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Autor Thema: Vorladung bei den Bullen...
jemma

Usernummer # 13030

 - verfasst      Profil von jemma   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hallo zusammen!

Kurz die Vorgeschichte: Mein durchgeknallter, rachsüchtiger Ex-Freund hat -ohne mein Wissen natürlich- die Schlüssel zu meiner Wohnung nachmachen lassen und ist eines nachts dort hin, um mich frecherweise um vier Uhr morgens von da aus anzurufen und mir stolz mitzuteilen, dass er da eingedrungen ist. Ich war in einer anderen Stadt bei einem Freund, was er auch wusste, also konnte ich nicht schnell persönlich hinfahren, weil ich a)kein Auto hab und b)um die Zeit keine Züge dahin fahren.
Ich hab also schlussendlich die Bullen gerufen, die dann auch nach zwei Versuchen die Tür aufgebrochen und ihn da rausgeholt haben, nachdem er nicht freiwíllig aufmachen wollte.
Er war laut Aussage der Polizei total bekifft und hatte auch noch Gras und Papers da liegen und behauptete aber, das sei alles meins, was aber nicht stimmte.
Allerdings hat er den Bullen dann noch meine Schachtel mit Ephedra Caps (höchstens 4), ein paar Gramm Salvia Divinorum und 12 Holzrosensamen unter die Nase gehalten, was sie auch alles mitgenommen haben.
Ich dachte jetzt nach nem Monat, die Sache wär durch, da ich nix gehört habe, aber jetzt flattert gestern bei mir ne Vorladung ins Haus wg. Verstosses gegen §29BTMG ins Haus.
Frage: Muss ich dahin? Muss ich mir jetzt nen Anwalt nehmen? Was kann mir schlimmstenfalls passieren? HILFE!

Vielen Dank im Voraus!
Grüsse,
jemma

Aus: Hannover | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
two

Usernummer # 7845

 - verfasst      Profil von two     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Also erstmal ist das ja schon ne heftige geschichte... Ich würde mich mal einem anwalt anvertrauen... Bei der Sache mit dem Gras und den Papers steht eigentlich Aussage gegen Aussage.. Mit dem klaren Vorteil für dich, dass er bei dir unrechtens in der Wohnung war...
Zu dem anderen Zeug:
Ist das Ephedra-Zeug, sowie die anderen Materialien (Holzrosensamen und Salvia) nicht legal ?
Ich weiss nich wie es heute ist, aber die letzteren beiden Dinge konnten wir früher ohne Stress im Headshop kaufen... Du musst das ja nicht konsumiert haben [Wink] Und Ephedra-Kraut gibt es in ner Menge Tabletten, die man ganz legal in der Apotheke kaufen kann...

Also ich würde mir jetzt mal nich so den riesen Kopf machen...
Um den Besuch bei den Bullen wirst du wohl ohne Anwalt nicht vorbei kommen... Drum, schnellstens einen Anwalt aufsuchen, dem die Geschichte erzählen und warten was er dazu sagt...
Er wird dann bei der Polizei anrufen und das klären... Du als "Privatperson" kannst bei den grünen nich viel erreichen..

Hoffe ich konnte Dir ein bischen helfen....

Viel Glück dabei...

Grüße

Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
Babapapa

Usernummer # 135

 - verfasst      Profil von Babapapa     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
also wenn dein ex in deine bude einbricht, liefert er dir doch gleich dein alibi!

zwar nervig eine solche geschichte, doch du solltest dich mit rechtlichem beistand aus der sache rauswinden können, was aber nur funktioniert, wenn du ihn belastest. und im trennungsschmerz oder eifersucht sind menschen zu einigem fähig, was deine glaubhaftigkeit nur stärkt!

good luck!

Aus: GE prägt | Registriert: Jan 2000  |  IP: [logged]
daswadan

Usernummer # 961

 - verfasst      Profil von daswadan   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
einer vorladung bei der polizei muß man nicht nachkommen, nur vor gericht muß man erscheinen. macht in einem eventuellen prozeß allerdings keinen guten eindruck, wenn man nicht bei der polizei erschienen ist. im prinzip gibt man dir damit nur die möglichkeit, deine sicht der dinge darzustellen.

salvia, ephedra -> legal? mein ich nämlich auch...

egal, er ist bei dir eingebrochen, schieb auf jeden fall alles, was gefunden wurde, auf ihn, zeig ihn wegen einbruch an, etc. (hat er dir armem kind früher nich mal böse, böse drogen angeboten? interessiert staatsanwälte auch brennend)

Aus: Ruhrpott Republic | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
jemma

Usernummer # 13030

 - verfasst      Profil von jemma   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Erstmal danke für die schnellen Antworten!
Ich bin auch der Meinung, dass Ephedra und Salvia legal sind, weil man sie ja ohne Probleme in deutschen Head-Shops kaufen kann. Ich bin auch gleich zum nächsten hingelaufen und hab gefragt, was mit Holzrosensamen ist; da wurde mir gesagt, das sei Saatgut und der Besitz auch nicht strafbar. Warum laden mich die Bullen dann überhaupt vor? Wegen den 2 Gramm Gras oder was er da hatte? Lächerlich.
Also ich werde dann erstmal ohne Anwalt dahin gehen. Wenn es dann aus irgendwelchen Gründen zu em Prozess kommen sollte, such ich mir einen. Oder kennt einer von Euch zufällig nen guten Anwant in Sachen Strafrecht?

Aus: Hannover | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
DeadPan

Usernummer # 8941

 - verfasst      Profil von DeadPan   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: jemma:
(...)
Also ich werde dann erstmal ohne Anwalt dahin gehen.

Davon würde ich dir auf jeden Fall abraten! Wie ich von einigen Seiten nämlich gehört habe, muss man zu einer Vorladung bei der Polizei gar nicht erscheinen. D.h. es kann eigentlich nur nachteilig für dich ausgehen, wenn du der Vorladung nachkommst! Du könntest z.B. zu Aussagen gebracht werden, die du eigentlich gar nicht treffen willst.
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2003  |  IP: [logged]
two

Usernummer # 7845

 - verfasst      Profil von two     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
glaub mir, da gibts andere delikte die weitaus schlimmer sind und es kommt zu keinem prozess.. den anwalt hätte ich einfach nur genommen, damit du deine rechte in diesem fall kennst! kann schon gut sein, dass du jetzt zu der polente wanders und die dir die story vom pferd erzählen und du weisst nicht wie du reagieren sollst, weil du deine rechte nicht kennst..
Für solche ein Anliegen sollte dir im Prinzip jeder renomierte Anwalt Auskunft geben können.. Da brauchste nich unbedingt einen teuren Anwalt beauftragen!

Aus: 30km westlich von Freiburg | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
sebz

Usernummer # 1574

 - verfasst      Profil von sebz   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
....wenn die polizei dort was findet und es zweifelhaft ist ob es legal ist und vorallem wer der eigentuemer ist dann muss sie dich vorladen.
da du in dem fall ja fuer alle offensichtlich das "opfer" bist spricht vieles dafuer dass das ganze ein ziemlich entspanntes gespraech wird.
wenn du es dir einfach machen willst gehst du hin, sagst dass keines von den dingen dir gehoert und gehst wieder.
damit wird sich die ganze geschichte fuer dich mit hoher wahrscheinlichkeit erledigt haben.

Aus: Frankfurt | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906

 - verfasst      Profil von CalaLonga     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@jemma

Würde nur die Schimpfwörter in deinen Postings an die Polizei ändern.

Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
jemma

Usernummer # 13030

 - verfasst      Profil von jemma   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Oha! Das macht auch Sinn...
Aber ich hab leider keine Rechtsschutzversicherung.... [Frown] was kostet so ein Spaß mit Anwalt denn?
Ich hab schon gestern bei dem zuständigen Sachbearbeiter der Polizei angerufen, weil ich wg. ner OP den Termin verschieben musste.Soll ich jetzt nochmal anrufen und sagen, dass ich nicht kommen werde? Besteht denn die Chance, dass dann keine Anklage erhoben wird? So was müsste doch jedem Richter zu blöd sein eigentlich...haben die nichts Besseres zu tun?
[rolleyes]

Aus: Hannover | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
Jeremy

Usernummer # 12288

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Habe mich mal gerade Kundig gemacht.

Wegen Ephedra und den Holzrosen können die Dir rein gar nichts. Bei Salvia Divinorum wusste allerdings niemand so recht weiter. Aber selbst da kannst Du bei ein paar Gramm keine Strafe erwarten.

Anderes Beispiel: Bei mir haben die Herrschaften Wachmeister mal Teile gefunden, (die bedeutend kriminalister eingestuft werden als Dein Salvia (wenn´s überhaupt eingestuft wird?)) aber es hat ihnen anscheinend nicht für eine Anklage gereicht.

Interessant vielleicht auch: Waren es denn tatsächlich nur die von Dir erwähnten Substanzen? Oder hat Dein toller Ex-Freund da nachgeholfen?

Mal ganz konsequent gesagt:
Im Zweifelsfall kannst Du immer noch auf Deine Joker zurückgreifen die Du allein durch den Einbruch bedingt, schon in der Tasche hast. Dazu kommen eben noch die Teilaspekte wie z.B. das er unter Drogen stand, oder das er es aus Eifersucht tat.

Dein Anwalt wird Dich da schon gut beraten.

Aus: Ruhrpott | Registriert: May 2004  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

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Ich würde mich ein bischen vorsehen dass sie dich nicht wegen Falschaussage drankriegen, dieses Forum hier ist immerhin öffentlich. Nicht dass ich paranoid wäre aber du solltest ihn vielleicht von chris löschen lassen... Musst du aber selbst wissen...
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
meisterlein

217cup 2oo4
Usernummer # 5940

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denk` daran, dass du zu keiner sache eine aussage machen MUSST! wenn sie dir also dumm kommen, kannst du ganz ruhig und gelassen sagen, dass du dazu nichts sagen möchtest, ohne dass es dir später negativ ausgelegt werden kann. aber bei dem sachverhalt gehe ich ganz stark davon aus, dass dir nichts passieren wird. bevor du ohne anwalt hingehst, würde ich sicherheitshalber definitiv abklären, ob das zeug von dir bei uns in der form legal ist.
EDIT, das hat jeremy schon geklärt...
was das gras angeht- ist ja wirklich nicht deins- kannst es also guten gewissens sagen.

Aus: heidelberg south central | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
jemma

Usernummer # 13030

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Hmmm....sie haben leider nicht geschrieben, was genau sie gefunden haben. Ich hab in meinem Gedächnis gekramt, was da noch so sein könnte... ist aber alles legal und außerdem schon 2-5 Jahre alt, das Zeug.
Ich glaube nicht, dass er außer Gras was mitgenommen hat. Er wohnte erst seit knapp zwei Monaten hier in der Stadt (bei mir und meiner Familie) und hatte nur mit mir und meinen Freunden zu tun. Bis er dann durch die Arbeit nen Kollegen kennengelernte, der angeblich zu Hause anbaut; ich kann das nicht bestätigen, da ich ihn nicht kenne. Ich vermute also, dass er das von ihm hatte, da meine Freunde hier alle nichts mit Drogen zu tun haben.

@CalaLonga: Sorry, ich sag immer "Bullen", das ist meistens nicht mal negativ gemeint. Ich kenne welche vom BGS in München, die supernett sind und auch in Hannover hab ich bis jetzt nur gute Erfahrungen mit Polizisten gemacht, z.B.als mein Ex mir bei nem Freund aufgelauert und uns bedroht hat. Nur die aus HXXXXXXXXX waren bis jetzt alle unfreundlich.
Das beste Beispiel, als ich die Polizei rief, damit sie meinen Ex aus der Wohnung holen, fragte der mich tatsächlich am Telefon, ob ich mir das nicht überlegen und morgen früh selber hinfahren möchte."Er will doch da bestimmt nur übernachten in Ihrer Wohnung und ist morgen früh wahrscheinlich weg." Ich dachte, ich spinne.

Aus: Hannover | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906

 - verfasst      Profil von CalaLonga     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@jemma
Ich normalerweise auch, aber nicht in einem öffentlichen Forum.

Aus: Berlin | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
minimalniemand

217cup 2oo4
Usernummer # 3401

 - verfasst      Profil von minimalniemand   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: CalaLonga:
@jemma
Ich normalerweise auch, aber nicht in einem öffentlichen Forum.

ich dachte "Bullen" sei "eingedeutscht"?! Hab das mal irgendwo gehört. Man dürfe eben die Beamten nur nicht Duzen, also immer "Sie Bulle" oder "Herr Bulle"

edit: Hab noch mal nachgeforscht, ist falsch: "[...]Den Begriff "Bulle" gibt es schon 30 Jahre lang. Wenn man einen Polizisten so anspricht, kann es bis zu 700 Euro kosten wegen Beamtenbeleidigung.[...]"
http://www.learn-line.nrw.de/angebote/zeus/thema/berufswahl/beamten.htm

Aus: echtem Leder | Registriert: Aug 2001  |  IP: [logged]
dubstar
sick-sad-world
Usernummer # 2127

 - verfasst      Profil von dubstar   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wegen btm NIE ohne anwalt zum trachtenverein !
je nachdem was für einen geier du da erwischst
kann das echt ins auge gehen ...
kostet zwar ein paar €`s aber es ist definitiv
das beste zum selbstschutz !

wie war das nochmal mit den kotzenden pferden vor
der apotheke ?!? [Wink]

Aus: na ja,jetzt eben köln | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]
ochsenprofessor

Usernummer # 5328

 - verfasst      Profil von ochsenprofessor     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: dubstar:
wegen btm NIE ohne anwalt zum trachtenverein !
je nachdem was für einen geier du da erwischst
kann das echt ins auge gehen ...
kostet zwar ein paar €`s aber es ist definitiv
das beste zum selbstschutz !


Die paar Euros sind halt 140 Euro pro Stunde zzgl MWst aufwärts. Sind aber eher 170 Euro, was ganz schön happig ist. Allerdings kann nur der Anwalt Akteneinsicht bekommen. Bei der Sachlage weiss ich nicht, ob du einen benötigst. Eventuell vorher eine Kurzberatung nehmen. Der sagt dir dann, ob du allein hingehen sollst.
Aus: Zwischen den Bergen | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
Captain-Napalm
Superschurke
Usernummer # 2611

 - verfasst      Profil von Captain-Napalm   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: DeadPan:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: jemma:
(...)
Also ich werde dann erstmal ohne Anwalt dahin gehen.

Davon würde ich dir auf jeden Fall abraten! Wie ich von einigen Seiten nämlich gehört habe, muss man zu einer Vorladung bei der Polizei gar nicht erscheinen. D.h. es kann eigentlich nur nachteilig für dich ausgehen, wenn du der Vorladung nachkommst! Du könntest z.B. zu Aussagen gebracht werden, die du eigentlich gar nicht treffen willst.
Ganz genau! Das kann man gar nicht oft genug betonen: Nichts sagen, nur das ist sicher. Eine polizeiliche Vorladung verpflichtet zu nichts. Die Polizei _muss_ jedem gemeldeten Delikt nachgehen und den Fall zum Abschluss bringen, egal wie nichtig es den Beamten erscheinen mag. Danach werden die Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entscheidet ob es zum Prozess kommt - die Polizei hat darauf keinen Einfluss. Mein Rat wäre erstmal keinen Anwalt zu nehmen, sondern damit auf die gerichtliche Vorladung warten, zu der zu erscheinen verpflichtend ist. Bei den angesprochenen Mengen von den angesprochenen Substanzen wird vermutlich aber überhaupt keine kommen, und diese Polizeivorladung ist das letzte was du davon hörst.
Aus: Hannover again | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
Mad Raven

Usernummer # 8559

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Zitat:


Absehen von der Verfolgung



(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.



(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozessordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozessordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozessordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

§29BTMG [QUOTE] § 31 a

interessant sind u.a. die anlagen in denen alle illegalen substanzen aufgeführt werden.

Aus: eigentlich Ibbtown,für die nächsten jahre Münster | Registriert: Feb 2003  |  IP: [logged]
brick

Usernummer # 11395

 - verfasst      Profil von brick     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hi ... was ich nich verstehe ist, woher die polizei weiss, dass das deine schachtel war. denn falls sie es nicht wissen, werden sie dich bei der befragung darauf ansprechen, ob es deine ist. und wenn du dies dort verneinen kannst, brauchste keinen anwalt un wirst auch kein problem haben, einer polizeilichen vorladung nach zu gehen, in der du bestimmt nur als Zeuge gehört werden sollst.

die denken noch du hast was zu verbergen, wenn de da mit nem anwalt aufkreuzt

wenn de was zu "verbergen" hast, geh hin und hör dir an, was sie wissen wollen und sag, dass du dazu keine angaben machen möchtest

brick

Aus: getauscht | Registriert: Dec 2003  |  IP: [logged]
duck
always ultra
Usernummer # 5915

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@ brick

da muss ich jetzt ganz grundlegend widersprechen.

aus einer zeugin wird gerade in dem beschriebenen fall schnell eine beschuldigte.
was wäre, wenn ihr ex behauptet, es wären alles in ihrem besitz gewesen.

ein anwalt ist keineswegs verdächtig, sondern jedermanns gutes recht und was die polizei dabei denkt ist irrelevant.
es kann gefährlich werden zu denken, die polizei sei so leicht zu beinflussen.

der rat vom captain-napalm ist doch sehr gut, nicht zur polizei gehen und warten, ob die ladung zur staatsanwaltschaft kommt, dann gegebenenfalls einen anwalt zu rate ziehen.

Aus: München | Registriert: May 2002  |  IP: [logged]
Babapapa

Usernummer # 135

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@ duck: es scheint mir, als seien alle münchener latent paranoid, was drogen anbetrifft..

ich finde bricks argumentation durchaus als schlüssig, denn ausserhalb von bayern sind polizisten sogar manchmal menschen, mit denen man mitunter sogar reden kann.

Aus: GE prägt | Registriert: Jan 2000  |  IP: [logged]
stitch
subvoicer
Usernummer # 3136

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@babapapa: es steht doch explizit drin, das sie wegen verstosses vorgeladen wurde. da ist dann nix mit zeuge und verbergen.

ich kann mich des eindrucks nicht erwehren, das captain napalm wirklich ahnung hat [zwinker] das kann ich nämlich wort für wort unterschreiben.

Aus: HH/TÜ/RV | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
Babapapa

Usernummer # 135

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@ stitch: hast recht! lesen bildet! mein fehler! [asien]
Aus: GE prägt | Registriert: Jan 2000  |  IP: [logged]
jemma

Usernummer # 13030

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So, ich habe jetzt eine Anwältin beauftragt. Sicher ist sicher. Sie fordert jetzt erstmal die Akte an und dann verfassen wir eine schriftliche Stellungnahme dazu. Mal schaun, wie's dann weitergeht. (Ich hoffe gar nicht.) Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
Vielen lieben Dank für all Eure Ratschläge, das hat mir sehr geholfen.
[danke]

Aus: Hannover | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
brick

Usernummer # 11395

 - verfasst      Profil von brick     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: stitch:
@babapapa: es steht doch explizit drin, das sie wegen verstosses vorgeladen wurde. da ist dann nix mit zeuge und verbergen.

das is so nich richtig ... so einen brief hab ich auch schon bekommen ... un da stand explizit drin: vorladung wegen verstoss gegen btmg ... aber nicht, dass ich den verstoss begangen habe

die wollen bei der anhörung lediglich herausfinden, wer den verstoss begangen hat. un meiner meinung nach verstärkt man das bild der ploizei, wenn man seinen anwalt da mit hinschleppt oder garnich erst hingeht.

brick

Aus: getauscht | Registriert: Dec 2003  |  IP: [logged]
jemma

Usernummer # 13030

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Also, drin steht: "Vorladung (...) zu Ihrer Vernehmung als beschuldigte oder betroffene Person in der Ermittlungssache Verstoß nach § 29 BtMG mit sonstigen BTM "
Ich glaube nicht, dass es das Bild bei der Polizei verstärkt, wenn ich eine Anwältin mit dem Fall beauftrage und sie Kontakt mit denen aufnimmt. Ich schicke lediglich jemanden dahin, der sich mit sowas auskennt. Zudem bin ich physisch und psychisch nach der OP vergangenen Donnerstag (Abtreibung) überhaupt nicht in der Lage, mich da ausfragen zu lassen.
Ich besitze nicht mal Zigaretten, geschweige denn Papers oder Tabak, was zum Kiffen aber recht hilfreich sein dürfte. Wenn die Polizei so was gefunden haben sollte (was ich aber noch nicht weiß), können zumindest keine Fingerabdrücke von mir drauf sein. Mir gehören echt nur die Ephedra Caps, das Salvia und die Holzrosensamen, welche allesamt legal sind. ich habe mir also nichts vorzuwerfen.
Sie sollten sich echt lieber auf meinen Einbrecher-Ex konzentrieren, der wurde erst im Mai in München wg. ner BTM-Sache verurteilt.
So, und jetzt leg ich mich wieder hin.

Aus: Hannover | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
brick

Usernummer # 11395

 - verfasst      Profil von brick     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hmm ... also nich der gleiche brief ...

noch was zu den Ephedra Caps ... ne freundin die apothekerin is hat mir erzählt, dass die nich mehr so ganz legal sin ... sondern sie sind rezeptplichtig un im headshop sin die hier au nich mehr zu bekommen (thüringen).

was kostet die anwaltin?

brick

Aus: getauscht | Registriert: Dec 2003  |  IP: [logged]
kaser

Usernummer # 3901

 - verfasst      Profil von kaser     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
also die ephedra dinger sind nicht legal. Du kriegst sie mittlerweile nicht mehr legal in deutschland zu erwerben, es sei denn du bekommst sie verschrieben, und dann kriegst du ephedrin auch nur in tablettenform. dürfte allerdings bei 4 kapseln nichts passieren, da mein verfahren wegen 10 solcher kapseln auch eingestellt wurde wegen mnderer menge.
sollte dein ex behaupten das dass gras von dir stammt, steht es immer noch aussage gegen aussage und dadurch das er zugekifft war und das zeug bvei ihm gefunden wurde müsste er dafür einen auf den arsch bekommen und nicht du.

Aus: Berlin / Leipzig | Registriert: Oct 2001  |  IP: [logged]
The Blobb

Usernummer # 623

 - verfasst      Profil von The Blobb   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: kaser:
also die ephedra dinger sind nicht legal. Du kriegst sie mittlerweile nicht mehr legal in deutschland zu erwerben, es sei denn du bekommst sie verschrieben, und dann kriegst du ephedrin auch nur in tablettenform. dürfte allerdings bei 4 kapseln nichts passieren, da mein verfahren wegen 10 solcher kapseln auch eingestellt wurde wegen mnderer menge.
sollte dein ex behaupten das dass gras von dir stammt, steht es immer noch aussage gegen aussage und dadurch das er zugekifft war und das zeug bvei ihm gefunden wurde müsste er dafür einen auf den arsch bekommen und nicht du.

Hmm..komisch. Ich hab die noch überall in berlin gesehen im Juli! Sogar die grossen Dosen mit den ganz vielen Kapseln.
Hab von einem verbot auch nichts offizielles gelesen.

Aus: Austria,5400,Hallein | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
zApPeLpHiLiPp

Usernummer # 7217

 - verfasst      Profil von zApPeLpHiLiPp     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: The Blobb:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: kaser:
also die ephedra dinger sind nicht legal. Du kriegst sie mittlerweile nicht mehr legal in deutschland zu erwerben, es sei denn du bekommst sie verschrieben, und dann kriegst du ephedrin auch nur in tablettenform. dürfte allerdings bei 4 kapseln nichts passieren, da mein verfahren wegen 10 solcher kapseln auch eingestellt wurde wegen mnderer menge.
sollte dein ex behaupten das dass gras von dir stammt, steht es immer noch aussage gegen aussage und dadurch das er zugekifft war und das zeug bvei ihm gefunden wurde müsste er dafür einen auf den arsch bekommen und nicht du.

Hmm..komisch. Ich hab die noch überall in berlin gesehen im Juli! Sogar die grossen Dosen mit den ganz vielen Kapseln.
Hab von einem verbot auch nichts offizielles gelesen.

Hier kann man die auch noch legal erwerben. Verbot gilt vielleicht nur für einzelne Bundesländer?
Aus: nähe Hannover (ca. 30 km) | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
kaser

Usernummer # 3901

 - verfasst      Profil von kaser     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
[/qb][/QUOTE]Hier kann man die auch noch legal erwerben. Verbot gilt vielleicht nur für einzelne Bundesländer? [/QB][/QUOTE]

komisch das ich in Hannover bei der Drogenfahndung saß und die mir genau das gegenteil erzählt haben....ob man die erwerben kann, und ob die nun gesetzlich wirklich legal sind sind zweierlei dinge. Das meinte der Bulle nämlich auch zu mir das die trotzdem noch immer verkauft werden, sich der händler allerdings damit strafbar macht.

Aus: Berlin / Leipzig | Registriert: Oct 2001  |  IP: [logged]
Captain-Napalm
Superschurke
Usernummer # 2611

 - verfasst      Profil von Captain-Napalm   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: brick:
die wollen bei der anhörung lediglich herausfinden, wer den verstoss begangen hat. un meiner meinung nach verstärkt man das bild der ploizei, wenn man seinen anwalt da mit hinschleppt oder garnich erst hingeht.

Das ist aber ein etwas sehr naives Bild von der Polizei und ihrer Arbeit. Ein paar Dinge sollte man hier (auch aus eigener Erfahrung 2stitch [zwinker] ) noch klarstellen: 1. Ob die Polizei den Eindruck hat man habe etwas zu verbergen ist vollkommen unerheblich. Die Ermittlungen werden so oder so abgeschlossen, weil die Polizei dazu verpflichtet ist. Wie oben schon mehrfach erwähnt hat nur die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit das Ende eines Verfahrens zu beschliessen.
Und nochmal: niemand ist verpflichtet zu einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen, und niemandem darf dies in einem Verfahren negativ angerechnet werden. Selbst wenn man ein "Geständnis" ablegen möchte kann man dies genausogut vor Gericht tun.
Um es noch einmal zu spezifizieren: Aus dem Erscheinen zu einer polizeilichen Vorladung, zumal ohne Anwalt, können dir selbst nur Nachteile entstehen - aus Zeugen können schnell Beschuldigte werden.
Nichts sagen nur das ist sicher!

2kaser:
Die Qualität der polizeilichen Rechtsberatung von aktuell Beschuldigten würde ich auch mal in Zweifel ziehen. Immerhin sind die auch keine Juristen. Meines Wissens ist Ephedra mittlerweile rezeptpflichtig, dh. nicht frei verkäuflich aber der Besitz ist mE dann nicht illegal. drugcom.de ist offensichtlich auch dieser Ansicht.
Zitat:
Ephedra-haltige Produkte gelten in Deutschland als apothekenpflichtige Arzneimittel und dürfen nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden, wenn ihre medizinische Wirkung beworben wird.
(Quelle)
Kann mich aber auch täuschen, bin halt auch kein Jurist [smilesmile]

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