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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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verfasst
:deleted: [ 18.01.2015, 02:55: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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Dr. Seek
Usernummer # 4321
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... da wird man ja total verarscht, die Suchen wahrscheinlich dann immer nach der Moeglichkeit einem den Schein wegzunehmen ... wenn ich jetzt also mit ein paar Gramm im Park spazieren lauf, dann koennen die einem doch den Schein nicht abnehmen ...
Aus: Augsburg | Registriert: Nov 2001
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Kollege
noch nicht registriert
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Nunja, wer mit Cannabis erwischt wird, der hat ja die Chance, innerhalb von 8 Tagen zu beweisen, dass er kein Dauerkonsument von Cannabisprodukten ist. Wenn er keiner ist, dann reicht diese Zeit aus, um den Urin frei von Gelegenheitskonsum- Rückständen zu befreien. Nicht aber bei Dauerkonsumenten. Wer also die Frist so auffällig wie erfolgt überschreitet- der macht sich INDIREKT verdächtig, denn es wird vermutet, dass die Zeit darüber hinaus als "Reinigungszeit" missbraucht wurde.Dass der Beifahrer das Zeux in der Tasche hatte, scheint keine besondere Rolle zu spielen. Er kann es ja vom Fahrer bekommen haben, weil dieser sonst sicher den Führerschein losgeworden wäre. So aber hat der Beifahrer sich quasi "den Beutel auf den Rücken gespannt" und ebenfalls untersucht. Mitgehangen- mitgefangen heisst es da ganz platt. Natürlich ist der Beschluß des Gerichts zu Münster abwegig. Was soll diese Vorgehensweise rechtfertigen? Wo liegt das öffentliche Interesse, auch bei Kleinstmengen so brachial durchzugreifen? Warum aber unterbindet die Politik solche Beschlüsse nicht durch einen klärenden Beschluß ihrerseits, wie sies versprochen haben? Liegts am Fieber namens Wahljahr, das die Erinnerung an die letzten Versprechen betäubt? Man weiß es nicht, welche parteiinternen Motivationen hinter dieser Vorgehensweise- oder besser: NICHT- Vorgehensweise verborgen liegen. Doch sprich etwas dagegen, diesen Mangel an Erinnerrungsvermögen und Kompetenz in dieser Sache öffentlich anzusprechen? Wie ich gelesen habe, sollen die Grünen doch für solche Fragen an ihr Wahlkonzept ein Forum eingerichtet haben... Greetz
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mfm81
Usernummer # 3853
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hier in bayern reicht es schon aus, mit ein paar krümeln - im mir konkret bekannten fall 0,5g haschisch - erwischt zu werden um eine einladung zur MPU zu bekommen. der betroffene war zu fuss unterwegs.
Aus: München | Registriert: Sep 2001
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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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verfasst
:deleted: [ 18.01.2015, 02:55: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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The Innocent
Usernummer # 2468
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Naja, es stehen ja ein oder zwei Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen wegen der Führerscheinregelung an, die haben schon viele bahnbrechende Urteile gefällt und sind hoffentlich nicht der Politik untergeordnet...
Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001
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bb
69 Star User
Usernummer # 3687
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Frage mich gerade wie ich an den ganzen Open Airs die in der nächsten Zeit in Deutschland stattfinden, teilnehmen soll. Als Beifahrer wird man verknackt und Bahn fahren hilft wohl auch nicht wirklich. Macht schon ein wenig Angst das ganze.
Aus: mitten in Kölle | Registriert: Sep 2001
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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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verfasst
:deleted: [ 18.01.2015, 02:56: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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ToxicTwin
Usernummer # 5981
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Ich denke es ist auch politisch durchaus gewollt, Btmg-Verstöße durch Führerscheinentzug zu bestrafen, auch wenn keinerlei Zusammenhang zum Autofahren unter Drogen besteht ... Vor einiger Zeit gabs doch mal den Vorschlag der Justizministerin, sogenannte "Kavaliersdelikte" wie Ladendiebstahl o.ä. auch mit Führerscheinentzug zu ahnden, da dies angeblich "wirksamer " wäre als nur Geldstrafen! Da z .B. bei geringen Mengen Gras ja strafrechtlich nicht mehr zu holen ist, wird bei Strafen jetzt eben auf Führerscheinentzug und die damit entstehenden Kosten "ausgewichen". Traurig, aber für mich durchaus plausible Beamtenlogik ...
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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:deleted: [ 18.01.2015, 02:56: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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philipp
Usernummer # 687
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Naja die Tatsache daß man Cannabis bessessen hat und sich ausserdem dem Drogenscreening entzogen hat bzw. dieses zu spät angetreten hat könnte durchaus als Indizienbeweis durchgehen daß man das Zeug auch konsumiert.
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000
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The Innocent
Usernummer # 2468
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@Toxic Twin: Es ist zwar politisch gewollt, Drogenvergehen mit Führerscheinentzug zu bestrafen. Die Regelung aber schneidet sich mit dem Grundgesetz, da der Führerscheinentzug nicht als Strafe sondern als Ornungsmaßnahme durchgeht- man kann also von keiner Strafe sprechen, eine Strafe kann nur ein Richter aussprechen. Bei der derzeit geltenden Führerscheinregelung gibt es aber kein Verfahren, ausserdem muss der Betroffene ggf. seine Unschuld beweisen. Bei einem Verfahren wäre dies umgekehrt. Dies reibt sich also mit dem Grundgesetz, da hier eine Ordnungsmaßnahme als Ersatzstrafe angewendet wird. Würde es zu einem Gesetz kommen, dass Führerscheinentzug als Strafe für irgendwelche Delikte erlaubt (anstelle nur einer solchen Verordnung, die übrigens nichtmal vom Bundestag beschlossen werden muss), wäre dagegen nichts einzuwenden, denn dann wäre die Situation wie vor der zu kritisierenden Führerschenregelung. Würde ein Verfahren (wegen geringer Menge) eingestellt, so bräuchte man auch keine Angst um seinen Schein zu haben...Ich hoffe ich hab da jetzt nichts falsches geschrieben... [ 15-06-2002: Beitrag editiert von: The Innocent ]
Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001
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cylix404
Usernummer # 196
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Brandaktuell: Gelegentliches Haschischrauchen ist kein Grund, einem Verkehrsteilnehmer den Führerschein zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einem Mann Recht gegeben, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschisch gefunden, aber keinerlei Hinweise auf Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt hatte.Als er einen Drogentest verweigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Es gebe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führe, urteilte das Gericht.
Aus: dem schoensten Ende der Welt | Registriert: Jan 2000
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