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Thema: Hilfe, erwischt und aussagen?
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tdallas
Usernummer # 4971
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Kumpel hat gestern Stopschild überfahren, danach allgemeine Fahrzeugkontrolle. Aufgrund Puppillen, Drogenschnelltest. Bei meinem Fahrer negativ, bei positiv. Auf Amphtamine. Das Problem ist was ich jetzt Aussage, ich muss Sonntag abend zur Aussage. Nur was soll ich nun Aussagen?? Es ist das erste mal das ich in Erscheinung getretten bin, hab sonst eine saubere Weste. Kann mir da jemand einen Rat geben? Es ist echt wichtig.
UZudem wie lange sind die Schnelltest ablesbar? Da er im Polizeiwagen gestern positiv angezeigt hat, 2 Stunden Später und jetzt auch noch negativ.
Aus: Takatukaland | Registriert: Feb 2002
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pelliuM
Usernummer # 4464
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Die haben bei dir als Beifahrer einen Drogentest gemacht, obwohl der Fahrer negativ getestet wurde? Das find ich ja krass. Das ist eigentlich das erste mal das ich sowas höre. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie die gesetzeslage ist. Bei Canabis ist es ja irgendwie so, daß lediglich der Handel und besitz bis X gramm verboten ist oder zumindest so, das man bekifft umher laufen darf. Jetzt hab ich aber keinen Plan wie das mit Amphe aussieht. Aber ich denk mal druff sein ist nicht verboten. Würd ich jetzt mal schätzen. Nur Handel und besitz. Wenn das so wär kannst ja aussagen, daß de inner Disse warst, dort nen Frau kennengelernt hast und die dir was von ihrem Zeugs angeboten hat. Ich bin da nicht so der Experte für. Aber diese stehen bestimmt bald auf der Matte und haben hier ein paar Tips für dich ...
Aus: Berlin | Registriert: Dec 2001
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Mr. Morrison
Nitrat-Schnitzel
Usernummer # 11083
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...oder einfach sagen, du warst feiern und hast ephedra haltige dinge zu dir genommen, natürlich nur als nahrungsergänzer... aufgrund der chemischen verwandschaft von ephedrin und amphetamin, kann man nach ephedrakonsum eigentlich immer positiv auf amphetamin getestet werden... trotzdem würde ich auch sagen, das "druffsein" nicht strafbar ist
Aus: dem Abstellraum | Registriert: Nov 2003
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Braindrain
Usernummer # 629
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Strafrechtlich kann dir garnichts passieren, Du musst lediglich verhindern, dass es Anlass zum vielmissbrauchten "Zweifel an der eignung zum Fuehren von KFZs" gibt.
Ein positiver Drogenschnelltest ist prinzipiell lediglich ein erster Hinweis ohne gerichtsfeste Beweiskraft.
Wenn also weder eine Blut- noch eine Urinprobe im Labor analysiert werden, ist dir kein Konsum nachgewiesen.
Ich wuerde ueberhaupt keinen Konsum einraeumen (auch nicht Ephedra), sondern einfach von einem falsch positiven Resultat ausgehen und fertig.
Kannst ja auf einer Wiederholung bestehen, wenn sie auf der Richtigkeit beharren *g*
Ja nicht irgendwelche wilden Feiergeschichten und dubiose Substanzen von unbekannten Dritten zu Protokoll geben !
Auf jeden Fall die Nerven behalten und sich nicht verplappern. Deine Situation ohne gefundene BTMs und mit lediglich einem postiven Schnelltest, der aktuell sogar negativ waere, ist eigentlich nicht sonderlich kritisch.
Im Extremfall kann es zwar eine Mitteilung ans Strassenverkehrsamt geben, aber Grund zu einer MPU duerfte wohl kaum gegeben sein, zumindest laesst sich dagegen bei so windiger Beweislage juristisch mit sehr guten Erfolgsaussichten angehen.
P.S. : Soweit ich weiss, bleibt die Anzeige (Faerbung) eines verwendeten Schnelltest erhalten, sie verschwindet also nicht ohne weiteres.
Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000
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tdallas
Usernummer # 4971
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@ Braindrain: Sprich ich soll einfach das Ergebnis anzweifeln und sagen das ich nichts genommen habe? Was soll ich den in der aussage sagen?
Aus: Takatukaland | Registriert: Feb 2002
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The Innocent
Usernummer # 2468
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Bei der Polizei musst du gar nix aussagen! Du musst nicht mal zu deinem Termin hingehn! Wenn du trotzdem hingehst (was bei richtigen Verhalten vielleicht sogar besser für deinen Führerschein ist) beruf dich einfach darauf, dass ein Drogenschnelltest nicht als Beweis zugelassen ist und dass du in Wirklichkeit nüchtern warst. Dann wird die Polizei wohl einen Bluttest oder einen erneuten Urintest durchführen wollen (du musst aber hier auch nicht zustimmen), aber der dürfte aufgrund der geringen Nachweiszeit von Amphetaminen negativ sein. Versuch evtl. den Termin nochmal zu verschieben weil du "keine Zeit hast", so kannst du sicher gehen, dass dein Blut rein ist. Solltest du dann trotz negativen Test Post von der Führerscheinbehörde bekommen, solltest du auf jedenfall Rechtsmittel dagegen einwenden; deine Chancen müssten recht gut stehen. Warum hast du überhaupt zugestimmt, so einen Drogenschnelltest zu machen? Das musst du nämlich überhaupt nicht. Wenn überhaupt, dann dürfen die Bullen dir nur Blut abnehmen. Das werden sie sich aber häufig nicht trauen, da du sie dann wegen Körperverletzung anzeigen kannst. Wie waren die Polizisten denn so allgemein drauf? Eher nett oder eher unfreundlich? In welchem Bundesland fand das ganze statt?
@Pellium: Druffsein (egal von welcher Droge) ist nie strafbar, da nach dem GG Selbstschädigung nicht bestraft werden darf.
Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001
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1984
Usernummer # 10740
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@tdallas the innocent und braindrain haben recht. als beschuldigter brauchst du weder zu einem polizeilichen termin noch brauchst du irgend etwas auszusagen. bei einem freund, dem man den besitz von einem 1/2 g kokain nachweisen konnte, hat die polizei es insgesamt 6 monate versucht, ihn zu einer aussage zu bewegen bzw. damit jemand anderen zu belasten. der ist bei seinem strikten ´no´ geblieben und das war auch gut so. er hat weder seinen führerschein verloren noch seinen freund, der über eine aussage sicher sehr erbost gewesen wäre ...
Aus: grenzbereich NL | Registriert: Sep 2003
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tdallas
Usernummer # 4971
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@The Innocent: Es ist in Niedersachsen passiert, die Polizisten waren allgemein recht freundlich ,in meinen Augen, haben uns nicht wie Schwerverbrecher behandelt, und die Sache mit ein paar spässen aufgelockert. Das einzige wo sie sehr schroff geworden sind. ist als sie mich zu einer Aussage bewegen wollten. Wie z.b. nun gib doch zu das du was genommen hast. Da hab ich einfach nur gesagt das ich heute morgen nichts mehr dazu sagen möchte.
Aus: Takatukaland | Registriert: Feb 2002
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kaser
Usernummer # 3901
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Also solange die keinen Bluttest gemacht haben, kannst du alles abstreiten und entweder sagen das du ephedrin genommen hast, oder auf die fehlerquote des dings hinweisen, die immer noch bei 40% liegt.....das mit dem ephedrin kommt allerdings besser.
Aus: Berlin / Leipzig | Registriert: Oct 2001
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duck
always ultra
Usernummer # 5915
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: tdallas: @ Braindrain: Sprich ich soll einfach das Ergebnis anzweifeln und sagen das ich nichts genommen habe? Was soll ich den in der aussage sagen?
N I C H T S ausser deinem namen, deiner anschrift und deinem beruf!
du musst als beschuldigter weder bei der polizei, noch bei der staatsanwaltschaft etwas aussagen. das ist dein recht, das dir das gesetz einräumt.
es hilft dir auch nichts!
die polizei ist nicht "jemand", bei dem man sich so locker rausschwindeln kann, es ist deren job dich zu überführen. deshalb heissen die auch strafverfolgungsbehörde.
du musst da am sonntag auch gar nicht hingehen, wenn dich nicht der staatsanwalt eingeladen hat.
der wichtigste rat ist, zu einem anwalt zu gehen, der mit der problematik vertraut ist. das kostet zwar geld, zahlt sich aber immer aus.
viel erfolg und lass dich nicht einschüchtern, wie gesagt, es ist deren beruf dich zu überführen, aber es ist für dich selbstverständlich, daß du auf deinen rechten bestehen kannst.
Aus: München | Registriert: May 2002
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Braindrain
Usernummer # 629
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Dass Vorladungen der Polizei nicht verpflichtend sind, ist natuerlich korrekt, wenn Dir irgendwie unwohl bei der Sache ist, waere Verschieben und anwaltlicher Rat sicherlich angesagt.
Die Ephedringeschichte macht mir daher etwas Kopfschmerzen, weil man dann dem Risiko ausgesetzt ist, Medikamentenmissbrauch unterstellt zu bekommen, was auch zu Fuehrerscheinproblemen fuehren koennte. Daher nicht empfehlenswert.
Am besten ist also IMHO entweder die Aussage komplett zu verweigern oder mindestens alles abzustreiten.
Interessant waere noch die Begruendung der Vorladung, i.d.R. muss dem naemlich ein Ermittlungverfahren zugrunde liegen. Eine dafuer notwendige Straftat kann ich so aber nicht erkennen, schliesslich bist du nicht gefahren und um BTM Besitz geht es auch nicht.
Kann sein, dass versucht werden soll, Dir Erwerb anzuhaengen. Dazu solltest Du es auf keinen Fall kommen lassen, aber das ist ja machbar (s.o.) .
Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000
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pelliuM
Usernummer # 4464
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@ Innocent danke für die aufklärung ... Ich perönlich hab mich noch nie darüber informiert, wie die rechtslage bei solchen Sachen aussieht. Gut, daß es hier mal einen Thread dazu gibt.
Aus: Berlin | Registriert: Dec 2001
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partylarry
Usernummer # 1636
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Ich hab da von einigen Fällen gehört, kanns aber nicht mit 100% Sicherheit sagen obs nun stimmt oder nicht bzw. ob da noch was anderes war.
Zumindest wurden Bekannte von einem Freund an einem Sonntag positiv getestet, als Fußgänger in der Stuttgarter Fußgängerzone! Ob das jetzt aufgrund einer extremen Auffälligkeit oder BtmG-Vorstrafen geschehen ist weiß ich nicht!
Zumindest wurde daraufhin der Führerschein entzogen mit der Begründung: Einmal Drogen, immer Drogen = Führerscheinuntauglich. Inwieweit da rechtliche Mittel verwendet wurden weiß ich ebensowenig.
Das positive Beifahrer mit führerscheintechnischen Konsequenzen zu rechen hatten, habe ich schon öfter gehört. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland wieder unterschiedlich und auf jeden Fall rechtlich anfechtbar!
Also immer alles abstreiten bzw. nix sagen!
Aus: Hamburg / Bonn | Registriert: Dec 2000
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Vitamin E
Usernummer # 877
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Also, wenn du pech hast, kann Dir die Geschichte mit dem Landratsamt passieren. Und wenn es ganz dumm läuft, dann musst Du nicht nur Urinproben abgeben, sondern auch zur Haaranalyse. Und das macht dann gar keinen Spaß mehr. Aber generell gilt: Schweigen ist Gold!!!! *gg* Reden führt in den meisten Fällen immer zu Problemen. Und Anwälte kosten nur ein haufen Geld. Es kann zwar sein das der Anwalt deine Strafe mildert, aber den Betrag den du ''gespart'' hast, damit kannst Du dann deinen Anwalt bezahlen.
Aus: Irgendwo am Rhein...... | Registriert: Aug 2000
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DeadPan
Usernummer # 8941
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: partylarry: (...) Zumindest wurden Bekannte von einem Freund an einem Sonntag positiv getestet, als Fußgänger in der Stuttgarter Fußgängerzone! Ob das jetzt aufgrund einer extremen Auffälligkeit oder BtmG-Vorstrafen geschehen ist weiß ich nicht! (...)
Stuttgart halt... Da kann dir sowas schonmal passieren!
Aus: Stuttgart | Registriert: Apr 2003
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swift2002
Usernummer # 5519
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Also für mich ist diese ganze Aktion äußerst fraglich, vor allem warum bei dir als Beifahrer solch ein Test durchgeführt wurde! Wenn bei dir keine Blutprobe angeordnet wurde und du keine freiwillige Urinprobe abgegeben hast, kann dir eigentlich nichts passieren. Denn der Drug Wipe Tester (wie alle anderen Vortests) dient lediglich dazu, um einen Anfangsverdacht zu erhärten, um im Anschluss durch eine Blutprobe das ganze beweissicher zu machen. ---> Vortests sind nicht beweiskräftig!!! Das ist das gleiche wie bei Alkohol am Steuer, der Dräger-Test ist lediglich ein Vortest! Also alles abstreiten..., die Tester sind nämlich auch recht unzuverlässig!
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2002
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Mirage
Usernummer # 1605
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verfasst
Hmm, also mal allgemein eine Frage zur Rechtslage: Soweit mir bekannt ist, darf ein Drogentest (selbst Drugwipe) nur bei Personen erfolgen, die ein Fahrzeug führen, nicht bei Beifahrern oder Passanten (zumindest nicht ohne deren Einverständnis). Kann jemand etwas fundiertes dazu sagen? Am besten mit Angabe von entsprechenden Gesetzen/Verdnungen.
Aus: FFM | Registriert: Dec 2000
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