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TbO&Vega

Usernummer # 1599

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:deleted:

[ 18.01.2015, 02:55: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]

Aus: NRW | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
Babapapa

Usernummer # 135

 - verfasst      Profil von Babapapa     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
**** !

wenn ich bedenke, wie sehr ich auf meinen lappen angewiesen bin und dass ich ständig thc im blut habe, wird mir nicht wohler..

von den grünen ist gar nix mehr zu erwarten, ausser kritik an anderen parteien. die ziehen gar nix mehr durch..


Aus: GE prägt | Registriert: Jan 2000  |  IP: [logged]
Dr. Seek

Usernummer # 4321

 - verfasst      Profil von Dr. Seek   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
... da wird man ja total verarscht, die Suchen wahrscheinlich dann immer nach der Moeglichkeit einem den Schein wegzunehmen ... wenn ich jetzt also mit ein paar Gramm im Park spazieren lauf, dann koennen die einem doch den Schein nicht abnehmen ...
Aus: Augsburg | Registriert: Nov 2001  |  IP: [logged]
Kollege
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Nunja, wer mit Cannabis erwischt wird, der hat ja die Chance, innerhalb von 8 Tagen zu beweisen, dass er kein Dauerkonsument von Cannabisprodukten ist.
Wenn er keiner ist, dann reicht diese Zeit aus, um den Urin frei von Gelegenheitskonsum- Rückständen zu befreien.
Nicht aber bei Dauerkonsumenten.
Wer also die Frist so auffällig wie erfolgt überschreitet- der macht sich INDIREKT verdächtig, denn es wird vermutet, dass die Zeit darüber hinaus als "Reinigungszeit" missbraucht wurde.

Dass der Beifahrer das Zeux in der Tasche hatte, scheint keine besondere Rolle zu spielen. Er kann es ja vom Fahrer bekommen haben, weil dieser sonst sicher den Führerschein losgeworden wäre.
So aber hat der Beifahrer sich quasi "den Beutel auf den Rücken gespannt" und ebenfalls untersucht. Mitgehangen- mitgefangen heisst es da ganz platt.

Natürlich ist der Beschluß des Gerichts zu Münster abwegig. Was soll diese Vorgehensweise rechtfertigen?
Wo liegt das öffentliche Interesse, auch bei Kleinstmengen so brachial durchzugreifen?
Warum aber unterbindet die Politik solche Beschlüsse nicht durch einen klärenden Beschluß ihrerseits, wie sies versprochen haben?
Liegts am Fieber namens Wahljahr, das die Erinnerung an die letzten Versprechen betäubt?
Man weiß es nicht, welche parteiinternen Motivationen hinter dieser Vorgehensweise- oder besser: NICHT- Vorgehensweise verborgen liegen.
Doch sprich etwas dagegen, diesen Mangel an Erinnerrungsvermögen und Kompetenz in dieser Sache öffentlich anzusprechen?
Wie ich gelesen habe, sollen die Grünen doch für solche Fragen an ihr Wahlkonzept ein Forum eingerichtet haben...

Greetz


IP: [logged]
mfm81

Usernummer # 3853

 - verfasst      Profil von mfm81     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hier in bayern reicht es schon aus, mit ein paar krümeln - im mir konkret bekannten fall 0,5g haschisch - erwischt zu werden um eine einladung zur MPU zu bekommen. der betroffene war zu fuss unterwegs.
Aus: München | Registriert: Sep 2001  |  IP: [logged]
TbO&Vega

Usernummer # 1599

 - verfasst      Profil von TbO&Vega   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
:deleted:

[ 18.01.2015, 02:55: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]

Aus: NRW | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

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Naja, es stehen ja ein oder zwei Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen wegen der Führerscheinregelung an, die haben schon viele bahnbrechende Urteile gefällt und sind hoffentlich nicht der Politik untergeordnet...
Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
Kollege
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Das Problem wird anscheinend von der öffentlichen Gewalt schwerwiegender gewichtet als ein nicht geringer Teil der deutschen Bürger es tun.
Die Rufe nach Legalisierung schallen aus dem deutschen Volke ins Gebäude von Recht und Justizia.
Als Antwort verkündet sie dem deutschen Volke einen Genickschlag;
keinen Schritt vorwärts gekommen, doch zwei zurückgeschleudert wurden die Bemühungen für das Recht auf Gleichheit!
Der Daumen der Oberen lastet schwer auf der Stimme des Volkes; die Hände der Oberen schreiben statt Gesetze zu ändern lieber Blankochecks aus; der Blick ist heute mehr als gestern auf ein erfolgreiches Wahljahr gerichtet!
Vergessen die Geschichten von einer Grünen Welle durch Deutschland, das Buch der Legalisierung wurde nicht einmal ansatzweise geschrieben. Ein geplantes Apotheken-Pilotprojekt, wo Cannabis in einigen Bundesländern versuchsweise abgegeben werden sollte, blieb in den Kinderschuhen stecken- viel touwabohu und das war´ s..

Doch wo schimmert bei dieser düsteren Politikslage der Streif am Horizont? Wo öffnet sich im grauen Politiksalltag das blaue Himmelsloch? Welche Partei steht nach der Wahl noch zu ihren Worten, zu ihrem Standpunkt vor der Wahl?
Somit, so glaube ich, werden wir dieses Jahr mal wieder einen Geschichtencanon von guten und von besseren Zeiten hören, und die Qual der Wahl haben, welcher wir Glauben schenken können.
Deutschlands Kiffer: Dies wird die Wahl der Qual!


IP: [logged]
bb
69 Star User
Usernummer # 3687

 - verfasst      Profil von bb     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Frage mich gerade wie ich an den ganzen Open Airs die in der nächsten Zeit in Deutschland stattfinden, teilnehmen soll.
Als Beifahrer wird man verknackt und Bahn fahren hilft wohl auch nicht wirklich.
Macht schon ein wenig Angst das ganze.

Aus: mitten in Kölle | Registriert: Sep 2001  |  IP: [logged]
TbO&Vega

Usernummer # 1599

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:deleted:

[ 18.01.2015, 02:56: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]

Aus: NRW | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
Da_Face

Usernummer # 1081

 - verfasst      Profil von Da_Face   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wenn ich sowas lese weiß ich nicht ob ich heulen, kotzen, amoklaufen oder einfach auswandern sollte. Es hat ja anscheinend auch keinen Sinn die 2000 Argumente noch 2000 mal runterzulabern und das die Grünen mitregiert haben hat ja auch nixx gebracht.

Gute Nacht Deutschland ...


Aus: Friesland | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
ToxicTwin

Usernummer # 5981

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Ich denke es ist auch politisch durchaus gewollt, Btmg-Verstöße durch Führerscheinentzug zu bestrafen, auch wenn keinerlei Zusammenhang zum Autofahren unter Drogen besteht ... Vor einiger Zeit gabs doch mal den Vorschlag der Justizministerin, sogenannte "Kavaliersdelikte" wie Ladendiebstahl o.ä. auch mit Führerscheinentzug zu ahnden, da dies angeblich "wirksamer " wäre als nur Geldstrafen! Da z .B. bei geringen Mengen Gras ja strafrechtlich nicht mehr zu holen ist, wird bei Strafen jetzt eben auf Führerscheinentzug und die damit entstehenden Kosten "ausgewichen". Traurig, aber für mich durchaus plausible Beamtenlogik ...
Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
TbO&Vega

Usernummer # 1599

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:deleted:

[ 18.01.2015, 02:56: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]

Aus: NRW | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

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Naja die Tatsache daß man Cannabis bessessen hat und sich ausserdem dem Drogenscreening entzogen hat bzw. dieses zu spät angetreten hat könnte durchaus als Indizienbeweis durchgehen daß man das Zeug auch konsumiert.
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

 - verfasst      Profil von The Innocent     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@Toxic Twin: Es ist zwar politisch gewollt, Drogenvergehen mit Führerscheinentzug zu bestrafen. Die Regelung aber schneidet sich mit dem Grundgesetz, da der Führerscheinentzug nicht als Strafe sondern als Ornungsmaßnahme durchgeht- man kann also von keiner Strafe sprechen, eine Strafe kann nur ein Richter aussprechen. Bei der derzeit geltenden Führerscheinregelung gibt es aber kein Verfahren, ausserdem muss der Betroffene ggf. seine Unschuld beweisen. Bei einem Verfahren wäre dies umgekehrt. Dies reibt sich also mit dem Grundgesetz, da hier eine Ordnungsmaßnahme als Ersatzstrafe angewendet wird.
Würde es zu einem Gesetz kommen, dass Führerscheinentzug als Strafe für irgendwelche Delikte erlaubt (anstelle nur einer solchen Verordnung, die übrigens nichtmal vom Bundestag beschlossen werden muss), wäre dagegen nichts einzuwenden, denn dann wäre die Situation wie vor der zu kritisierenden Führerschenregelung. Würde ein Verfahren (wegen geringer Menge) eingestellt, so bräuchte man auch keine Angst um seinen Schein zu haben...

Ich hoffe ich hab da jetzt nichts falsches geschrieben...

[ 15-06-2002: Beitrag editiert von: The Innocent ]


Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
ToxicTwin

Usernummer # 5981

 - verfasst      Profil von ToxicTwin     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@The Innocent: genau, und ich glaube auch unter anderem wegen der von dir beschrieben Problematik ist dieser Vorschlag damals auch nicht durchgekommen. Es wurde ja auch argumentiert, dass viele beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sein und man diese Leute z.B. wegen eines "kleinen Ladendiebstahls" nicht in ihrer Existenz bedrohen dürfe.
Tolle Moral: Danach ist es aber kein Problem, Leute wegen minimaler Drogenvergehen in diese Probleme ohne Führerschein zu stürzen...

Wenn es tatsächlich durch ein Gesetz zu Rechtssicherheit bei Führerscheinentzug käme, wäre dies natürlich ein Fortschritt. Ich fürchte aber, dass weiterhin trotzdem die Fahrtauglichkeit infrage gestellt wird - dieses Druckmittel werden die sich nicht nehmen lassen!


Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
cylix404

Usernummer # 196

 - verfasst      Profil von cylix404     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Brandaktuell:
Gelegentliches Haschischrauchen ist kein Grund, einem Verkehrsteilnehmer den Führerschein zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einem Mann Recht gegeben, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschisch gefunden, aber keinerlei Hinweise auf Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt hatte.Als er einen Drogentest verweigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Es gebe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führe, urteilte das Gericht.

Aus: dem schoensten Ende der Welt | Registriert: Jan 2000  |  IP: [logged]


 
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