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Autor Thema: neue Rechtslage - Bundeswehr und Drogen
partypack

Usernummer # 12492

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hi,
neue Rechtslage zu Bundeswehr und Drogen.

Interview von partypack.de mit Herrn Oberstarzt a.D. Dr. W. Lawicki unter:

http://www.partypack.de/inhalt/drrecht/k-idsbund.htm


Ausführlichste Infos unter:

www.suchtpraevention-bundeswehr.de

Aus: Köln | Registriert: Jun 2004  |  IP: [logged]
Maksim

217cup 2oo4
Usernummer # 1382

 - verfasst      Profil von Maksim     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenn ich das richtig verstehe muss ich weder wehr- noch zivildienstleisten, wenn ich drogenabhängigkeit bzw häufigen konsum vortäusche?
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

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Also ich würde das - rein instinktiv - keinem Empfehlen. Man weiss nie, wann und wo so eine Akte wieder auftaucht...
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
wheezer
hosen
Usernummer # 455

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: philipp:
Also ich würde das - rein instinktiv - keinem Empfehlen. Man weiss nie, wann und wo so eine Akte wieder auftaucht...

Muss man halt genau wissen, wie das gehandhabt wird - in Finnland funzt diese Masche prinzipiell, in der Militärakte steht dann aus "gesundheitlichen Gründen", der Drogenvermerk kommt in die Krankenakte, die eigentlich nur unter Schweigepflicht stehenden Ärzten zugänglich sein sollte...trotzdem würde ich das auch nicht so regeln.
Aus: London | Registriert: May 2000  |  IP: [logged]
Tierex

Usernummer # 1376

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@Philipp: Vgl. dazu, weiter unten auf der Seite:

"Frage 3: Werden diese Informationen an irgendwelche Ämter, Dienststellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr weitergegeben. Hat die Person während des Wehrdienstes irgendwelche Strafen, Folgen, Disziplinarmaßnahmen, weiter Untersuchungen etc. zu befürchten?

*

Innerhalb der Bundeswehr werden diese Informationen in Fragen der Dienst- und Verwendungsfähigkeit verwendet. Bei Grundwehrdienstleistenden, die Zeit- oder Berufssoldat werden möchten, werden diese Informationen in die Entscheidungsfindung einbezogen. Die Bedingungen der ärztlichen Schweigepflicht sind zu beachten. Außerhalb der Bundeswehr werden diese Informationen entsprechend der ärztlichen Schweigepflicht in aller Regel nicht weitergegeben."

Aus: Darmstadt | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

 - verfasst      Profil von philipp   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
"In aller Regel"

Ausser bei Terrorverdacht oder wie? Nee nee, da bin ich Paranoiker und stehe dazu.

Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
roadrenner

Usernummer # 13607

 - verfasst      Profil von roadrenner     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
zum einen denke ich, dass man mit der masche um den wehrdienst rumkommen kann. deswegen wird das ganze doch so verklausoliert beschrieben. würde der gute arzt sagen, bei positivem befund mustern wir aus und alle gewonnenen erkenntnisse bleiben geheim würde es sofort jeder machen.

trotzdem würde ich mir gut überlegen, inwieweit man sowas ausreizt, man kann da schneller in irgendeiner bundeswehr klappsmühle landen als einem lieb ist.

und selbst ein kurzer stationärer aufenthalt läßt sich vor eltern, arbeitgebern u.a. schlecht verheimlichen.

aber wenn man völlig frei und ungebunden ist...

Aus: die Maus | Registriert: Nov 2004  |  IP: [logged]
fresh-e
o_O
Usernummer # 3355

 - verfasst      Profil von fresh-e   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
kenne ein paar leute die durch angegeben drogenkonsum ohne probleme ausgemustert worden sind. diese mussten auch keinen (möglichen) drogentest machen wie im link erwähnt; lediglich einem facharzt ihre aussage wiederholen. total easy...
Aus: münchen | Registriert: Aug 2001  |  IP: [logged]
partypack

Usernummer # 12492

 - verfasst      Profil von partypack     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: fresh-e:
kenne ein paar leute die durch angegeben drogenkonsum ohne probleme ausgemustert worden sind. diese mussten auch keinen (möglichen) drogentest machen wie im link erwähnt; lediglich einem facharzt ihre aussage wiederholen. total easy...

Vorsicht: die oben beschriebenen regeln gelten erst seit dem 10/2004 - davor gab es in der bundeswehr andere regeln!!!! Deswegen ist vorsicht geboten vergangene "fälle" mit den heutigen zu vergleichen.
Aus: Köln | Registriert: Jun 2004  |  IP: [logged]
Dr.Lawicki

Usernummer # 14223

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TheMäx:
wenn ich das richtig verstehe muss ich weder wehr- noch zivildienstleisten, wenn ich drogenabhängigkeit bzw häufigen konsum vortäusche?

Das ist nicht richtig. Auf derartige unseriöse Ansinnen wird mit einem Drogenscreening reagiert. Ein Drogenscreening wird schon aus diesen Gründen obligat und ist dann aus Gründen der "Gerechtigkeit" auch sinnvoll.
Aus: Lohmar | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]
Maksim

217cup 2oo4
Usernummer # 1382

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Dr.Lawicki:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TheMäx:
wenn ich das richtig verstehe muss ich weder wehr- noch zivildienstleisten, wenn ich drogenabhängigkeit bzw häufigen konsum vortäusche?

Das ist nicht richtig. Auf derartige unseriöse Ansinnen wird mit einem Drogenscreening reagiert. Ein Drogenscreening wird schon aus diesen Gründen obligat und ist dann aus Gründen der "Gerechtigkeit" auch sinnvoll.
nicht dass der eindruck besteht, dass ich das auch machen würde - aber rein theoretisch - um sich auf diesem wege dem wehrdienst zu entziehen, wäre doch für mich kein problem eine pille zu schmeissen oder eine line irgendwas zu ziehen? rein theoretisch gibt es ja keine übrigen konsequenzen. ich würd's totzdem nicht machen, da der eintrag trotzdem irgendwo hängen bleibt.

wobei...

"Nach dem Wegfall des Verwendungsgrades "T 3" zum 01.10.2004 mussten die Begutachtungskriterien erneut überarbeitet und angepasst werden. Entscheidendes Kriterium der Wehrdienstfähigkeitsbeurteilung bei Konsumenten von Drogen ist nunmehr (wieder) die bestehende oder fehlende soziale Integration sowie die Persönlichkeitsstruktur. Ebenso werden Einsichtsfähigkeit, das Konsummuster sowie die Entwicklung von Toleranz- und Entzugserscheinungen für die Entscheidung wichtig. Die Häufigkeit des Konsums tritt dabei in den Hintergrund. "

.. sollte doch genau solches vortäuschen ausschliessen. ich kann mir dann doch schlecht vorstellen dermaßen volllügen zu können.

Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
Dr.Lawicki

Usernummer # 14223

 - verfasst      Profil von Dr.Lawicki   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: fresh-e:
kenne ein paar leute die durch angegeben drogenkonsum ohne probleme ausgemustert worden sind. diese mussten auch keinen (möglichen) drogentest machen wie im link erwähnt; lediglich einem facharzt ihre aussage wiederholen. total easy...

Ich kenne auch einige Leute, die das behauptet haben. Bei einigen wenigen mag das tatsächlich passiert sein, bei einigen nicht ("Aufschneider"). Ich habe von einem Fall gehört, wo jemand damit in der Öffentlichkeit geprahlt. Das kam raus und wurde zu einer rechtlichen Angelegenheit. Ich kann nur empfehlen, sich nicht darauf zu verlassen, dass kein Drogenscrenning durchgeführt wird. Die Musterungsbehörden sind nicht ganz so dumm ...
Aus: Lohmar | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]
Dr.Lawicki

Usernummer # 14223

 - verfasst      Profil von Dr.Lawicki   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TheMäx:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Dr.Lawicki:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TheMäx:
wenn ich das richtig verstehe muss ich weder wehr- noch zivildienstleisten, wenn ich drogenabhängigkeit bzw häufigen konsum vortäusche?

Das ist nicht richtig. Auf derartige unseriöse Ansinnen wird mit einem Drogenscreening reagiert. Ein Drogenscreening wird schon aus diesen Gründen obligat und ist dann aus Gründen der "Gerechtigkeit" auch sinnvoll.
nicht dass der eindruck besteht, dass ich das auch machen würde - aber rein theoretisch - um sich auf diesem wege dem wehrdienst zu entziehen, wäre doch für mich kein problem eine pille zu schmeissen oder eine line irgendwas zu ziehen? rein theoretisch gibt es ja keine übrigen konsequenzen. ich würd's totzdem nicht machen, da der eintrag trotzdem irgendwo hängen bleibt.

wobei...

"Nach dem Wegfall des Verwendungsgrades "T 3" zum 01.10.2004 mussten die Begutachtungskriterien erneut überarbeitet und angepasst werden. Entscheidendes Kriterium der Wehrdienstfähigkeitsbeurteilung bei Konsumenten von Drogen ist nunmehr (wieder) die bestehende oder fehlende soziale Integration sowie die Persönlichkeitsstruktur. Ebenso werden Einsichtsfähigkeit, das Konsummuster sowie die Entwicklung von Toleranz- und Entzugserscheinungen für die Entscheidung wichtig. Die Häufigkeit des Konsums tritt dabei in den Hintergrund. "

.. sollte doch genau solches vortäuschen ausschliessen. ich kann mir dann doch schlecht vorstellen dermaßen volllügen zu können.

Vielen Dank, das sehe ich genau so. Beim akuten Konsum wird zusätzlich eine Untersuchung folgen. Selbst wenn nach akutem Konsum eine Zurückstellung vom Wehrdienst für 6 Monate erfolgt, wird auf jeden Fall eine ärztliche Untersuchung (regelmäßig eine psychiatrische) vor oder während der nächsten Musterungsuntersuchung fällig.
Eine endgültige Ausmusterung erfolgt erst bei Abhängigkeit oder bei "gefährlichem Konsummuster", sowie bei zusätzlichen Beeinträchtigungen der Psyche.

Aus den Bestimmungen der Bundeswehr:

"Glaubwürdigkeit der Angaben über Rauschmittelkonsum:

Bei der Erhebung der Anamnese sind echte Hinweise von angelernten Phrasen zu unterscheiden. Besonders bei Freiwilligenbewerbern, Zeit- und Berufssoldaten liegt bei Angaben des „gelegentlichen“ Gebrauchs von Rauschmitteln häufig der Verdacht einer Dissimulation nahe, der ein Drogenscreening oder eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung erforderlich macht. Nur in wenigen Fällen dürfte bei hinreichender Einsichtsfähigkeit oder nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung (u.a. Entziehungskur) eine Dienstzeitverlängerung oder Übernahme zum Berufssoldaten in Frage kommen.

Bei Grundwehrdienstleistenden hingegen wird ein Rauschmittelkonsum oft bereitwillig zugegeben. Möglicherweise erhofft er sich so eine Nichtteilnahme am Grundwehrdienst.
Wie oben erwähnt, ist ein entscheidendes Kriterium der Wehrdienstfähigkeitsbeurteilung die soziale Integration und die Persönlichkeitsstruktur. Treten zum Rauschmittelmissbrauch auch noch Störungen der Psyche auf (z.B. Persönlichkeitsstörungen und/oder Einschränkungen der Anpassungs-, Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit), ist zusätzlich eine Gesundheitsziffer (GZr) aus diesem Bereich (z.B. III-VI/13) zu vergeben, was zu einer entsprechenden Verschärfung von Verwendungsausschüssen führen kann.
Außerdem ist zur weiteren Verifizierung der Aussagen ein Drogentest durchzuführen und ggf. eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung zu veranlassen. Eine Zurückstellung über einen Zeitraum bis zu 6 Monaten kann auch hilfreich sein."

[ 08.03.2005, 11:41: Beitrag editiert von: Dr.Lawicki ]

Aus: Lohmar | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]
KryStuff

Usernummer # 230

 - verfasst      Profil von KryStuff   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenn man angibt lsd zu nehmen, können die das schlecht prüfen [Smile]

wieder ein punkt mehr warum ich nicht gezogen wurde/werden kann [Wink] ich habem obwohl ich schon lange davor keine drogen mehr genommen habe, dort vor jahren angegeben das ich regelmässig lsd, extasy und co nehme.

Aus: Berlin | Registriert: Feb 2000  |  IP: [logged]
ENVitre

Usernummer # 3167

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Achja Als sani im Sanbereich bei der Heilfürsorge tätig muss ich jedes quartal ein haufen leute mit drogenkonsum rausschmeissen
Ich rate nur ab weder bei der musterung sonst bei eintritt in die bundeswehr (Vor und Hauptuntersuchung) Da irgendwo anzugeben auch nur an einem Tütchen gerochen zu haben Das ganze zieht dann einen drogentest hinter sich wenn der positiv ausfällt kommt es eventuell zu einem DU verfahren (Dienstunfähigkeitsverfahren)ihr kommt da zwar raus aus der BW aber
ihr kriegt rechtlich von der Bundeswehr sowie Zivil eine drauf Arbeit als Beamter später könnt ihr dann vergessen und wenn ihr was bei der musterung angegeben habt und der test bei eintritt in die BW war negativ kriegt ihr eine nette Fehlerziffer III 15 (III = Gradierung Von I bis VI gibt es die und die 15 steht für Leistungsfunktionsstörung) Da dürft ihr im dienst nichtmal ein Fahrrad bewegen nuja Manche kriegen ja bekanntlich bei der bw einen führerschein geschenkt aber mit der Fehlerziffer könnt ihr das dann vergessen.

Also ich würde da nix angeben es ist besser und unproblematischer für euch wer aus der BW will da gibbet es ja andere möglichkeiten

Aus: Wulften am Harz | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
ENVitre

Usernummer # 3167

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@Dr.Lawicki
Zitat:
Treten zum Rauschmittelmissbrauch auch noch Störungen der Psyche auf (z.B. Persönlichkeitsstörungen und/oder Einschränkungen der Anpassungs-, Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit), ist zusätzlich eine Gesundheitsziffer (GZr) aus diesem Bereich (z.B. III-VI/13) zu vergeben, was zu einer entsprechenden Verschärfung von Verwendungsausschüssen führen kann.

Ach ja I-VI 13
Das sind die die Anpassungsstörungen haben Fachärzte der bundeswehr für Psychatrie vergeben gerne VI 13 (Dauerhaft nicht wehrdienstfähig somit T5)

13 Schimpft sich allerdings Auch leistungsfunktionsstörung

die 15 ist eher für Drogenmissbrauch

Aus: Wulften am Harz | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
GraceKelly

Usernummer # 14836

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Hallo erstmal...ja ich weiß der Thread ist älter, aber ich muss mich grad sehr stark damit auseinandersetzen [Smile]

Also ich wurde vor kurzem gemustert, habe angegeben selten mal einen Joint zu rauchen (was auch stimmt) allerdings war ich natürlich so dumm/klug das ein paar Tage vor der Musterung zu tun. Der Drogentest war positiv. Jetzt les ich hier, dass man dafür einen auf den Deckel bekommen kann. Irgendwie kann ich mir das kaum vorstellen denn:
1. War ich in Holland, um dort meinen spaß zu haben [Wink] ich glaube kaum, dass mir daraus ein strick gedreht werden kann

2. Exestiert auch bei der Bundeswehr die ärztliche Schweigepflicht

3. Was das genau mit den Sozialkriterien zu tun haben soll kann ich mir nicht erklären. Mir persönlich wurden ein paar gesundheitliche Fragen gestellt und nach dem Drogentes die Musterung sofort abgebrochen, ohne weitere Test, mit dem Ergebniss, dass ich nicht Wehrpflichtfähig bin


Das einzige was sich tatsächlich negativ darauf auswirken könnte ist halt dieser Musterungsbescheid oder soetwas in der Art. Da soll wohl der Grund für meine Ausmusterung draufstehen. Da hab ich kein Plan genau.

Das dumme in meinem Fall, ich rauch wirklich höchstens alle 6 Monate mal was und wollte mich nichtmal drücken -_-


bye

Aus: Oberhausen | Registriert: Jun 2005  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

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"1. War ich in Holland, um dort meinen spaß zu haben. ich glaube kaum, dass mir daraus ein strick gedreht werden kann"

siehe raveline.de > drogerie > faq!
wir hatten bei der konzeption der faq damals extra auch diesen aspekt berücksichtigt und von einer juristin klären lassen. so seltsam es anmuten mag, es ist wohl lt. rechtsverdreherei so, dass du als deutscher bundesbürger auch im ausland in theorie und praxis keine tüte quarzen dürftest, auch wenn die dortigen gesetze es für die dort ansässigen bürger zulassen.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Pr0blemloeser^

Usernummer # 13592

 - verfasst      Profil von Pr0blemloeser^   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: TheMäx:
wenn ich das richtig verstehe muss ich weder wehr- noch zivildienstleisten, wenn ich drogenabhängigkeit bzw häufigen konsum vortäusche?

Es gibt andere Wege sich dem Bund zu entziehn, illegale gehören nicht dazu.

Geht einfach hin, so schlimm is nicht.

Ich fand es war wie Abenteuer-Ferienlager mit Schießen! [Smile]

Aus: Stuttgart | Registriert: Nov 2004  |  IP: [logged] This user has MSN. The user's handle is ask for via pm
fresh-e
o_O
Usernummer # 3355

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-> Ich fand es war wie Abenteuer-Ferienlager mit Schießen!

wäre für mich auch einzig der grund gewesen bund durchzuziehen. aber laut aussagen diverser absolventen macht dieser oben genannte teil nur den kleinsten bruchteil aus. die meiste zeit is dann doch wohl nur langeweile oder derber stressiger scheiss angesagt. ob diese kurzen tollen momente/erfahrungen es einem wert sind is halt so die frage und muss dann wohl jeder für sich selbst entscheiden...

Aus: münchen | Registriert: Aug 2001  |  IP: [logged]
two

Usernummer # 7845

 - verfasst      Profil von two     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Pr0blemloeser^:
Ich fand es war wie Abenteuer-Ferienlager mit Schießen! [Smile]

naja, in den ersten zwei Monaten vieleicht.. danach steht in den meisten dienststellen massig langeweile auf dem programm.. man muss schon glück haben, wenn man auch was zu tun bekommt..
Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
nubie

Usernummer # 5992

 - verfasst      Profil von nubie   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Eine Person als nicht wehrdienstfähig zu bezeichnen, weil im Drogenscreening Nachweise von den letzten Wochen gefunden wurden ist Humbug. Das einzige was sich die Bundeswehr daraus schmiedet sind weniger Kosten. Noch weniger, die man ausbilden und bezahlen muss. Ausserdem schaffen diese sich nur rein rechtliche Sachen vom Hals und ersparen vielen jungen Leuten disziplinare Strafen.. war selbst zu dieser Zeit des Abkommens bei der Bundeswehr.

Ich find es auch ganz gut so, weil diese Leute meist im Wehrdienst keine disziplin zeigen wollen.

War 20 Monate da und hab mir alle 3 Monate 15-20 neue Kandidaten anschauen müssen, da katalogisiert man denn schon.

Aus: 1. Cochem, 2. Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]  
Basten

Usernummer # 14302

 - verfasst      Profil von Basten     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
muss sagen war selbst beim bund und ich würds wieder machen war ne lustige sache das ganze,
hab auch noch nen lkw-führerschein abgestaubt.
ich finde es gibt andere mittel und wege sich vorm bund zu drücken, einen auf drogensüchtig
zu machen wer für mich nich ganz lösung des problems.
na denne haut rein greetz de basten.....

Aus: um die Ecke bei Freiburg. | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]


 
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