter silvesters körbchen | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

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es reicht normalerweise schon ein irgendwie "begruendeter verdacht" und es darf jede erdenkliche postsendung geoeffnet werden, bei sowas schuetzt das brief und post geheimnis leider gar nicht.
das fernmeldegeheimnis interessiert bei sowas ja auch nicht ...

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Ansgar

Usernummer # 8412

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Hast du etwa zugegeben es bestellt zu haben?

Ich mein, da kann sich doch einer nen Jux gemacht haben... und im Internet deine Addy angegeben haben.
Sollen die erstmal beweisen das es nicht so war...

Greetz Hanfgar

Aus: München | Registriert: Feb 2003  |  IP: [logged]
ochsenprofessor

Usernummer # 5328

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Wenn sie das Packerl abgefangen haben, haben sie bestimmt auch die geloggte IP.
Aus: Zwischen den Bergen | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
Profan

Usernummer # 538

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Also irgendwie versteh ich hier die ganze aufregung nicht.
Meiner Meinung hast du dich hier in keinster weise strafbar gemacht.
Die betreiber von azarius versenden sowieso nur sachen die man legal haben darf.
Das man eine Schwammerlbox zum züchten von Pilzen verwendet ist schon klar, aber hast du das gemacht, nein!!!! Also können sie dir deswegen nichts tun.
In der Regel ist es meistens auch so wenn sie dich jetzt zum bsp. zum 1 mal mit 2 gramm Grass erwischen, das du eine verwarnung bekommst und eine Probezeit von 2-3 jahren hast. Wenn du dir in dieser probezeit nichts zu schulden kommen läst, können sie dich nie mehr deswegen belangen. Und in einem Leumundszeugnis taucht so ein Vorfall sowieso nie auf.
Die Gerichte sind sowieso schon so überfüllt, da haben sie keine Zeit sich wegen so kleinigkeiten herum zu ärgern.


Das in deinem Fall sowieso nicht viel dahinter ist zeigt schon das die Polizei dich einfach gehen hat lassen ohne irgendeine aussage zu machen und sie meinten das du in 14 tagen wieder kommen sollst. das ganze sieht für mich nur nach abschreckung aus, den sie wissen genau das sie dir nichts anhängen können.

Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ähm, ich muss hier doch wohl einiges klarstellen nach bestem Wissen und Gewissen:

"rechtsschutz kannste vergessen, der greift bei eigenen straftaten nicht." - das ist so nicht richtig formuliert: Die Rechtsschutzvers. greift i.d.R. nicht bei Straftaten in Eigenverschulden, die Formulierung 'eigene Straftat' ist vielleicht nicht sehr glücklich gewählt. Aber, es ist richtig, die Rechtsschutzversicherung hat hier keinen Bestand.

"allzuviel passieren kann dir eigentlich nicht, wenn es keine allzugrosse menge war, die beschlagnahmt wurde." - Richter handeln nach Gutdünken, nach Lust und nach Laune: man kann definitiv bei unserem Rechtssystem keinen Hinweis auf die abzusehende Strafe bzw. das Strafmaß geben: Kleinstdelikte wurden mit solcher Härte bestraft, dass das Urteil sich fast schon wie sci-fi liest, manche Großdealer und Koks-Lieferanten kamen so milde weg, dass man auch hier glaubt, Märchen zu lesen: viele News dieser Art in den Drogerie-News auf www.dancecube.de zeigen immer wieder, wie unterschiedlich sehr ähnliche Fälle verhandelt wurden und werden. Mit diesem Hinweis möchte ich vermeiden, dass man sich zu sehr in Sicherheit wiegt und mit dem Urteil eine Katastrophe erlebt.

"bin arbeistlos und hab kein geld thats the problem. "
Nein, auch eine Beratung ist i.d.R. nicht kostenlos, wird - wie Moderator das sagte - nach einem gewissen Honorarsatz berechnet. Je nach Verhandlung, Verfahren und Gericht besteht die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen oder Prozesskostenhilfe zu beantragen, um sich einen Anwalt zu leisten: auch dies kann dir aber nur ein Anwalt sagen, den du meines Erachtens nach also benötigen wirst. Ferner kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe trotz Arbeitslosigkeit auch abgelehnt werden, inbesondere dann, wenn die Chancen ohnehin schlecht stehen, dass du problemlos aus der Sache rauskommst. Aber: jeder hat Recht auf eine angemessene Verteidigung, entsprechend KANN man u.U. also den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dieser wird i.d.R. vom dem Fall zugewiesenen Richter selbst geprüft, der somit schon im Vorfeld durch Akzeptanz/Ablehnung des Antrags einen leisen Hinweis auf Ausgang des Verfahrens gibt.

"die duftkissen sind eh nur zur traumförderung und raumluftveränderung gedacht steht ja schon drauf das man sie nicht verzehren darf."
Hier im Forum ausführlichst diskutiert, ebenso auch in den FAQ auf der Drogerie auf www.dancecube.de von mir und Matthias@eve&rave sehr klar und präzise erwähnt: diese Aufschriften und Verpackungen haben rechtlich absolut KEINEN Stellenwert:
Der Erfinder von ngeurotrade hatte vor Jahren die Idee mit den Duftsäcklein und legte diesen Pakaten einen Schrieb bei, dass seine Anwälte ggbfs. Probleme regeln werden. De Fakto aber hat sich zwischenzeitlich dieser Hersteller aus der BRD verkrümelt, es hab div. Verfahren, der Verkauf dieser Produkte wurde in die Schweiz verlegt und er distanzierte sich von seinen früheren Geschäften. Auch heute noch werden Käufer dieser angeblich legalen Duftkissen direkt nach dem Kauf in Headshops kontrolliert von Zivilfahndern. Studiere doch bitte die aktuelle Auflage des BtmG im Anhang bzgl. Psilocibin bzw. Psilocin und durchsuche auch dieses druggy-Forum danach, dann wirst Du die aktuelle Änderung bzgl. dieser Droge lesen und merken, dass 'Traumförderung' vor Strafe nicht schützt. Einfuhr und Verkehr, Verkauf und Besitz von psilocibinhaltigen Pilzen - in welcher Verpackung auch immer - ist längst nicht mehr legal und straffrei.

"sagt mal unterliegen packete und päckchen nicht auch dem "briefgeheimniss"? die grünen drüfen doch nur bei gefahr im verzug sowas tun...oder?"
Nein. Es gibt den sog. Verdachtsmoment bzgl. strafbaren Handlungen, der hier wohl greift. Und: durch ein spektakuläres Urteil gibt es das 'gefahr in Verzug' im früheren Sinn nicht mehr, einzig irgendwelche TV-Krimis hantieren noch fälschlicherweise mit dieser Phrase.

"wenns ne warensendung war, dann nicht. die muss offen gelassen werden. "
Meines Wissens nach ist es bzgl. o.g. Aspekt des Verdachts auf eine Straftat vollkommen egal, ob ein Brief bzw. Paket offen oder verschlossen war, die Versandart ist also meines Erachtens nach vollkommen egal.

"--> sie haben das recht auf einen anwalt und wenn sie sich keinen leisten können wird ihnen einer gestellt...oder so ähnlich war das.... "
s.o.: je nach Gericht, je nach zivil- oder strafrechtlichem Verfahren gilt es abzuschätzen seitens der Richter, ob man sich bei geringfügigen Verfahren selbst verteidigen kann oder das Recht auf einen Anwalt hat, siehe hierzu auch meine Ausführung zur Prozesskostenhilfe.

"es reicht normalerweise schon ein irgendwie "begruendeter verdacht" ..."
richtig.

"Ich mein, da kann sich doch einer nen Jux gemacht haben... und im Internet deine Addy angegeben haben. Sollen die erstmal beweisen das es nicht so war..."
Und wie ist die Bezahlung vonstatten gegangen? Wohl über Kreditkarte, Lastschrifteneinzug oder gar per Überweisung? Richtig ist aber, dass die Schuld erst nachgewiesen muss. Aber:
würde theoretisch bei einer Hausdurchsuchung festgestellt werden, dass Drogen vorhanden sind oder Drogen-'Utensilien', wird ein Drogentest (haar, urin, blut) angeordnet und würde der positiv verlaufen, sollte es sehr schwer sein, den begründeten Verdacht zu entkräften.

"Wenn sie das Packerl abgefangen haben, haben sie bestimmt auch die geloggte IP. "
Auch das wäre richtig, wobei die Ip-Daten nur rel. kurze Zeit beim Provider gespeichert werden. Nur ein Anwalt kann nun Akteneinsicht - wenn es zu einem Verfahren kommen sollte - bekommen und Erkundigungen anstellen, inwieweit auch bei Azarius oder dem Provider Daten für das Verfahren hinterfragt wurden.

Demnach: wer heute noch gutgläubig Duftsäcklein oder Dosen mit 'Raumluftverbesserern' der Sorte 'Psilos' in Deutschland oder dem Ausland bestellt und im Glauben ist, KEINE strafbare Handlung zu begehen, der irrt.

Hier ist auch das Thema 'Duft', 'Pflanze vs. Pilz' ausführlich von einem Rechtsanwalt erläutert, dieser Artikel kann ergoogled werden und würde die Halbwahrheiten hier längst ausgeräumt haben:
http://www.hanfmedien.com/hanf/archiv/artikel/1938/

"Folgerichtig wird die Passage am Ende der Anlage I zum BtMG ab sofort das Wort "Pilze" zusätzlich zu den Worten "Pflanzen und Pflanzenteile" enthalten. Das bedeutet, dass ab sofort jeder Umgang mit Duftkissen oder sonstigen psilocinhaltigen Pilzzubereitungen oder Pilzen für den Eigenverbraucher und erst recht für den Händler strafbewehrt ist. Auch wenn bisher die Chance, unbestraft zu bleiben, trotz Gesetzeslücke nicht übermäßig groß war, ist jetzt eine Verurteilung in dem vom BtMG eröffneten Strafrahmen sicher, je nach Menge und Tatbestandsalternative von Geldstrafen bis hin zu empfindlichen Freiheitsstrafen. "

Ferner:
Psilocybin = Nicht verkehrs- und verschreibungsfähige Droge (Anlage I BtmG).

Dazu zum Thema 'geringfügige Menge' (das ist wiederum in der Drogerie auf der www.dancecube.de exakt erläutert!):
"Nicht geringe Menge: Definition analog zu LSD (120 Konsumeinheiten) zu jeweils 10 mg Psilocin, die in insgesamt ca. 60 g getrockneten Pilzen enthalten sein können. " lt. www.drogen-wissen.de

Ich empfehle, einen Abend mit Google und den Keywords 'psilocibin btmg' zu verbringen und darauf zu achten, dass die Infos NACH 2001 erstellt wurden aufgrund der weiter oben genannten Änderung in der Anlage I des BtMG.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
KIEFERCRASH MUC
Technopunk
Usernummer # 7194

 - verfasst      Profil von KIEFERCRASH MUC   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@chris: wie ist das bei ephedra caps??? ich mein so von der legalität her? hab vor 4 wochen welche bestellt die wohl irgendwie unterwegs verschütt gegangen sind! sollte ich mich schon mal auf ähnliches gefasst machen??
Aus: MUC | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
Klausi

Usernummer # 2256

 - verfasst      Profil von Klausi     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@kieferchrash

nein.
nem user hier ausn tf wurden sie bei ner kontrolle mal abgenommen, wurden dann aber einige wochen wieder von der polizei zurückgeschickt.

Aus: F - TF 2256 | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
Der Schranzose

Usernummer # 5793

 - verfasst      Profil von Der Schranzose     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: KIEFERCRASH MUC:
@chris: wie ist das bei ephedra caps??? ich mein so von der legalität her? hab vor 4 wochen welche bestellt die wohl irgendwie unterwegs verschütt gegangen sind! sollte ich mich schon mal auf ähnliches gefasst machen??

das würd mich auch mal interessieren und genauso bei 5-HTP, da ich mir beides demnächst mal wieder bestellen will
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2002  |  IP: [logged]
KIEFERCRASH MUC
Technopunk
Usernummer # 7194

 - verfasst      Profil von KIEFERCRASH MUC   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Klausi:
@kieferchrash

nein.
nem user hier ausn tf wurden sie bei ner kontrolle mal abgenommen, wurden dann aber einige wochen wieder von der polizei zurückgeschickt.

das wär ja lustisch, dann müsste ich ja bald "gute" post von den grünen kriegen oder irgend n postmann hat sich gefreut!
Aus: MUC | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
Maksim

217cup 2oo4
Usernummer # 1382

 - verfasst      Profil von Maksim     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@kiefercrash

ich erinnere mich an eine story, als bullen sebastian w aus dem forum letztes jahr auf dem weg zur liberty x-zig kapsel mit ephedra abgenommen haben. nach laboruntersuchungen ( die wohl 2,5 monate gedauert haben ;-) ) hat er die kapsel von bullen per post wiederbekommen.

Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
Maksim

217cup 2oo4
Usernummer # 1382

 - verfasst      Profil von Maksim     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ups, da war jemand schneller :-)
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
HandsOnWax
Funky Bratwurst
Usernummer # 64

 - verfasst      Profil von HandsOnWax   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: KIEFERCRASH MUC:
@chris: wie ist das bei ephedra caps??? ich mein so von der legalität her? hab vor 4 wochen welche bestellt die wohl irgendwie unterwegs verschütt gegangen sind! sollte ich mich schon mal auf ähnliches gefasst machen??

Hab vor ner Woche welche bestellt.. waren 3 Tage später ohne Probleme da... [rolleyes]
Aus: Gießen | Registriert: Dec 1999  |  IP: [logged]
KolaSchranzer
2000
Usernummer # 4610

 - verfasst      Profil von KolaSchranzer     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ Joelle
Hmmm, krasse Sache...
Jetzt weisch auch endlich, warum die Box so lange net angekommen ist *g*
Wünsch dir jedenfalls viel Glück bei der Sache und das du heil wieder rauskommst!

@ all
Hätte da auch noch eine Frage bezüglich des Themas und zwar trug sich das ganze letzte Woche zu:
ein guter Kumpel war alleine ein wenig spazieren bei uns im Dorf, was er durchaus öfters mal macht um zu entspannen etc. Als er dann in eine Strasse unseres Wohngebietes einbiegt, sieht er von hinten die Bullen ranfahren (was nichts ungewöhnliches ist bei uns, da sie öfters mal durch unser Wohngebiet patroullieren). Dieses Mal jedoch fahren sie nicht an ihm vorbei wie sonst, sondern halt neben ihm an und befehlen ihm stehen zu bleiben. Aus dem Auto springt ein ca. 25-jähriger Jungspund, der vor Ehrgeiz nur so strotzte und eine dicklichere, ebenfalls jüngere Polizistin; beide in Uniform. Sie verlangen sofort die Ausweispapiere meines Kumpels, der sie natürlich nicht dabei hatte! Darauf wurde der Jungbulle schon gereizter und meinte sofort: "Wenn Sie Drogen dabei haben, sagen sie es am besten gleich!" Obwohl gegen ihn noch nie ermittelt wurde und er keinerlei Vorstrafen hat, kam gleich diese Aussage von wegen Drogen! Das war schonmal sehr komisch. Jedenfalls haben sie ihn dann nach Aufnahme der Personalien abgetastet (mit Socken durchsuchen und Eiern abtasten, was imo doch gar net rechtlich ist ohne begründeten Verdacht oder?!?) und mein Kumpel wurde schon voll wütend und entgegnete den Fragen des Bullen (die Tussi stand die ganze Zeit nur daneben und sagte nix!) zunehmend gereizter. Als dieser nix bei ihm fand, fragte mein Kumpel, warum sie denn ausgerechnet ihn überhaupt durchsucht haben. Daraufhin sagten die beiden Bullen nichts! Der Jungspund war jedoch irgendwie genervt von meinem Kumpel, der nur patzige Antworten gab und wohl aus dem Grund, dass er nix bei ihm gefunden hat und meinte als letztes zu ihm: " Du kannst dich noch auf einen Besuch gefasst machen!"

So, jetzt meine Fragen an euch:
Warum kontrollieren sie ausgerechnet ihn?
Warum geht der Bulle ohne weiteres davon aus, dass mein Kumpel Drogen nimmt?
Warum diese letzte Äusserung am Schluss?
Müssen wir uns ernsthafte Sorgen machen, dass gegen uns ermittelt wird und sie nur noch einen begründeten Verdacht brauchen?
Für mich ist das ganze jedenfalls ziemlich unverständlich...
Was meint ihr dazu?

Aus: in & bei Stuttgart | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
gerald

Usernummer # 1437

 - verfasst      Profil von gerald   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wie sieht den dein kumpel aus,
gefärbte haare, mega schlaghosen????????
dann würde mich das event. nicht wundern!!

Aus: bawü | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Warum kontrollieren sie ausgerechnet ihn?

Willkür.

Warum geht der Bulle ohne weiteres davon aus, dass mein Kumpel Drogen nimmt?

Grundsätzlich ist jeder Jugendliche verdächtig. Wer inbesondere am Abend oder Nachts unterwegs ist, unterliegt dem Verdacht, etwas 'Kriminelles' im Schilde zu führen inbesondere in unserer Altersgruppe.

Warum diese letzte Äusserung am Schluss?

Persönliche Frustration und Einschüchterungsversuche? Es gibt div. Standard-Phrasen, die inbesondere Jungpolizisten auswendig gelernt haben zu scheinen, darunter gehört beispielsweise auch dieses 'wir kennen dich irgendwoher': du das 'Du'zen (sofort verbitten) wird verdeutlicht, dass du'n Dreck wert bist, die Phrase 'wir kennen dich..' soll einschüchtern in der Form, dass du ja evtl. polizeibekannt sein könntest. Es gibt viele Termini dieser Art, auch das 'guter Bulle, böser Bulle' ist ein taktisches Verhalten, das den Beamten während ihrer Ausbildung beigebracht wird.

Müssen wir uns ernsthafte Sorgen machen, dass gegen uns ermittelt wird und sie nur noch einen begründeten Verdacht brauchen?

Wieso sollte ermittelt werden?

Für mich ist das ganze jedenfalls ziemlich unverständlich...
Was meint ihr dazu?


Das ist die Norm - zumindest in Bayern.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
minimalniemand

217cup 2oo4
Usernummer # 3401

 - verfasst      Profil von minimalniemand   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich kann auch nur empfehlen, am Anfang der Kontrolle sofort Zettel und Stift zu schnappen, die Polizisten höflich nach Name und Dienstgrad zu fragen und das zu notieren.

1. werden die Sich dann gewisse Dinge 2 mal überlegen (Dienstaufsichtsbeschwerde!) Und
2. Hast du im Falle die benehmen sich wirklich nicht rechtens nur so eine Handhabe. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur mit Namen möglich.

In Jena passieren des öfteren sehr unerfreuliche Dinge zwischen kahlgeschorenen Polizisten und Asylbewerbern, wennihr versteht. Man muss nur mal die Begriffe "Polizei" und "Jena" bei Google eingeben...

Schlagezeilen wie:
"Jena: Flüchtling von Polizei schwer misshandelt"
"Brutale Misshandlung einer afrikanischen Flüchtlingsfrau durch Polizei und ... " finden sich direkt auf der ersten Seite.

Doch ohne Namen kannst du nix machen...

Edit: Ich führe das Beispiel deswegen an, weil der Freund einer Bekannten (auch Asylbewerber) von eben dieser Jenaer Polizei Misshandlungen (allerdings "nur" psychischer Art) über sich ergehen lassen musste, aber er hatte nix in der Hand - keine Name notiert = dumm gelaufen

Aus: echtem Leder | Registriert: Aug 2001  |  IP: [logged]
KolaSchranzer
2000
Usernummer # 4610

 - verfasst      Profil von KolaSchranzer     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ chris
check morgen mal pm!
Bin jetzt leider zu verpeilt um dir ordentlich zu antworten...
Trotzdem Danke erstmal für deine Reaktion, alles weitere - wie gesagt - morgen dann!
[freak]

Weitere Antworten auf meine Fragen sind stets herzlich willkommen!

Aus: in & bei Stuttgart | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
KolaSchranzer
2000
Usernummer # 4610

 - verfasst      Profil von KolaSchranzer     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ gerald
Mein Kumpel hat weder gefärbte Haare, noch trägt er Schlaghosen. Er ist eher im HipHop-Style gekleidet.
Man muss dazu sagen, dass er gerade auf dem Weg eine Tüte geraucht hatte und wohl schon relativ stonded war...

Aber warum dieses bestimmte Gehabe des Bullen?

Aus: in & bei Stuttgart | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
TRider

Usernummer # 1924

 - verfasst      Profil von TRider     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: KolaSchranzer:
Aber warum dieses bestimmte Gehabe des Bullen?

Höchstwahrscheinlich deshalb, da sie den bekifften Zustand bemerkten oder gar das Rauchen der Tüte beobachtet haben.

Unter diesen Umständen finde ich die Polizeikontrolle inkl. den "Sprüchen" alles andere als unangebracht sondern es bestand ja ein berechtigter Verdacht bzw. er wurde nehezu auf frischer Tat ertappt.

Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
KolaSchranzer
2000
Usernummer # 4610

 - verfasst      Profil von KolaSchranzer     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ TranceRider
Das mit der Tüte haben sie auf keinen Fall beobachtet, da er fast schon wieder zuhause war und er auf einem ganz anderen Weg diese geraucht hatte und das auch schon ca. 10 Minuten her war!
Das einzige wär, dass der Jungbulle den dichten Zustand bemerkte.

Aus: in & bei Stuttgart | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]



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