Autor
|
Thema: Vorladung zur grünweißen Narrenzunft
|
chris
User
Usernummer # 6
|
verfasst
Wie erwähnt, sind Kontrollen i.d.R. 'Willkür', d.h. Beamte überlegen anhand einiger Verdachtsmomente, ob eine Person kontrolliert werden sollte, weil sie beispielsweise Substanzen, die unter das BtmG fallen, mit sich führen könnten. Inbesondere bei Fahrzeugen gibt es einen Katalog an gewissen 'Merkmalen', die für Beamte ausschlaggebend sind, um eine Fahrzeug- bzw. Personenkontrolle durchzuführen.
Folgendes gilt grundsätzlich: es ist NICHT Pflicht, einen Personalausweis mit sich zu führen: das ist ein altes Märchen bzw. Relikt aus den Zeiten des Ost-West-Konflikts vor 1989, lediglich in Westberlin hatten die Bürger die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Es gilt lediglich, dass man wahrheitsgemässe Angaben zur Identität der eigenen Person machen muss. Führt man also keinen Ausweis mit sich, kann die Polizei sog. Maßnahmen zur Identitäsfeststellung ergreifen, die Auslegungssache sind: dazu gehört beispielsweise auch das Durchsuchen von Geldbeutel/Rucksack/Taschen, um dort beispielsweise Dokumente vorzufinden, die Aufschluss über die Identität der Person geben können.
Für die weitere Durchsuchung einer Person muss ein Verdacht einer Straftat bestehen, explizit: der Verdacht, dass eine Straftat begangen WURDE: es ist dahingehend wiederum reine Auslegungssache, die ich hier vorsichtig als 'Willkür' bezeichne: grundsätzlich gilt, dass sehr vieles als 'auffällig' interpretiert werden kann. Entsprechend kann man nat. freundlich die Beamten fragen, was der Anlass der Kontrolle ist, da die dazu verpflichtet sind, dies mitzuteilen: i.d.R. aber bekommt man daraufhin es mit den Stimmungsschwankungen der Beamten zu tun und hört floskeln wie 'reine Personenkontrolle, Stichprobe' oder 'Das geht dich gar nichts an'. Letztere Antwort ist nicht i.O., aber es ist de fakto nicht möglich, dies später bei einer etwaigen Dienstaufsichtsbeschwerde nachzuweisen, wenn nicht mehrere Zeugen vor Ort anwesend sind.
bei Events und Parties beispielsweise gilt die Floskel, Personen nicht nur auf ihren Ausweis hin zu überprüfen sondern eine Personenkontrolle durchzuführen, dass es der 'kriminalistischen Erfahrung' entsprechend würde, dass bei diesen Parties i.d.R. Drogen konsumiert werden. Das reicht aus, um jemanden zu filzen, der sich auch nur in der Nähe aufhält.
Ebenso reicht es als Verdachtsmoment, wenn sich eine Person 'auffällig' benimmt oder die Beamten angebliche Anzeichen von beispielsweise Drogenkonsum erkennen: angefangen von geröteten Augen der Kiffer bis hin zu nervösem Auftreten bei Kokain-, Amphetamin- oder Pillenkonsumenten. Selbst ein starker Geprächs- bzw. Kommunikationsdrang wird lt. einem Handbuch für Beamte zur Drogenerkennung als theoretischer Nachweis des Drogenkonsums ausgelegt, der dann wiederum nat. die Personenkontrolle berechtigt.
Wir haben extra auch zu diesem Thema ein Dossier auf der www.dancecube.de - wie bereits erwähnt - zusammengefasst (auf die Polizei klicken), mit wertvollen Hinweisen und Ratschlägen, wie man sich in solchen Situationen Beamten gegenüber verhalten sollte, auch, was Beamte dürfen und was nicht. [ 06.07.2003, 19:07: Beitrag editiert von: chris ]
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
| IP: [logged]
| |
|
|
KolaSchranzer
2000
Usernummer # 4610
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: chris: Folgendes gilt grundsätzlich: es ist NICHT Pflicht, einen Personalausweis mit sich zu führen: das ist ein altes Märchen bzw. Relikt aus den Zeiten des Ost-West-Konflikts vor 1989, lediglich in Westberlin hatten die Bürger die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Es gilt lediglich, dass man wahrheitsgemässe Angaben zur Identität der eigenen Person machen muss. Führt man also keinen Ausweis mit sich, kann die Polizei sog. Maßnahmen zur Identitäsfeststellung ergreifen, die Auslegungssache sind. [...]
Hmm, komisch... 'N Kumpel musste mal vor ca. drei Jahren DM 60.- zahlen aufgrund der Tatsache, dass er keinen (gültigen) Personalausweis bei sich trug! Ham die den dann etwa beschissen?
Jedenfalls Danke nochmal für deine Ausführungen zu dem Thema!
Aus: in & bei Stuttgart | Registriert: Dec 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
GreenSpirit
Usernummer # 919
|
verfasst
@ Kola: DAs hat afaik mit dem ungültigen Perso zu tun. Man muss gültige Ausweispapere besitzen, drum bekommt man auch ne Strafe aufgedrückt, wenn man seinen Perso zu lang "überzieht". Mir wollten sie das auch aufdrücken, was ich aber mit einem Verweis auf meinen gültigen Reisepass (daheim) dankend abgelehnt habe. Das hat den Beamten auch genügt.
greetz gs
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
chris
User
Usernummer # 6
|
verfasst
greenspirit, right! je nachdem, wie lange man keinen gültigen (!) perso besitzt, gibt es verschiedene staffelungen eines bußgeldes, soweit ich weiss. das ist keine strafe, lediglich 'ne art verwarnung und wird i.d.r. von den beamten beim einwohnermeldeamt oder kreisverwaltungsreferat erhoben, wenn man einen neuen perso beantragt und dabei festgestellt wird, dass der alte längere zeit schon abgelaufen ist.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
| IP: [logged]
| |
|
|
Cosmic N
Usernummer # 9441
|
verfasst
Manchmal ist es unerklärlich warum andere Menschen so handeln wie sie Handeln. Grade bei Leuten die eine gewisse Autorität haben wie Polizei, Türsteher etc fällt es einem besonders auf. Es kann einfach nur sein dass dem Gegenüber einfach dein Gesicht nicht paßt. Da muß man einfach locker und freundlcih bleiben. Was natürlich bei Türstehern die einen nicht rein lassen wollen oder Bullen die einem das Gras weg nehmen schwer fallen kann.
Da fällt mir ne story aus meiner Schulzeit ein. Person A mit mir auf dem Weg zu einem Dealer um Weed zu kaufen. Er rein in die Wohnung, ich blieb auf der anderen Staßenseite. Wärend dessen gingen die Leute da ein und aus wie bei einem Coffeeshop. Nach 5 Min kam Person A wieder raus (mit 1,5g) und wir sind zur nächsten Straßenecke gegangen, damit wir im Schutz der Bäume einen drehen konnten. Grade fertig gedreht (Tüte noch aus)überraschten uns 2 Polizisten mit Zoll-Emblem auf der Lederjacke. Wir waren schnell einsichtig und haben ihnen das Weed (wohl bemerkt nicht die Tüte) gegeben. Dann wollten die noch wissen ob wir es da hinten bei dem Typen in der Wohnung gekauft hatten. Wohnen wohl mehrere Dealer auf der selben Straße. Wir bestätigten und darauf hin meinten die: "Denn Joint habt ihr ja auch noch." und schmissen mir das Gras wieder zu. Ich fands auf jeden Fall krass, denn eigendlich haben sich sogar die Bullen selber damit strafbar gemacht.
Hab mal einen Kripo-Azubi gefragt (der früher auch viel gekifft hat) was er macht wenn er ein paar Kiffer mit nem Joint erwischt. Der meinte eiskalt Weed abnehmen und Anzeige erstatten. Nachdem ich ihn angeschissen habe meinte er zu seiner Verteidigung, dass er sich damit strafbar macht wenn er dann keine Anzeige erstattet, sobald er Polizist ist.
Die machen auch nur ihren Job. Die einen gewissenhafter, die anderen weniger.
Ich glaub als Bulle wäre ich ne Fehlbesetzung. Denn ich kann doch nicht nach Gesetzen handeln, die mit meiner Meinung nicht übereinstimmen.
Aus: Tarm Center | Registriert: May 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
Der Schranzose
Usernummer # 5793
|
verfasst
Also der Bruder meiner Exfreundin war auch Polizist und hatte ne zeitlang Dienst in Stuttgart, wo er öfter mit einem Kollegen in die Innenstadt auf Streife geschickt worden ist....er hat mir erzählt, daß es ihm auch völlig egal war, wenn er irgendwo jemanden gesehen(oder gerochen)hat der ne Tüte raucht, das Problem war immer nur sein Kollege mit dem er unterwegs war, manche dachten genau wie er und dann wurden die Kiffer auch in Ruhe gelassen, andere wiederum hatten da eher ne konservative Einstellung und der mußte er sich dann halt auch unterordnen , sonst hätte ihn sein Kollege gemeldet.....
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
rohypnol
100
Usernummer # 8152
|
verfasst
@ chris Ist bei mir nicht passiert als ich nach ca. 2 Jahren meinen abgelaufenen Pass hab erneuern lassen aber ich kenn auch Bußgelder bei verspätetem antanzen beim Einwohnermeldeamt (ummelden). Da hab ich ja noch mal Glück gehabt.
Aus: Bremen | Registriert: Jan 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
Der Schranzose
Usernummer # 5793
|
verfasst
@InExtremo: und hat sich in der Zwischenzeit was getan???
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
dj.sawtooth
Usernummer # 9795
|
verfasst
Leute! Bitte lasst die Finger von dem Mistzeugs!
Ihr bringt damit nicht nur euch in Gefahr (Polizei etc...), sondern werft damit auch ein falsches Licht auf unsere geliebte Technoszene!
Ihr braucht das Zeug doch garnicht!!!
Unsere Droge ist die Musik!!!!
Aus: Schwandorf | Registriert: Jun 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
minimalniemand
217cup 2oo4
Usernummer # 3401
|
verfasst
toller Beitrag, sawtooth, Daumen hoch!
Aus: echtem Leder | Registriert: Aug 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
seven_of_nine
Usernummer # 8250
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: minimalniemand: toller Beitrag, sawtooth, Daumen hoch!
schonmal was von leben und leben lassen gehört
Aus: borgkubus nr. 187 | Registriert: Jan 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
Housemeister
Usernummer # 3073
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: InExtremo: Ich hab aber noch nie etwas verkauft und wurde auch recht selten kontrolliert (also vor clubs und so) und bin auch sonst recht unauffällig was dieses Thema angeht. Also was kann der grund für die vorladung sein?? Und auf was muß ich achten am FR welche rechte hab ich was muß was kann was därf ich sagen???
danke für eure Infos
muuuuhahahahahha selten so gelacht !!!!!
Aus: Stuttgart | Registriert: Jul 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
ArEm
Usernummer # 4013
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Hanfgar: Hast du etwa zugegeben es bestellt zu haben?
Ich mein, da kann sich doch einer nen Jux gemacht haben... und im Internet deine Addy angegeben haben. Sollen die erstmal beweisen das es nicht so war...
Greetz Hanfgar
Dazu habe ich auch noch eine Geschichte.
Ich und ein paar Kumpels haben ein paar Mal von Azarius Pilze in die Schweiz bestellt, als diese hier noch legal waren. Leider waren wir zu wenig aufmerksam und haben nicht mitgekriegt, auf welches Datum Psilocobinhaltige Stoffe illegalisiert wurden. Jedenfalls hatten wir noch eine Bestellung offen, als das Datum überschritten wurde.
Dazu muss ich noch sagen, dass wir das mit der Bestellung folgendermassen abgewickelt haben: ich habe die Bestellungen von der Arbeit aus über die Website von Azarius abgewickelt, jedoch als Lieferadresse die Anschrift meines Kumpels angegeben (hauptsächlich wegen der Neugier meiner Eltern für hereinkommende Post). Bezahlt haben wir immer mit Nachnahme, das heisst ich musste keine anderen Daten als Name und Adresse angeben bei der Bestellung.
Eines schönen Tages bekam mein Kumpel einen Brief von der Polizei, indem er zu einen Vorladung aufgeboten wurde wegen Verstosses gegen das BtmG. Er bestritt natürlich, dass er das Paket bestellt habe. Er gab an (auf meine Empfehlung), dass er früher dort Produkte bestellt habe (auch Ephedras und 5-HTP, welche legal sind), aber seit der Einführung des Verbotes für Pilze keine solchen mehr bestellt habe. Die Polizei konnte ihm absolut nicht nachweisen, dass er die Pilze bestellt hat, weil ich das ja war. Jedenfalls hat er einen Brief bekommen mit einer Busse von 400.- Fr., jedoch mit dem Vermerk, dass der Verstoss nicht in sein Strafregister aufgenommen werde. Er könne mit einem Brief, ausgestellt von einem Anwalt, Rekurs gegen das "Urteil" einlegen. Dies hat er jedoch sein lassen, weil er Angst hatte, dass die Anwaltkosten die realtiv geringe Busse übersteigen würden. Wir haben den Betrag danach geteilt, einbezahlt und fertig.
Im Nachhinein denke ich jedoch, dass es besser gewesen wäre, wenn wir uns gewehrt hätten. Weil die Polizei hat im Prinzip keinen Beweis für die Schuld, oder wie seht ihr das? Klar haben sie einen klaren Verdacht, aber ich dachte immer die Polizei muss MIR ein Verbrechen nachweisen und nicht ICH der Polizei meine Unschuld.
Sorry für Offtopic...
Aus: CH-Bönigen | Registriert: Oct 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
|