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Autor Thema: Frage zu Bestellungen (geschäftlich)
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Moin

Ich muss mich grade mit einer Firma auseinander setzen, die von mir verlangt meine "rechtskräftige" Bestellung zu erfüllen.
Vorne Weg ich habe im Namen unserer Firma bestellt bzw. angefragt (ist aber für mich privat)

Folgender Sachverhalt:

Ich habe div. Firmen angeschrieben bzgl. Traversen Systeme. Das was ich haben wollte kostet ne Stange, und deshalb habe ich mehrere Anbieter angeschrieben um den günstigsten zu finden. Weiter wollte ich das Zeug kurzfristig haben, was nachher auch noch ausschlaggebend war in der Auftragsvergabe. Die meisten von den Anbietern waren nicht sehr hilfreich am Telefon, da ich noch einige Detailfragen hatte. Einer jedoch war immer höflich und der telefonische Service war wirklich gut. Bereits einige Tage vor Auftragsvergabe feilschte ich mit dem "Guten" via E-Mail o. Telefon über die Endsumme. Einziger Nachteil, die Lieferzeit betrug ca. 3-4 Tage, was mir zu lange dauerte. Am Tag der Auftragsvergabe bekam ich morgens auf Nachfrage noch ein günstiges Angebot vie E-Mail, danach habe ich dem "Guten" einen noch niedrigeren Preis genannt mit der Frage ob er das zu dem Preis machen kann, falls ja, soll er mir eine AB schicken. Das war direkt morgens um ca. 10 Uhr. Leider kam den ganzen Tag über keine Rückmeldung, sodass ich den Auftrag dem Anbieter in der Nähe gegeben habe, wo ich die Ware direkt Barzahlen konnte (keine Vorauskasse) und mitnehmen. Ich bin davon ausgegangen, das der "Gute" Anbieter mir anscheinend den von mir genannten Preis nicht machen kann/wollte.

Jetzt hat mir aber der "Gute" Anbieter irgendwann gegen 18 Uhr selbigen Tages eine E-Mail mit der AB geschickt - Woraufhin ich (ein paar Tage später wg. Urlaub) um Stonierung bat, weil ich bei jemand anderem die Teile zwischenzeitlich gekauft habe. Der "Gute" schreibt mir daraufhin zurück, das er auf Auftragserfüllung besteht, da es sich um eine rechtsverbindlich Bestellung handelt. Kurz danach habe ich ihn angerufen, und versucht die Sachlage zu klären, das es äußerst dumm gelaufen ist usw. - Weiss nicht genau ob ich ihn überzeugt habe zu einer Stonierung, sagte was von Anwalt übergeben usw.

Groß Gedanken mach ich mir jetzt nich unbedingt, da wir hier als Firma täglich mit solchen Dingen uns auseinander setzten müssen, und jetzt nich unbedingt so ein Aufstand jedesmal wegen Stonierung machen.

Wie ist die Rechtslage da in der Regel ?Normalerweise kann man doch ohne weiteres stonieren, oder nicht ?*

(* so kenn ich das zuminest aus unserem täglichen Geschäfts Betrieb - was wäre wenn wir jedesmal auf Vertragserfüllung pochen würden omg !)

Jemand eine Idee hierzu ?

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
snar

Usernummer # 12290

 - verfasst      Profil von snar   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hast du irgendwas in schriftlicher oder telefonischer form bestellt?
Aus: LE | Registriert: May 2004  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ich habe via E-Mail wörtlich geschrieben aufgrund eines Angebotes:

"sollten sie den Preis von XXXXX machen können, schicken sie mir hierzu bitte eine AB"

die ja dann nicht kam...oder zu spät kam nachdem ich den ganzen Tag gewartet hatte und die Teile noch am selbigen Tag bestellen müsste

Fällt mir grade noch ein, bei dem wo ich gekauft habe musste ich die AB unterschrieben zurück senden (Fax)

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
TRider

Usernummer # 1924

 - verfasst      Profil von TRider     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Bin zwar nicht mehr fit in Sachen HGB, aber was ich aus dem Thread lese ist, dass Du eine verbindliche Bestellung abgegeben hast unter der Bedingung, dass er sich bereit erklärt, zu Preis x zu liefern. Das hat er gemacht und somit sollte unter Kaufleuten ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Dass Dir eine Reaktionszeit von 8 Stunden zu lange ist, sollte dem Anbieter nicht bewusst sein, und davon ist unter normalen Umständen auch nicht auszugehen.

Daher sehe ich etwas schwarz, aus der Sache schadenfrei heraus zu kommen.

Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001  |  IP: [logged]
pre-amp tango

Usernummer # 10117

 - verfasst      Profil von pre-amp tango     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ich seh das genauso wie trancerider.

wie werden denn e-mails heutzutage gewertet? eigentlich sind das ja nur informative nachrichten, rechtsverbindlich sind nur schriftstücke wie briefe + faxe.
hab da mal eine diskussion z. thema finanzamtliche anerkennung von per e-mail versendeten rechnungen verfolgt - fazit: entweder postalisch oder mit digitaler signatur versehen, alles andere gilt nicht.

hat choci so nicht auch eine onlinebestellung getätigt und besäße ohnehin ein rückgaberecht von 2 wochen ohne nennung von gründen?

mich macht eben der wortlaut der mail stutzig - das liest sich grade so, als ob die ware zu dem preis in jedem fall abgenommen würde - unabhängig von der reaktionszeit. na ob man da so ohne weiteres rauskommt...

Aus: dem hohen Norden | Registriert: Jul 2003  |  IP: [logged]
Prototyp

Usernummer # 8273

 - verfasst      Profil von Prototyp     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Mit diesem Satz hast du eine Bestellung abgegeben, da er deinen Preis eingehalten hat.

Emails zählen zum geschäftlichen Schriftverkehr und sind meines wissens gleichgestellt mit Brief und Fax.
Deshalb müssen geschäfts und steuerrelevante E-Mails auch 6 bzw. 10 Jahre revisionssicher elektronisch archiviert werden.

Aus: Berlin | Registriert: Jan 2003  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wie oben bereits erwähnt ist das im wahren Geschäftleben (sprich in der Praxis) alles reine "Auslegungs Sache"

Ich kann Dir gar nicht sagen wie oft bei uns am Tag Kunden morgens bestellen (schriftlich) und am Nachmittag wieder stonieren weil die Konkurrenz schneller, billiger, besser ist oder was auch immer.

Wenn ich bei jedem Einzelfall auf Vertragserfüllung pochen würde, müsste ich hierfür eigens eine 3 Mann Rechtsabteilung aufmachen.

Weiter kann man viel schreiben über E-Mail wenn der Tag lang ist, solange keine schriftliche Form der Bestellung vorliegt, die eigens durch ein bevollmächtigen Unterschrieben oder erstellt worden und deren Inhalt sich auf das angebotene Produkt bezieht, bleibt die Rechtsgültigkeit zweifelhaft.

Nichts desto trotz habe ich gestern noch die storno Bestätigung bekommen...

[bandit]

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
snar

Usernummer # 12290

 - verfasst      Profil von snar   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
also ich seh da kein problem, da du ne AB verlangt hast, um die preisabsprache schriftlich zu fixieren... eine auftragsausführung ohne rückinfo geht dann nich zu deinen lasten... da würde es auch schwierig drauf zu pochen...

ne auftragsbestätigung per mail ist verbindlich...

btw
bei deiner art zu handeln, hätt ich dir den denkzettel aber auch verpasst...

Aus: LE | Registriert: May 2004  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: snar:

btw
bei deiner art zu handeln, hätt ich dir den denkzettel aber auch verpasst...

...Denkzettel, genau...

mit diesem Satz hast Du grade deine Kernkompetenz in sachen wahren Geschäftlebens unter beweis gestellt

[smilesmile]

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]
snar

Usernummer # 12290

 - verfasst      Profil von snar   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hmm... bin ja vll n bisken paranoid...

liest sich das jetzt ironisch oder nich? [kopfkratz]

Aus: LE | Registriert: May 2004  |  IP: [logged]
lazyone

Usernummer # 8421

 - verfasst      Profil von lazyone     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hast dich bestimmt schön heiß gemacht damit?! du hättest in der anfrage noch sagen sollen, dass du bis zu einem bestimmten zeitpunkt wartest und bei überschreiten dieses zeitpunkts aufgrund der dringlichkeit den auftrag einer anderen firma erteilst. mit anfrage einer auftragsbestätigung hast du dem unternehmen zu verstehen gegeben, dass du ihm zu dem preis den auftrag erteilst.

solange deine bestellung keine sonderanfertigung ist, hast du auch 14tägiges vertragsrücktrittrecht, vgl. rückgaberecht beim einkauf. bei einer sonderanfertigung wärst du nicht so einfach davon gekommen.

bei solchen sachen, vor allem, wenns etwas mehr kostet solltest du dich immer doppelt und dreifach absichern.

mfg

Aus: MD | Registriert: Feb 2003  |  IP: [logged]
CHoCi

Usernummer # 1630

 - verfasst      Profil von CHoCi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
dem VK war bekannt das die Angelegenheit d r i n g e n d war. Was ist eingentlich heutzutage nicht mehr dringend ?

Nunja

 - shit happens - at my office every day

Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000  |  IP: [logged]


 
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