Autor
|
Thema: Etikett bei Media Markt getauscht
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
Leider ist mir heute dieses blöde ding passiert und ich hab gedacht, ich wäre ganz schlau und tausche an so nem kack paysi spiel das etikett und spare 30 euro. natürlich an der kasse aufgefallen, werd ne anzeige kriegen und 50 euro durfte ich auch schon blechen! bin vorher noch nie strafrechtlich aufgefallen! vielleicht könnt ihr mir eure erfahrungen darstellen, die mir dabei weiter helfen, was jetzt so auf mich zukommen wird ! schöne grüsse ein ganz schön fertiger Hussi!!!
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|
LexyLex
Usernummer # 2081
|
verfasst
wie alt bist du denn?
in der regel wird das verfahren wegen gerinfügigkeit eingestellt und Hausverbot haste evtl. in dem Laden.
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
Ich bin 25, klar Hausverbot hab ich schon, aber das ist mein geringstes Problem! würde lieber wissen, ob dies an den arbeitgeber weiter geleitet wird und ob ich persnlich bei der polizei vorbei muss, da dies ziemlich peinlich für mich wäre, da ich sehr viele leute dort kenne und es bestimmt schnell die runde machen würde! weiss auch nicht, was da heute in mich gefahren ist???
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|
Pelè
Usernummer # 10967
|
verfasst
Die frage ist doch eher ob du dabei erwischt worden bist dass du das Etikett umgeklebt hast?
Also ich hätte mich da mal eher dumm gestellt?!
An Deinen Arbeitgeber wird sicher nichts weitergeleitet bei so einem "kleinen" Delikt, ausser du bist im öffentlichen Dienst..
Aus: Freude am Tanzen.. | Registriert: Oct 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
gescom
Usernummer # 2169
|
verfasst
im normalfall wid das ganze an irgndeinen anwalt weitergeleitet, da darfst du antraben und dann schreiben, dass du das nie wieder machst und fertig
Aus: DE | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
chris
User
Usernummer # 6
|
verfasst
Ich denke, das wird alles schriftlich geregelt, du erhälst eine Anzeige, kannst dich dazu äussern, Wochen/Monate später geht das an die Staatsanwaltschaft und dir wird das Urteil oder die Einstellung des Verfahrens zugestellt. Bei der Masse solcher Delikte wäre es kaum durchführbar, dass jeder 'Täter' persönlich bei der örtlichen Polizeidienststelle vorstellig werden würde. Wozu auch ..? Peinlich ist es auf jeden Fall - sorry, ist meine persönlich Meinung - Etiketten umzukleben, denn ich stand bereits das zweite mal wie ein **** an der Kasse beim Saturn Hansa und hätte MEHR bezahlt, weil ein Hirni Etiketten umklebte und die Ware und die Etikette nicht übereinstimmten. *grummel*
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
| IP: [logged]
| |
|
|
LexyLex
Usernummer # 2081
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: gescom: im normalfall wid das ganze an irgndeinen anwalt weitergeleitet, da darfst du antraben und dann schreiben, dass du das nie wieder machst und fertig
von alleine geht nichts zu einem Anwalt...den muss er sich schon selber nehmen..aber nicht wegen so einer Kleinigkeit.
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
ich stand ja an der kasse hatte schon die ec karte in der hand und wollte 2dvds und das besagte spiel kaufen. da ist es der verkäuferin beim einscannen aufgefallen! darauf hin rief sie den detektiv und er sagte ich solle mit ins büro kommen. dann hat er sich das video angesehen und gesagt ich wäre eindeutig daruf zusehen, wie ich es umklebte! wollte das band sehen doch sie haben gesagt, dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|
schraube
Usernummer # 680
|
verfasst
ma ganz blöd gefragt... warum haste das eigentlich zugegeben?oder wurden dir kameraaufnahmen vorgeführt?
sonnst könnte man ja auch einfach sagen "was weiss ich wer das vertauscht hat,hatte mich schon gewundert warum das so günstig ist"
somit wären die erstmal in der beweispflicht.
Aus: pott | Registriert: Jul 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
Pelè
Usernummer # 10967
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Hussi: ich stand ja an der kasse hatte schon die ec karte in der hand und wollte 2dvds und das besagte spiel kaufen. da ist es der verkäuferin beim einscannen aufgefallen! darauf hin rief sie den detektiv und er sagte ich solle mit ins büro kommen. dann hat er sich das video angesehen und gesagt ich wäre eindeutig daruf zusehen, wie ich es umklebte! wollte das band sehen doch sie haben gesagt, dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
da glaub ich haste Dich ganz schön einlullen lassen.
Aus: Freude am Tanzen.. | Registriert: Oct 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
kann mir nicht vorstellen und das soll jetzt nicht heissen, dass ich diese kacke nicht bereue, dass die mich so schnell auf dem video gesehen haben! bin danach bestimmt noch ne halbe stund durch den laden gerannt und hab mich umgeguckt! hab das etikett ja auch nicht direkt vor der playsi abteilung umgeklebt sondern "ganz unauffällig" an verschiedenen orten und zeiten! kann mir nicht vorstellen, dass der detektiv dieses alles innerhalb von ein paar minuten zusammen geschnitten hat!?
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
mir wurde gesagt, dass wenn es vor gericht kommen würde, die videobänder als beweis vorgelegt werden würden...
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|
schraube
Usernummer # 680
|
verfasst
wie ist denn sowas rechtlich?dürfen die kameras nur zur überwachung eingesetzt werden oder werde ich tatsächlich aufgezeichnet wenn ich so ein geschäft betrette?
Aus: pott | Registriert: Jul 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
eLeKTriZitY
Usernummer # 16229
|
verfasst
In der Regel werden Bänder nach 24h gelöscht. Ausser falls etwas vorgefallen ist, dann kann derjenige sich schön was zusammenschneiden.
Sorry muss dazu einfach sagen, dass man sehr naiv sein muss. Überlegmal was so eine Zoomkamera heutzutage leistet. Es dürfte ein leichtes sein Dich darauf zu identifizieren.
Aus: Zürich | Registriert: Mar 2006
| IP: [logged]
| |
|
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
danke danke! in den hintern hab ich mir heute schon zugenüge gebissen!!!!!!!!!!!! möchte einfach nur wissen, was an kosten und sonstigen negativen sachen auf mich zukommt
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|
profolymp
alexy_beat
Usernummer # 8734
|
verfasst
Ne du wirst aufgezeichnet, dass heißt sobald du auffällig wirst, wirst du verfolgt und dann per Detektiv beobachtet. Sobald du das Geschäft verlassen hast, kannst du erst dem Diebstahl überführt werden. Die ganze Zeit wirst du gefilmt und es wird auch immer aufgezeichnet. Denn falls ein Überfall passiert, muss dass wie in einer Bank ja immer aufgezeichnet sein, um die Aufnahmen später auszuwerten.
Es ist ja bei allen Überwachungskameras so, dass sofort aufgezeichnet wird, wäre ja sonst sinnlos.
Aus: Der grünsten Ecke von Berlin | Registriert: Mar 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
bb
69 Star User
Usernummer # 3687
|
verfasst
versuchs mal hier www.123recht.net
dort wird dir im forum mit bestem wissen geholfen.
Aus: mitten in Kölle | Registriert: Sep 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
ja vielen dank bjoernb, bin auch schon auf die seite gestossen! nur mein gewissen, kann dort auch niemand beruigen...
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|
millhouse
Usernummer # 6673
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Hussi: mir wurde gesagt, dass wenn es vor gericht kommen würde, die videobänder als beweis vorgelegt werden würden...
éin anwalt dürfte die bänder schon vorher sehen(akteneinsicht). glaub allerdings nicht das es zu einen verhandlung kommt.allerdings ist das umkleben von preisschildern nicht nur diebstahl..wenn ich mich nicht täusche gibt es da noch was oben drauf.
Aus: mülheim ruhr | Registriert: Jul 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
mr_broemme
KompleXes-F
Usernummer # 5341
|
verfasst
...ich frag mich gerade nur, wie man auf die idee kommt umzukleben...ich mein, wir sind ja nich mehr im zeitalter, wo 0815 etiketten mit nem preis auf der ware kleben, sondern alles feinsäuberlich über code erfasst und hinterlegt ist...sowas fällt doch nunmal auf einfach ...gerade einem geübten kassierer, der sich auskennt ..code zeigt best of tkkg an, aber best of gina wild liegt aufm fliessband ..mal abgesehn davon, das ich sowas fürn arsch finde...hatten selber mal mehrer märkte und weiss daher, was da so abgeht.. hoffe du lernst draus
Aus: GoslaR | Registriert: Mar 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
DrCoca
Usernummer # 710
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Hussi: dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
Hoert sich eher so an, als waere die Sache mit den 50 Euros erledigt. Nimm es als Lehrgeld, und spende Morgen nochmal 50 Euros dem Tierheim :-)
Aus: São Paulo | Registriert: Jul 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
LexyLex
Usernummer # 2081
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: DrCoca: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Hussi: dass sie mir das band nicht zeigen müssen (nur vor gericht)! hab dann 50 euro bezahlt und mir wurde gesagt, ich werde weiter bescheid bekommen!
Hoert sich eher so an, als waere die Sache mit den 50 Euros erledigt. Nimm es als Lehrgeld, und spende Morgen nochmal 50 Euros dem Tierheim :-)
50 - 100 EUR darf jeder erwischter ladendieb zahlen Steht überall ganz gross drann.
Anzeige gibts trotzdem und wenn du den Artikel danach nicht gekauft hast, kommt Sachbeschädigung auch noch dazu
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Rainer Zufall
Usernummer # 12160
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Hussi: ja vielen dank bjoernb, bin auch schon auf die seite gestossen! nur mein gewissen, kann dort auch niemand beruigen...
hey, so schlimm ists auch nicht. echt nicht. in ein paar tagen kannst du hoffentlich drüber lachen. ist doch ne erfahrung.
Aus: berlin | Registriert: Apr 2004
| IP: [logged]
| |
|
|
TRider
Usernummer # 1924
|
verfasst
zwei Dinge:
1. Das Videoband mit DEINEM Bild sollte man dir aber eigentlich schon direkt zeigen. So läuft es bei Verkehrssündern auch, die verfolgt und aufgenommen wurden.
2. Mit welcher Begründung darf man eigentlich die 50 € nehmen? Auch wenn es am Eingang steht. Wenn ich als Privatperson Opfer eines Taschendiebstahls werde und den Täter greife, kann ich ja auch nicht einfach mal pauschal eine "Gebühr" dafür nehmen?! Im übrigen ist diese Gebühr laut Anzeigen in den Kaufhäusern immer unabhängig von einer Strafanzeige und den Konsequenzen daraus.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
LexyLex
Usernummer # 2081
|
verfasst
ich denke mal das du mit betretem des Kaufhauses das hausrecht und somit die gebühr des kaufhauses annimmst.
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263
|
verfasst
Etikett umkleben = vollendete Urkundenfälschung (§ 267 StGB), in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug (§§ 263, 22, 23 StGB), weil Kassierer Objekt herausgeben sollte und nicht gegen den Willen des Berechtigten weggenommen werden sollte (dann Diebstahl § 242 StGB)... Wegen Geringfügigkeit gilt über § 263 Abs. 4 der § 248a. Sollte das "Opfer" keinen Strafantrag stellen, schauts gut aus, "es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält." (§ 248a)
Könnte also gar nicht erst verfolgt werden, da kein Strafantrag gestellt wird, oder aber gem. § 153 StPO wird von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen, vielleicht wird das Verfahren auch gegen Erfüllung von Auflagen und Weisungen eingestellt § 153a StPO, schlimmstenfalls bekommste nen Strafbefehl gem. §§ 407 ff StPO (dann biste aber auch verurteilt und bekommst nen Eintrag in die Akte) Sollte der Strafbefehl unter 90 Tagessätzen a x Euro bleiben (berechnet sich nach Einkommen), gibts keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Bleibste dann ein paar Jahre "sauber", wird die Tat irgendwann aus der Akte gelöscht (weitere Infos im BundesZentralRegisterGesetz)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Cheers T.
Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
WenigAhnung
Usernummer # 10632
|
verfasst
aber mal ganz ehrlich, für Etikettenumkleben bekommst du bestimmt keine 90 Tagessätze und darum auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. du wirst dich entweder schriftlich äußern müssen oder du musst eine fünf-Minuten-Aussage auf dem Revier machen. Ich würde mal von der ersten Option ausgehen. Im zweiten Fall würde ich mir tatsächlich überlegen, ob nicht ein paar hundert Euro für nen Anwalt gut angelegt wären. Als Rechtslaie kann man bei der Polizei nur verlieren. Zudem würde dir ein Anwalt sowieso jeglichen Trouble vom Halse halten und irgendeinen Strafbefehl mit dem Staatanwalt aushandeln. Dann wäre allerdings eine Geldstrafe fällig, aber das ausgegebene Geld könntest du natürlich durch noch fleissigeres Etikettenumkleben wieder reinholen
Aus: Warstein | Registriert: Sep 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
gescom
Usernummer # 2169
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: LexyLex: von alleine geht nichts zu einem Anwalt...den muss er sich schon selber nehmen..aber nicht wegen so einer Kleinigkeit.
bei mir ging es damals zum anwalt und ich durfte antanzen. hat 2 minuten gdauert und das war's. ok, ist 15 jahre her
Aus: DE | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: gescom: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: LexyLex: von alleine geht nichts zu einem Anwalt...den muss er sich schon selber nehmen..aber nicht wegen so einer Kleinigkeit.
bei mir ging es damals zum anwalt und ich durfte antanzen. hat 2 minuten gdauert und das war's. ok, ist 15 jahre her
Wie alt warst du denn ? Von selbst geht nichts zum Anwalt, da hat Lexy schon recht, zum Staatsanwalt kanns dann schon gehen, vielleicht warst du ja auch bei der Jugendgerichtshilfe.
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
LexyLex
Usernummer # 2081
|
verfasst
ja...jugendgerichtshilfe wird in der regel verständigt. Die laden Dich auf ein Gespräch ein und versuchen sich ein Bild über deine Soziale Situation zu machen. das dauert aber auch länger als 2 minuten
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
gescom
Usernummer # 2169
|
verfasst
es war bei mir garantiert nicht die jugendgerichtshilfe der laden hat anzeige erstattet und wochen spaeter hatte ich von einer anwaltskanzli post im kasten, dass ih dort antanzen soll. da bin ich dann hin und und wurde nur gefragt, ob ich mir meines fehlers bewusst bin und ob ich es wieder tun wuerde. dazu sollte ich dann eine kurze schriftliche stellungnahme machen und das war es auch schon. hat vielleicht 5 minuten gedauert. wie alt ich da war ... gute frage. weiss nicht mehr genau wann es war aber ich juesste zwischen 17 und 19 gewesen sein
Aus: DE | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
CHoCi
Usernummer # 1630
|
verfasst
Nunja, man muss sich halt schlauer anstellen:
Generell keine etiketten von Einzelteilen um-etikettieren. Am besten funzt das wenn man den karton mit 10 st was auch immer mit dem preis-etikett für ein teil umklebt. dann noch ne dumme kassenhupe, und du hast gut geld gespart *g* Hier kann man eindeutig auf den falsch etikettiervorgang durch einen mitarbeiter verweisen der anstatt den 10st preis aus versehen den preis für 1 st. auf den karton gemacht hat.
Ausserdem hätte ich mich in deinem fall einfach strunzdoof gestellt und mich nicht einschüchtern lassen - etikett lag am boden, war am abfallen, jemand anderes hat umgeklebt oder ähnliches...
kein beinbruch, sowas fällt unter bagatell delikte
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: millhouse: allerdings ist das umkleben von preisschildern nicht nur diebstahl
Kein Diebstahl, da keine Wegnahme der Sache, stattdessen ein lupenreiner Betrug (Täuschung -> Irrtum -> Vermögensverfügung -> Vermögensschaden). In diesem Falle ein versuchter Betrug, der gleichwohl strafbar ist.
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
| IP: [logged]
| |
|
|
CHoCi
Usernummer # 1630
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Thomas Broda: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: millhouse: allerdings ist das umkleben von preisschildern nicht nur diebstahl
Kein Diebstahl, sondern ein lupenreiner Betrug (Täuschung -> Irrtum -> Vermögensverfügung -> Vermögensschaden). In diesem Falle ein versuchter Betrug, der gleichwohl strafbar ist.
hier wird von der Mehrzahl gesprochen ! Aussdem ist das Auslegungssache...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CHoCi: hier wird von der Mehrzahl gesprochen !
Mehrzahl?! Mehrzahl von was? Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CHoCi: Aussdem ist das Auslegungssache...
Nein, das ist herrschende Meinung und Stoff der Vorlesung "Besonderes Strafrecht", etwa 3. Semester.
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
| IP: [logged]
| |
|
|
|
LexyLex
Usernummer # 2081
|
verfasst
des weiteren gilt das absichtliche beschädigen der Packung auch als Sachbeschädigung.
sowas hab ich auch mal gemacht...mit dem bezahlen der Ware konnt ich wenigstens diese anzeige umgehen
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
DreamDancer
Usernummer # 3391
|
verfasst
Geiler Thread!
Also, da wir hier in Deutschland sind, wird das alles nicht zur Anzeige kommen. Und falls doch, dann hast du einfach nur ne kleine Anzeige am Hals. Da kommt nix weiter auf dich zu. ;-)
*g*
Aus: Bremen | Registriert: Aug 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Mad Raven
Usernummer # 8559
|
verfasst
mal so nen halb offtopic: falls' du nen anwalt benötigst würde ich mich umbedingt wegen beratungshilfe schlau machen. je nach dem wieviel du verdienst kriegst du zuschüsse.
greatz Mad
Aus: eigentlich Ibbtown,für die nächsten jahre Münster | Registriert: Feb 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
Hussi
Usernummer # 15374
|
verfasst
Hallo ihr Lieben! Wollte nur mal kurz erzählen, was aus der Sache geworden ist. Muss leider ne ziemlich hohe Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Euro bezahlen! So nun meine Frage an euch, habe heute den Brief mit dem "Urteil" erhalten und mchte gerne die 1500 Euro in Raten bezahlen. Wie kann ich da vorgehen, hab heute schon am Amtsgericht angerufen, konnte dort aber leider niemanden erreichen. In dem Schreiben stand, dass ich in 2 Wochen eine Zahlungsauforderung erhalten werde. Vielleicht kann mir ja jemand mit Rat und Tat beiseite stehen... Gruss Hussi!
Aus: Duisburg | Registriert: Oct 2005
| IP: [logged]
| |
|
|