"jo! wenn gefahr in verzug ist, dann rücken die jungs mit durchsuchungsbefehl aus und nehmen dann die bude auseinander!"Gerade WENN 'Gefahr im Verzug' besteht, bedarf es keiner richterlichen Anordnung, es findet dann eine sog. 'WohnungsNachschau' statt: d.h. explizit, dass ohne den richterlichen Durchsuchungsbefehl Beamte die bewohnten Räume der jeweiligen Person(en) betreten und rumwühlen dürfen. Natürlich muss es dafür einen 'triftigen' Grund geben, der jedoch nach meinem aktuellen WissensStand für Beamte ziemlich wahllos ist :/
Wie schonmal erzählt, wurde ich bei einem öffentlich begehbaren BunkerBesuch in München aufgegriffen. Da ich weder irgendwas gestohlen habe noch mich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht habe, hätte es natürlich auch nie einen Hausdurchsuchungsbefehl gegeben: darum laberten die Beamten des nächtens nach der erkennungsdienstlichen Behandlung auch was von 'WohnungsNachschau' unter dem Vorwand, festzustellen, ob der von mir angegebene Wohnort auch zutrifft. Dass dies eine Hausdurchsuchung gleichkam, muss ich wohl nicht näher erwähnen.
chris
P.S. Grundsätzlich scheint es wohl angebracht zu sein, bei einer evtl. Durchsuchung oder Nachschau sich erst nach dem ranghöchsten Beamten zu erkundigen, deren/dessen Personalien schriftlich festzuhalten, parallel einen Anwalt zu informieren und auf jeden Fall einen Durchschlag des Protokolls vor Ort zu verlangen. Ich hatte das Glück, dass bei der 'Durchsuchung' meine Eltern anwesend waren: dementsprechend würde ich darauf achten, dass sich bei einer evtl. Durchsuchung volljährige Zeugen (keine Familienmitglieder) in den zu durchsuchenden Räumen aufhalten und Ihr bei jedem noch so seltsamen Kommentar seitens der Beamten auf eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde hinweist.