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Thema: Eigentümerverträge mit Hausverwaltungen
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LexyLex
Usernummer # 2081
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verfasst
Hallo,
mal ein ganz anderes Thema hier
mich würde mal interessieren wie in der regel Verträge von Privaten Eigentümern, die eine Wohnung haben in der ein Mieter ist, mit grossen Hausverwaltungen aussehen.
Mit grosser Hausverwaltung meine ich, Hausverwaltungen die mehrere häuser verwalten und locker 50 - 100 Mittarbeiter haben (keine Städtischen Hausverwaltungen). Die Häuser gehören ja nicht immer einen Investor, sondern einzelne Wohnungen gehören auch mal Privatpersonen.
Wie muss ich mir so einen Vertrag vorstellen zwischen HVV und Eigentümer? Zahlt die HVV die Miete erstmal prinzipiell an den Eigentümer und holt sich Mietrückstände selber zurück? Kann man sich als Mieter auch an den Eigentümer wenden oder umgekehrt, wenn es zu problemen kommt?
Vielleicht ist hier ja jemand aus der wohnungswirtschaft und kann ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern.
Hintergrund:
Zum einen bin ich Mieter und es läuft grad eine Mietminderung und zum anderen wurde mir meine Wohnung vom Privaten Eigentümer zum Kauf angeboten, die HVV ist aber eine grosse Prtivate, der ich nicht über den Weg traue.
Danke
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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mantis
flp-User
Usernummer # 3606
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Also ganz dumm gefragt, will dir der der Eigentümer da nicht weiterhelfen? Wenn er doch daran interessiert ist die Wohnung zu verkaufen?
Aus: . | Registriert: Aug 2001
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LexyLex
Usernummer # 2081
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Leider schickt er die HVV vor. Darum meine frage, ob er es vertraglich vielleicht gar nicht darf.
Aber mich interessieren alle fragen ganz doll, Die Kaufsache ist eher nebensächlich.
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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stitch
subvoicer
Usernummer # 3136
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Hallo, es kommt wie immer darauf an :-)
Normalerweise werden in den Verträgen zwischen einer Hausverwaltung und den Eigentümern eher die Abwicklung der Hausangelegenheiten (Hausmeister, Modernisierungen, Bearbeitung von Mietminderungen etc.) geregelt. Ich kenne es aus meiner Erfahrung so, dass die Miete aber weiterhin an den Eigentümer fließt, die HV quasi alles vor Ort abwickelt und den Sachstand in Erfahrung bringt und dann den Eigentümer informiert, gegebenenfalls Einwendungen auch verhandelt.
Kommt es aber zu rechtlichen Streitigkeiten sind dies immer Streitigkeiten zwischen den Eigentümer und dem Mieter.
Anders kann dies Aussehen, wenn eine Hausverwaltung auch die Vermögensdinge des Eigentümers regelt. Bei großen Vermögen sind oft so genannte "Family Offices" einegschaltet, die für einen Mandanten eine umfassendere Vermögenssorge machen und dann entsprechende Vollmachten vom Eigentümer erhalten haben.
Und dann ist bei Mehr-Einheiten-Wohnhäusern auch noch zu bedenken, dass höchstwahrscheinlich eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) vorliegt, die einen Verwalter eingesetzt haben -> http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft.
Dann wäre ggf. interessant, welcher Verwalter zu welchen Bedingungen eingesetzt ist, da ein einzelner Eigentümer diesen nicht "absetzen" kann, sondern dann Beschlüsse in der Wohnungseigentümerversammlung gefasst werden müssen, die auch das ob und wie des Verwalters umfassen.
Selbst wenn man mit dem Verwalter nicht einverstanden ist, kann man überstimmt werden.
In einer WEG ist häufig viel Zündstoff :-)
Wie immer kommt es aber auf den Einzelfall an.
Aus: HH/TÜ/RV | Registriert: Jul 2001
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LexyLex
Usernummer # 2081
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: stitch: Ich kenne es aus meiner Erfahrung so, dass die Miete aber weiterhin an den Eigentümer fließt, die HV quasi alles vor Ort abwickelt und den Sachstand in Erfahrung bringt und dann den Eigentümer informiert, gegebenenfalls Einwendungen auch verhandelt.
Also ich überweise die Miete an die HVV und die zickt auch derzeit rum wegen der Mietminderung. Der eigentümer setzt jetzt aber plötzlich eine dritte Partei (Immobilienmakler) wegen der Mieminderung ein.
Das verwundert mich alles ein bisschen. Die HVV lehnt eine Mängelbeseitigung ab und der eigentümer schickt mir deswegen eine dritte partei nach hause (der Termin ist erst, daher weiss ich nicht was die wollen)
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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stitch
subvoicer
Usernummer # 3136
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Das hört sich aber wirklich kompliziert an, warum die HV eine Mietminderung ablehnt, aber der Eigentümer nochmal jemanden Dritten schickt...? Da müsste man jetzt wirklich mal die Verträge kennen.
Vielleicht ist dem Eigentümer die pauschale Ablehung durch die HV auch zu unsicher und er will selbst den Sachverhalt ermitteln? Das ist jetzt aber pure Spekulation meinerseits.
Bezüglich Deiner Pflichten kommt es insoweit auf den Mietvertrag und die gesetzlichen Regeln an, da steht jedenfalls das für Dich wichtige drin.
Aus: HH/TÜ/RV | Registriert: Jul 2001
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CHoCi
Usernummer # 1630
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Wenn der Mangel bereits gemeldet ist, kann die Miete ohne besonderen Aufwand, ab Datum der Mangelmeldung, gemindert werden. Grundlage dafür ist der § 536 BGB.
Der Mieter brauchte die Mietminderung nicht anzukündigen, da sie bei einem entsprechenden Mangel per Gesetz eintritt. Die Zuständigkeit für den Schriftverkehr regelt sich durch den Mietvertrag. Vollmacht Hausverwaltung oder Vermieter.
Zitat aus dem Jura Forum
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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LexyLex
Usernummer # 2081
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Meine Mietminderung steht auf sicheren beinen. Ich hab der Hausverwaltung 2 monate zeit gelassen mit 3 Fristverlängerungen meinerseits (um dem Mieter-Vermieteverhältnis wegen, weil ich seit 1995 in dem haus wohne), sie konnten den Mangel sehen und ich hab sogar 5% weniger gemindert als üblich.
Der Mietminderungsgrund:
Ich habe einen Teppich mitgemietet, der seit 1995 in der Wohnung ist. Dieser Teppich ist mittlerweile nach fast 20 Jahren abgenutzt. Entfernen darf ich ihn nicht (nicht mein eigentum) einen anderen Teppich rüberziehen geht nicht. Die Haltbarkeit eines teppich beträgt laut gerichten max. 15 Jahre. Diese sind überschritten.
Die HVV ist der Meinung, ich bin schuld am zustand des Teppich. Fakt ist: Im übergabeprotokoll von 2007 steht schon ein "abgenutzter teppich" drinn. Da haben Sie scheinbar nicht reingeguckt (neue Sachbearbeiterin). Wie soll ich also einen Teppich übermäßig abnutzen der schon bei einzug in einem zustand war, den man dokumentieren musste.
Also wie gesagt: Meine Mietminderung steht auf sicheren beinen. (hoffe ich doch)
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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CHoCi
Usernummer # 1630
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also irgendwie hatten wir das doch schon mal, und ich würde dir wieder genau das gleiche raten: http://forum.technoforum.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=21;t=007115
Das Thema oller Teppich war da auch schon. Stellt sich mir die Frage warum ist da noch nix passiert ?
Zusammen fassend würde ich so vorgehen:
Letztmalige Frist einräumen schriftlich via Einschreiben/Rückschein zur Beseitigung der Mängel an HV und Vermieter unter Nennung bei erfolglosem Frist Ablauf Übergabe an Anwalt.
Vorab kannst du dir ja noch ein paar Tipps beim Mieterschutzbund holen (weitere Vorgehensweise ect.) Nimm Kopie Übergabeprotokoll mit und den Mietvertrag.
http://www.mieterschutzbund-berlin.de
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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LexyLex
Usernummer # 2081
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Das mit dem Teppich hab ich halt jetzt erst durchgezogen *g* Musste mich ja auch absichern.
edit:
Die Mietminderung ist quasi durch bei mir, Juni überweise ich die 2te geminderte Miete. Also das thema mit dem Teppich ist jetzt eigentlich gesessen.
Mich interessieren vorallen die Verträge, inwiefern der Eigentümer abseits der HVV möglichkeiten hat mir mir zu "verhandeln"
Da es eine Privatperson ist, die sich scheinbar dauerhaft in BLN aufhält, wundert es mich warum er nicht direkt mit mir kontakt aufnimmt sondern lieber Maklergebühren zahlt und eine dritte Partei dazu holt. Und wenn er schon eine dritte Partei holt, warum nicht gleich einen Anwalt?
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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chris
User
Usernummer # 6
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: LexyLex: Das mit dem Teppich hab ich halt jetzt erst durchgezogen *g* Musste mich ja auch absichern.
edit:
Die Mietminderung ist quasi durch bei mir, Juni überweise ich die 2te geminderte Miete. Also das thema mit dem Teppich ist jetzt eigentlich gesessen.
Mich interessieren vorallen die Verträge, inwiefern der Eigentümer abseits der HVV möglichkeiten hat mir mir zu "verhandeln"
Da es eine Privatperson ist, die sich scheinbar dauerhaft in BLN aufhält, wundert es mich warum er nicht direkt mit mir kontakt aufnimmt sondern lieber Maklergebühren zahlt und eine dritte Partei dazu holt. Und wenn er schon eine dritte Partei holt, warum nicht gleich einen Anwalt?
Nur ein Gefühl: die Hausverwaltung agiert ohnehin bereits zu Fixkosten in seinem Auftrag, eine zusätzliche Konsultation eines Anwalts würde dem Eigentümer weitere Kosten verursachen und möglicherweise könnte das falsch aufgefasst werden, gewissermassen als Drohgebärde - der Weg über die HV könnte damit auf dich etwas friedlicher wirken.
Der Makler könnte ohnehin den Auftrag erhalten, den Eigentumserwerb / Verkauf der Wohnung zu regeln und kann u.U. vielleicht sogar kostenfrei in Anspruch genommen werden, bis die Wohnung verkauft wurde und der Makler dann seine Provision kassiert. Das Beispiel war gestern sehr schön in der niedlichen Dokumenation 'betongold' auf arte zu sehen: ein Berliner Wohnhaus sollte grundsaniert und modernisiert werden, der Kaufpreis einer stolzen 6.5 Zimmer-Wohnung lag' bei etwa 500.000,- EUR und die Maklerin sowie der Eigentümer bemühten sich nach Kräften, die Mieterin loszuwerden. Das zahlt sich erst aus, wenn der Verkauf geklappt hat, dann würde die Maklerin eine Provision von über 30.000 EUR erhalten - so der Filmbeitrag. Letzten Endes gab's Gerichtstermine und Streitigkeiten und die Mieterin hat eine Abfindung von 50.000,- EUR erhalten und ist dann doch ausgezogen.
Spricht dich denn generell der Kauf der Wohnung nicht an? Mietzinsen sind derzeit günstigst wie kaum zuvor, auch wenn die Gefahr der 'Blasenplatzung' wie in den USA und Spanien besteht *g*
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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LexyLex
Usernummer # 2081
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verfasst
Ich hab heute abend den Termin mit dem Makler, dann berichte ich was er will.
Die Wohnung kaufen ist derzeit keine Option, da es nur eine Einraumwohnung im EG ist (33m²). Die Wohnlage ist zwar mitten im Prenzlauer Berg und somit perfekt und eigentlich ne Goldgrube, aber aufgrund der grösse weder als Altersvorsorge, noch als Alterswohnsitz zu gebrauchen. Richtig gut würde sie als Hostelwohnung laufen, dass wurde aber vor kurzem verboten in meinem Bezirk, da mittlerweile ganze Häuser zu halblegalen Hotels umgebaut wurden.
Ich geb heute abend bescheid.
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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chris
User
Usernummer # 6
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@Lexy: Dan drück' ich mal die Daumen. Hotelwohnung? Den Begriff kenne ich noch gar nicht, würde mir aber vorstellen, dass man also die Wohnung kurzfristig tage- oder wochenweise vermieten würde? Glaub' mir, selbst wenn es gestattet wäre, macht das keine Freude, mit zunehmender Gästeanzahl demontiert sich alles von alleine und du kommst kaum noch hinterher, zu renovieren und auszutauschen. Als Kapitalanlage wäre die Einzimmerwohnung aufgrund der guten Lage nichts? Je nach momentaner Miete und je nach Kaufpreis kann man ja 'ne zeitlang selbst drin wohnen und hat u.U. monatlich die gleiche Belastung und sobald man sich was anderes wünscht und die Wohnung gut vermieten kann, _kann_ sich so eine Wohnung nach einer gewissen Zeit selbst re-finanziert haben: ein noch junger Kollege von mir hat mit Hilfe seiner Eltern jetzt seine erste und auch eigene Wohnung bezogen und nach knapp 20 Jahren ist sie abbezahlt, die monatliche Belastung ist nur unwesentlich höher als das, was er an Miete bezahlt hätte. Und mit unter 45 Jahren dann Eigentümer zu sein, hat Charme. ;-)
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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LexyLex
Usernummer # 2081
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verfasst
Hotelwohnung Ich meine natürlich Ferienwohnung. Mietwohnungen werden hier zweckentfremdet und bei den Mondpreisen kann man danach dreimal renovieren und hat noch genug übrig. Aber wie gesagt, es ist seit diesem Jahr verboten.
http://www.berliner-zeitung.de/dossiers/gesetzentwurf-zu-ferienwohnungen-wohnungen-sind-zum-wohnen-da,10809316,22705772.html
@ Chris:
Das hier ist bei mir um die Ecke und eigentlich ein ganz normaler Altbau mit Mietwohnungen.
http://www.tc-apartments-berlin.de/de/HolidayFlats-Prenzlauer-Berg.aspx
Wenn das ganze mal positiv mit einer Milchmädchenrechnung durchrechne, wirft die Wohnung erst nach über 30 Jahren gewinn ab.
Jetzt kommt auch mal Licht an die Sache.
Der Makler war da und hat mir erklärt das das Haus aufgeteilt wird in Eigentumswohnungen. Der Eigentümer will verkaufen und die Teppichgeschichte am liebsten dem nächsten aufs Auge drücken. Der will ungern nochmal geld vor dem Verkauf investieren. (irgendwie auch verständlich)
Sie planen die Wohnung neu zu sanieren (Terasse, Bad, etc.) aber alles Luxussanierungen. Ihr problem dabei ist, es wurde grad beschlossen das Luxussanierungen in meinem Bezirk verboten sind wenn ein Mieter darin wohnt (Gentrifizierungsdebatte)
Also wurden mir 3 möglichkeiten angeboten.
- Kündigungsschutz in anspruch nehmen und einfach Mieter bleiben - Wohnung kaufen
und jetzt kommt es
- Ausziehen mit einer Abfinfdung.
Es wurde die Zahl 5000 - 6000 EUR in den Raum gestellt mit der Auflage nach 2 Jahren die Wohnung zu verlassen.
Jetzt an euch: Wie realistisch ist so eine Abfindung? Ich finde dazu im netz nichts und erst recht nicht irgendwelche Daten nach denen man sich richten kann.
Hat jemand zu dem Thema evtl. tips?
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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Stylomat
Usernummer # 1097
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: LexyLex: - Ausziehen mit einer Abfinfdung.
Es wurde die Zahl 5000 - 6000 EUR in den Raum gestellt mit der Auflage nach 2 Jahren die Wohnung zu verlassen.
Jetzt an euch: Wie realistisch ist so eine Abfindung? Ich finde dazu im netz nichts und erst recht nicht irgendwelche Daten nach denen man sich richten kann.
Hat jemand zu dem Thema evtl. tips?
Lexy,
das gleiche Thema haben wir aktuell auch, nur von der anderen Seite betrachtet. Wir sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung und wollen die Wohnung verkaufen (Immobilienmarkt ist aktuell Verkäufermarkt). Wir rechnen zwar, daß der Mieter mittelfristig ausziehen wird (sie haben gerade Zwillinge bekommen und dadurch ist Wohnung eigentlich zu klein geworden), dennoch ist es für einen potentiellen Käufer wichtig, einen Vertrag mit konkretem Ausziehdatum zu haben.
Etwas Infos dazu findest Du hier http://www.wowirwohnen.de/links/link4.php (letzter Absatz)
Aus: Koeln | Registriert: Oct 2000
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chris
User
Usernummer # 6
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@Lexy: siehe Reportage 'betongold', die ich angesprochen hatte, genau der gleiche Fall. Hier hat die Dame, die auch die Reportage gemacht hat, eine Abfindung von 50.000,- EUR erhalten. Wobei sie eben eine schicke 6.5-Zimmer-Wohnung hatte.
Wie lange hast du denn Kündigungsschutz, d.h. wie lange darfst du in _jedem_ Fall noch in der Wohnung bleiben und wann soll die Sanierung beginnen? Denn während deines Mietverhältnisses das Haus - respektive also auch deine Wohnung - zu sanieren, macht dem neuen Eigentümer bestimmt keine Freude. Gerade dann, wenn deine Wohnung aufgelöst werden sollte und ein neuer Grundriss für eine neue Wohnung gestaltet wird.
Und sobald der Bauterror beginnt - siehe ebenfalls die Reportage - gibt's viele, viele feine Möglichkeiten der Mietminderung, wenn es überhand nehmen sollte.
http://www.arte.tv/guide/de/048732-000/betongold
Sendung kannst du vollständig streamen, Dauer 52 Minuten.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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LexyLex
Usernummer # 2081
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verfasst
danke, danke...viel input.
Nochmal zum verständnis: Kündigungsschutz besteht prinzipiell unbefristet. Die Bezirksverwaltung hat ein gesetz erlassen, dass es in meinem bezirk keine Luxussanierungen mehr geben darf wenn ein Mieter in der Wohnung ist, nur Energetische Sanierungen werden genehmigt.
Das heisst: keine 2 Bäder, keine terasse, kein schnick schnack. Mein Haus ist ein komplett sanierter Altbau der allen Standarts entspricht.
Sanieren können sie nur, wenn ich raus bin und raus kriegen sie mich nicht wenn ich es nicht will. Hier im Prenzlberg ticken die Uhren ein bisschen anders, seit dem es nur noch Luxuswohnraum gibt in einem Arbeiterbezirk
In diesem fall muss man der Politik ein lob aussprechen das sie mal reagiert haben.
ich werd mir mal die tage die Doku angucken, heute ist aber erstmal fussball angesagt.
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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Stylomat
Usernummer # 1097
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verfasst
Lexy, insgesamt sieht es ja so aus, daß Du in einer komfortablen Situation bist. Ist es denn in Berlin so schwierig eine ähnliche Wohnung in Deinem Bezirk zu bekommen? Auch wenn ein Umzug etwas kostet, ist es dann doch nicht interessant die Abfindung mitzunehmen? Zumal Du nach dem ersten Gebot seitens des Makler Verhandlungsspielraum nach oben haben könntest?
Aus: Koeln | Registriert: Oct 2000
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LexyLex
Usernummer # 2081
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verfasst
In meinem Kiez leider null Chance. Ich kenne einige die nach 2 Jahre suchen aufgegeben haben mit der Hoffnung im Kiez zu bleiben.
Und ich Wohne hier seit 31 Jahren, dass wäre schon ein sehr schwerer schritt. Hier zu Wohnen ist auch ein ganzes stück Lebensqualität für den ich entsprechend mit der Miete zahle.
Da aber jetzt ein Makler im Spiel ist, könnte man ja anmerken das es schön wäre wenn er ein gutes wort bei potentiellen vermieter einlegt.
Ich werd auf keinen fall wegen 6000 - 8000 EUR nach Hellersdorf ziehen Das ist aber derzeit die alternative für leute mit meinem Einkommensverhältnissen. Da müsste auf jedenfall noch was gedealt werden,
Aus: dem dicken "B" an der Spree | Registriert: Mar 2001
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DennisK_Berlin
Usernummer # 20801
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verfasst
Die Mieten in Berlin und dabei auch besonders in PBerg sind in den letzten Jahren ordentlich durch die Decke geschossen. Sehe das bei mir im Haus, neue Nachbarn die in den letzten 2-3 Jahren eingezogen sind zahlen mal locker 300€ mehr für exakt die gleiche Wohnung. Der Zeitpunkt zum umziehen könnte glaube ich kaum schlechter sein. Bestandsmieten dürfen ja nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens angepasst werden, bei Neuvermietungen kann man nehmen was der Markt hergibt....und das ist zur Zeit ordentlich.
Aus: Berlin | Registriert: Jul 2012
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MatthiasL
Usernummer # 10659
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verfasst
lass dich bloss nicht auf diese paar kröten als abfindung ein lexy. mit dem geld wirst du ja nicht weit kommen, wenn man mal bedenkt, was du an mehrkosten haben wirst.
falls du noch nicht im mieterschutzbund sein solltest, ist jetzt der richtige zeitpunkt gekommen.
Aus: NRW | Registriert: Sep 2003
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pre-amp tango
Usernummer # 10117
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: MatthiasL: falls du noch nicht im mieterschutzbund sein solltest, ist jetzt der richtige zeitpunkt gekommen.
da hast du aber 3 monate anwartschaftszeit, erst dann werden neue fälle bearbeitet. ob dann bereits zuvor aufgetretene fragen noch mit angefasst werden, wäre zu klären.
so wurde es mir seinerzeit erklärt, als wir in den msb eingetreten sind.
Aus: dem hohen Norden | Registriert: Jul 2003
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: pre-amp tango: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: MatthiasL: falls du noch nicht im mieterschutzbund sein solltest, ist jetzt der richtige zeitpunkt gekommen.
da hast du aber 3 monate anwartschaftszeit, erst dann werden neue fälle bearbeitet. ob dann bereits zuvor aufgetretene fragen noch mit angefasst werden, wäre zu klären.
so wurde es mir seinerzeit erklärt, als wir in den msb eingetreten sind.
Kommt wohl auf den Verein an, der Berliner Mieterschutz spricht hier davon, _keine_ Wartezeit zu haben: http://www.berliner-mieterschutzverein.de/fragen-faq/
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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Stylomat
Usernummer # 1097
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: LexyLex: In meinem Kiez leider null Chance. Ich kenne einige die nach 2 Jahre suchen aufgegeben haben mit der Hoffnung im Kiez zu bleiben.
Und ich Wohne hier seit 31 Jahren, dass wäre schon ein sehr schwerer schritt. Hier zu Wohnen ist auch ein ganzes stück Lebensqualität für den ich entsprechend mit der Miete zahle.
OK, das ist dann etwas anderes
Aus: Koeln | Registriert: Oct 2000
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