Autor
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Thema: Ebay Betrug (Mahnung) Hilfe
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haiku1748
Usernummer # 11705
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verfasst
Hallo
Ich habe vor 2 Monaten ein Handy für 120€ ersteigert und auch gleich bezahlt. Habe es bis heute noch nicht bekommen. Hat jemand von euch eine Vorlage einer Mahnung die ich zu dem Verkäufer per Post schicken kann? Das es so aus sieht als hätte ich einen Anwalt eingeschaltet...
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Aus: Hildesheim | Registriert: Feb 2004
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Sternchen
    
Usernummer # 2102
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verfasst
hast du den ebay schonmal angeschrieben dazu ?
Aus: berlin | Registriert: Mar 2001
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smpx7
Bademeister
Usernummer # 3909
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verfasst
Hallo, hat sicher der Verkäufer dazu geäußert? (..'schon verschickt'..) oder lässt er nichts von sich hören? Wurde Versand per Paket (versichert) oder Päckchen (unversichert) gewählt?
Aus: Leipzig | Registriert: Oct 2001
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Mix Master Moody
noch nicht registriert
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verfasst
Ursprünglich geschrieben von: haiku1748:
Hat jemand von euch eine Vorlage einer Mahnung die ich zu dem Verkäufer per Post schicken kann? Das es so aus sieht als hätte ich einen Anwalt eingeschaltet...
Hm,also man kann doch nicht einfach ein Schreiben fälschen mit Unterschrift etc. und ohne die Unterschrift hätte es eh keine Wirkung bzw. würde keinen Einschüchtern!
Wenn du auf dein Recht bestehst würd ich zum richtigen Rechtsanwalt gehen,ansonsten klärste das mit E-Bay ab!
Viel Glück
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
Die Vortäuschung falscher Tatsachen ist keinesfalls zu empfehlen, hingegen aber gibt es gerade im Buchhandel Unmengen an guten und schlechten Büchern der Sorte 'das ist Ihr Recht' mit wunderbaren copy&paste-Vorlagen, Auszügen aus dem BGB etc. - frisch am Kiosk gibt's nu auch ne extra-Ausgabe des Magazins 'tomorrow': hab's noch nicht gelesen, aber da Schwerpunkt ausnahmslos EBAY ist, wird's dort sicherlich auch einige Artikel der Sorte 'was tun, wenn..?' geben.
Grundsätzlich gilt: ist der Verkäufer noch aktiv? Wie sieht sein Bewertungsprofil aus? Wie reagiert er auf eMails? Und ein wenig Recherche ist auch keine doofe Sache, bei mir haben bislang 3 Anrufe bei nichtzahlenden Käufern echte Wunder bewirkt, die Telefonnummern hab' ich mit etwas Geschick rausgekommen und um Mitternacht die verdutzten Eltern eines ohnehin minderjährigen Nichtzahlers darauf zu verweisen, dass ich ggbfs. den Sohnemann anzeigen werde, brachte schnellstens Erfolg.
Natürlich sollte auch ebay über den Vorfall informiert werden, es gibt div. forgefertigte Formfields speziell für solche Fälle: i.d.r. mailt ebay dann die andere Partei an und bittet um Klärung des Sachverhalts, bei weiteren Reklamationen wird ggbfs. das Profil gekickt: davon rate ich aber dringend ab, da es sonst kaum mehr möglich ist, nachzuforschen: denn so auch bietet es sich doch an, andere KÄUFER des gleichen Verkäufers via ebay zu kontaktieren und ihnen kurz den Sachverhalt zu erläutern und sie ggbfs. zu fragen, ob bei ihnen alles korrekt verlief:
durch den Kontakt mit anderen ebay-Mitgliedern bin ich auch so 'nem Faker auf die Schliche gekommen und hab' die Personendaten rausbekommen und den Anrufbeantworter der - wiedermal - elterlichen Kanzlei (!) zugeschwallt mit Hinweisen, dass der Sprössling nicht daran zu denken scheint, die Ware zu bezahlen: keine Woche später hatte ich auch hier das Geld auf dem Konto.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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psychosonic
laberbacke
Usernummer # 417
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verfasst
in der aktuellen c't ist ein ganz guter artikel über betrübergereien bei ebay. geschrieben von einem anwalt, der scheinbar ein wenig ahnung von den rechtlichen grundlagen hat
Aus: köln | Registriert: Apr 2000
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Frequenzsuppe
 
Usernummer # 8757
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verfasst
hallo,
ich weiß nicht ob es dir hilft. habe mal ein anschreiben für eine nicht bekommene platte geschrieben. vielleicht kannst du dir ein paar sachen rauspicken. bei mir hat es damals funktioniert. viel glück
Herr xxxxxxx xxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
Betr. Letzte Aufforderung Ebay Artikel xxxxx 2x12“, (Artikelnummer xxxxxxx) Datum :18.7.03 Seite: 1/1
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
Ich habe den im Betreff genannten Artikel rechtmässig am 14.06.03, also vor über 4 Wochen ersteigert, bezahlt habe ich nach Rücksprache mit Ihnen am 16.6.03. Leider warte ich immer noch auf die Lieferung dieser Platten oder eine Nachricht von Ihnen. Ich setze ihnen hiermit eine Frist von 7 Tagen (also bis zum 25. Juli), mir entweder das Geld zurück zu überweisen, oder den zwischen uns rechtskräftig zustande gekommenen Vertrag zu erfüllen. Halten sie diese Frist nicht ein, werde ich ebay über ihre zwielichtigen Geschäfte benachrichtigen und darüber hinaus die Angelegenheit unverzüglich an meinen Rechtsanwalt weitergeben.. Einen Brief selben Inhalts habe ich heute an sie verschickt, den sie als offizielle Mahnung nach § 286 BGB betrachten dürfen.
mit freundlichen Grüßen,
xxxxxxx
Aus: Ruhrgebeat | Registriert: Mar 2003
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Knusper2000
   
Usernummer # 2070
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verfasst
Aus dem Artikel in der letzten c't konnte ich die Adresse www.wortfilter.de entnehmen, die sich Intensiv mit Rechtsbrüchen bei eBay beschäftigt. Ich habe die Seite mir zwar selber noch nicht angeschaut, aber wie gesagt wurde der Betreiber dieser Seite in der letzten c't interviewt, und er hat bissher schon über 1000 Leuten bei Problemen mit eBay geholfen. Ich hoffe dich bringt der Link weiter, diese Abzocke die einige da bei eBay abziehen stinkt. Da traut man sich schon garnicht mehr auf einen Technics 1210er auf 299 Euro Sofortkauf zu klicken, weil man Angst hat bei derartig günstigen Angeboten, bei denen aber trotzdem eine Menge Geld im Spiel ist, abgezogen zu werden.
Aus: 12043 Berlin | Registriert: Mar 2001
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