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Autor Thema: Die etwas andere Polizeikontrolle
zApPeLpHiLiPp

Usernummer # 7217

 - verfasst      Profil von zApPeLpHiLiPp     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Vier Bekannte von mir und ich sind am So morgen nach ner Technoparty 100m vom Parkplatz gleich inne Polizeikontrolle geraten. Wir wurden merkwürdigerweise alle auf THC getestet, alle negativ. Die Cops haben aber natürlich gesehen, dass wir nicht nüchtern waren, ham aber trotzdem nicht (!) auf Amphetamine gestestet. Nur den Fahrer, bei ihm auch Alkoholkontrolle. Der war total nüchtern, das ham die Bullen ihm aber nicht geglaubt (meinten, er hätte so glasige Augen), aber was sollten sie machen, ham ja nichts gefunden. Ein Beamte (anscheinend etwas erfahrener) und eine Beamtin haben sich um uns "gekümmert", und die Beamtin wollte mit mir (jaja, meine verräterischen Augen) unbedingt nen Amphetamin-Test machen, wurde aber von dem andern beiseite gezogen und belabert (hab nichts vertehen können, nur am Ende des Gespräches sagte er zu ihr: "Aber das müssen Sie entscheiden") Also hat er sie irgendwie überredet, nicht solch eine Test bei uns zu machen. Dann haben sie uns fahren lassen. Vorher noch das Auto komplett auseinandergenommen, auch mit Hund, und uns durchsucht (ohne Hund). Nichts gefunden, so konnten wir dann nach über 30 min in der Kälte stehen endlich fahren...

Nun würd ich ja echt gern wissen, warum die ausgerechnet nach ner TECHNO-Party keinen Amphe-Test machen, sondern stattdessen nur einen THC-Test. Selbst wenn sie genau sehen dass wir was konsumiert haben.

Und eigentlich ist es ja sowieso üblich, dass sie die Mitfahrer gar nicht testen.

Aus: nähe Hannover (ca. 30 km) | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
KIEFERCRASH MUC
Technopunk
Usernummer # 7194

 - verfasst      Profil von KIEFERCRASH MUC   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
was hätte es ihnen denn auch bringen sollen dir als mitfahrer amphetaminkonsum nachzuweisen??
Aus: MUC | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
minimalniemand

217cup 2oo4
Usernummer # 3401

 - verfasst      Profil von minimalniemand   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ach lass mal, das hatten wir auch schon, im schönen BaWü (dem Polizeistaat)

Da durften alle den kompletten Pisstest machen. Ich war Fahrer (nix intus). sowie alle 3 weiteren Insassen.
Einer von den Mitfahrern hatte Pille(n) konsumiert und dessen Daten wurden aufgenommen, weil er noch keinen Führerschein hatte und die Daten wohl an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden sollten (!)

ob das auch geschehen ist, weiss ich nicht.

Aus: echtem Leder | Registriert: Aug 2001  |  IP: [logged]
zApPeLpHiLiPp

Usernummer # 7217

 - verfasst      Profil von zApPeLpHiLiPp     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ja, der Konsum von illegalen Btm ist nicht strafbar. Aber die Polizei kann, wenn sie will, der Führerscheinstelle bescheidgeben, dass man was intus hat(te), und die kann dann weitere Schritte einleiten (k.A. welche), egal ob man nur Mitfahrer oder zu Fuß etc. unterwegs war.
Aus: nähe Hannover (ca. 30 km) | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
GreenSpirit

Usernummer # 919

 - verfasst      Profil von GreenSpirit     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
die polizei hat so oder so nicht die geringste rechtliche grundlage bei beifahrern irgendeinen drogentest zu machen. den hättet ihr verweigern sollen, denn mit gewalt hätten sie ihn bei euch bestimmt nicht durchgeführt.
was soll auch ein drogentest beweisen, wenn sie euch eh durchsuchen? drogenkonsum ist nicht strafbar und besessen abt ihr ja eh nix.

[bandit]

Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
The Innocent

Usernummer # 2468

 - verfasst      Profil von The Innocent     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Urin- und Schweißtests am besten immer verweigern wenn man weiß, dass sie sowieso positiv sind. Das bringt die Bullen in eine Zwickmühle, ob sie einen weiterfahren lassen oder einen mit auf die Wache nehmen und nen Bluttest machen und bei einem negativen Testergebnis eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen können. Ist der Piss- oder Schweißtest positiv, hat man sowieso schon verloren und muss sowieso zum Bluttest.

Wie Green Spirit bereits erwähnt hat, als Mit- oder Beifahrer immer Drogentests ablehnen (auch Taschenlampen- oder Koordinationstests) und ggf. den Bullen deutlich, aber dennoch in einem freundlichen Ton zu verstehen geben, dass sie kein recht zu solchen Aktionen haben! Die Bullen können jedoch die Mitfahrer fragen ob sie einen Drogentest machen dürfen. Stimmen die zu, so handeln die Polizisten korrekt und bekommen so das Recht, einen Drogentest durchzuführen. Haben sie vor dem Test nicht um die Erlaubnis gefragt, handeln sie widerrechtlich und können angezeigt werden (nur bei neg. Testergebnis sinnvoll).

In Zappelphillips Fall kann ich mir vorstellen, dass die Bullen nur abschrecken wollten oder einfach nur zu faul waren, das komplette Testprogramm ablaufen zu lassen und wg. ein paar kleiner Druffis einen haufen Papierkram zu haben. Dass die Bullen Clubbesuchern unterstellen Drogen zu nehmen und diese auch überreden wollen, dies zuzugeben, ist mittlerweile Standard. Der schroffe Ton, das aggressive Auftreten und die totale Fehleinschätzung körperlicher Symptome (wie bei ZPs Fahrer) auch.

Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
brick

Usernummer # 11395

 - verfasst      Profil von brick     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: zApPeLpHiLiPp:
Aber die Polizei kann, wenn sie will, der Führerscheinstelle bescheidgeben, dass man was intus hat(te), und die kann dann weitere Schritte einleiten (k.A. welche), egal ob man nur Mitfahrer oder zu Fuß etc. unterwegs war.

ich weiss welche: man wird aufgefordert, seinen führerschein abzugeben, bis man beweisst, keine drogen zu nehmen. der beweis kann durch ein drogenscreening erfolgen, das man selbst bezahlen muss. bei thc: haartest mit minimum 6cm länge, aber 18cm wären wünschenswert. bei positiven test: nachschulung und mpu. das alles ohne in sichtweite eines fahrzeugs zu sein. hab aber gehört, das man gegen den entzug des lappens klagen kann, aber nur wenn auf den eigenen namen kein fahrzeug angemeldet ist.

brick

Aus: getauscht | Registriert: Dec 2003  |  IP: [logged]


 
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