Autor
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Thema: Dürfen die Bullen...?
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psychosonic
laberbacke
Usernummer # 417
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verfasst
Aus: köln | Registriert: Apr 2000
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PsYLo
noch nicht registriert
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verfasst
oh man
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Moderator
hier waren mal Sternchen
Usernummer # 176
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verfasst
Antwort: JA! Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, erlaubt dieser auch die Sicherstellung von Beweismaterial oder Material, dass möglicherweise zur Beweissicherung dient. (Handy, Computer, Notiz- und Tagebuch etc.) In so einem Fall Protokoll der Dinge anfertigen, neutralen Zeugen (Nachbarn) hinzuziehen, ausdrücklich !!! KEIN Einverständnis geben.
Aus: Muc | Registriert: Jan 2000
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sonnenkind
Usernummer # 643
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verfasst
ein durchsuchungsbefehl kann die polizei vor gericht nur erwirken, wenn ein ausreichender verdachtsmoment vorliegt! der verdacht muss begründet sein durch belastene ausagen von freunden, verdeckte observationen oder abhörprotokolle! die polizei wird sich also nach weiterem belastungsmaterial (drogen+zubehör, notizen, handys)in der wohnung umschauen und bei begründeten verdacht auch beschlagnahmen, welches dann behördlich ausgewertet wird und ggf. als beweismaterial der staatsanwaltschaft übergeben, die dann das verfahren wegen verstoss gegen das btmg einleitet. gleichzeitig wirst du eine vorladung zur vernehmung erhalten, bei der dein anwalt anwesend sein darf. wichtig: keine aussage ohne anwalt! die vernehmungen machen geschulte profis, die dich in belastende widersprüche verwickeln! dein anwalt hat auch das recht in die akten der anklage einsicht zu nehmen. *sonnenkind
Aus: exil-hamburger | Registriert: Jul 2000
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
die dann das verfahren wegen verstoss gegen das btmg einleitetHummm... ich denke , das ist 'ne recht spezifische Angelegenheit, welche Art von Verdachtsmoment vorliegt, bzw. was Grund des Durchsuchungsbefehls ist. In meinen Augen ist es eine sehr subjektive Auslegungssache, was evtl. als belastendes Material berzeichnet wird. Klar, irgendwelche Beutel mit Substanzen, Bongs oder Aufbewahrungsbehälter für Drogen werden sicherlich mit der Intention des Nachweises von Drogenbesitz beschlagnahmt, inwieweit aber Tagebuch, Telefon, weitere persönliche Unterlagen, Rechnungen oder andere Dinge aufgrund eines Verdachtsmoments bzgl. Drogen beschlagnahmt werden können, ist fraglich und - wie geschrieben - wohl Auslegungssache. Besteht der Verdacht des Handels mit Drogen, ist es einleuchtend, daß möglichst viele Unterlagen beschlagnahmt werden könnten, die maßgeblich Aufschluß zur 'Klärung' beitragen sollen - ob dem so sei, mag dahingestellt sein. Apropos: wie viel von Euch wissen, haben wir ja das frische Urteil des BGH, daß bei 'Gefahr im Verzug' ebendiese 'Wohnungsnachschau' nicht mehr gerechtfertigt ist, titelte die Süddeutsche Zeitung doch kürzlich mit einer belegten Studie, daß ca. 70% (!) aller 'Hausdurchsuchungen' (also ohne richterlichen Beschluß) nicht gerechtfertigt gewesen wären. Wenn bei einer Durchsuchung Familienmitglieder bzw. Verwandte beiwohnen, sollte man sich sicherlich Moderator's Tip zu Herzen nehmen, neutrale (!) Zeugen beiwohnen zu lassen... Komplexes Thema, leider haben wir keinen hauseigenen Rechtsanwalt, der Euch zutreffende, präzise und stimmige Antworten darauf geben kann. Vielleicht aber hat hier jemand einfach schon Erfahrungen gemacht, die er uns hier etwas detaillierter schildern möchte..? Liebe Grüße, chris P.S. Was mich bei diesem Thema generell interessieren würde: nachdem ja nun für eine Durchsuchung ein richterlicher Beschluß vonnöten ist: muss ich weiterhin Beamten bei einer Ausweiskontrolle erlauben, in meinen Taschen zu wühlen oder mein Pkw 'auseinanderzunehmen'? Mir geht's nicht darum, irgendetwas zu 'verheimlichen' oder Ängste zu besitzen, daß ich irgendwelche unerlaubten Substanzen besitzen könnte, vielmehr geht's mir tierisch auf die Nerven, WIE man hierzulande behandelt bzw. gefilzt wird; zumal da's mir bereits zwei mal passiert ist, daß ich mich in aller Öffentlichkeit vor *********ischen Beamten ausziehen musste. Natürlich ohne 'Ergebnis', aber - so blöd es klingt - das geht mir einfach trotzdem tierisch auf die Nerven.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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Qwik -E- Markt
Usernummer # 1768
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verfasst
"Die Anordnung beruht auf §§ 102, 105 Abs. 1, 162 StPO. Nach § 102 StPO kann gegen den, der einer Straftat verdächtig ist, die Durchsuchung seiner Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen angeordnet werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismittelin führen werde." Also die dürfen alles mitnehmen, wo sie Beweise vermuten...
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andakawa
Usernummer # 1523
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verfasst
es kommt drauf an WOHER die ihren verdacht haben. wenn der betreffende in verdacht steht, ein ganzen labor selbst zu betreiben, gucken sie auch in den keller. wenn nur dein nachbar meint, aus deinem kinderzimmer nen joint zu riechen, tun sie es nicht.
Aus: niedersachsen | Registriert: Dec 2000
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sonnenkind
Usernummer # 643
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verfasst
@märx nur leider war am anderen ende der leitung pablo escobar! beruf: bezirksdealer und zuhälterkönig von dingenskirchen, der schon seit monaten abgehört wurde! aber netter kleiner scherz... *sonnenkind
Aus: exil-hamburger | Registriert: Jul 2000
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andakawa
Usernummer # 1523
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verfasst
ebend. hab ja auch schon öfter am telefon von etwas gequatscht, aber nie mit RICHTIGEN leuten.
Aus: niedersachsen | Registriert: Dec 2000
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Maksim
217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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@SoKi stimmt schon, der typ war nicht ganz sauber :) sie hat ihm gesagt, dass sie ein paar Kilo Hasch im Keller hat und das er es abholen muss:) Am nächsten nachmittag..tok tuk tik .. hallo, wir sind grüne männchen *g*
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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