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Thema: Gericht: Wer gelegentlich hascht, kann trotzdem Auto fahren
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THC De Kachel

Usernummer # 9946
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verfasst
Interessantes Urteil wie ich finde:
Gericht: Wer gelegentlich hascht, kann trotzdem Auto fahren Braunschweig (lni) - Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist dadurch nicht zwangsläufig ungeeignet zum Autofahren. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen: 6 B 91/04). In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gaben die Richter einem Kurierfahrer Recht. Dass die Polizei im Fahrzeug des Mannes zwei Mal geringe Mengen Haschisch gefunden habe, sei allein kein Grund, ein Drogenscreening anzuordnen und ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Der bloße Besitz von Cannabis während des Fahrens reiche nicht aus, um anzunehmen, der Fahrer sein ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs, heißt es in der Entscheidung. Daraus sei allenfalls zu schließen, dass der Fahrer gelegentlich Haschisch konsumiere. Und grundsätzlich gelte, dass "bei einem nur gelegentlichen Cannabiskonsum die Fahreignung gegeben ist". Voraussetzung dafür sei aber, dass der Betreffende zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trenne, nicht zusätzlich Alkohol oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe konsumiere und nicht unter einer Störung der Persönlichkeit oder Kontrollverlust leide. Dienstag, 17.02.2004 Quelle
Aus: gezeichnet | Registriert: Jul 2003
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GreenSpirit
   
Usernummer # 919
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verfasst
war ja schon länger so, nur dass jetzt beim Fund von Cannabis im Auto nicht automatisch angenommen werden kann, dass man fahren und kiffen nicht trennen kann. Also gehts dann sofort ab zur Blutprobe.
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
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PlatinMK
  
Usernummer # 516
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verfasst
Die Quelle würde mich doch interessieren...
Aus: Colonia | Registriert: May 2000
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TheFunker
Usernummer # 1729
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verfasst
Im Prinzip eine gerichtliche Entscheidung, die eigentlich gesunder menschenverstand sein sollte.
jeder autofahrer, der ab und zu alkohol trinkt darf ja auch noch trinken.
Aus: Lörrach | Registriert: Jan 2001
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der_chris
Audiobahn
Usernummer # 9625
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: TheFunker: Im Prinzip eine gerichtliche Entscheidung, die eigentlich gesunder menschenverstand sein sollte.
jeder autofahrer, der ab und zu alkohol trinkt darf ja auch noch trinken.
jenau! und jeder der ne konzentrationsschwäche hat, darf ja auch schreiben/posten *nurspassmacht*
aber das is ganz genau meine meinung. nur wielange sollte man denn dem gerichtsurteil nach mitm autofahren warten? ich meine wenn man ein tag nach dem konsumieren autofährt, wird man ja auch noch bei jeder kontrolle gebeten mit aufs revier zu kommen!
Aus: ! Aus! Das Spiel ist aus! | Registriert: Jun 2003
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GreenSpirit
   
Usernummer # 919
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du musst solange warten bis sicher kein aktives thc mehr im blut nachweisbar ist. da gehen leider die aussagen ausseinander, an manchen stellen wird von 12, an anderen von mehr als 18 Stunden gesprochen. Da man den freiwilligen Schnelltest sowieso immer ablehnt, werden die Cops nur eine Blutprobe veranlassen, wenn sie sich ziemlich sicher sind, dass du unter Drogeneinfluss stehst, da die angeordnete Blutprobe ein schwerer Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit ist. Also nurw enn du schon "drogentypische" Symptome has, die du nicht glaubhaft anders begründen kannst. Eine ungerechtfertigte Blutprobe stellt nämlich körperverletzung im Amt dar, was sich für die Karriere bei der Polizei nicht so gut macht.
greetz gs
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
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der_chris
Audiobahn
Usernummer # 9625
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was ist denn "aktives" thc? bzw. ab wann unterscheidet man zwischen aktiv und passiv aktiv würde für mich bedeuten, dass man sich selbst noch high fühlt, was ja nach ner runde schlaf (ca. 8 h) nich mehr der fall ist.
was wie ich finde auch die gefahr am kiffen darstellt! da man eben keine nachwirkungen (wie z.b. nen kater o.ä.) verspürt
Aus: ! Aus! Das Spiel ist aus! | Registriert: Jun 2003
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Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
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verfasst
"Aktiv" bedeutet, daß THC im Blut nachgewiesen wird, "passiv" bedeutet, daß THC-Abbaustoffe nachgewiesen werden.
Im Ergebnis bedeutet beides unendlich viel Streß, spontane Einladungen zum Screening (= "Pissen") und wenn's ganz blöd läuft evtl. MPU.
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
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