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Autor Thema: Premiere Abo Kündigunsfrist
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hab da ein Problem wo der eine oder andere hier (ohne das ich gleich zum Anwalt renn) vielleicht helfen kann.

Bin seit ca. 8 Jahren premiere Kunde, und seit ca. 2 Jahren (!) nutze ich Premiere überhaupt nicht mehr, habe leider immer versäumt rechtzeitig zu kündigen innerhalb der von premiere gegebenen Frist. Irgendwann mal vor 3 Jahren habe ich dort meine ABO paket zusammenstreichen lassen auf montalich 15 EUR. Seit dem geht die Smartcard auch nicht mehr, aber egal.

Leider wusste ich nie genau wann denn mein Eintrittstermin ist, sodass ich weiss wann ich meine Kündigung wegschicken muss. Das hatte ich vor 2 Wochen versucht irgendwo auf der premiere Webseite rauszufinden, nur schlauerweise steht das dort nirgendwo. Also habe ich im Kundencenter angerufen und erfahren das es der 17. April ist.
Daraufhin habe ich unabhänig von den 6 Wochen sofort via Einschreiben Rückschein die Kündigung verschickt. Gestern kam das Standardschreibn von premiere das ich nicht die 6 Wochen Frist eingehalten habe und das sie mir die Kündigung zum 17.04.2009 bestätigen.

Diese 6 Wochen würden wohl irgendwo in den AGB's (die ich auch vergeblich gesucht habe online) bzw. im Vertrag stehen.

Nun meine Frage hierzu:
Gibt es da keine Möglichkeit zu wiedersprechen ?
Eine Kündigung 4 Wochen vor Ablauf des ABO's muss doch Verbraucherrechltich möglich sein, ohne der 6 Wochen Frist von premiere.

Habe dazu schon mal google bemüht und folgendes gefunden zu einigen Verbraucherschutz Urteilen:

Kündigungsfristen:
Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen - sie reichen von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten. Die meisten Gerichtsurteile sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken - pochen Sie jedoch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98).

Sollten Sie einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen haben kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die beträgt je nach Qualifizierung des Vertrages als Dienst- oder Mietvertrag, ein oder drei Monate, wobei wie oben erwähnt, sie auf die einmonatige Kündigungsfrist bestehen sollten, da dies auch von den meisten Gerichten so gesehen wird.


Der Zusatz, der eine Kündigung "per Einschreiben" vorschreibt ist rechtswidrig. Zwar kann der Betreiber eine schriftliche Kündigung verlangen, jede weitere Erschwernis ist aber unwirksam. Aus eigenem Interesse sollten Sie die Kündigung jedoch per Einschreiben schicken oder sich die Abgabe im Fitnessstudio bestätigen lassen, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen.


Was meint ihr?

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Alsoso, die AGB hast du beim Vertragsabschluss sicherlich eingesehen, sie waren Bestandteil des Vertrags und wurden dir sicherlich in irgendeiner Form zugänglich gemacht und zugesandt, auch über Änderungen der AGB wurdest du in sicherlich irgendeiner Form informiert, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn du im Supermarkt einkaufst, werden dir die AGB auch nicht ausgehändigt, aber sie sind einsehbar und hängen meistens irgendwo. Wenn ich google nach 'premiere agb' suche, führt mich der erste Link auf diese Seite:

[hand] www.premiere.de/premweb/cms/de/abonnieren_popup_agb_de.jsp

Wenn's der richtige Link ist, sind das auch für dich trotz des frühen Vertragsabschlusses rechtlich verbindlichen Geschäftsbedingungen.

Wenn du bei dem damaligen Vertragsabschluss dir selbst keinen 'reminder' gesetzt hast, wann jeweils das Abo auslaufen würde, ist das kein Verschulden von premiere, inbesondere bei automatischer Vertragsverlängerung ist es (leider) _vielleicht_ gar nicht immer üblich, den Kunden rechtzeitig innerhalb einer möglichen Kündigungsfrist auf dieses Recht der Kündigung hinzuweisen - einige Unternehmen sind seriös und machen das, ob _das_ rechtlich sogar verbindlich ist, kann ich dir jedoch nicht sagen.

Nebst der mtl. Abbuchungen gehe ich jedoch davon aus, dass dir 'ne Rechnung vorliegen müsste, zumindest einmal im Jahr für das jeweilige Vertragsjahr. Regulär weisen Rechnungen auch den jeweiligen Zeitraum des Abos auch aus und das lässt Rückschlüsse auf das mögliche Kündigungsdatum zu. Wenn die Rechnungen im Hausmüll gelandet sind oder premiere die an eine nicht mehr existente Postanschrift oder E-Mail-Adresse von dir schickt und nicht in der Lage ist, ggf. neue Daten herauszufinden, halte ich auch das nicht für eine Schuld seitens premiere.

Ob die Smartcard geht - oder nicht geht, auch das ist hinlänglich doch egal: ob du ein funktionierendes System erwartest oder dir die SmartCard an die Wand hängen willst, auch das ist premiere egal, sofern du nicht auf Erfüllung plädierst und reklamiert hättest, dass du das Angebot gar nicht mehr nutzen kannst.

Ich befürchte, das ist mein persönliches Fazit, dass du hier vielleicht einige Sachen versäumt hattest und damit keine Rechtsansprüche gelten machen könntest. Ich bin kein Jurist, aber meine Einschätzung ist doch recht eindeutig.

Ich würde als Empfehlung aussprechen, dass du ein förmliches und freundliches Anschreiben aufsetzt und um Kündigung aus Kulanz bittest, da du bislang treuer Kunde über einen sehr langen Zeitraum warst und das Angebot während der vergangenen Jahre ohnehin nicht mehr genutzt hattest, auch im Hinblick auf eine defekte SmartCard oder einen gestörten Empfang, den du bislang noch nicht dem Kundendienst gemeldet hattest, da du ja ohnehin keinen Gebrauch vom Angebot mehr gemacht hattest. Erwähnst du, dass du selbstverständlich in Zukunft jederzeit wieder ein neues Abo abschließen wirst, falls Bedarf besteht und du dich über ein kulantes und unkompliziertes Entgegenkommen sehr freuen würdest, dann hast du vielleicht sogar damit Erfolg. Ich drück' die Daumen ;-)

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
jo, sowas ähnliches habe ich mir schon gedacht.
Zu den Rechnugen bleibt zu sagen das es ausser einer monatlichen Grundgebühr Abbuchung keinerlei Schriftliche Abrechnungen gibt.

Naja, werde mal auf die Zähne beissen und versuchen ob ich eventl. mit freundlichekeit weiter komme...

Besten Dank für die Antwort

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
Longi
monoclub-hannover
Usernummer # 779

 - verfasst      Profil von Longi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Dat kommt davon, wenn man nur die Mille zählt den ganzen Tach [Smile]

Luxusproblem wa?

Aus: Hang-over | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Also, ich kann's mir wirklich nicht vorstellen, dass du nicht einmal im Jahr 'ne Rechnung per .pdf per E-Mail oder per Briefpost bekommst... alleine das wäre'n Grund, dort beim Service mal anzurufen ;-)
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Bipolar
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
rechnungen nicht bezahlen bzw. den abbuchungen so lange widersprechen bis premiere von sich aus das vertragsverhältnis kündigt.
IP: [logged]
Sebastian W

Usernummer # 2124

 - verfasst      Profil von Sebastian W     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Bipolar:
rechnungen nicht bezahlen bzw. den abbuchungen so lange widersprechen bis premiere von sich aus das vertragsverhältnis kündigt.

...um dann in einer Sperrdatei zu landen, und wo nirgends mehr 'nen Telefonanschluss oder ähnliches bekommen? Finde ich keine gute Idee.
Aus: Berlin | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
Maksim

217cup 2oo4
Usernummer # 1382

 - verfasst      Profil von Maksim     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Und Inkasso vor der Tür steht + Anwaltskosten.
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000  |  IP: [logged]
Bronco

Usernummer # 66

 - verfasst      Profil von Bronco   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Richtig. Aber auch das: Durchziehen bis zum Ende,
ich musste auch erst nach 2 Jahren Gerangel
(zuerst P-Service, dann Inkassofirma, dann Anwalt)
vor Gericht mein Recht erstreiten. Anwaltskosten
und Gerichtskosten hat P dann bezahlen müssen.

Ich hatte versäumt per Einschreiben zu kündigen-
und nachdem ich frech zum Kundenberater am Telefon
geworden bin meinte er nur: Hoppla, mir fällt
gerade auf, dass ihre Karte gar nie hier
angekommen ist. Kündigung angeblich unwirksam.

Ich hab zwar recht bekommen - aber nicht jeder
hat allerdings Lust, so lange diesen
Kampf im Nacken zu haben.

Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999  |  IP: [logged]
TRider

Usernummer # 1924

 - verfasst      Profil von TRider     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Premiere ist eine hartnäckige Sache... bei mir wurde mal ein halbes Jahr lang abgebucht, obwohl ich nie dort ein Abo hatte.
Man weigerte sich auch, mir ein Exemplar des von mir angeblich unterschriebenen Antrages zu schicken.

Von den Monat für Monat zurückgegebenen Lastschriften ließ man sich nicht beeindrucken und setzte nur entsprechende Mahngebühren oben drauf. Raus aus der Geschichte kam ich leider nur mit einem Schreiben vom Anwalt...

Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
mind expander

Usernummer # 3159

 - verfasst      Profil von mind expander     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
mit so einem service "lockt" man zum bezahlfernsehen ?
Aus: Augsburg | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: mind expander:
mit so einem service "lockt" man zum bezahlfernsehen ?

Es gibt ja durchaus Unternehmen, die wirklich sehr chaotisch arbeiten, aber gerade bei größeren Unternehmen häuffen sich im Netz natürlich die Statements zu den Ausnahmefällen oder Problemfällen. Oft spielt's gerade beim Kundenservice auch immer 'ne Rolle, wen man an der Strippe hat: manche Mitarbeiter sind sehr bemüht, freundlich, hilfsbereit, initiieren Wünsche in Ausnahmefällen - aber andere sind schroff, wortkarg, unfreundlich und deren einziges Bemühen liegt darin, den Anrufer schnell aus der Leitung zu bekommen. Einige Unternehmen achten sehr auf korrekte Mitarbeiter, in anderen Unternehmen scheint's egal zu sein:

Ich würde grundsätzlich bei solchen Unternehmen empfehlen, sich schriftlich an die Geschäftsleitung zu wenden, alle Formkriterien zu erfüllen und stets freundlich und sachlich die Fakten zu erwähnen, damit hat man i.d.R. den größten Erfolg. Ferner sollte das Anschreiben keine Forderungen enthalten sondern Wünsche oder Formulierungen wie 'ich würde mich freuen, wenn aus Kulanz...' - denn selbst wenn es den Mitarbeitern am Telefon egal ist, wie sie die Kunden behandeln, so sollte es das Ziel der Geschäftsleitung sein, nach aussen hin Kompetenz, Freundlichkeit und Entgegenkommen zu demonstrieren, denn sie ist sich bewusst, dass die Kosten für die Neukundenaquise um ein Vielfaches höher sind, als einen zufriedenen Kunden zu behalten oder aus einem ex-Kunden bei Bedarf wieder einen Neukunden zu machen.

[ 06.04.2008, 19:57: Beitrag editiert von: chris ]

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
bgoeni

Usernummer # 3203

 - verfasst      Profil von bgoeni     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
...gerade bemerkt das mir Premiere eine Monat geschenkt hat weil meine Flex Karte ausläuft, dabei hab ich mir gerade mal 2 Champions League Spiele bestellt. Doch ganz nett der Laden.
Aus: Amsterdam | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Auf eine Frage hätte ich dann doch noch gerne eine Antwort:

Gibt es trotz Premiere's 6 Wochen Kündigungsfrist vor Ablauf des Abo's keine Verbraucherrechtlichen möglichkeiten da zu wiedersprechen ?

Was sagt die gesetztliche Kündigungsfrist dazu ?

Und trifft das hier, wie oben schonmal erwähnt, nicht voll zu ? (ich wiederhole)

"...Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98)."

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
jason_ynx

Usernummer # 2636

 - verfasst      Profil von jason_ynx     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ruf doch einfach beim Verbraucherschutz an. Dort bekommst Du allemal qualifiziertere Infos als hier.

[hand] http://www.verbraucherzentrale.info/

Aus: Mannheim | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Danke für den Tip - ABER:

Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage berechnen wir in der Regel 19 Euro. Erfordert die Bearbeitung Ihrer Anfrage einen erheblichen Zeitaufwand, kostet die Bearbeitung der Anfrage 26 Euro. Darüber werden Sie vorab informiert, so dass Sie die Möglichkeit zum Rücktritt haben.

Heut is nix mehr umsonst [Frown]

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Choci, ich glaube, du verbuchselst Fristen und Termine. Das Setzen einer normalen Kündigungsfrist von x Tagen oder x Wochen scheint zulässig und ist bei vielen Abos normal, wird von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die du mit Vertragsabschluss akzeptiert hast - hier hilft dir auch kein Verbraucherschutz. Die AGB wurden dir ausgehändigt oder waren und sind für dich einsehbar und regeln nicht nur deine Rechte, auch deine Pflichten. Zu den Pflichten gehört die ordnungsgemäße Kündigung bei Wahrung der Fristen.:

wie soll dir denn dann ein Verbraucherschutz oder eine Rechtsberatung helfen, wenn du deinen Vertrag vielleicht verlegt oder verschlampt hast, wenn du das seit Jahren regelmässig wiederkehrende Kündigungsdatum nicht weisst und seit Jahren nicht in Erfahrung gebracht hast, wenn du nie eine nicht funktionierende deCoder-Karte reklamierst und dann verspätet die Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Frist versendest..? Vielleicht täusch' ich mich ja auch gewaltig, aber deinem ersten Beitrag entnehme ich doch irgendwie, dass hier unbedingt nur premiere was 'verbockt' haben könnte..?

[ 09.04.2008, 22:39: Beitrag editiert von: chris ]

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Neurotoxin

Usernummer # 19051

 - verfasst      Profil von Neurotoxin     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ich habe mein premiere abo schon zwei Monate nach Vertrag gekündigt..(hab ich mit mein Vertrag vom Sportstudio so auch gemacht) So vergesse ich nie rechtzeitig zu kündigen und bei bedarf verlängere ich einfach wieder..
Aus: Hamburg | Registriert: Apr 2008  |  IP: [logged]


 
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