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Autor Thema: wohnungsdurchsuchung?
Lorena

Usernummer # 1557

 - verfasst      Profil von Lorena     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ich hab mal eine ganz eilige frage! jemand bei mir im haus tickert mit ecstasy. heute war er einkaufen und hat jetzt ca. 500 teile da! ein anderer bei mir im haus kann diese person zum tod nicht ausstehen. dieser andere hat mich gerade angerufen und mir erzählt, daß er jetzt gleich zur polizei gehen will und denen erzählen will was sie da für eine beute machen könnten!
meine frage: wird die polizei bei so einer info sofort tätig? oder was wird geschehen???

Aus: Duisburg | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
sonnenkind

Usernummer # 643

 - verfasst      Profil von sonnenkind   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
jo! wenn gefahr in verzug ist, dann rücken die jungs mit durchsuchungsbefehl aus und nehmen dann die bude auseinander!

- aber ohne richterlichen durchsuchungsbescheid die jungs nicht reinlassen! die tun dann so als ob sie es einfach dürften und wenn du sie freiwillig reinlässt...
- erst ausweise zeigen lassen
- nach dem grund fragen
- das intrigenopfer spielen und
- alles an der tür abstreiten
- die teile natürlich raus aus der wohnung oder entsorgen! (die finden sie sonst eh)
- den "freund" rausschmeissen!
- ansonsten maulhalten anwalt einschalten!
*sonnenkind


Aus: exil-hamburger | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]    - This user has MSN. The user's handle is -
Lorena

Usernummer # 1557

 - verfasst      Profil von Lorena     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
danke!
aber wie lange dauert es denn so in der regel bis die einen durchschungsbefehl in der hand haben! könnte das theoretisch heute noch geschehen???

Aus: Duisburg | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
andakawa

Usernummer # 1523

 - verfasst      Profil von andakawa     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
mit sicherheit, sonz würden die ja nie fündig
Aus: niedersachsen | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
Lorena

Usernummer # 1557

 - verfasst      Profil von Lorena     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ach du liebe güte. dann muß ich gleich wohl mal schnell nach hause.
Aus: Duisburg | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
"jo! wenn gefahr in verzug ist, dann rücken die jungs mit durchsuchungsbefehl aus und nehmen dann die bude auseinander!"

Gerade WENN 'Gefahr im Verzug' besteht, bedarf es keiner richterlichen Anordnung, es findet dann eine sog. 'WohnungsNachschau' statt: d.h. explizit, dass ohne den richterlichen Durchsuchungsbefehl Beamte die bewohnten Räume der jeweiligen Person(en) betreten und rumwühlen dürfen. Natürlich muss es dafür einen 'triftigen' Grund geben, der jedoch nach meinem aktuellen WissensStand für Beamte ziemlich wahllos ist :/

Wie schonmal erzählt, wurde ich bei einem öffentlich begehbaren BunkerBesuch in München aufgegriffen. Da ich weder irgendwas gestohlen habe noch mich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht habe, hätte es natürlich auch nie einen Hausdurchsuchungsbefehl gegeben: darum laberten die Beamten des nächtens nach der erkennungsdienstlichen Behandlung auch was von 'WohnungsNachschau' unter dem Vorwand, festzustellen, ob der von mir angegebene Wohnort auch zutrifft. Dass dies eine Hausdurchsuchung gleichkam, muss ich wohl nicht näher erwähnen.

chris

P.S. Grundsätzlich scheint es wohl angebracht zu sein, bei einer evtl. Durchsuchung oder Nachschau sich erst nach dem ranghöchsten Beamten zu erkundigen, deren/dessen Personalien schriftlich festzuhalten, parallel einen Anwalt zu informieren und auf jeden Fall einen Durchschlag des Protokolls vor Ort zu verlangen. Ich hatte das Glück, dass bei der 'Durchsuchung' meine Eltern anwesend waren: dementsprechend würde ich darauf achten, dass sich bei einer evtl. Durchsuchung volljährige Zeugen (keine Familienmitglieder) in den zu durchsuchenden Räumen aufhalten und Ihr bei jedem noch so seltsamen Kommentar seitens der Beamten auf eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde hinweist.


Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]


 
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