Autor
|
Thema: [spiegel.de] Auch strafbar, wenn nichts passiert
|
chris
User
Usernummer # 6
|
verfasst
www.spiegel.de vom 28.07.2005
Ertappte Drogensünder können auch dann nicht auf eine milde Strafe hoffen, wenn eine Beeinträchtigung ihrer Fahrsicherheit am Steuer zuvor nicht konkret nachweisbar war. Das stellte das Pfälzische Oberlandesgericht fest.
Allein die Feststellung bestimmter Stoffe im Blut, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit "zumindest als möglich erscheinen lässt" reicht aus, sich einer Ordnungswidrigkeit strafbar zu machen. Ob durch die Drogeneinnahme die Fahrsicherheit gefährdet ist oder nicht, ist unerheblich. Mit diesem Beschluss bestätigte das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken die Verurteilung eines Autofahrers zu einer Geldbuße von 250 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat (Aktenzeichen 1 Ss 50/05).
Nach einer Kontrolle mit anschließender Untersuchung war im Blut des Mannes ein Amphetamin festgestellt worden. Der Autofahrer widersprach seiner Verurteilung mit dem Argument, er sei durch sein Fahrverhalten nicht auffällig geworden. Der gesetzliche Tatbestand, der das Fahren "unter Wirkung" von Drogen verbiete, sei daher nicht erfüllt. Dieser Auffassung mochten sich die Richter nicht anschließen.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
| IP: [logged]
| |
|
|
MF
Usernummer # 10557
|
verfasst
Also ich bin mir sicher, dass schon ein 'bisschen' Chemie im Blut ausreicht, auch wenn man nicht direkt am Steuer erwischt wird, um den Lappen im schlimmsten Fall bis zu nem Jahr abzugeben. MPU inkl. In der Praxis haben manche mehr Glück als einige Andere.
Bei 'weichen Drogen' wie Cannabis wird hingegen, so mein Kentnissstand, unterschieden wie 'zugedröhnt' man ist, vergleichbar mit Alcotest - war früher auch anders.
Gruß marco
Aus: Darmstadt | Registriert: Aug 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
alexosiris
Usernummer # 9442
|
verfasst
Allein schon der reine Besitz von harten Drogen stellt die Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage.
Wenn man erwischt wird, darf man ein ärztliches Gutachten erstellen lassen, dass klären muss ob man psychoaktive Stoffe zu sich nimmt - 2 Urinscreenings im Abstand von 4 Wochen oder wenn es dumm läuft ein Haartest muss man machen um die cleanheit zu beweisen.
imo ziemlich unfair, man wird bestraft selbst wenn man nicht Auto fährt.
Ergo sich immer gleich alles reinhauen und nie was dabei haben.
Aus: Burgau | Registriert: May 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
Fiesling
Usernummer # 2737
|
verfasst
wer zahlt das denn? ich mein, wenn ich da per screenings beweisen muss das ich clean bin? bekommt man das erstattet oder stellen die gegebenenfalls erst ne rechnung aus, wenn ich positiv gescreened wurde?
Aus: der Provinz. | Registriert: May 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
GreenSpirit
Usernummer # 919
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Fiesling: wer zahlt das denn? ich mein, wenn ich da per screenings beweisen muss das ich clean bin? bekommt man das erstattet oder stellen die gegebenenfalls erst ne rechnung aus, wenn ich positiv gescreened wurde?
im verwaltungsrecht gilt die umgekehrte beweislast, d.h. du musst deine fahreignung nachweisen du blechst alles.
das urteil bestätigt ja nur die gängige praxis, leider gibt´s im netz nicht das ganze urteil, wäre interessant was er für blutwerte hatte...
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
alexosiris
Usernummer # 9442
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Fiesling: wer zahlt das denn? ich mein, wenn ich da per screenings beweisen muss das ich clean bin? bekommt man das erstattet oder stellen die gegebenenfalls erst ne rechnung aus, wenn ich positiv gescreened wurde?
Der Spaß kostet rund 450 Euro inkl. 2 Urin Screenings. Was der Haartest kostet weiß ich leider nicht.
Bezahlen muss man das natürlich selbst, denn man gibt ja ein Gutachten in Auftrag das einem die Fahrtauglichkeit bescheinigt.
Die Führscheinstelle geht davon aus, dass jemand der Drogen nimmt überhaupt nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen - auch wenn man nie unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Juristisch gesehen ist diese Vorgehensweise allerdings nicht 100% wasserdicht und im Prinzip gar nicht zulässig. Nur wehren sich halt die wenigsten dagegen.
Man müsste Klage einreichen, was dann erstmal den Führerscheinverlust zur Folge hat, da man ja kein positives Gutachten abliefern kann.
Ein Teufelskreis der auf jeden Fall ne Menge Kohle kostet.
Aus: Burgau | Registriert: May 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
atomic-orange
Usernummer # 11159
|
verfasst
Ich kann zu dem Thema folgendes beitragen:
Bei mir in der Wohnung wurden 13 gr. Amph. gefunden...das war im Juli 2004. Im November hat mich die Führerscheinstelle angeschrieben (Landratsamt Roth / Bayern) und hat meinen Schein eingezogen..mit der Begründung, dass selbst der Besitz und der daraus sich ergebende einmalige Konsum einen Entzug rechtfertigt. Ich wurd nie getestet und bin im Strassenverkehr nicht auffällig gewesen...trotzdem Schein wech. Unterstütz wird die Behörde durch eine Randnotiz der vernehmenden Polizisten, nach der ich eingeräumt hätte, seit 7 Jahren zu konsumieren. Ich habe solch eine Aussage nie getätigt und der Polizist hat nicht mal Zeugen dafür. Genauso wenig gibt es ein Vernehmungsprotokoll. Ich hab nämlich die Aussage verweigert.:-)Leider hat das Verwaltungsgericht Ansbach in erster Instanz entschieden, dass der Bulle wohl recht haben wird, mit dem was er da so "rumnotiziert" hat und meinen Eilantrag auf Wiedererteilung abgelehnt. Ich gehe jetzt seit Januar zum Screening (6 Screenings pro Jahr) Kostenpunkt 99,- EUR. Desweiteren habe ich ein Abendseminar beim TÜV besucht..."Drugs F" für 300,- EUR. Mit etwas Glück kann ich im Oktober, also nach 10 Monaten Abstinenznachweis, zur MPU. Meine Klage beim Oberverwaltungsgericht muss ich jedoch vorher zurückziehen, da eine Begutachtung im schwebenden Verfahren nicht möglich ist. So kriegen die wohl immer recht, denn wer kann es sich leisten 2 o. 3 Jahre zu klagen und so lange mit dem Fahrrad auf Arbeit zu fahren?! Für mich ist das Rechtsbeugung, aber mit uns kann man es ja machen. FUCK BAVARIA und schöne Grüsse an Herrn B.Auer vom LA Roth. So long!!!;-)
Atomic
Aus: Nürnberg | Registriert: Nov 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
Life_on_Mars
Usernummer # 11347
|
verfasst
...das ist die verschwörung der etablierten spießersäcke gegen alles, was andersartig ist. wer ne schwarze hautfarbe hat, ist asylbetrüger, wer rastalocken trägt, hat zuhause ne hanfplantage, wessen name nicht so einfach auszusprechen ist wie "müller" oder "maier" ist grundsätzlich schonmal kriminell, und wer mehr als 4 kinder hat, asozial. genauso ist jeder, der sich mit vielfach harmloseren als alkohol, aber illegalen rauschmitteln beschäftigt von natur aus psychopath, junkie und eine gefahr für seine mit menschen.
dieser gesinnungsfaschismus im alltag ist bei uns in deutschland tief verwurzelt - dem anderen auf teufel komm raus die eigene lebensweise als die einzig gangbare zu verkaufen, und alles andere ausmerzen meinen zu müssen. leitkulturimperialismus.
wirklich erschreckend, diese berichte hier, besonders der letzte.
Aus: - | Registriert: Dec 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
AndiZim
Usernummer # 10800
|
verfasst
@MF, da gebe ich dir recht. Meinen Führerschein haben sie mir abgenommen unter Verdacht Amphetamin konsumiert zu haben. Sie fanden letztes Jahr an der Nature One ein leeres Tütchen mit Restamphetamin. Dieser Rest reichte um mir den Lappen schon nen 3/4 JAhr abzunehmen und ich habe ihn bis heute nicht. Sie haben weder Schweiß, Blut noch Urintest gemacht. Trotz Anwalt habe ich momentan keine Chance ihn zu bekommen warum auch immer. Bisherige Anwaltskosten ca 500 Euro!!!!!
Aus: near Freiburg | Registriert: Sep 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
GreenSpirit
Usernummer # 919
|
verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: AndiZim: Bisherige Anwaltskosten ca 500 Euro!!!!!
sorry, da biste auch selber schuld wenn du dem anwalt die kohle hinterher wirfst. da kannst du gar nix machen, egal ob anwalt oder nicht, und natürlich weis das der rechtsverdreher...
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
AndiZim
Usernummer # 10800
|
verfasst
@Greenspirit, was hätte ich den dann deiner Meinung nach machen sollen?
Aus: near Freiburg | Registriert: Sep 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
GreenSpirit
Usernummer # 919
|
verfasst
das was die fsst von dir wollte, entweder halt noch verhandeln ob nicht doch nur ein ärztliches gutachten reicht und ansonsten halt die mpu.
in allen foren die sich dsamit beschäftigen ist zu lesen, dass man bei sowas keine chance hat.
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
AndiZim
Usernummer # 10800
|
verfasst
@GreenSpirit, das Problem ist das sie nicht sagen was sie von mir wollen. Antrag auf ärztliches Gutachten wurde abgelehnt. Warum auch immer. Kann mir aber nicht vorstellen das wenn ein Anwalt weiss das er absolut keine Chance hat den Fall annimmt und 10 Breife schreibt. Da hätte er bestimmt Fälle wo er um einiges mehr verdienen würde.
Aus: near Freiburg | Registriert: Sep 2003
| IP: [logged]
| |
|
|
|