Autor
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Thema: Rechtslage E-Mail Schriftverkehr
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Weis gar nicht, haben wir hier ein paar Leute unter uns die sich mit Recht auskennen und was dazu sagen können ?
Mir ist folgendes aufgefallen - normalerweise gehört das täglich bei fast jedem dazu - aber eigentlich so scheint es, schert sich kaum einer drum. Wir bzw. ich habe folgenden Satz in jeder E-Mail drin - zumindest in Outlook (geschäftlich/privater Natur)
RECHTSHINWEIS | Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
Aktuelles Beispiel: Ich versende etwas via E-Mail, ganz regulär inkl. o.g. Zusatz, an eine Person. Diese Person stellt einen schwerwiegenden Fehler fest, leitet diese E-Mail ausgedruckt oder elektronisch weiter an eine bestimmte dritte Person - dies alles ohne mein Wissen - welche draufhin tätig wird mir gegenüber. Diese dritte Person schreibt mich in Papierform an unter Androhung von Rechtsmitteln aufgrund der E-Mail.
Wie sieht denn da die Rechtslage in Bezug auf den oben zitierten E-Mail Zusatztext aus ?
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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mantis
flp-User
Usernummer # 3606
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verfasst
Soweit meine (nicht juristischen) Kenntnisse reichen sind diese sogenannten "Angstklauseln" nicht den Speicherplatz wert, den sie brauchen:
http://angstklauseln.wordpress.com/hintergrunde/
Zu deinem Fall: Vor dem Hintergrund dürfte niemand eine Out of Office Weiterleitung einrichten, weil ja schliesslich jede Sekunde eine Mail reinkommen könnte, die diese Weiterleitung untersagt.
Aus: . | Registriert: Aug 2001
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Also um es zusammen zu fassen: Darauf kann man furzen...
...na toll
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CHoCi: ...oha ! Ganz vielleicht doch nicht:
Klassifizierung einer E-Mail als Vertraulich ist für den Empfänger bindend
Nein.
Bitte genau _lesen_:
(..)Nach Ansicht des Gerichts ist die Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail im Internet als Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen.(...)
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Mal angenommen es käme zur Gerichtsverhandlung dürfte die E-Mail nicht als Beweisgrundlage vorgelegt werden - da ja der Fall "...Veröffentlichung des Inhalts an eine breite Öffentlichkeit" zum tragen käme...
richtig?
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
guckma hier
http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html
ich weiss allerdings nicht aus welchem jahr das ist...
aber ich glaube nicht das so eine klausel was bringen wird, das wäre ja wie als wenn man einfach verbieten würde ne tatwaffe vor gericht als mordwerkzeug/beweismittel anzuerkennen, weil der besitzer das vorher so festgelegt hat... es gibt zb auch keine gültigen downloadklauseln mehr, wo sich die seiten von den links distanzieren etc.
und ein prozess muss ja nicht öffentlich sein..
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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DennisK_Berlin
Usernummer # 20801
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: PasqualeM:
und ein prozess muss ja nicht öffentlich sein..
Ein Prozess in Deutschland ist grundsätzlich erstmal immer öffentlich. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, in der Regel wenn Jugendliche als Opfer involviert sind, oder es um Staatsschutzrechtliche Themen geht.
In einer Gerichtsverhandlung würde die E-Mail als Beweismittel sehr wohl zugelassen werden, ggf. würden bei einer späteren Veröffentlichung im Rahmen des Urteils persönliche Angaben (wie Namen oder Adressen) geschwärzt werden.
Der Rechtshinweis unter der E-Mail ist juristisch ziemlich bedeutungslos.
@Choci Das ist zumindest der Regelfall, unter bestimmten Umständen würde die Rechtslage ggf. anders aussehen. Um das zu beurteilen müsste man den Fall aber präziser beleuchten und die gesamten Hintergründe kennen. Bei Bedarf kannst du mich gerne per PN kontaktieren und den Fall abseits der "Öffentlichkeit" mit mir erörtern.
P.S. Ich habe Wirtschaftsrecht fertig studiert und studiere zur Zeit Jura (9.Semester), sollte dir da also schon weiterhelfen können.
Aus: Berlin | Registriert: Jul 2012
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: DennisK_Berlin: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: PasqualeM:
und ein prozess muss ja nicht öffentlich sein..
P.S. Ich habe Wirtschaftsrecht fertig studiert und studiere zur Zeit Jura (9.Semester), sollte dir da also schon weiterhelfen können.
Dann kannst du vielleicht etwas zu meiner Vermutung äußern, dass bei sehr kleinen Fällen u.U. doch auch 'schriftlich verhandelt' wird, d.h. das Urteil wird einem per Post zugestellt und es gibt keine klassische Verhandlung im Gerichtssaal, richtig? Und es gibt doch auch noch darüber hinaus die Einstellung aufgrund von Geringfügigkeit oder mangelndem, öffentlichen Interesse, wenn es sich um strafrechtliche Themen handelt?
Choci: kannst du _etwas_ konkretisieren? Gibt es eine Möglichkeit dahingehend, dass du beispielsweise nachgibst oder dich entschuldigst, wenn es beispielsweise um den Fall einer Beleidigung geht oder um Äußerungen, die einem Rufmord gleichen oder von der anderen Partei als schadhaft betrachtet werden würden? Denn die Androhung von Rechtsmitteln heisst doch nicht auch, dass es zum 'Äußersten' kommen muss und nicht doch eine gütliche Einigung gefunden werden kann, so dass das Thema nach 'nem Gespräch oder 'nem kurzen Briefwechsel ad acta gelegt werden kann?
Sollten Fristen genannt sein, so kann ich aus meiner Perspektive nur empfehlen, diese in jedem Fall einzuhalten und fristgerecht zu reagieren, dies auch nachweislich, d.h. schriftlich, Einschreiben / Rückschein, damit es unter keinen Umständen zu bösen Überraschungen kommt, weil die Gegenpartei davon ausgeht, dass du nicht reagierst und darum in jedem Fall Rechtsmittel einlegen würde, was in je nach Ausgang des Verfahrens entsprechend auch Kosten verursachen würde, die es vielleich auch zu vermeiden gilt?
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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DennisK_Berlin
Usernummer # 20801
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: chris: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: DennisK_Berlin: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: PasqualeM:
und ein prozess muss ja nicht öffentlich sein..
P.S. Ich habe Wirtschaftsrecht fertig studiert und studiere zur Zeit Jura (9.Semester), sollte dir da also schon weiterhelfen können.
Dann kannst du vielleicht etwas zu meiner Vermutung äußern, dass bei sehr kleinen Fällen u.U. doch auch 'schriftlich verhandelt' wird, d.h. das Urteil wird einem per Post zugestellt und es gibt keine klassische Verhandlung im Gerichtssaal, richtig? Und es gibt doch auch noch darüber hinaus die Einstellung aufgrund von Geringfügigkeit oder mangelndem, öffentlichen Interesse, wenn es sich um strafrechtliche Themen handelt?
Wie schon gesagt, Rechtsthemen sind immer eine komplexe Geschichte und ohne den genauen Hintergrund zu kennen ist es schwierig hier zu sagen was wie ausgehen könnte. Prinzipiell wissen wir hier ja eigentlich gar nicht um was es in dem speziellen Fall wirklich geht. Ich habe in meinem Posting weiter oben nur ausgeführt wie die allgemeine Rechtslage nach meinem Wissen ist. Diese sogenannten Rechtshinweise unter E-Mails haben sich halt irgendwie im Lauf der letzten Jahre durchgesetzt, d.h. jeden haut die unter seine Mails und macht sich eigentlich gar keine Gedanken warum er das tut. Ist ähnlich wie bei Disclaimern auf Webseiten, die gibts ja auch auf praktisch jeder Seite und die rechtliche Wirksamkeit ist in 99% der Fällen quasi null.
Um auf deine Frage zurückzukommen, natürlich kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, da kann es zig Gründe für geben ( z.B. Geringfügigkeit, Absehen von Klage, Tätige Reue usw.). Möglich ist auch, das das Verfahren gegen eine Auflage (in der Regel Geld) eingestellt wird, das ist vermutlich die Vorgehensweise die du gemeint hast. Hier kommt es zu keinem ordentlichen, öffentlichen Prozess sondern das Verfahren wird von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen eingestellt. Bedeutet im Normalfall man bekommt Post das man innerhalb von zwei Wochen einen bestimmten Betrag zu bezahlen hat und damit ist die Geschichte gegessen. Ist man damit dann nicht einverstanden und zahlt nicht, kommt es in der Regel im Anschluss zu einem ordentlichen, sprich öffentlichen Prozess.
--> http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html [ 17.10.2012, 10:14: Beitrag editiert von: DennisK_Berlin ]
Aus: Berlin | Registriert: Jul 2012
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Ich möchte weiter nicht ins Detail gehen, freue mich aber das sich Dennis gemeldet hat und nehme das Angebot via PM dankend an Check PM Dennis
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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