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Thema: [AUFLÖSUNG!!!] Abmahnung wegen Vertrieb eines Bootlegs
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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verfasst
Hi all,
wollte euch nur empfehlen nicht so dumm zu sein wie ich und Bootlegs (bzw eins) bei Ebay anzubieten. Ich habe vor einiger Zeit ein ziemlich bekanntes Bootleg angeboten (hatte ich in einem Online Shop gekauft), welches von Ebay wegen einer eidesstattlichen Erklärung (Urheberrechtsverletzung) eines Künstlers gelöscht wurde. Kurze Zeit später bekam ich von einem Rechtsanwaltsbüro eine Abmahnung wegen Vertrieb von urheberrechlich geschützten Material. Die wollten dann mal schnell 3000 Euro von mir haben. Das Ganze ist für mich noch nicht ausgestanden. Ich sage euch dann wie es für mich ausgegangen ist.
Greetz Houzer
PS: Hat jemand schon Erfahrung damit? [ 09.01.2004, 20:57: Beitrag editiert von: HouZer ]
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
Ich drück' dir die Daumen, du wirst wohl die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen? Mit / ohne Rechtsschutzversicherung? Ich habe glücklicherweise mit exakt einem solchen Fall absolut keine Erfahrungen gemacht, aber in deinem Interesse wäre es evtl. wichtig, zu recherchieren, inwieweit die Kanzlei selbst für die Abmahnung verantwortlich ist (siehe hierzu auch heise-News bzgl. Abmahnwelle bzgl. kfz-Domains im vergangenen Monat) oder inwieweit sie im Auftrag (von wem?) handelt? Ebenso halte ich es für interessant, sich zu erkundigen und zu recherchieren, ob auch andere 'Verkäufer', sogar der/die Shops betroffen wäre, wo du das Bootie (welches eigentlich?) gekauft hättest. Dahingehend wäre es ebenso interessant, ob entsprechend auch andere ebay-Verkäufer eine identische Abmahnung erhielten bzw. nur diejenigen, die ex-akt dieses Bootie loswerden wollten oder ob es auch Verkäufer anderer Booties getroffen hat, was dann auf eine gut organisierte Abmahnwelle schliessen lassen würde, was immer wieder den Verdacht erwecken könnte, dass hier die Urheberrechtsverletzung gar nicht im Vordergrund stehen könnte... Halte uns doch bitte, insoweit es das Verfahren nicht beeinflusst, auf dem Laufenden, gerne ggbfs. auch mit Details: vielleicht findest du Leidensgenossen, ebenso betroffene Shops und Verkäufer und findet sogar evtl. noch Shops, die interessanterweise das Ding jetzt noch on stock haben. Ich pers. frage mich nat. auch, inwieweit sich der eigentliche Shop strafbar machte durch den Verkauf, ggbfs. sogar der Vertrieb des Vinyls und ob es für dich einwandfrei ersichtlich war, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, denn so manche Promo, die ein Bootie beinhaltet, sieht nach Weisspressung aus, ist aber hochoffiziell, wenn man beispielsweise an Kylie vs. New Order oder die gesamten RichardX-Produktionen denkt oder das JCA vs. SpinningRound-Bootie, das hochoffiziell veröffentlicht wird.
Ich drücke dir dicke die Daumen!
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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Hurat
   
Usernummer # 1498
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verfasst
Hi!
Erstmal mein Beileid, das ist ja krass!
Kannst Du sagen um welches Bootleg es sich handelte? Hast Du es als Bootleg angepriesen?
Und die Rechtslage interessiert mich auch! Wenn ein Plattenshop (Internet oder Real) ein Bootleg verkauft, was müssen die dann von denen verlangen, da sie das gewerbsmäßig tun?
Wann gab es denn eine Mitteilung von Ebay, das der Verkauf von Bootlegs u.U. illegal ist und die Auktion gelöscht ist?
Hurat
Aus: Deutschland,22335,Hamburg | Registriert: Dec 2000
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
Bzgl. Tellievision hab' ich folgendes gefunden, dürfte generell in diesem Kontext interessant sein: http://denver130.server4free.de/html/?ht=show&hd=news
Tell Lie Vision, the "SPIEGEL TV" melody bootleg is/ was the hottest whitey this year so far and sold over 4000 copies! Now it is cleared and will be officially released september 22nd 2003 on Electric Kingdom together with new a Hardy Hard mix and a new bonus track as Sirius B feat Hardy Hard & Afrika Bambaataa. Should be a massive top 20 hit!!
Bei einer Auflage von 4.000 Stück eines Booties muss man evtl. mit dem Gedanken spielen, dass die dafür Verantwortlichen das nicht mehr 'just 4 fun' auf nonprofit-Basis gemacht haben sondern hier evtl. gar vielleicht gewerbsmässige Gewinne erzielt werden sollten bzw. erzielt wurden.
Weiterin ontopic: Ggbfs. kannst du Clemens auch bitten, seine Erfahrungen bzgl. GiantWheel hier nochmal zu erläutern.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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Technobilder
   
Usernummer # 2196
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Sorry, aber was ist das für ein Quatsch?
Wenn ich ein Bootleg anbiete, daß allgemein als Bootleg anerkannt ist, dann ist es wohl eher bereits ein Gebrauchsgegenstand und kein illegaler Artikel mehr.
Ausserdem, wäre es illegal dann müßte der Rechtsanwalt doch eher bestrebt sein daß Bootleg zu konfiszieren, als den besitzer mal eben um 3000 Euro zu erleichtern, oder?
Für mich stinkt das sehr nach reiner Abzocke !
Ausserdem erinnere ich mal an Kunstfälschungen. Ich darf auch eine "Mona Lisa" auf eBay versteigern, wenn ich dabeischreibe das es eine nachgemachte ist. Und ein Bootleg ist ja auch etwas nachgemachtes, oder?
Aus: St. Augustin | Registriert: Mar 2001
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Cy-Man
    
Usernummer # 274
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2Götzi, ein Bootleg bleibt eine Raubkopie, an der sich jemand kreativ ausgetobt hat. Von daher ist das Verkaufen von Bootlegs rechtliche Dunkelgrauzone. An der Mona Lisa wird möglicherweise niemand Urheberrechtsansprüche geltend machen. Nichtsdestotrotz halte ich die Aktion ebenfalls für Abzocke. 3000 Euros als Streitwert ist völlig aus der Luft gegriffen und dürfte (ich bin kein Anwalt, also reiner gesunder Menschenverstand) vor Gericht spätestens keinen Bestand haben. Ich würde mir auch einen Anwalt nehmen und den das Durchkauen lassen. Viel Glück!
Aus: München | Registriert: Feb 2000
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forbet

Usernummer # 10569
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Ich habe ähnliches erlebt, allerdings mit Promos. Meine Anwältin hat der Sache schnell ein Ende bereitet... diese Abmahnungen sind ein gutes Geschäft, aber Du hast höchstwarscheinlich keine Klage zu befürchten, wenn Du nicht zahlst. Wenn dein Anwalt denen zurückschreibt, wirst du wohl nix mehr hören - und auf deinen Anwaltskosten sitzen bleiben...
Von mir wollten sie eine Unterlassungserklärung plus Anwaltskosten. Wollten mir erzählen, von den Promos, die ich verkauft habe, würden sie in Weissrussland illegale Bootlegs pressen, die dann den Markt überfluten und so einen Schaden verursachen. Die Promos waren aber längst als Release im Laden erhältlich und somit war die ganze Sache eh lächerlich.
Keine Panik und trotzdem viel Glück.
Aus: --- | Registriert: Aug 2003
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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Natürlich habe ich mir gleich einen Anwalt genommen. Habe glücklicherweise einen guten Bekannten, was meine Anwaltskosten in Grenzen halten wird. Ob meine Rechtsschutzversicherung greift weiß ich noch nicht, da ich mich mit dem Anbieten des Bootlegs strafbar gemacht habe.
Zu dem Bootleg: Ich möchte nicht den genauen Titel nennen (der Feind könnte mithören). Hier ein kleiner Tip: Rapstar vs. German Schlagerikone. Es handelt sich auf jeden Fall um ein Bootleg mit dem der DJ, der das produziert hat, sogar noch wirbt. Auch im Radio ist es desöfteren zu hören. Der Online Recordstore bei dem ich das gekauft habe, hat inzwischen das Produkt zwar nicht aus dem Sortiment genommen, dennoch als gestrichen bezeichnet. Ausserdem hat dieser Online Shop den Text zum Produkt verändert, so dass man es schwer finden kann und ihnen wenig nachweisen kann. Ich schätze fast, dass dieser Shop ebenfalls eine Abmahnung bekommen hat! Für mich war es gerade wegen der Aufführung im Radio und der Werbung des DJs nicht ersichtlich, dass es sich um ein illegale Bootleg handelt (engl. Bootleg heißt übrigens Schwarzkopie , das weiß ich erst seit gestern weil ich in einem Wörterbuch nachgesehn habe.)
War gestern bei meinem Anwalt, der hat das Ganze gestern als ziemlich lächerlich bezeichnet. Sie werfen mir den Vertrieb des Bootlegs vor (im Internet findet man ziemlich schnell raus wer das Ganze produziert hat) und wollen Aufschluss über meine Gewinnerzielung haben. Habe aber ja nur dieses eine gekauft und noch nicht einmal wieder verkauft, da es ja von Ebay Veri (Sicherheitsprogramm) gelöscht wurde (wegen Eides einer Künstlerin). 4 Tage später war bereits die Abmahnung im Briefkasten.
Meiner Meinung nach vertreten die Anwälte diese Sache übrigens rechtens, da es sich um eine sehr große und bekannte Kanzlei handelt, die sich sowas nicht erlauben könnte.
Ich hoffe natürlich, dass die Anwälte der Künstlerin das Einsehen und die Sache auf sich beruhen lassen. Schließlich war ich lediglich ein Wiederverkäufer (bzw. Anbieter, denn verkauft hab ich das Bootie nicht). Übrigens ist es legal Booties zu besitzen, öffentlich aufzuführen, usw. Nur verkaufen bzw. Anbieten darf man sie nicht. Größere Probleme wie ich bekommen sicherlich der/die Onlineshop(s), die das ganze gewerblich vertrieben haben.
Wenn ihr noch fragen habt oder ich was vergessen hab bzw. unklar geschildert habe, einfach hier posten, beantworte alles sehr gerne.
PS: Wie ich das ganze bei Ebay angeboten habe, will ich nicht verraten. Der Feind ist überall ;-)
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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talshia

Usernummer # 6048
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ich denke das du nichts zu befürchten hast, denn du hast das ganze ja nicht produziert. ich weiss aber das das ganze ofiziell auch released werden soll bzw. sollte. als einzelner verkäufer eine anzeige zu bekommen halte ich auch für echt lächerlich. das würde ja heissen, das du dich immer informieren müsstest, über JEDE vinyl die du kaufst ob sie auch rechtlich OK ist und das ist schier unmöglich und auch nicht zumutbar.
Aus: Frankfurt am Main | Registriert: May 2002
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requital
   
Usernummer # 4539
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hi,
ich hab bei ebay gestern noch ein bootleg von "steve mason" gesehen. sofern meine def. von bootleg richtig ist? --> ist doch ein Promotion-Tonträger oder?
Aus: Wiesbaden | Registriert: Dec 2001
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Secret
noch nicht registriert
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verfasst
Definition: Bootlegs sind von Plattenfirmen und Label nichtautorisierte Aufnahmen. Dabei handelt es sich oftmals um Livemitschnitte, die bei einem Konzert gemacht wurden oder Aufnahmen von Konzerten, die im Radio oder TV ausgestrahlt wurden. Die Herstellung von Booglets ist gemäß Urheberrechtsgesetz verboten.
Quelle: klick
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requital
   
Usernummer # 4539
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verfasst
ok danke für die aufklärung.
Aus: Wiesbaden | Registriert: Dec 2001
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jan.solo
AElectricer ®
Usernummer # 6524
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verfasst
wobei im dance bereich der begriff mittlerweile die gängige bezeichnung ist für tracks die inoffiziell von irgendwem geremixed wurden und deshalb auch extra begehrt sind weil sie meistens nur in kleinen stückzahlen die runde machen.
allerdings haben die platten firmen dann irgendwann gemerkt, dass man mit sowas ja auch geld verdienen kann und schmeissen dann ganz offizielle dinger auf den markt, die durch layout (nämlich keins) quasi als bootys "getarnt" den käufer locken sollen.
Aus: frankfurt am main | Registriert: Jul 2002
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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? Ich dachte immer Bootlegs sind rare Cover-Versionen bestimmter Tracks? 'Bootleg' nimmt man dafür zumindest meist her. Versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht. Hab z.B. keine einzig Live-Mitschnitt-Platte, wüsste auch nicht, dass man z.B. Dj Rush live @ electri-delicate als Platte kaufen könnte...
edit: Jan meint ja eigentlich dasselbe. cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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jan.solo
AElectricer ®
Usernummer # 6524
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verfasst
das kommt daher, dass das wort bootleg eigentlich aus der "rock"-szene kommt.
da gabs dann immer die begehrten bootleg cd's in meist mieser quali... ich erinner mich da an düstere zeiten
und wie gesagt, im dancebereich wurde das dann ein wenig anders umgelegt - gleichgeblieben ist, dass beides illegal ist.
Aus: frankfurt am main | Registriert: Jul 2002
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TRider
    
Usernummer # 1924
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Es gibt sogar reine "Bootleg Labels" wie z.B. RR1000
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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styven
Noch neu im Forum
Usernummer # 8669
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wo wir schon bei dem begriff sind:
meines wissens nach ist "bootlegging" auch die englische bezeichnung für illegales schnaps brennen...
Aus: berlin | Registriert: Mar 2003
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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verfasst
Bootleg bedeutet Schwarzpressung, mein Anwalt hat im Wörterbuch nachgesehen. Darunter stand in eckigen Klammern [record]...
Wusste ich übrigens auch nicht. Hab gedacht es wäre eine Kombination von zwei Tracks...
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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Krass, aber wer hat dann das Wort 'Bootleg' so falsch verbreitet? Oder vielleicht hat 'Bootleg' in der Musikindustrie eine neue Bedeutung, wenn hier fast jeder zweite z.b. bei 'Tellievision' von einem 'spiegel-tv'-bootleg spricht? müsste es richtig 'cover-remix' lauten?
Edit: Schwarzpressung in dem Sinn, dass sozusagen die Melodie oder ein Track ohne Berücksichtigung von GEMA oder Urheberrechten gecovered wird?
Oder die Underworld vs. Sasha - Cowpander - ein relativ bekanntes [-'"bootleg"'-] *g*
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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jan.solo
AElectricer ®
Usernummer # 6524
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verfasst
mittlerweile ist es einfach desöfteren passiert, dass diese illegalen dinger so erfolgreich waren, dass sich die "betrogenen" plattenfirmen oder acts dazu entschlossen haben, die dinger ganz offiziell rauszubringen, die kohle einzufahren, durch layout der platte aber den "bottleg-appeal" beizubehalten.
dazu kommt dann, dass diese verwurstungen von verschiedenen tracks momentan gerade hochkunjunktur haben und sich somit das wort bootleg quasi "falsch" weiterverbreitete.
Aus: frankfurt am main | Registriert: Jul 2002
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chris
User
Usernummer # 6
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2silicon, suche mal im review-forum im archiv der letzten 180 tage nach dem stichwort 'bootleg', mit einigen klickz findest du'n copy&paste-artikel von mir aus dem letzten jahr, das sich sehr ausführlich mit dem thema 'bastardpop' sowie 'bootleg' und 'cover-versionen' beschäftigt und auch darauf eingeht, dass unter 'bootleg' heute nicht mehr nur die ungenehmigte aufzeichnung von tracks / konzerten und ggbfs. veröffentlichung beinhaltet sondern längst im wandel der zeit dieser begriff auch die unlizensierten bzw. ungenehmigten veröffentlichungen mit remixen impliziert, die aufgrund der digitalen produktion, aufgrund der p2p-sharing-netzwerke und dort vertriebenen acapella-files täglich massenweise als mp3 und in gar nicht so seltenen fällen auch auf vinyl verbreitet werden. die grenzen zwischen 'cover-version' und 'remix' (=bootleg) werden i.d.r. durch die verwendung von samples&sounds abgesteckt, denn während man problemlos - gema vorausgesetzt - jedweden track covern und veröffentlichen kann, ist es rechtlich bedenklich, samples und sounds bzw. fragmente des originals zu benutzen. und genau hier setzen die booties an, denn sie basieren zumeist auf markanten sounds, samples und ebendiesen fragmenten des originals. entweder als mashup oder als remix. mashups werden auch als bootleg bezeichnet, bastardpop sagt aber als begriff mehr aus, denn hier werden 2 oder mehr tunes miteinander verwoben und vermixt, streckenweise nur acapella-parts über andere tunes / instrumentals gelegt. entweder nun mit offizieller genehmigung wie 2manydjs, soulwax oder richard_x oder inoffiziell wie die dragdesaster-releases, kid606-mashups, frenchbloke & son oder das westend ghetto *g*
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
@chris: Dann lag ich ja gar net mal so schlecht mit meiner Vermutung. Danke nochmal für deine ausführliche Ausschweifung, ich kann mir jetzt denn Artikel gottseidank ersparen. *g*
Wobei das ineinadermischen 2er Tracks ja eigentlich wieder als neue Kreation gilt wie z.B. Mixsets auch eine neue, eigene Kreation sind und eigentlich GEMA...Offtopic, ok.
Me hätte nie gedacht, dass Labels 'Bootleg´s' verteilen. Ich denke eher, es ist rechtswiedrig, sein eigenes Mashup-Bastardpop-Bootleg auf Vinyl zu einigen 100 Stück zu pressen und diese dann zu verbreiten. Wobei ja gerade "bootlegin'"
Nein das tue ich nicht und werde es auch (vielleicht) nie tun.*g*
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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jan.solo
AElectricer ®
Usernummer # 6524
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verfasst
sili, es sind ja dann auch eigentlich gar keine richtigen bootlegs mehr. ach is das alles kompliziert.
wenn mich nicht alles täuscht gabs doch son illegales mash up von der danii minogue mit irgendwas anderem und das hamm se dann ganz offiziell mit viedo nachher noch rausgebracht.
Aus: frankfurt am main | Registriert: Jul 2002
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djbigbass
   
Usernummer # 6252
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verfasst
@ silicon & jan
denkt doch nur mal an vanguard´s - "flash" die platte kam auch zuerst auf frisbee raus ohne daß das verwendete sample rechtzeitig lizensiert wurde.das liegt einem bootleg sehr nahe.also grundsätzlich sind bootlegs "nur" kopien.aber wie chris schon explizit erläuterte,bootlegs können auch musikstücke egal in welcher form,welchem format und wie veröffentlicht,ob ein remix oder nur ein gestohlener vocal tonträger sein,die urheberrechtlich geschützes material unterbinden.natürlich können dies schlicht vorlagen oder verwendete noten sein,wie auch einzelne soundfragmente oder illegale aufnahmen bzw. mitschnitte.
Zitat: zitat trancerider: Es gibt sogar reine "Bootleg Labels" wie z.B. RR1000
wobei dies eher irrelevant ist.sicher können auch "normale" labels für ein bootleg verantwortlich sein.an spezielle "bootleg-labels" glaube ich jedoch nicht,die leute wollen doch auch ihre anonymität einhalten.und je nach dem wo man seine platten pressen lässt wird auch ein stempel der platte beigefügt.bzw. lassen manche diesen einfach entfernen oder es kommt irgend eine pseudo-katalognummer ´bei raus. übrigens wird in deutschland bei der pressung eines vünüls oder tonträger jeglicher art eine registration/anmeldung bei der gema vorgeschrieben.diese soll nehme ich mal an solche illegale aktivitäten einschränken.
Aus: heilbronn | Registriert: Jun 2002
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
2houZer, könnte für dich evtl. von Interesse sein, denn ich entdeckte heute die gema 04 im Plattenladen, einer vinyl-bootleg- (ja, bastardpop) - compilation, inzwischen das vierte release, auf dieser scheibe waren massig 'neue' booties: fast glaubte ich, zu träumen, als ich genau den track auf der compilatin fand, um den es in deinem fall geht! dass zwar noch 'n anderes dutzen andere tracks drauf sind, ist wieder 'ne andere sache.... [ 14.11.2003, 13:54: Beitrag editiert von: chris ]
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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ndark
     
Usernummer # 3037
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verfasst
Ein Abmahnen einzelner Ebay-Verkäufer ist doch vollkommen maßlos übertrieben.
Warum gehen diese Major-Stresser nicht in irgendeinen beliebigen Plattenladen und durchwühlen das Bootlegs-Fach. Da dürften sie hundertfach mehr Kohle rausschlagen, wenn die Masche tatsächlich funktionieren würde.
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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verfasst
@chris *megalol*
Hab bei Ebay zwei andere Auktionen zurselben Platte zur der ich die Abmahnung bekam beobachtet. Sind beide heute von Ebay gelöscht worden. D.h. da gibts auch Post vom Rechtsanwalt! [ 11.01.2004, 22:21: Beitrag editiert von: HouZer ]
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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talshia

Usernummer # 6048
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verfasst
du wirst nichts bekommen, definitiv. wie denn auch? du kannst ja auch was anbieten was du garnicht hast. die wissen ja garnicht ob du diese scheibe besitzt. ausserdem, wie ich schon sagte: man kann nicht als käufer in einem plattenladen, jede vinyl auf ihre rechtmässigkeit überprüfen. das der produzent eine anzeige bekommt ist eine andere sache. aber einer einzelperson mit nur einem exemplar eine abmahnung aufzutischen ist sowas von lächerlich.
Aus: Frankfurt am Main | Registriert: May 2002
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Bronco
    
Usernummer # 66
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verfasst
sicher mags lächerlich und übertrieben sein, unrechtmässig isses trotzdem nicht. im gegenteil, wenn der käufer es als "bootleg" bezeichnet, weiss er ja um die tatsache, dass es sich um eine raubkopie o.ä. handelt ("ein bootleg" ist ein illegaler konzertmitschnitt).
illegale ware anzubieten ist daher folgerichtig:
illegal.
dennoch: abmahnungen in einem rahmen von 800-1200 euro kommen zustande, wenn man einen streitwert von min. 50.000 euro veranschlagt -> was die zuständigkeit eines OLG erfordert.
kein OLG wird ernsthaft ein verfahren eröffnen wegen einer einzelperson, die es "wagt" einen tonträger, der nachweisbar (das liegt dann aber am angeklagten) hunderte male ÖFFENTLICH, d.h. im regulären handel vertrieben worden ist, und dem angeklagten einen streitwert von 50.000EUR in einem solchen verfahren anzuerkennen. der realistisch einzuschätzende streitwert liegt wesentlich niedriger -> die weitergabe einer einzelnen raubkopie ist bestenfalls bussgeldsache, das bussgeld wäre (imo) sogar wesentlich niedriger als die veranschlagten der kosten der obengenannten abmahnung.
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
...gibt's denn aktuell News..?
Wird ja langsam wirklich schlimm, wenn man nun auch liest, dass Madonna-Booties ebenso aus ebay wieder entfernt werden :-/
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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talshia

Usernummer # 6048
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verfasst
würde mich auch echt intereessieren. als kunde in nem platten laden ist man dann ja schon hehler.
Aus: Frankfurt am Main | Registriert: May 2002
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Bronco
    
Usernummer # 66
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verfasst
... deswegen gabs die echten bootlegs (also illegale konzertmitschnitte oder illegal hergestellte live-alben) nur unter vorgehaltener hand unter dem ladentisch ...
Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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verfasst
Hi all,
gibt leider (oder Gott sei Dank) keine Neuigkeiten. Mein Anwalt hat denen nen ziemlich gut formulierten Brief geschrieben und hat auch gleich erwähnt, dass er die Sache mit diesem Briegf für erledigt hält. Da ich hoffe, dass sie wirklich nach dem Hersteller des Booties fahnden und nicht versuchen jemanden wegen versuchten Verkaufs von einem Exemplar dranzukriegen, hoffe ich darauf nie mehr Post von diesem Anwaltsbüro zu kriegen. Ich vermute wenn sich die nächsten 2 Monate nix tut, lassen sie mich in Ruhe!
PS: Strafbar ist übrigens laut Gesetz nicht der Erwerb von Booties, sondern der Verkauf! (hat jedenfalls mein Anwalt nachgeschlagen!)
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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verfasst
Habe heute wiederum Post des Rechtsanwaltsbüros bekommen. Sie bestehen auf eine Streitsumme von 50000 Euro! Wegen einer Schallplatte! Ich halte euch auf dem Laufenden was daraus wird. Mein Tag ist jedenfalls versaut...
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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ndark
     
Usernummer # 3037
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verfasst
ich frag mich gerade, ob das überhaupt die urheberrechtsvertreter sind, die hinter dieser sauerei stecken. wahrscheinlich sind diese bootleg-abmahnungen nur ein weiteres glied in der abmahnwelle (webseiten-impressum, domains mit kfz-kennzeichen, domains mit städtenamen, ...), wo einzelne raffinierte geschäftsleute sich ihren arsch auf kosten von kleinstkriminellen vergolden lassen wollen.
ich drück dir auf jeden fall die daumen und trag dich vielleicht mal auf www.abmahnwelle.de als betroffener ein.
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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talshia

Usernummer # 6048
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verfasst
die haben echt probleme, gehtz der musikindustrie so schlecht, das sie sich jetzt durch solche aktionen finanzieren wollen... die ham doch ein an der klatsche...
Aus: Frankfurt am Main | Registriert: May 2002
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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verfasst
Auf jeden Fall steht jetzt fest, dass das ganze für mich nicht so kostengünstig wird. Meine Rechtsschutz greift auch nicht! Bin hoffentlich nur mit einem 3stelligen Euro Betrag dran...
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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Dexter
electro_boogie
Usernummer # 6704
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verfasst
also ich muss auch sagen dass sich die ganze Geschichte für mich wie ein schlechter Witz anhört, echt der wahnsinn, da könnte ja echt jeder Plattenladen sein Geschäft an Nagel hängen, also bitte ich drück dir ganz fest die daumen, und hoffe dass die justiz zumindest vernunft zeigt in deinem Fall
Aus: Schernfeld City | Registriert: Jul 2002
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GnorkZomb
aka enjumi
Usernummer # 2349
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verfasst
jetzt mal eine Frage, als Jura-unwissender...
Wen ich bei einem Plattenladen ein Bootleg kaufe steht da ja nicht drauf das das illegal ist. Für jemand der keine Ahnung hat ist das eine Platte wie jede andere auch. Und die darf ich dann doch auch privat weiterverkaufen, oder?
Ich komm ganz und garnicht mit dieser Situation klar und denke wenn einmal jemand damit durchkommt, dann steht uns da eine riesige Klagewelle bevor.
Was ist zum Beispiel mit den ganzen Giant Wheel 01 Auktionen bei EBay, die verdienen sogar noch richtig Geld damit, da kann man die Schadenssumme dann noch höher ansetzen oder was.
Ich wünsch dir kein glück, sondern Gerechtigkeit denn was der Kläger (wer auch immer das ist) hier abzieht ist eine riesige Unverschämtheit.
Aus: Ludwigshafen | Registriert: Apr 2001
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HouZer
 
Usernummer # 9619
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verfasst
engl. Bootleg = Schwarzkopie
Das wusste ich leider nicht, habe das von meinem Anwalt erfahren. Bootleg war für mich ein Begriff der als Mischung von zwei Tracks steht. Die, die mich abmahnen haben im zweiten Brief ganz deutlich gemacht, dass ich das gewusst haben muss, was das bedeutet (Habe den Begriff in der Betreffzeile verwendet, leider!!!). Nur leider verstehen diese Leute nicht von der Musikszene. Für mich war dieses Wort lediglich der treffende Ausdruck für diese Platte, sonst hätte ich ihn nie verwendet!
Es handelt sich übrigens bei der ganzen Geschichte um keinen elektronischen Act, sondern um eine Dame aus dem Popbuisness, die eigentlich genug Geld haben dürfte, als das sie so etwas abziehen müsste.
Bis zur Gerichtsverhandlung möchte ich (und mein Anwalt) es nicht kommen lassen, da es bestimmt ältere Richter gibt, die mein Anliegen nie verstehen würden! Mein Rechtsanwalt macht Ihnen ein Angebot und ich hoffe, dass die Sache dann erledigt ist!
PS: Wenn sie das akzeptiert haben, dann verrate ich euch auch von wem ihr in Zukunft fleißig Platten müsst, damit die Dame etwas Geld verdient.
Kann mir irgendjemand Platten nennen auf denen der Begriff Bootleg verwendet wird obwohl sie offensichtlich legal sind?
Aus: Das weiß keiner so genau! | Registriert: Jun 2003
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