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Autor Thema: Aktuelle Infos Cannabis vs. Führerschein?
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
moinmoin,

wenngleich es hierzu hier schon wunderprächtige threads gibt, wollte ich aus aktuellem anlass erneut nach fakten und informationen fragen:

ich erinnere mich noch gut an einen artikel aus der frankfurter allgemeinen zeitung über das letztjährige urteil des bundesverfassungsgerichts, dass der nachweis von cannabis nicht zwingend notwendig mehr zum führerscheinentzug führen müsse, insofern es nicht mehr als offensichtlich wäre, dass der konsument während des führen eines fahrzeuges bekifft war.

vor einigen wochen meldete sich ein bekannter, dass er nun eine vorladung bzgl. mpu/pisstest bekommen hätte, wenngleich er vor 1 1/2 oder 2 jahren mit einem joint erwischt wurde, den er auf einem parkplatz eines clubs geraucht hatte. er war weder mit seinem pkw dort noch ist er davor/danach autogefahren. nun, er wurde vor geraumer zeit erwischt und die mühlen des gesetztes mahlen langsam, wäre also verständlich, wenn hier sich etwas gekreuzt hätte. gestern abend war ich jedoch erst recht baff, als ein freund in einem club mir erzählte, dass er wenige stunden zuvor eine normale fahrzeugkontrolle hatte und die beiden beamten bei ihm 2 verschiedene drugwipes anwandten, einer schlug im urin positiv auf cannabis aus, sodass er direkt im rechtsmedizinischen insitut sich einer blutentnahme unterziehen musste. das wirre an der sache ist, dass er vollkommen nüchtern war, keine roten augen hatte und wohl auch die pupillenreaktion o.o. war, entsprechend also kein kriterium vorlag, dass er bekifft gefahren wäre.

anbetracht des o.g. urteils verwirrt mich dies nun doch: herrschen in bayern vielleicht andere gesetze *G*?
vielleicht haben einige von euch ähnliche erfahrungen SEIT dem urteil gemacht und könnten ihm weiterhelfen. ich würde ihm vorerst die telefonnummern der 'grünen hilfe' raussuchen, damit er ggbfs. eine juristische beratung bekommen kann. jedoch weiss er nun nicht, was künftig auf ihn zukommen wird. mpu? unregelmässige urin-nachkontrollen? führerscheinentzug? punkte in flensburg?

wäre ganz prima, wenn mir hier jemand 'sachdienliche hinweise' aktueller natur geben könnte, damit der gute junge weiss, was auf ihn künftig zukommen KÖNNTE und er nicht die nächsten wochen und monate in ungewissheit versinkt.

danke soweit!
chris


Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

 - verfasst      Profil von The Innocent     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Warum hat der Typ nicht den Urintest verweigert? Dazu hat man immer das Recht. Der Bluttest schlägt viel seltener an, da er nur auf THC positiv reagiert,im Gegensatz zum Urintest, wo auch die Abbauprodukte nachgewiesen werden.
Wie kommt es eigentlich dazu, dass die Beamten zwei Drugwipes anwandten? - ist das nicht irgendwie sinnlos und ungerecht gegenüber dem getesteten?
Normalerweise müssen die Polizisten erst Anzeichen von Drogenkonsum bei einem Fahrer feststellen, um ihn zu einem Urintest verdonnern zu können. Dazu werden meist Koordinationsübungen und Pupillenkontrollen durchgeführt. Wenn es die Polizisten sind, die mich in München kontrolliert haben, werden sie wohl leichtes Wackeln beim auf einen Bein stehen als Anzeichen für Drogenkonsum interpretieren oder so tun, als ob sie Anzeichen erkennen, damit das Opfer es zugibt. Vielleicht hat ja derjenige entnervt einem Drogentest zugestimmt, um die nervigen Verdächtigungen aus der Welt zu schaffen. Es kann auch so sein, dass die Beamten aufm Revier angerufen haben und kontrolieren ließen, ob er schon mit dem BtmG in Konflikt geraten,und dass sie den Cannabisfund vor 2 Jahren als ausreichenden Verdacht für einen Urintest angesehen haben. Ich hoffe, der Betroffene war nicht so blöd und hat bei der Kontrolle zugegeben, dass er schon jemals Drogen konsumiert habe.
Als Strafe drohen ihm, meiner Meinung nach 1-3 Monate Fahrverbot, bis 1000€ Strafe, 1-3 Punkte und evtl. noch drei Urinproben innerhalb eines Jahres. Ich habe auch schon von Fällen gehört, wo nach drei negativen Urinproben trotz allem noch viel später eine Aufforderung zur MPU erging.

Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
stitch
subvoicer
Usernummer # 3136

 - verfasst      Profil von stitch   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich würde jetzt mal auf eine ordnungswidrigkeit im sinne von §24a II StVG in Verbindung mit Nr. 242 BKatVO, also 250 Euro + 1 Monat Fahrverbot + evtl. Gerichtskosten, also so roundabout 600 Euro.

bezüglich der mpu kann ich nix sagen, das war ja m.A. nach der pferdefuss der bverfg-entscheidung, das keine kriterien respektive grenzwerte für das direkt berauschte fahren ( also der akute rausch laut bverfg ) gesetzt wurden, so das wohl von bundesland zu bundesland sich unterschiedliche grenzwerte und kriterien herauskristallisieren können, und bei fahren im akuten rauschzustand kanns dann u.U. auch gefährlich im sinne der mpu werden.

aber das ist spekulation, im normalfall würde ich auf die zuerst genannte möglichkeit tippen.

und wie immer gilt § 675 II BGB keine haftung für rat oder empfehlung

viele grüße

stitch


Aus: HH/TÜ/RV | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
Klausi

Usernummer # 2256

 - verfasst      Profil von Klausi     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenn er nüchtern war, dürfte nichts passieren.
im drugcom chat hat mir mal jemand gesagt, dass alleine der grund: "man besucht ein techno-veranstaltung" ausreicht, sich einer drogenkontrolle unterziehen zu lassen müssen. wenn er also auf dem weg zu nem club war, dann ist die kontrolle rechtens.

ich hab irgendwo mal gelesen (weiß leider nimmer wo), dass einer auch beim kiffen erwischt wurde, war aber nicht fahrer. der bekam dann post von der fühererscheinstelle. sein anwalt schickte der führerscheinstelle das bundesverfassungsgericht-urteil zu per fax, damit soll die sache erledigt gewesen sein.


Aus: F - TF 2256 | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

 - verfasst      Profil von GreenSpirit     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hallo chris

deinem Freund wird gar nix passieren, solange sie im Blut kein aktives THC oder andere Drogen finden. Da Drugwipes ja so unzuverlässig sind , ist ihr Ergebnis nicht vor Gericht verwertbar und er musste in die Rechtsmedizin zur Blutabnahme.
Gültig ist nur der Befund der Rechtsmedizin!

Das er mit zwei Drugwipes getestet wurde hat den Grund, dass die Dinger auf verschiedene Drogen testen und die Cops halt gleich mal den Rundumschlag ausgepackt haben.
http://www.precise411.com/drugwipe.htm

edit: dein anderer Freund soll der Führerscheinstelle auch einfach das Urteil des BVerfG schicken und noch nen kurzen Text dazuschreiben, dass seiner Meinung nach die Anordnung des Screenings nicht verpflichtend ist. Hat bei nem Bekannten ,auch aus München, funktioniert.
Sie versuchen es halt Mal, wenn´s klappt sind wieder ein paar hundert € in der Kasse...
ähnlicher Fall wie nr.1
damit freund nr.2 nicht selber schreiben muss
greetz

[ 25-01-2003: Beitrag editiert von: GreenSpirit ]

[ 25-01-2003: Beitrag editiert von: GreenSpirit ]


Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72

 - verfasst      Profil von Thomas Broda     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Moooment...(zeitlich befristete) Fahrverbote gibt's nur als Sanktion einer Trunkenheitsfahrt (also auch BTM-Fahrt) im Sinne des §24a StVO.

Fällt die Pisserei hingegen positiv aus, könnte man daraus einen dauerhaften BTM-Konsum herleiten. Und wer chronisch Drogen nimmt, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (§4 StVO).

Das macht die Angelegenheit für Chris' Kollegen sicher nicht angenehmer.


Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999  |  IP: [logged]
Hausbanause

Usernummer # 8209

 - verfasst      Profil von Hausbanause   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hi Chris.
Also zu Deinen beiden Freunden kann ich nur sagen.
1. Wir leben leider in Bayern!!!!!
2. KVR und Gerichte müssen nicht miteinander operieren, können dies aber!?
3. Wenn Dein Freund gepißt hat und wußte, daß er innerhalb von sechs Wochen gekifft hat, würde ich sagen selber schuld (theoretisch im Urin sogar bis zu 3 Monate nachweisbar im worst case).

Daraus folgt: Wenn Blut clean kommt wahrscheinlich durch das gute KVR wie bei Freund Nr.1 ein ärztliches Gutachten auf ihn zu bis maximal zur MPU. Wenn Blut clean passiert nichts bei Gericht, aber vom KVR sehr wahrscheinlich, da Verdacht des Konsums ausgeräumt werden muß.

Freund Nummer 1 könnte Glück haben wegen BVG-Urteil, aber wir leben in Bayern: Deswegen nur Glück!!!!

Berichtigung: Im nachgewiesenen Suchtfall muß man Drogenfreiheit über 1 Jahr á 4 Urinkontrollen mit spontaner Einbestellung ohne Terminkenntnis nachweisen (nicht nur dreimal). Dies kann man auch mit mindestens 6-7 cm seines Kopfhaares bzw. einem halben Jahr clean erreichen (Achtung: Beim Haar kann man gar nicht schummeln!!! Beim Urin schon: gibt auch diverse cleaner). Diese Varianten kommen beide beim TÜV am billigsten, da auch am sichersten zwecks "KVR-Abkommen". Eine anschließende MPU niemals ausgeschlossen.

Hoffe auf Deine beiden Freunde kommt das nicht auch noch zu.

Freund Nummer 1 hat aber konsumiert, deswegen denke ich muß er doch durch, da BVG-Urteil meines Wissens nur um Fund im Auto und clean ging, weiß ich aber auch nicht zu 100%. Sobald man konsumiert hat, hat man pech gehabt.

Im diesen Sinne viel Glück für uns alle und für Deine Freunde und "LEGALIZED IT ENDLICH IHR GRÜNEN"!!!!!!


Aus: München | Registriert: Jan 2003  |  IP: [logged]
Goanature

Usernummer # 1712

 - verfasst      Profil von Goanature     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
So mir ist lautete das urteil, dass gelegentlicher cannabis konsum nicht zwingend einen führerausweisentzug zur folge hat.(freund1) wenn einer im auto unterwegs ist, also selber fährt, und der drugcheck positiv ist, ist der gute schein allerdings in gefahr.(freund2)

in der schweiz muss (vom bundesgericht bestätigt) durch medizinische abklärungen erwiesen werden, dass der lenker zum zeitpunkt der kontrolle durch seinen konsum nicht mehr fahrtüchtig war.
man kann also mit der tüte in der hand in eine kontrolle rasen und gegebenenfalls passiert einem überhaupt nichts, wenns der artzt eben zulässt.
ein grösser vorteil für "geübte" kiffer...

[ 26-01-2003: Beitrag editiert von: Goanature ]


Aus: dem hier und jetzt | Registriert: Jan 2001  |  IP: [logged]
Ben Kenobi

Usernummer # 8208

 - verfasst      Profil von Ben Kenobi     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hallihallo und erst mal FU** Bayern!

Komm da selber her, und siehe da, bin natürlich auch scho angehalten worden....
93,5 Nannogramm THC im Blut--->Fetzig!!!

Hab 7Jahre dauerKiffen hinter mir und bin jetzt seit über nem halben Jahr Clean(THC technisch)(die Ärtztin wo MPU und Pisstest macht hat mich nämlich vergessen, die Fo**e).
Hab die MPU+P.test hinter mir und warte jetzt darauf das ich zur Nachprobe muss.
Der erste Gang zur Ärtztin (MPU+Drogen-Screening) hat mich fast 300€ gekostet, also mit Geldstrafe schon ca. 1000€. Die Nachprobe kostet mich nochma 108,50€.
Bin im ersten Lehrjahr, und mittlerweile sehr ARM geworden dadurch.
Bin immer Breit gefahren, null Unfälle gebaut, seit ich 16 bin auf der Straße unterwegs (125er gemacht).

Also wenn man in Bayern angehalten wird hat man echt geloost muss ich sagen....

Aber Freu mich drauf wenns rumm ist!!!!!!!
Liegen auf der gemütlichen Couch, umgeben von süsslichen Rauch!

In diesem Sinne: Lasst euch nicht in Bayern anhalten, sonst siehts bitter aus. Und: Die Grünen sollens echt langsam mal auschecken!


Aus: Unterfranken | Registriert: Jan 2003  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

 - verfasst      Profil von The Innocent     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
So ich hab hier mal nen Artikel gefunden der recht interessant sein könnte (stammt aus "Rheinland Pfalz Online" vom 31.1):

Ein Joint wirkt bis zu vier Wochen danach

Pirmasenser Polizei verstärkt die Jagd auf Autofahrer mit Drogen im Blut - Schulung für Beamte

Autofahrer, die unter Drogeneinfluss ihren Wagen steuern, werden von der Pirmasenser Polizei verstärkt ins Visier genommen. Gestern wurden erneut Streifenpolizisten geschult, um Drogenbenutzer am Steuer zu erkennen. Erstmals nutzten Gendarme aus dem benachbarten Frankreich die Schulung.

Bis zu vier Wochen nach dem Genuss eines Joints sei der Cannabiswirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) noch wirksam, warnte Dienstgruppenleiter Rolf Spiegelhalter. Im Gegensatz zu Alkohol, der sich innerhalb von Stunden im Körper abbaue, habe beispielsweise ein Konsument von Cannabis nach drei Tagen noch die Hälfte des Wirkstoffs intus. "Wer einen schwachen Joint geraucht hat, fährt drei Tage danach quasi noch mit 0,5 Promille durch die Gegend", so Spiegelhalter.

Die Gefahr durch drogenbeeinflusste Autofahrer werde unterschätzt, meinte Spiegelhalter und verwies auf eine Studie der Universität Saarbrücken, bei der festgestellt worden sei, dass 30 Prozent der Autofahrer, die mit Alkohol im Blut erwischt wurden, auch Drogen genommen hatten. Der negative Einfluss von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit sei allerdings mit dem von Alkohol vergleichbar. Die Wahrnehmung und Reaktionsdauer werde beeinflusst, die Risikobereitschaft steige, Entfernungen werden falsch eingeschätzt und die Hell- Dunkelanpassung sei gestört. Dazu kommen Gleichgewichtsprobleme, Denkstörungen und gesteigerte Erregung beispielsweise bei Kokain.

Im Vergleich zu den Zahlen der Saarbrücker Uni scheint in Pirmasens noch erheblicher Nachholbedarf bei der Entdeckung von bekifften Autofahrern zu herrschen. Von den 150 Unfällen im vergangenen Jahr, bei denen Alkohol mit ihm Spiel war, wurden lediglich sieben Autofahrer mit Drogen im Blut festgestellt. Einer davon verursachte laut Spiegelhalter den schweren Unfall bei Rodalben, bei dem drei Menschen getötet wurden.

Um die Drogenkonsumenten bei einer Kontrolle besser erkennen zu können, wurden gestern die vorläufig letzten Beamten der Pirmasenser Polizeidirektion und neun Gendarmen aus Bitsch, Weißenburg und Saargemünd geschult. In Frankreich wird seit kurzem ebenfalls Fahren unter Drogeneinfluss stärker verfolgt.

Gerötete Bindehaut, die Pupillengröße, Zittern oder auffälliges "Nasenhochziehen" seien einige Indizien auf möglichen Drogenkonsum, erläuterte Spiegelhalter. Endgültige Sicherheit liefere aber nur eine Blutuntersuchung und eine Urinprobe, die über längeren Drogenkonsum Aufschluss geben könne. Im Urin seien Drogen noch Wochen nach dem Konsum nachweisbar. Die Urinprobe sei allerdings freiwillig und gerade Konsumenten von Ecstasy könnten oft keinen Urin abgeben, da diese Droge den Körper total austrockne, schilderte Spiegelhalter.

Für eine Strafe reiche allerdings nicht die Blutprobe, da der Gesetzgeber versäumt habe, wie beim Alkohol einen Grenzwert anzugeben. Deshalb könne erst die Kombination aus positiver Blutprobe und "Ausfallerscheinungen" - beispielsweise Torkeln - zu einer Bestrafung des zugedröhnten Autofahrers führen. Allerdings dann wird es saftig: mindestens 250 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot - die gleiche Strafe wie Autofahren mit 0,5 Promille Alkohol im Blut. Die Geldstrafe kann je nach Schwere des Delikts bis zu 1500 Euro gehen. In Frankreich sind die Geldbußen noch wesentlich höher. (kka)

Nun die wichtige Stelle:

Für eine Strafe reiche allerdings nicht die Blutprobe, da der Gesetzgeber versäumt habe, wie beim Alkohol einen Grenzwert anzugeben. Deshalb könne erst die Kombination aus positiver Blutprobe und "Ausfallerscheinungen" - beispielsweise Torkeln - zu einer Bestrafung des zugedröhnten Autofahrers führen. !!!!

So sieht das also die Polizei in Rheinland Pfalz. Müsste aber eigentlich in Bayern auch so sein. Wie sieht denn die momentane Lage bei deinem Kumpel aus, Chris?


Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
ochsenprofessor

Usernummer # 5328

 - verfasst      Profil von ochsenprofessor     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
quote:
Ursprünglich geschrieben von The Innocent:
Bis zu vier Wochen nach dem Genuss eines Joints sei der Cannabiswirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) noch wirksam, warnte Dienstgruppenleiter Rolf Spiegelhalter. Im Gegensatz zu Alkohol, der sich innerhalb von Stunden im Körper abbaue, habe beispielsweise ein Konsument von Cannabis nach drei Tagen noch die Hälfte des Wirkstoffs intus. "Wer einen schwachen Joint geraucht hat, fährt drei Tage danach quasi noch mit 0,5 Promille durch die Gegend", so Spiegelhalter.


Da geht einem ja der Hut hoch.
Wenn ich solche Artikel lese, bin ich drei Tage noch stark verärgert.

Das mit den höheren Strafen in Frankreich betriff soweit ich weiss nur Alkohol ab 0.5 Promille. Das Gesetz, welches die drakonischen Strafen bei einen positiven Drogentest am Steuer, betrifft ist doch nicht in Kraft getreten, oder ?


Aus: Zwischen den Bergen | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

 - verfasst      Profil von GreenSpirit     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Der Artikel ist ja ne bodenlose frechheit, und was der bulle da erzählt ist ja wohl entweder Dummheit/Unwissenheit oder Volksverdummung
Das mit der Strafe bezieht sich auf die vollkommene Fahruntüchtigkeit, die man bei Alkohol bei1.2 Promille als gegeben ansieht. Dann ist es ja eine Straftat und hat nicht nur Auswirkungen auf den Führerschein, sondern ein
Gerichtsverhandlung zur Folge. Wenn du nen positiven(für dich negativen) Bluttest abgenommen bekommst, kriegst du Ärger mit dem führerschein wegen Fahren unter Drogeneinfluss/medikamenteneinfluss, also Fahrverbot + Screening bzw. MPU.

Bei sowas krieg ich echt soo einen Hals, den Bullen sollt man zum Mond schiessen!

edit: sollte der Landcop mal lesen http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm
edit 2: und das mit dem lange im Blut sind nur die Abbauprodukte/metaboliden des THC die keine Rauschwirkung haben, dass ist so als ob man jemandem sagt, wegen seiner hohen leberwerte vom saufen darf er ein paar Wochen nach dem Rausch nicht fahren , so was aaarrggghhh, ich rauch erst mal einen

[ 06-02-2003: Beitrag editiert von: GreenSpirit ]


Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]


 
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