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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht regelt Führerscheinentzug: Haschisch am Steuer wie Alkohol
groover

217cup 2oo4
Usernummer # 1928

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Haschisch am Steuer wie Alkohol

Bundesverfassungsgericht regelt Führerscheinentzug

Von Ursula Knapp

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die bisherige Praxis stark eingeschränkt werden, gelegentlichen Haschisch-Konsum auch dann mit Führerscheinentzug zu ahnden, wenn es keine Anhaltspunkte für eine Autofahrt unter Drogeneinfluss gibt. Nur bei Verdachtsmomenten für eine Drogenfahrt kann eine Verweigerung des Drogenscreenings den Führerscheinentzug zur Folge haben.

KARLSRUHE, 13. November. Eine mit drei Richtern besetzte Kammer gab jetzt der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der auf der Rückfahrt aus den Niederlanden von der Polizei mit fünf Gramm Haschisch im Auto erwischt wurde. Es gab keine Hinweise, dass der Autofahrer unter Drogeneinfluss stand, er war auch in der Vergangenheit nicht aufgefallen. Das Strafverfahren wurde wegen der geringfügigen Menge eingestellt. Einen Monat später erhielt der Betreffende aber die Aufforderung, ein von ihm zu finanzierendes Drogenscreening zu absolvieren. Es bestehe der Verdacht, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sei.

Weil er das Drogenscreening verweigerte, entzog ihm die Behörde wie üblich die Fahrerlaubnis. Die Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier gab seiner Verfassungsbeschwerde dagegen jetzt statt. Aus der Ablehnung des Drogenscreenings könne bei einem einmaligen Haschischfund noch nicht auf die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs geschlossen werden.

In einem zweiten Fall wurde die Verfassungsbeschwerde eines Taxifahrers jedoch abschlägig beschieden. Bei diesem Mann wurden im Aschenbecher des Autos Reste eines Joints gefunden. Hier habe es konkrete Verdachtsmomente gegeben, dass der Mann unter Drogeneinfluss Auto fahre. Dass er das Screening verweigert habe, könne gegen ihn verwendet werden.

Nach Zahlen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel verlieren jährlich 20 000 Menschen in Deutschland die Fahrerlaubnis, weil sie mit Haschisch erwischt wurden. Viele unter ihnen seien in S-Bahnen oder Kneipen kontrolliert worden. Ihnen wurde nach dem Auffinden geringer Mengen von Cannabis ohne Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt der Führerschein entzogen, weil sie das Screening verweigerten.

Mit der jetzigen Entscheidung hat das BVerfG die Rechtslage zum Führerscheinentzug bei Haschisch der bei Alkohol angenähert. Wird ein Autofahrer mit einem Kasten Bier im Auto kontrolliert, ohne selbst alkoholisiert am Steuer zu sitzen, führt das nicht zu einem Führerscheinverlust. Die Verfassungsrichter lassen keinen Zweifel daran, dass ein Autofahrer unter Haschischeinfluss fahruntüchtig ist. Nach Einholung mehrerer Sachverständigengutachten kommt die Kammer aber zu dem Ergebnis, dass einmaliger oder gelegentlicher Konsum nicht zu einer anhaltenden Absenkung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit führe.

[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 13.11.2002 um 21:26:28 Uhr
Erscheinungsdatum 14.11.2002


Aus: 63110 RodGau | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
datensurfer

Usernummer # 7107

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jetzt ist nur die Frage ob das die bullen bzw. behörden auch so sehen und sich danach richten...
Aus: hannover | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
groover

217cup 2oo4
Usernummer # 1928

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Müssen sie das nicht? Ist ja ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht!
Aus: 63110 RodGau | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
Tayfish

Usernummer # 1991

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das verspricht hoffnung!
Aus: Frankfurt am Main | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
KolaSchranzer
2000
Usernummer # 4610

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Ich stehe dem ganzen da eher noch skeptisch gegenüber. Das muss erstmal in der Praxis bewiesen werden!
Aus: in & bei Stuttgart | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
youngdj

Usernummer # 2623

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das ist doch so ziemlich das selbe Urteil wie es schon vor ein paar Monaten entschieden wurde oder nicht?!
Aus: Raum München | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
Achilleus
Patroklos
Usernummer # 4037

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@groover
hast du da zufaellig ein aktenzeichen dazu?

Aus: 90%str | 10%muc | Registriert: Oct 2001  |  IP: [logged]
pure_heart

Usernummer # 5366

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wie isn das eigentlich z.b. bei pep oder teilen ? wenn man ohne unter einfluss zu stehen damit erwischt wird muss man dann auch führerschein abgeben oder zum drogenscreening ? bisher wurde bei haschisch ja z.b. mit angeblichen "flashbacks" argumentiert die auch bei gelegenheitskonsumenten auftreten ?
Aus: karlsruhe | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
groover

217cup 2oo4
Usernummer # 1928

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@ Achilleus
Neee, ich hab auch nur den Bericht aus der FR. Aber schick doch mal ne E-Mail zur FR, vielleicht können die dir weiterhefen.

Aus: 63110 RodGau | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

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Wenn die Behörden sich nicht an die @Datensurfer: Bestimmung des Verfassungsgerichts halten, dann kann man dagegen beim zuständigen Gericht Beschwerde einreichen. Lehnt dieses Gericht deine Beschwerde ab, kannst du dich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht hocharbeiten, dass dir dann mit Sicherheit Recht geben wird. Wenn du recht bekommst, so muss auch der Staat deine Anwaltskosten übernehmen, glaub ich.

@all: war da am 13. so ein Gerichtsurteil? Ich hab nämlich nichts davon gehört. Es gab aber auch einen so ähnlichen Fall vor ein paar Monaten, wo das Urteil genause ausgefallen ist.


Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
vollgeil

Usernummer # 6753

 - verfasst      Profil von vollgeil         Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@innocent, in etwa so läuft es. Nur ich glaube, du bist deinen Lappen erstmal los, bis die Entscheidung von einem Gericht rückgängig gemacht wurde. Letztlich ist ein Urteil der BVerfG noch immer kein Gesetz, sondern nur ein Urteil, was natürlich Einfluss auf die Gerichtspraxis hat. Hoffe ein entsprechendes Gesetz kommt nach.
Will wieder gemütlich auf Partys juckeln können. Eigentlich hilft mir das Urteil sowieso nicht. Mein THC-Gehalt ist immer so hoch als hätte ich gerade eine gesmoked. Also weiter hoffen, nicht erwischt zu werden.

Aus: Münster | Registriert: Aug 2002  |  IP: [logged]
stitch
subvoicer
Usernummer # 3136

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§ 31 I BVerfGG Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

...und somit auch die Polizei. Ein Kollege von mir wurde mit Gras aufm Beifahrersitz nach diesem Urteil erwischt, und ich hab ihm das Urteil ausgedruckt, er hat das von seinem Anwalt ( da ich noch keiner bin ) an die Behörde schicken lassen, und damit war die Sache geschwätzt.

Im Volltext des Urteils hat das Bundesverfassungsgericht dem Flashback-Effekt eine Absage erteilt, der ja vorher quasi durch die deutschen Amtsstuben gegeistert ist, womit der moderate Haschkonsum nicht mehr zum Führerscheinentzug führen kann.

Allerdings ist im bekifften Zustand Fahren immer noch nicht legal ... das Urteil unterscheidet da recht deutlich. Und das ist an diesem Urteil meiner Ansicht nach auch der Wunde Punkt.

[nachfolgend eine private spekulation:]

Fraglich ist nämlich bei welchem Blut-THC-Wert die Behörden noch einen akuten Rausch am Steuer annehmen, und somit einem Fahrer auch bis zu diesem Zeitpunkt, welcher möglicherweise Tage nach dem ursprünglichen Konsum liegt, den Führerschein entziehen können.
Zwar billigt das BVerfG dem normalen THC-Rausch eine gewisse Wirkdauer in Std. bemessen zu, jedoch fehlt in diesem Urteil quasi ein Grenzwert für die THC-Konzentration im Blut, was ja bewusst ausgelassen wird, um den Behörden weiterhin, ob der noch andauernden Illegalität der Droge, einen Handlunsspielraum zuzubilligen.

Und da wird, wenn man als Fahrer erwischt wird, m.A. nach erst die Zeit zeigen, welche Werte von den Behörden als Grenzwerte anerkannt werden, und sich u.U. eine Kasuistik herausbilden, wie sie momentan zur "Menge des Eigenverbrauchs" existiert, die ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt wird.

[Ende der privaten Spekulation]

Ansonsten hoffe ich inständig, das dieses Urteil zum Weg in die quasi kontrollierte Abgabe ala Holland mündet ( Legalisierung an sich ist ja völkerrechtlich nicht denkbar, auch in Holland ist es ja nicht "legal" im besten Sinne des Wortes ) da der Besitz geringer Mengen nicht mehr strafbar ist ( respektive der Staatsanwalt das Verfahren einstellen muss ) und die "Ersatzbestrafung" durch Führerscheinentzug nun auch nicht mehr in der bisher existierenden einfachen Form möglich ist.

Somit wird der Konsument tatsächlich für die Handlung "Ankaufen" eines Stoffes, den er quasi ohne staatliche Behelligung in geringen Mengen besitzen kann, und dessen moderater Konsum auch keinen Führerscheinentzug nach sich führen kann, weiterhin kriminalisiert.

Dies geht m.A. nach so weit an der Realität vorbei, das ich inständig hoffe, das noch in dieser Legislaturperiode der gesunde Menschenverstand in der Politik zu diesem Thema einsetzt, und neue Modelle im Umgang gefunden werden.

nur meine 2 cents

gruß stitch


Aus: HH/TÜ/RV | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

 - verfasst      Profil von The Innocent     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
quote:
Ursprünglich geschrieben von stitch:
[b]
Dies geht m.A. nach so weit an der Realität vorbei, das ich inständig hoffe, das noch in dieser Legislaturperiode der gesunde Menschenverstand in der Politik zu diesem Thema einsetzt, und neue Modelle im Umgang gefunden werden.

Vergiß es!!! Der Koalitionsvertrag sieht nichts derartiges vor.

quote:
Ursprünglich geschrieben von vollgeil:
[b]
Eigentlich hilft mir das Urteil sowieso nicht. Mein THC-Gehalt ist immer so hoch als hätte ich gerade eine gesmoked. Also weiter hoffen, nicht erwischt zu werden.

Naja, THC ist ziemlich schnell abgebaut (ca 24Std). Nur wird bei Urin-Tests immer nur nach THCOOH gesucht, das sich monatelang bei Dauerkonsum im Blut halten kann. Daher bei Verkehrskontrollen immer Urintest verweigern, dann wird bei dir ein Bluttest durchgeführt, der nur das THC nachweist. Meist werden aber nur Drogentests angeordnet, wenn du schon vom Äusseren einen breiten Eindruck machst. Wer aber so durch die Gegend fährt, hat den Führerschein auch nicht verdient. Wollen dich die Bullen ohne Anfangsverdacht zu einem Drogentest überreden, versuch sie erst zu überzeugen, dass du nüchtern bist. Manchmal soll das angeblich klappen, ich selbst bin aber noch nicht oft kontrolliert worden.

@all: Wer von euch wurde der Führerschein wegen Drogenkonsums entzogen, obwohl der letzte Konsum schon Tage her war und ihr komplett nüchtern ward?


Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
*smartPhilo*

Usernummer # 2076

 - verfasst      Profil von *smartPhilo*     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@TheInnocent
Bist du ndir da ganz sicher; von wegen Urintest verweigern da im Blut nur 24h nachweisbar??!

Aus: disgusting planet called earth | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
silicon
AErodynamic
Usernummer # 503

 - verfasst      Profil von silicon   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@all:

Ob das bundesweit so ist, glaub ich nicht. In Bayern mußt Du nur "kiffen" sagen & Du bist Schwerverbrecher und wirst mit Handschellen abgeführt.

cheers,
silicon


Aus: Universe | Registriert: May 2000  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

 - verfasst      Profil von The Innocent     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@SmartPhilo: Wenn du ganz selten kiffst, schlank bist, Sport treibst und dich gesund ernährst kannst du nach einmaligen Konsum in 1-2 Tagen sauberes Blut haben, vorrausgesetzt der Bluttest reagiert nur auf THC. Ich kann allerdings nichts garantieren, wenn du schon lange weißt, dass du kontrolliert wirst, dann sollte man eine möglichst lange Pause einlegen, um ganz sicher zu gehen. Ich hab die Informationen von den Nachweiszeiten von: klick!

[ 21-11-2002: Beitrag editiert von: The Innocent ]


Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

 - verfasst      Profil von GreenSpirit     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ smartphilo: Ja ist zu 100% so. Bei Alkohol ist es dasselbe, du musst nicht blasen, aber wenn du dich weigerst kann unter zwang eine Blutprobe genommen werden. Die Cops werden das bei nem Drogentest aber nur machen wenn sie sich sicher sind das du dicht bist, bzw. der Arzt in der Rechtsmedizin auch der Ansicht ist.
Das liegt daran das du nicht gezwungen werden kannst an deiner Überführung selbst mitzuwirken.
greetz gs

edit:
Nachweisdauer von Cannabis:

Blut: nur aktives THC, etwa 12 Stunden
Urin: von 2 Wochen bis 3 Monate

Achtung: in Bremen und NRW sollen neue Bluttests eine ähnliche lange Nachweisdauer ermöglichen wie im Urin.

Quelle: http://www.cannabislegal.de/dateien/spickzettel.pdf

[ 21-11-2002: Beitrag editiert von: GreenSpirit ]


Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
*smartPhilo*

Usernummer # 2076

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Also quarzen tu ich schon wieder jeden tag wenn auch in Maßen. Was mir eben Sorgen macht ist, dass ich bei Kontrollen dank meinem btm-eintrag eben immer genauer unter die Mag-Lite genommen werd.. und da ich auch unbright immer etwas bright ausseh ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass ich dann auch pissen soll.. und dieser Test eben auch anschlägt wenn ich den ganzen tag noch nix geraucht hab. Da wär ja dann der Bluttest die Lösung - wenn das mit den 12h stimmt.
Aus: disgusting planet called earth | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

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Mit nem Bluttest bist du immer besser dran als mit ner Urinprobe, da wenn die nur den Anschein eines positiven Testergenisses zeigt, du sowieso mit zur Blutprobe musst. Nur wenn der Urintest positiv ausfällt und der Bluttest negativ, heisst das noch lange nicht das du aus der Sache draussen bist. Ist der Bluttest (ohne pissen) dagegen ohne Befund, kannst du dich nach ner netten Enschuldigung von den Beamten wieder zu deinem Auto fahren lassen
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]


 
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