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Thema: Vorladung zur Polizei
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DJ-SRG
Usernummer # 12589
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verfasst
Moin, habe eine Vorladung zur Polizei wegen
"Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren aus folgendem Grund geführt: Verstöße nach §29 Abs.1"
erhalten.
Ich kann mir das nicht erklären da ich nie mit irgendwas erwischt worden bin. Das einzige was ist, ist das ich bei euphoric minds holzrosen, einen pilztee und pilze bestellt habe. Das Paket ist allerdings bei mir ohne Verzögerung angekommen und wäre sicher sonst auch beschlagnahmt worden. Auf was muss ich mich vorbereiten?
Meine Freundin hat dasselbe bekommen, obwohl sie auch nie mit irgendwas erwischt wurde und auch mit Drogen nichts zu tun hat. Sie vermutet das es der Vater von ihrem Ex ist, mit dem sie ein Kind hat, und dieser ihr so das Sorgerecht entziehen will.
Was ratet ihr mir?
Aus: Kiel | Registriert: Jun 2004
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DeadPan
Usernummer # 8941
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Auf keinen Fall hingehen und dann wirst du auch nichts mehr von denen hören, wenn du dir wirklich nichts zu schulden hast kommen lassen.
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2003
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Ka-zwei
Usernummer # 12957
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Anwalt! Definitiv. Wenigstens erst mal fragen, wer wie was. Einfach nicht hingehen, kann dir da mehr schaden. Nachher stehen die bei dir vor der Tuer und wollen dich abholen. Fuer 48 h (glaub ich) koennen sie dich auf jeden fall einlochen. Mach dich aber auf ca. 350 EUR Erstberatungsgehalt gefasst. Ruf vielleicht mal bei der Rechtsanwaltskammer an und lass dir einen Spezialisten empfehlen. Vielleicht wird ja bei dir das Telefon abgehoert, weil du in irgendeinem Telefonbuch von irgendeinem Dealer drinstehst (falls du am Telefon je davon gesprochen hast). Wuensch dir viel Glueck
Aus: Spießbaden | Registriert: Aug 2004
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darks
Usernummer # 739
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ich wuerde eher sagen auf jeden fall hingehen. nachfragen warum, belehren lassen und dann nur mit anwalt weiter.
Aus: sicht auf Muenchen | Registriert: Jul 2000
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CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Ka-zwei: Anwalt! Definitiv. Wenigstens erst mal fragen, wer wie was. Einfach nicht hingehen, kann dir da mehr schaden. Nachher stehen die bei dir vor der Tuer und wollen dich abholen. Fuer 48 h (glaub ich) koennen sie dich auf jeden fall einlochen.
Das ist ja wohl ein Ammenmärchen was du da verbreitest. Wenn kein Haftbefehl vorliegt, kann man nicht festgenommen werden, weil man nicht zur Vorladung geht. Wenn es zur Verhandlung kommen sollte, dann kann man per Haftbefehl vorgeführt wenn, wennn man nicht erscheint. In dem Fall hier würde ich erst zur Polizei gehen und mir anhören was vorliegt, aber auf keinen Fall eine Aussage machen, auch wenn du sonstwie unter Druck gesetzt wirst. Meist wenn du nicht Dealer sondern nur Käufer bist wollen sie Aussagen gegen erstere haben oder mehr Namen aus dir rauskriegen. Also standhaft die Aussage verweigern. Wenn du meinst du bist leicht unter Druck zu setzen, würde ich doch DeadPan Rat befolgen. Wenn etwas schwerwiegenderes gegen dich vorliegen würde, wäre es nicht bei einer einfachen Vorladung geblieben. Good Luck.
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
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Ka-zwei
Usernummer # 12957
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@ Katalonga: Ich verbreite keine Ammenmaerchen okay!! Ich finde einfach Anwalt ist sicherer. Ausserdem hab ich die Vorladung nicht gesehen und weiss nicht was drauf steht. Was denkst du denn, warum ich glaub ich in Klammern dazu geschrieben hab. Bin doch auch kein Anwalt
Aus: Spießbaden | Registriert: Aug 2004
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Cymorris
Usernummer # 5951
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Ich versteh nicht, warum da jedes Mal so heiss drüber diskutiert wird ... zum einen haben wir doch das hier (Polizei > Tipps) und zweitens gilt eh: Diese Verhaltenstipps stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar, diese kann und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. Wir empfehlen, im Zweifelsfall immer einen Anwalt zu konsultieren.
Was beim einen wie gelaufen ist, kann beim anderen ganz anders sein.
Und verzeiht mir, dass ich heute so kritisch bin, aber nur weil das im Druggy steht muss sich §29 Abs.1 nicht nur aufs BtmG beziehen, Bsp: § 29 StVZO - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
Ansonsten viel Erfolg ...
Aus: Würzburg | Registriert: May 2002
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chris
User
Usernummer # 6
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yo, cy hat recht, hier www.raveline.de stehen infos, die 'ne juristin für uns damals zusammengefasst hatte:
6. Eine Vorladung ist keine unverbindliche Einladung Einer (Vor-)Ladung durch den Staatsanwalt, Ermittlungsrichter oder vom Gericht muss man auf jeden Fall Folge leisten, egal ob als Zeuge oder als Beschuldigter/Beklagter. Kommt man einer Ladung nicht nach, drohen Geldbußen und sogar Beugehaft. Für die Verweigerung der Aussage gilt das Gleiche wie bei der Polizei (s. 12.). Als Zeuge ist man zur Aussage verpflichtet, es sei denn, sie führt zur Selbstbelastung oder zur Belastung von Verwandter/Ehegatten etc. Bei unbegründeter Aussageverweigerung (z.B. weil man einen Kumpel nicht belasten will), drohen ebenfalls Bußgelder und Haft.
Ferner in Bezug auf Pilze, die ja seit einiger Zeit erst im Anhang des BtmG aufgenommen wurden, gilt: Der Einfuhr oder Ausfuhr eines Betäubungsmittels steht jedes sonstige Verbringen in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich.
In den FAQ Basic findet sich noch folgender Passus: 14. Verfolgt die Polizei anonyme Hinweise? Das hängt von der Art des Deliktes ab. Bei vielen Straftaten besteht eine Ermittlungspflicht, z.B. bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Polizei muss solchen Hinweisen nachgehen (sofern die Angaben nicht von vorne herein als unwahr einzustufen sind, Spinner gibt es ja viele). Anders sieht es bei sogenannten Antragsdelikten aus. Hier muss von einer ganz bestimmten Person, z.B. dem Geschädigten, ein Antrag auf Strafverfolgung gestellt werden.
Daraus ergibt sich also einerseits die Möglichkeit, dass der Versand'handel' der Pilze einerseits vielleicht momentan einer Strafverfolgung unterliegt und die Kundendatenbank im Rahmen von Ermittlungen mögliche Kunden vorgeladen werden für eine Aussage, wie das aktuell ähnlich im Fall dieses warez-Servers ist, oder die Vorladung liegt beispielsweise in einer anonymen / nicht-anonymen Anzeige zugrunde: in Theorie und Praxis kann hierzulande erstmal angezeigt werden, ganz unabhängig ob berechtigt oder nicht: dann bittet die Polizei um eine Aussage oder Stellungnahme und leitet das dann zur Staatsanwaltschaft weiter, die dann erst prüft, um ein Verfahren geöffnet wird oder die Anzeige eingestellt wird mangels Tatsachen oder mangels öffentlichem Interesse. Was den Fall des Sorgerechts betrifft, so ist das ein beliebtes Thema aus den div. Rechts-Salesch-Sendungen aus der Glotze und nicht unwahrscheinlich, dass sich jemand dadurch inspiriert fühlt und glaubt, damit jemandem das Sorgerecht entziehen zu können: das aber erfährst du wohl erst, wenn du bem ermittelndem Beamten anrufst oder auf der Wache vorstellig wirst, ggbfs. - wie erwähnt - mit Deinem Anwalt.
Abgesehen davon, wie auch erwähnt, dürfen nur Volljuristen rechtlich verbindliche Auskünfte geben, das hier sind also alles nur Überlegungen und Anregungen.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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GreenSpirit
Usernummer # 919
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Ka-zwei: @ Katalonga: Ich verbreite keine Ammenmaerchen okay!!
da muss ich dir leider widersprechen. wegen dem nicht nachkommen einer polizeilichen vorladung darf niemand unter zwang vorgeführt werden. dies darf nur bei nicht erscheinen bei einer gerichtlichen vorladung geschehen und auch da afaik erst nach zweiten nichterscheinen. und 350€ für ein beratungsgespräch bezahlt man evtl. bei staranwälten wie bossi o.ä. normalerweise eher 50€. ich würde auch hingehen und mir anhören was dir vorgeworfen wird und alle aussagen mit dem hinweis, dass du dich erst mit nem anwalt besprechen willst ablehnen. wenn sie was handfestes gegen euch in der hand hätten wären sie schon mit nem hausdurchsuchungsbefehl angerückt. die wissen ja auch, dass besonders gekränkte expartner zu unwahren anschuldigungen neigen um dem anderen eins auszuwischen und verhalten sich auch dementsprechend.
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
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Ka-zwei
Usernummer # 12957
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Ich wuerde trotzdem einen Anwalt fragen. Wenigstens uebers Telefon. Und wegen dem Gehalt gibts eigentlich Tabellen. Alles andere ist Verhandlung.
Aus: Spießbaden | Registriert: Aug 2004
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TRider
Usernummer # 1924
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verfasst
Man kann mit einem Anwalt einen Pauschalpreis oder die Berechnung nach der offiziellen Gebührenordnung für Rechtsanwälte ausmachen. Nachfragen kostet nichts, wie teuer es werden wird...
Und für die Zukunft: Wenn man sich desöfteren zweifelhafte Substanzen aus dem Internet bestellt und das BtMG nicht in- und auswendig kennt, dann sollte man sich zumindest durch eine Rechtsschutzversicherung gegen hohe Anwalts- und Gerichtsgebühren absichern.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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Ka-zwei
Usernummer # 12957
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Soweit ich weiss schuetzt RSV nicht vor Familiensachen (Scheidung) und Strafsachen (Willkuer), aber viele Anwaelte sind auch mit Ratenzahlung einverstanden, bevor sie sich die Arbeit machen, die Kosten gerichtlich einzutreiben. Fuer die ganz armen kann auch ein Anwalt beigeordnet werden. Aber vielleicht reagier ich echt uebertrieben und hier wird gar kein Anwalt gebraucht. Ich haett einfach viel zu viel Schiss. Soweit ich weiss koennen die einen Haftbefehl auch gleich mit vor die Haustuer bringen. Hat einen Bekannten zwei Jahre in den Knast gebracht. Der hat gar nicht erst ne Vorladung bekommen.
Aus: Spießbaden | Registriert: Aug 2004
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GreenSpirit
Usernummer # 919
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: TranceRider:
Und für die Zukunft: Wenn man sich desöfteren zweifelhafte Substanzen aus dem Internet bestellt und das BtMG nicht in- und auswendig kennt, dann sollte man sich zumindest durch eine Rechtsschutzversicherung gegen hohe Anwalts- und Gerichtsgebühren absichern.
Du kannst getrost vergessen das ne Rechtsschutz für deine BtM Vergehen aufkommt. Sowas ist bei jeder ausgeschlossen.
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
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TRider
Usernummer # 1924
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: GreenSpirit: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: TranceRider:
Und für die Zukunft: Wenn man sich desöfteren zweifelhafte Substanzen aus dem Internet bestellt und das BtMG nicht in- und auswendig kennt, dann sollte man sich zumindest durch eine Rechtsschutzversicherung gegen hohe Anwalts- und Gerichtsgebühren absichern.
Du kannst getrost vergessen das ne Rechtsschutz für deine BtM Vergehen aufkommt. Sowas ist bei jeder ausgeschlossen.
Machen wir also mit den Ammenmärchen weiter ... ausgeschlossen wird solch ein Vergehen nur, wenn in einem abschließenden Verfahren Vorsatz nachgewisesen wird. Dass explizit Betäubungsmittel-Verstöße ausgeschlossen sind ist mir bei keiner Rechtsschutzversicherung bekannt.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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meisterlein
217cup 2oo4
Usernummer # 5940
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Zitat aus meiner RS-Police: "Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht kein Versicherungsschutz."
Damit ist in meinen Augen klar, dass sie bei btm-sachen nicht greift, denn ein drogenvergehen ist ja immer vorsätzlich, es sei denn, dir hätte jemand was untergeschmuggelt. in letzterem fall aber (natürlich nur, wenn man es auch beweisen kann) würde man ja sowieso nicht verurteilt werden.
Aus: heidelberg south central | Registriert: May 2002
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TRider
Usernummer # 1924
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Das Paradebeispiel für diese Klausel ist z.B. die Beleidigung.
Vorsatz bedeutet, dass man weiß, dass man sich rechtswidrig verhält und dies auch will. Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, macht aber aus dem Vorsatz oftmals eine Fahrlässigkeit, die rechtsschutzversichert ist.
Alleine die seitenlangen Diskussionen hier, inwiefern Substanzen verboten sind, was man sich offiziell im Internet kaufen kann usw. zeigen doch, dass wir es hier nicht immer unbedingt mit vorsätzlichen Vergehen zu tun haben.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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kaser
Usernummer # 3901
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verfasst
1. Eine Vorladung von der Polizei ist nicht bindent, d.h man muss dort nicht auflaufen, ist allerdings meistend besser um zumindest ma genau zu wissen worum es geht und was einem vorgeworfen wird. Mann muss ja keine Aussage machen, man hat ja schließlich das recht diese auch der polizei gegenüber zu verweigern. Du müsstest erst vor gericht eine Aussage machen. Allerdings eine vorladung zum Gericht( Staatsanwaltschaft) ist bindendt, wer nicht zu einem gerichtstermin aufläuft, zahlt erst einmal die kosten für die Aussetzung des Verfahrens und wird beim nächsten mal bestimmt von der Polizei abgeholt und freundlicherweise zum Porzess gebracht. Das ganze gilt nur dann wenn du nicht nachweisen kannst das du ernsthaft verhindert warst(Krankenhaus aufenthalt etc.).
Ich kann nur emphfehlen AUF JEDEN FALL den Termin bei der Polizei wahrzunehmen, allein um zu wissen was sache ist, kannst dann ja immer noch sagen das du keine Aussage machen willst und dich dann an deinen anwalt wenden.
Ausserdem wird es Schwierig werden, die RSV dazu zu bewegen das sie das ganze bezahlt, da wie schon oben erwähnt es sich nach eigen verschulden anhört. Je nach dem wie alt du bist bzw, wieviel du verdienst kannst du eventuell eine Gerichtshilfe beantragen. Infos dzu findeste eigentlich beim Jugendamt.
gruß flo
Aus: Berlin / Leipzig | Registriert: Oct 2001
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DJ-SRG
Usernummer # 12589
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verfasst
War da und die Sache hat sich geklärt. War ne schwachsinnige Verleumdungsaktion von nem Typen der im Knast sitzt und dem ich die Freundin ausgespannt habe. Polizei glaubt ihm nicht. Er behauptet ich verkaufe xtc-getränke(was immer das sein soll). Bin da sehr seriös mit Krawatte und allem drum und dran aufgetaucht.
Aus: Kiel | Registriert: Jun 2004
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DerKleinePilot
Professioneller Partygänger
Usernummer # 2066
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verfasst
naja nem knacki spannt man ja auch nich die freundin aus *gg* (allgemein spannt man nicht jemanden die Freundin aus )
aber genug des offtopics...
Also wenn du eine Vorladung bekommst und du vorher keine Hausdurchsuchung hattest oder unangenehm an der Grenze aufgefallen bist, brauchst du dir in der regel keine sorgen machen. Schließlich haben die ja keine Beweise, sondern nur vermutungen und einen (angeblichen) Zeugen, der gesehen hat das du was illegales getan hast. Wenn sie wirklich dich in Verdacht hätten, würden sie das volle Programm durchziehen (Hausdurchsuchung, observation deiner wohnung und was noch so dazu gehört)
Aus: Aes Ulunia | Registriert: Mar 2001
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kandismann
Usernummer # 13031
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verfasst
@ vanilla ice: kleiner hobbyjurist oder etwa jurastudent? also meine devise lautet: ganz oder gar nicht! bei mir ist also immer dolus directus 1. grades angesagt... PS.: sorry wg. off-topic
Aus: tüburg-freibingen | Registriert: Aug 2004
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vanilla ice
Usernummer # 13562
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verfasst
@km: ich bin nicht klein!
Aus: nahmeerscheinung | Registriert: Nov 2004
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kandismann
Usernummer # 13031
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verfasst
es ist immer gut, wenn man sich zu wehren weiß...
Aus: tüburg-freibingen | Registriert: Aug 2004
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kandismann
Usernummer # 13031
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verfasst
besonders in rechtlichen dingen... wo doch heute wegen jedem rattenschiss alle gleich zum anwalt (fürsprecher ) rennen und sofort ein neuer rechtsstreit entbrennt... oft lassen sich solche extrakosten (als folgeschäden) vermeiden, wenn man sich an die regeln hält und umsichtig und gelassen mit etwaigen forderungen umgeht. das ist mein senf zum thema. mein tip an DJ-SRG: erst mal brav antanzen und den unwissenden spielen, ohne gleich voll in abwehrhaltung zu gehen. einfach zuhören, fragen beantworten & stellen, wieder heimgehen. das wird halb so wild! danach kannst du immer noch fachkundige zur rate ziehen. dabei würde ich mich zuerst erkundigen, ob du über irgendeine institution, mit der du zu tun hast, evtl ne kostenlose rechtsberatung bekommen kannst. beste grüße, K-Man
Aus: tüburg-freibingen | Registriert: Aug 2004
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Babapapa
Usernummer # 135
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verfasst
vorladungen müssen doch gar nicht so negativ sein. sicher lassen die eigene paranoia und das schlechte gewissen einen das schlimmste befürchten doch auch polizisten sind menschen. denen kann man auch zuhören und sich rat geben lassen. man ist ja nicht verpflichtet, alle fragen zu beantworten...
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: DerKleinePilot: naja nem knacki spannt man ja auch nich die freundin aus *gg* (allgemein spannt man nicht jemanden die Freundin aus )
yep! "ausspannen" an sich gibt es imho gar nicht. die sache mit dem knacki und seiner neuen geht DJ-SRG genauso wenig was an, wie die jetzt laufende sache den knacki. es ist immer eine sache von zwei personen und keiner einzigen mehr..
Aus: GE prägt | Registriert: Jan 2000
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Electroman5000
Usernummer # 12738
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verfasst
"yep! "ausspannen" an sich gibt es imho gar nicht. die sache mit dem knacki und seiner neuen geht DJ-SRG genauso wenig was an, wie die jetzt laufende sache den knacki. es ist immer eine sache von zwei personen und keiner einzigen mehr.."
Aus: Spaceship1 | Registriert: Jul 2004
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Revilo
Usernummer # 13199
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verfasst
Brauchst dich definitiv nicht dort zu melden. Hab mal genau das gleiche Schreiben gekriegt und es gleich in die Mülltonne getreten. Wenn die dich erst mal dahaben quetschen die dich aus bis du dich irgendwie verplapperst. Hab seitdem nie wieder was von der Sache gehöhrt. Stay cool
Aus: Wartburg-City | Registriert: Sep 2004
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