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Autor Thema: Cannabis am Steuer
channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470

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13. 1 .2005
CANNABIS AM STEUER

Gelegentliche Cannabiskonsumenten werden sich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freuen. Das Gericht gab auf Grund einer Verfassungsbeschwerde einem Autofahrer seinen Führerschein zurück, obwohl in dessen Blut noch der Wirkstoff THC nachgewiesen wurde. Tatsächlich hatte der Mann zuletzt 16 Stunden vor Fahrtantritt Haschisch geraucht. Die nachgewiesene Menge war nur knapp die Hälfte des derzeitigen Grenzwertes, ab dem eine Fahruntüchtigkeit angenommen wird.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts gilt auf Grund verfeinerter Nachweismet***** nicht mehr der Grundsatz, dass jemand schon deshalb “unter dem Einfluss berauschender Substanzen” steht und damit zumindest ordnungswidrig handelt, bloß weil irgendwelche Konzentrationen nachgewiesen werden können. Da die Wirkstoffe mit den verbesserten Tests noch teilweise tage- und sogar wochenlang nachweisbar seien, müsse in solchen Fällen auch konkret festgestellt werden, ob die Konzentration tatsächlich die Fahreigenschaft beeinflusst.

Die Entscheidung dürfte auch auf Ecstasy- und sonstigen Medikamentenkonsum übetragbar sein.

Interessant ist auch, dass der Beschluss ausdrücklich eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 des Grundgesetzes rügt. Damit wird (erneut) klargestellt, dass der Eigenverbrauch von Cannabis ein Verhalten ist, das der Staat zu tolerieren hat.

Zur [hand] Pressemitteilung.

[hand] :quelle:

Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
ochsenprofessor

Usernummer # 5328

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Zitat:
Die Entscheidung dürfte auch auf Ecstasy- und sonstigen Medikamentenkonsum übetragbar sein.

Riesen LOL

Momentan flattert einem bei Besitz nicht weicher Drogen die MPU ins Haus.

Aus: Zwischen den Bergen | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
matthias heinstein

Usernummer # 12486

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Das sind doch mal coole news!!!!
Aus: Heidelberg | Registriert: Jun 2004  |  IP: [logged]
alexosiris

Usernummer # 9442

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Nicht unbedingt, kenne einen Fall, da wurde bei einer Verkehrskontrolle Amphetamin im Blut nachgewiesen, der bekam 4 Punkte und um die 1400 Euro Strafe

Edit: 3 Monate Fahrverbot gabs noch

[ 13.01.2005, 17:17: Beitrag editiert von: alexosiris ]

Aus: Burgau | Registriert: May 2003  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: alexosiris:
Nicht unbedingt, kenne einen Fall, da wurde bei einer Verkehrskontrolle Amphetamin im Blut nachgewiesen, der bekam 4 Punkte und um die 1400 Euro Strafe

und wie lang ist es her?
dauert bis zu 2 jahre mit der aufforderung zur mpu. und falls es wirklich vergessen wurde sollte er sich die nächsten 10 jahre nix zu schulden kommen lassen, denn ein blick eines anderen sachbearbeiter in die fs-akte und schwupps kommt sie doch noch...

Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
alexosiris

Usernummer # 9442

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war erst vor kurzem... Er hatte aber schon Post von der Führerscheinstelle bekommen, da stand nix von ner MPU

Ist komisch ich weiß... Ein anderer Fall wo ich kenne, selbe Situation nur 500 Euro Strafe, Punkte, Führerschein gleich eingezogen und Aufforderung zur MPU. Liegt glaube ich immer im Ermessen der Führerscheinstelle?

[ 13.01.2005, 17:47: Beitrag editiert von: alexosiris ]

Aus: Burgau | Registriert: May 2003  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

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afaik gibt es bei harten drogen keinen wirklichen ermessensspielraum.
was stand denn in dem brief der fsst drin, die werden ihm ja wohl nicht nur zu seinem amphe konsum gratuliert haben oder?

Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
alexosiris

Usernummer # 9442

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Keine Ahnung kenne den genauen Briefinhalt nicht.
Aus: Burgau | Registriert: May 2003  |  IP: [logged]
Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72

 - verfasst      Profil von Thomas Broda     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Vor der MPU kommt normalerweise ein Screening, das erst positiv ausfallen muß. Meistens bekommt man per Einschreiben oder sogar von einem Boten vom StVA persönlich eine Aufforderung, innerhalb von 24h nach Erhalt pissen zu kommen.

Ist natürlich äußerst schlecht für alle Kiffer, denn die THC-Abbaustoffe sind ggf. noch Monate nachweisbar, während synthetische Sachen spätestens nach ein par Tagen nicht mehr im Urin nachweisbar sind.

Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

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Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Thomas Broda:
Vor der MPU kommt normalerweise ein Screening, das erst positiv ausfallen muß. Meistens bekommt man per Einschreiben oder sogar von einem Boten vom StVA persönlich eine Aufforderung, innerhalb von 24h nach Erhalt pissen zu kommen.

du verwechselst du was, das sind die forensischen screenings mit denen du 6/12 monat edrogenabstinenz nachweisen muss bevor du ne mpu antreten bzw. bestehen kannst. dafür musst du dich bei einem vorgegeben institut anmelden und die screens natürlich auch selbst bezahlen.
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
HandsOnWax
Funky Bratwurst
Usernummer # 64

 - verfasst      Profil von HandsOnWax   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hab heute morgen in Öffentlicher Presse gelesen, das der Grenzwert auf 1 Nanogramm/ml Blut hochgesetzt worden ist. Somit gilt nicht mehr die Nachweibarkeit sondern ählich wie bei Alk ein festgelegter Grenzwert.
Aus: Gießen | Registriert: Dec 1999  |  IP: [logged]
Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72

 - verfasst      Profil von Thomas Broda     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@Green Spirit: Nein. Das Screening wird in z.B. in Nordrhein-Westfalen vollkommen unabhängig von einer MPU angeordnet, nachdem jemand auffällig geworden ist.
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999  |  IP: [logged]
spätaufsteher

Usernummer # 13087

 - verfasst      Profil von spätaufsteher     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: HandsOnWax:
Hab heute morgen in Öffentlicher Presse gelesen, das der Grenzwert auf 1 Nanogramm/ml Blut hochgesetzt worden ist. Somit gilt nicht mehr die Nachweibarkeit sondern ählich wie bei Alk ein festgelegter Grenzwert.

Mhh, festlegen tun das aber nicht die Gerichte sondern der Gesetzgeber und bis die mal ausm Knick kommen ... vor 10 Jahren hat das Verfassunggericht gefordert eine einheitliche Menge für alle Bundesländer zur Strafverfolgung einzuführen, ist bis heute nix geworden.
Aus: Dresden | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
HandsOnWax
Funky Bratwurst
Usernummer # 64

 - verfasst      Profil von HandsOnWax   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: spätaufsteher:
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: HandsOnWax:
Hab heute morgen in Öffentlicher Presse gelesen, das der Grenzwert auf 1 Nanogramm/ml Blut hochgesetzt worden ist. Somit gilt nicht mehr die Nachweibarkeit sondern ählich wie bei Alk ein festgelegter Grenzwert.

Mhh, festlegen tun das aber nicht die Gerichte sondern der Gesetzgeber und bis die mal ausm Knick kommen ... vor 10 Jahren hat das Verfassunggericht gefordert eine einheitliche Menge für alle Bundesländer zur Strafverfolgung einzuführen, ist bis heute nix geworden.
Zumindest schon mal ein Präzedenzfall

[deal2]

Aus: Gießen | Registriert: Dec 1999  |  IP: [logged]
alexosiris

Usernummer # 9442

 - verfasst      Profil von alexosiris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
zumindestens kann man sich sein Recht gleich einklagen und selbst ein Dorfrichter muss sich an das Urteil des Verfassungsgerichts halten.
Aus: Burgau | Registriert: May 2003  |  IP: [logged]
spätaufsteher

Usernummer # 13087

 - verfasst      Profil von spätaufsteher     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
" Der ADAC warnt in diesem Zusammenhang generell vor Fahrten nach Drogenkonsum: Ist es bereits bei Alkohol schwierig, die Grenzen der Fahrtüchtigkeit einzuschätzen, so erscheint dies bei Drogenkonsum ausgeschlossen. Erst nach einer Blutentnahme lässt sich feststellen, ob eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Außerdem können aus den Blutproben auch Stoffwechselprodukte ermittelt werden, die Hinweise auf die Konsumhäufigkeit liefern. Damit kann die Führerscheinstelle - trotz Unterschreitens des "analytischen Grenzwertes" - allein wegen des erwiesenen Gewohnheitskonsums die Fahrerlaubnis entziehen. "
Quelle GMX

Aus: Dresden | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]


 
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