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Thema: Frage: Lärmbelästigung Gewerbegebiet
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CHoCi
Usernummer # 1630
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Tach
Am WE hatte ich die Polizei vor der Tür bzw. vor dem Tor - Ich war aber nicht da bzw. war ich im Gartenbereich. Wir haben ein bischen "den Hahn" aufgedreht und halt Musik gehört.
Egal wie, die Polizei ist wieder abgehauen - ich muss dazu sagen das sie neuerdings öfter Streife fährt bei uns im Gewerbegebiet, warum wieso keine Ahnung.
Wahrscheinlich war das so eine nächtliche Streife und die haben die laute Musik gehört - Oder ein "Nachbar" hat sich beschwehrt - Das weiss man nicht...
Und das versuche ich nun grade raus zu bekommen: Wie sieht das aus bei "nächtlicher Ruhestörung" in Gewerbegebieten ? Leider wohnen hier etliche leute wobei man sagen muss das die Grundstücke einige Meter jeweils auseinander sind. Aber mal davon ausgegangen es hat sich einer beschwehrt, normal dürfte er sich doch garnicht beschweren weil er 1. nicht dort wohnen dürfte und 2. in einem Gewerbegebiet wohnt und einen Geräuschpegel bis soundso db auch am WE hinnehmen müsste. Oder sehe ich das falsch ?
Wie könnte ich den grünen Männchen beim nächsten Versuch gegen argumentieren ? Kennt sich da jemand aus ?
Besten Dank
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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ich glaub, leute die da garnich wohnen dürfen, dürfen sich auch nich beschweren.
mit dem geräuschpegel geh ich mal davon aus, das das bis zu ner bestimmten uhrzeit geht...
http://www.dfld.de/Link.php?URL=Archiv/TALaerm/TALaerm.htm
Zitat: zitat: 123recht.de Danach gibt es in Industrie- und Gewerbegebieten keine Einschränkungen an Sonntagen gegenüber Werktagen (Nr. 6.5 i.V.m. Nr. 6.1)
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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Freundelektronischermusik
Usernummer # 605
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Dann darf Choci da ja auch nicht wohnen. Und ein Mensch, der da nicht wohnt, macht auch keinen Lärm.
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Freundelektronischermusik: Dann darf Choci da ja auch nicht wohnen. Und ein Mensch, der da nicht wohnt, macht auch keinen Lärm.
Genau ich bin/war garnicht da
Ne, ich habe eine Firmenwohnung wie alle andere auch hier nehme ich mal an, die allerdings als sg. Hausmeisterwohnung deklaiert ist bzw. nachweislich als Firmen Überwachungsdomizil ausgewiesen werden muss. Anders bekommt man im Gewerbegebiet keine Bau bzw. Wohngenemigung.
Allerdings exisiteren hier auch reine Wohnhäuser bzw. Mehrfamlilienhäuser die eindeutig als solchen angesehen werden können, soll heissen hier sitzt bestimmt kein verarbeitendes bzw. vertriebs Gewerbe drin.
Ich habe ein wenig bzgl. og. Problem bei der Stadt Essen nachgefragt, hier beim Ordungsamt. Ich wollte sowieso fragen ob ich wegen Sommerfest Firma nächste Woche ne Genemigung bekomme. Da hieß es da es privat ist gibt es sowas nicht und wergen Lärm sollte ich mich an die Vorschriften halten ab 22 Uhr blabla. Da habe ich gesagt, wieso 22Uhr ? Das ist doch ein Gewerbegebiet, danach kam die gute Frau ins stottern und wusste hierzu auch nix mehr *lol*
Anscheinend ist die rechtslage hierzu relativ "schwammig"...
In einer Satzung der Stadt Essen steht das für Gewerbegebiete der Lautstärkepegel bzw. Lärmpegel in Spezial Gesetzen geregelt ist. Leider habe ich die Spezial gesetzes Texte nicht gefunden.
Erinnert mich irgendwie an die Hotline von der Telekom: "...da sind wir nicht für zuständig, da müsen sie da anrufen" und das 20x im Kreis
Deutschland, Deine besch.... Gesetze
*g* [ 11.08.2008, 17:37: Beitrag editiert von: CHoCi ]
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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dipol
Usernummer # 6415
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Freundelektronischermusik: Dann darf Choci da ja auch nicht wohnen. Und ein Mensch, der da nicht wohnt, macht auch keinen Lärm.
nach der logik würde jedes gewerbe, bei dem die mitarbeiter nicht in der firma wohnen, keinen lärm produzieren.
für die lärmbelastung ist es unerheblich, ob der lärm privat oder beruflich erzeugt wird. nur eine party fällt sicher mehr auf, als eine industriemaschine.
bei beschwerden wegen lärmbelästigung wird der lärm oft als störend wahrgenommen, nicht weil er so laut ist, sondern weil er ungewohnt ist. wenn man in einer stadt mit einem konstanten lärmpegel aus auto, bahn, menschen usw. wohnt, gewöhnt man sich daran. es ist ein eintöniger brei. wenn aber jemand irgendwo eine party macht, muß der erzeugte lärmpegel nicht signifikant über der "grundbelastung" liegen, trotzdem ist der partylärm aufgrund seiner "andersartigkeit" leicht zu identifizieren und wird als störend wahrgenommen.
selbst wenn der lärm im gesetzlichem rahmen liegt, ist es schwer zu argumentieren, wenn die polizei vor der tür steht. denn so wie du keine ahnung von den bestehenden gesetzen hast, wird auch die polizei sich meist nicht im detail damit auskennen. und das kann man ihr auch nicht zur last legen. es sind keine juristen und keine technischen gutachter. man muß sich hier nur die verlinkte TA Lärm anschauen. versteht der "normalbürger", was darin steht? kann man von einem polizisten erwarten, daß er das beherrscht?
choci, ich würde an deiner stelle erstmal rausfinden, ob überhaupt ein problem besteht. wenn es beschwerden aus der nachbarschaft gibt, wirst du das über kurz oder lang mitbekommen. wenn es eine nächtliche streife war, ist deren interesse vielleicht nicht unbegründet. es könnte ja auch eine illegale party gewesen sein, ein illegal betriebener club oder was auch immer. woher sollen die das wissen? ist es eigentlich ein reines gewerbegebiet oder ein mischgebiet?
im gewerbegebiet am lighthouse tönt auch nachts überall musik, zum einen vom lighthouse, aber auch der eine oder andere scheint dort mal gerne aufzudrehen.
Aus: dem Pütt | Registriert: Jun 2002
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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gewerbegebiet:
tagsüber 65 db nachts: 50 db
was gibts dadran nich zuverstehen? oO
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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dipol
Usernummer # 6415
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viel.
1. viele leute wissen gar nicht, was "dB" bedeutet.
2. auch deine angeben sind schon nicht korrekt. es handelt sich um einen a-bewerteten pegel. das verschweigst du hier. und du schreibst auch nicht, ob du von einem spitzen- oder einem mittelungspegel ausgehst.
3. man muß zudem verstehen, wie sich der beurteilungspegel zusammensetz, also eine leq-wert unter berücksichtigung der relevanten zuschläge z.b. für Ton- und Informationshaltigkeit und Impulshaltigkeit. zudem die entsprechenden grenzwerte für spitzenpegel.
4. ohne den nachweis einer "amtlichen" messung ist auch dies hinfällig. man kann sich schlecht hinstellen und sagen: das sind nur 50 dB, ich habe das im gefühl. man muß eine verwertbare messung einer kundigen person mit einem meßsystem der geforderten genauigkeisklasse haben. alles andere hilft auch nicht weiter.
Aus: dem Pütt | Registriert: Jun 2002
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CHoCi
Usernummer # 1630
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es ist ein G E W E R B E G E B I E T und kein Mischgebiet, da habe ich mich schon schlau gemacht http://de.wikipedia.org/wiki/Essen-Leithe
"...Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Centrum 4/6 an der Adlerstraße entstand ein Gewerbegebiet"
Aufgrund des hohen Wohnungsaufkommens könnte man wirlich her meinen es handelt sich um ein Misch bzw. sogar Wohngebiet...
@ Pasquale - Das mit den 50db hatte ich auch schon entdeckt, allerdings habe ich in der TA Lärm (alleine der Name da fliegt einem schon n' ei ausser Hose - TA Luft lass ich mir ja noch gefallen) keine Angaben dazu endeckt wo die gemssen werden, bim Nachbarn der sich "beschwehrt" oder bei mir direkt an der Box *g*
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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CHoCi
Usernummer # 1630
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@ ds - mach es nicht zu kompliziert *g*
Ich will einfach nur wissen wo finde ich ein Gesetz das in Worten beschreibt was in einem Gewerbegebiet erlaubt ist in Bezug auf Nachtruhe/Lärmbelästigung und was nicht. In Wohngebieten gilt ja eindeutig die Regel 22Uhr -6Uhr "Nachtruhe". Wo steht sowas geschrieben für Gewerbegebiete...???
Oder vielleicht gibt es rechsgültige vergleichbare Gerichtsurteile dazu...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: ds: viel.
2. auch deine angeben sind schon nicht korrekt. es handelt sich um einen a-bewerteten pegel. das verschweigst du hier. und du schreibst auch nicht, ob du von einem spitzen- oder einem mittelungspegel ausgehst.
nein nein, ich verschweig das nicht, ich weiss garnicht was das ist (a-bewerteter pegel). das steht halt so in dem ta-lärm gesetzgebungsschriftstück drin.
Zitat: auszug: Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
also wäre der kurzzeitige spitzenpegel 30 db lauter, also geh ich mal davon aus das es der mittelungspegel ist.
/Edit: .2.5.1 Berechnung des Mittelungspegels der Anlage in den Teilzeiten
Zitat:
Für jeden maßgeblichen Immissionsort und jeden Ersatzimmissionsort ist der Beurteilungspegel nach Gleichung (G2) zu berechnen. Der Mittelungspegel LAeq,j der Anlage für die Teilzeit Tj wird aus den Mittelungspegeln LAeq,k,j und den Einwirkzeiten TE,k,j aller Schallquellen k nach Gleichung (G5) berechnet.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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dipol
Usernummer # 6415
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@choci
ich mache es nicht kompliziert. ich habe mir das nicht ausgedacht. deine antworten finden sich in der TA Lärm. einfacher dargestellt findest du das bei wikipedia. das hilft dir vielleicht weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_L%C3%A4rm
jedenfalls macht es keinen sinn, das nochmal gesondert wiederzugeben. ich denke, der artikel ist recht verständlich.
Aus: dem Pütt | Registriert: Jun 2002
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dipol
Usernummer # 6415
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: PasqualeM: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: ds: viel.
2. auch deine angeben sind schon nicht korrekt. es handelt sich um einen a-bewerteten pegel. das verschweigst du hier. und du schreibst auch nicht, ob du von einem spitzen- oder einem mittelungspegel ausgehst.
nein nein, ich verschweig das nicht, ich weiss garnicht was das ist (a-bewerteter pegel). das steht halt so in dem ta-lärm gesetzgebungsschriftstück drin.
ich will nur sagen, das thema ist deutlich komplizierter, als von dir dargestellt. und die TA Lärm ist eine verwaltungsvorschrift.
Aus: dem Pütt | Registriert: Jun 2002
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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:nixweiss:
sorry, wollte keine 'enten' losschicken... aber so schwer kanns ja nich sein, der messpegel wird zb am nächsten wohnhaus gemessen, laut wiki.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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Achilleus
Patroklos
Usernummer # 4037
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isses nich einfach auch so, dass die polizei eh grundsaetzlich jeder anzeige bzw. in diesem fall laermbelaestigung nachgeht und dann eigentlich in den seltensten faellen ein db-messgeraet bei sich hat? egal ob nun gewerbegebiet oder nich? und ob es dann in solch einem fall besonders guenstig is, dann mit gesetzestexten um sich zu werfen?
Aus: 90%str | 10%muc | Registriert: Oct 2001
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CHoCi
Usernummer # 1630
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hier habe ich auch noch was gefunden:
LImSchG NRW (Landesimmissionsrecht NRW)
§9 Schutz der Nachtruhe (1) Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Betätitigungen verboten welche die Nachtruhe zu stören geeigent sind.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für:
1. Ernte und Bestellarbeiten zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr
2. die Aussengastronomie zwischen 22 und 24 Uhr. Die Gemeinde soll den Beginn der Nachtruhe ausserhalb von Kerngebieten,Gewerbegebieten, Sondergebieten für Freizeitparks, des Aussenbereichs sowie von Gebieten nach § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch mit entspechender Eigenart der näheren Umgebung bis auf 22 Uhr vorverlegen wenn dies zum schutz der Nachbarschaft geboten ist. Dies kann auch auf dem Wege der Ordnungsbehördlichen Verordung erfolgen...
hmmm...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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und was hat das jetz mit deinem gewerbegebiet zutun?
da steht ja nur das die nachtruhe auf 22 uhr vorverlegt werden kann wenn, zb bei dorffesten ausserhalb von gewerbegebieten etc, die nachbarschaftruhe gestoert wird. (das ist quasi ein ausschlusssatz) ;>
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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CHoCi
Usernummer # 1630
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ich kann mir das aber Satz mäßig schön hinstellen *g*
"§9 Schutz der Nachtruhe
...Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für: ...Kerngebiete,Gewerbegebiete, Sondergebiete für Freizeitparks"
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
wenn die bullen nochma kommen sollten kannste denen ja einfach die formel vorlegen...
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
genau *g*
..naja ich werds so machen und mal drauf ankommen lassen. Wahrscheinlich wird schon zum Sommerfest der nächste grüne Besuch vor der Tür stehen. Da werden wir sehen wer den "ärger" macht aus der Nachbarschaft.
Dürfte die Polizei den "auf den Hof fahren" ? Also ich mein das Tor ist zu, aber nicht abgeschlossen...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
die werden dann bestimmt erstma 'klingeln'.
aber ich mein wenn die tür zu ist, dürfen se auch nich reinkommen. vll werden sie dann so nachbarschaftlich hallo sagen oder so.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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CHoCi
Usernummer # 1630
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...achso nochwas - um ungefähr einzuschätzen wie laut sind denn zB. 50db überhaupt ?
Gibt es da vergleichs seiten ?
Was weiss ich 50db entspricht zb. einem vorbeifahrenenden LKW innerorts oder so...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
...erledigt:
0 Hörschwelle 10 Blätterrauschen, ruhiges Atmen 20 leises Flüstern 25 Grenzwert für gewerblichen Lärm in der Nacht 35 Obergrenze für Nachtgeräusche in Wohngebieten, Schlaf-, Lern- und Konzentrationsstörungen möglich 40 leise Unterhaltung 45 Obergrenze für Taggeräusche in Wohngebieten 50 normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke 60 laute Unterhaltung, Stressgrenze 65 erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt 70 Haushalts- und Bürolärm 85 Gehörschutz im Gewerbe vorgeschrieben, jahrelang ausgesetzt treten Hörschäden auf 90 Autohupen, LKW-Fahrgeräusche, Schnarchen 100 Motorrad, Kreissäge, Discomusik 110 Walkman laut, Rockkonzert 120 Flugzeug in geringer Entfernung, Techno-Musik, Hörschäden schon nach kurzer Einwirkung möglich 130 Schmerzschwelle, Düsenflugzeug in geringer Entfernung 140 Gewehrschuss, Raketenstart, EU-Grenzwert zum Schutz vor Hörschäden 170 G3-Gewehr auf kurzer Entfernung, Ohrfeige direkt aufs Ohr 190 innere Verletzungen, Hautverbrennungen, tödlich
normale unterhaltung *lol*
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
das is natürlich nicht sehr laut, aber wenn man davon ausgeht das es vom nächsten wohnhaus aus gemessen wird ... vll doch lauter als man denkt.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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dipol
Usernummer # 6415
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50 dB ist im grunde nix. außerdem darfst du zumindest nach TA Lärm gerechnet gar keine 50 dB (A) machen.
Aus: dem Pütt | Registriert: Jun 2002
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Chefkoch
Usernummer # 1336
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CHoCi: Erinnert mich irgendwie an die Hotline von der Telekom: "...da sind wir nicht für zuständig, da müsen sie da anrufen" und das 20x im Kreis
Deutschland, Deine besch.... Gesetze
*g*
ich denke du benötigst einfach einen passierschein 38a...
Aus: Mainz | Registriert: Nov 2000
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ChrisausmKaff
Usernummer # 10246
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Chefkoch: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CHoCi: Erinnert mich irgendwie an die Hotline von der Telekom: "...da sind wir nicht für zuständig, da müsen sie da anrufen" und das 20x im Kreis
Deutschland, Deine besch.... Gesetze
*g*
ich denke du benötigst einfach einen passierschein 38a...
Grünes Formular nicht vergessen
Aus: verkauft | Registriert: Jul 2003
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dipol
Usernummer # 6415
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gibt's im dritten stock, schalter 5. aber erst eine nummer ziehen.
Aus: dem Pütt | Registriert: Jun 2002
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
..war das nicht Asterix ? *g*
...zum ausflippen die Filmszene *brrrr*
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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Omara
Usernummer # 11269
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die fimszene hab ich auch grad abgedreht inklusiv vor der tür wartender nachbarin bis ich auf play drücke
nächster dreh ist tanzaus der reihe lol
Aus: bodensee | Registriert: Dec 2003
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stitch
subvoicer
Usernummer # 3136
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CHoCi: ..war das nicht Asterix ? *g*
...zum ausflippen die Filmszene *brrrr*
Wenn man sich in der Hinsicht mal wirklich gruseln möchte empfehle ich "Der Prozess" von Kafka, da hat man während des Lesens ein Gefühl der Machtlosigkeit und des Ausgeliefertseins, hat mich damals schwer beeindruckt und ist mir immer noch in verstörender Erinnerung.
Aus: HH/TÜ/RV | Registriert: Jul 2001
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jason_ynx
Usernummer # 2636
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CHoCi: 110 [...] Rockkonzert 120 [...] Techno-Musik
Gewonnen!
Aus: Mannheim | Registriert: May 2001
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