Autor
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Thema: Urteil: Trotz Drogen am Steuer noch fahrtauglich
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Maksim
217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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verfasst
@silicon imho die fahrtauglichkeit auf drogen hängt, genauso wie beim alk, von der menge ab. ich wage mich hier sogar behaupten, dass man unter koks besser auto fahren kann, als auf alk...
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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Inkubator
Biohazard
Usernummer # 3755
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auf geringer menge koks ist man sicherlich konzentrierter. das problem ist nur, dass das zeug so schnell ausfährt und erfahrungsgemäss sind die einzigen gedanken in dem fall dann wie man an die nächste linie kommt und die linie auf der strasse wird unwichtig... die konzentration ist also flöten...
Aus: zürich | Registriert: Sep 2001
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hendrik-d
AEstronaut
Usernummer # 8293
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fazit: hört auf zu saufen!! -lieber..
Aus: Ffm | Registriert: Jan 2003
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ochsenprofessor
Usernummer # 5328
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Ist ja fast ein unglaubliches Urteil. Kenne Leute, die wegen geringer nachgewiesener Amphetamine den Lappen wegbekommen haben. In Bayern oder BDW wär er verurteilt worden.
Aus: Zwischen den Bergen | Registriert: Mar 2002
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TRider
Usernummer # 1924
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stellt sich auch die Frage, ob jemand "besser und konzentrierter" fährt wenn er total übermüdet ist oder ob er durch eine geringere Dosis Amphetamine leicht aufgeputscht ist. Das Problem ist halt immer noch, dass Drogeneinfluss=Drogeneinfluss ist, während man den Alkoholeinfluss genau misst und anhand des Ergebnisses über Strafmaß und Fahrtauglichkeit entscheidet.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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Goanature
Usernummer # 1712
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in der schweiz gibt hier zu auch einen präzedenzfall, ist allerdings nur im bezug auf haschisch relevant. solange durch den untersuchenden arzt keine beeinträchtigung der fahrtüchtigkeit nachgewiesen wird, kann der führerausweis nicht entzogen werden. das ganze ist dann aber irgendwie ermessenssache und kann positiv oder negativ für den betroffenen ausgehen. eine "promillegrenze" wie beim alk gibts nicht und wirds wohl auch nie geben. in zukunft solls heissen - zumindest hier - toleranz null.
Aus: dem hier und jetzt | Registriert: Jan 2001
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jeronimo
Usernummer # 9053
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greeeetz, finds eeeh ne frechheit.... bush stopft seine tapferen soldaten mit drugs voll (für besseren krieg), & hier kriegs ends den stress wennst dir selber was einschmeissen willst..... (wenn mann halt mal lust drauf hat...), die welt is sooo komisch *G* o_OOOOOOOOOOOOOOOOOOO OOOOOOOOOOOOOOOO_OOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOo wenn man beim "dichten" autofahrn kein schadet is mir des lieber als wenn mich irgendwo son drecks bomber mit ner bombe bombt...... will auch nich wo mitfahren wo die hälfte im auto angst hat das gleich was passiert un der autofahrer nix andres zu tun hat als zänchenbeißen....... is alles relativ... junx 0 führerschein hihi! man müsst am btmg rütteln..... härter gegen H weicher gegen luftflieger sommer 2003 führerschein.. ich krieg dich!
Aus: Schernfeld | Registriert: Apr 2003
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we are great
Usernummer # 7847
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hm also genaueres zu dem urteil wäre bestimmt interessant, also begleitumstände und so...normalerweise ist die argumentation der behörden ja, dass jemand der harte drogen konsumiert (also auch z.b. amphetamin) psychisch ungeeignet ist ein fahrzeug zu führen... allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass jemand der etwas pep gezogen hat und sonst nix drin hat noch recht gut auto fahren kann, sofern er über etwas selbstbeherrschung verfügt... wie ist das jetzt in rheinland-pfalz, wenn man beim fahren unter drogeneinfluss erwischt wird, und auf fahrvermögen untersucht wird (laufen auf ner linie und so?) und das besteht darf man seinen führerschein behalten, und muss nur ne geldbuße wegen dem konsum zahlen? hier wäre natürlich interessant zu wissen, ob bei dem oben genannten urteil der angeklagte nachweisen konnte, dass er die drogen unfreiwillig konsumiert hat, also z.b. ins glas gekippt bekommen hat. in dem fall wäre das urteil mit der fahrtauglichkeit noch nachvollziehbar (er hat sich halt fahrtauglich gefühlt, was auch so war, und wusste nich dass er unter drogeneinfluss steht)... also wäre wirklich interessant da genaueres zu erfahren (begleitumstände zu dem urteil)...
Aus: planet earth | Registriert: Nov 2002
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Jeff May
Usernummer # 893
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Naja, eher überflüssig diese Ministudie. Welche Konsequenzen soll man daraus ziehen? Ab 5 Einheiten Müdigkeit darf kein Auto mehr gefahren werden?
Aus: Essen | Registriert: Aug 2000
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KolaSchranzer
2000
Usernummer # 4610
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Also, ich persönlich fahre teilweise (!) nach einer durchgefeierten Nacht auf Teilen, Kola oder Pep (aber v.a. Teilen) besser und v.a. sicherer als normal; das sagen auch andere Leute von mir. Ich denke allerdings, dass man durch ein bisschen Speed oder Kola net unbedingt schlechter fährt, man aber in Gefahrensituationen deutlich schlechter und verlangsamter reagiert und davon eben erst die richtige Gefahr des Drogenkonsums im Straßenverkehr ausgeht! Ich halte es mittlerweile so, dass ich eigentlich nur noch nüchtern (ok, ausser Ganja halt) fahre, schon allein wegen der vielen Bullenkontrollen, allerdings auch aus Gründen der eigenen Vernunft.
Aus: in & bei Stuttgart | Registriert: Dec 2001
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Dexter
electro_boogie
Usernummer # 6704
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quote: Ursprünglich geschrieben von Craig:
Grundsäzlich vertrete ich allerdings die Meinung, dass jemand, der nach einer Party noch in geringem Maße aufgeputscht ist eine geringere Gefahr für den Straßenverkehr darstellt als jemand, der übermüdet hinterm Steuer sitzt.
Find die Diskussion langsam langweilig, "wenn einem dass linke Bein fehlt is er schneller als wenn einem dass rechte Bein fehlt" ;) !
Aus: Schernfeld City | Registriert: Jul 2002
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Billy
Usernummer # 6741
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quote: Ursprünglich geschrieben von Emeal: Ich habe da mal 'ne etwas andere Frage wegen Führerschein:Wenn ein Auto auf der Straße von den Grünen angehalten wird, welcher Fahrer absolut nüchtern ist, die anderen Insassen aber alle konsumiert haben, aber keine Drogen mehr bei sich führen. Können und dürfen die Grünen denen die Führerscheine abnehmen, obwohl sie nicht gefahren sind (weil man aufgrund des Konsums herleiten könnte, daß diese Personen psychich nicht in der Lage sind, generell ein Auto zu fahren)? Gibt's dazu Urteile oder ist das Ermessenssache der jeweiligen Polizisten? Oder dürfen die das gar nicht?
Eigentlich nicht, weil der kosum ja nicht strafbar ist, sondern nur das verkaufen von Drogen.
Aber was die Polizei dir vorwerfen "kann" ist das es gefaehrlich fuer deine Fahrweise sein kann, wenn jemand total fertig neben dir sitzt, weil er dir in seinem verballerten zustand ins lenkgrad fassen koennte. Also wenn moeglich immer hinten sitzen lassen, die Leute die was gemacht haben. cya billy
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2002
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c h
CarpHunter
Usernummer # 2745
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@ emeal:also die grünen direkt dürfen dir den führerschein nicht wegnehmen. die können aber falls sie dir auf irgendeine art und weise (blutprobe, o.ä.) eine bestimmte droge nachweisen können, deine zuständige führerscheinstelle informieren. und solltest du etwas anderes als aktives thc im Blut haben , darf die führerscheinstelle davon ausgehen, dass du "charakterlich ungeeignet" bist ein fahrzeug zu führen, und den führerschein einziehen. diesen zweifel kannst du dann glaub ich nur durch eine positve fahreignungsbegutachtung (mpu) wieder ausräumen. bei thc gelten seit dem urteil des bvg im letzten jahr andere vorschriften. da können sie dir nur noch was machen, wenn du als dauerkiffer bekannt bist , oder stonded hinter dem steuer sitzt. was ich jetzt aber auch nicht weiß ist, ob die grünen den mitfahrern so ohne weiteres z.b. blut abnehmen könnten. mir gegenüber hat das zwar mal ein polizist behauptet, aber mich würde ja interessieren, womit die das in so einem fall rechtfertigen möchten??? gruß [ 20-05-2003: Beitrag editiert von: c h ]
Aus: Mfr. (bayern) | Registriert: May 2001
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