Autor
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Thema: warum darf man alles kaufen aber nicht benutzen?
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divali

Usernummer # 7651
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verfasst
hab mal so nachgedacht und da ist mir irgendwie aufgefallen das da was nicht mit rechten dingen zugeht. ich mein nehmen wir mal einen ganz normalen hanfshop. ist es nicht irgendwie komisch das man alles kaufen kann aber nichts nutzen darf? ich weiss nicht genau wie ich mich ausdrücken soll aber warum verbietet der staat den konsum von marihuana und pilzen und so zeug(bei uns in österreich jedenfalls) wenn man es in jeeder stadt zu kaufen kriegt. warum darf man setzlinge kaufen aber nicht ernten? warum kriegt man longpapers in jeder trafik, wenn sich doch niemand eine normale zigarette mit langen papers baut. und wer kauft sich eine bong zum tabak zu rauchen, oder eine pilzbox nur um zusehen zu können wie die kleinen dinger wachsen? ich weiss nicht was da für eine logik dahintersteckt. vielleicht wisst ihr mehr?!?
Aus: wolkersdorf | Registriert: Nov 2002
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CalaLonga
Krümmelkuchen
Usernummer # 5906
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Sei doch froh, dass du diese Dinge noch kaufen kannst. In Amiland gehen die auch dazu über auch dieses zu verbieten.
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
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Stratos
   
Usernummer # 2080
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in deutschland ist es meines wissens so, dass der konsum von drogen nicht illegal ist, wohl aber der besitz! mit anderen worten mach ich mich nicht strafbar, wenn ich ne line die zufälligerweise auf dem tisch "liegt" ziehe. daher sind gerade in deutschland sogenannte "handymans" nicht selten. das sind leute, die auf partys die drogen "startbereit" machen, damit die konsumenten straflos bleiben.in der schweiz ist dies anders, dort ist der konsum ebenfalls strafbar, jedoch wird oft von der strafe abgesehen, wenn kein besitz vorliegt. warum warum? wenn wir schon bei fragen sind stell ich gleich noch eine, warum darf ich mir legal alkohol kaufen und diesen auch konsumieren, obwohl doch bekannt sein sollte, dass dieses babylon gesöff der trunk des teufels ist...?  [ 16-05-2003: Beitrag editiert von: Stratos ]
Aus: Zentralschweiz | Registriert: Mar 2001
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heraldo
   
Usernummer # 1844
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außerdem ist der besitz strafbar. das heißt, auch wenn dir einer die line mach, hast bist du während des ziehens im besitz der substanz. besitz heißt ja nicht das man es in der tasche haben muss.
Aus: Augsburg City | Registriert: Jan 2001
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Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: divali: [...] warum verbietet der staat den konsum von marihuana und pilzen und so zeug(bei uns in österreich jedenfalls) wenn man es in jeeder stadt zu kaufen kriegt.
Nö, hier in Deutschland ist der bloße Konsum ausdrücklich nicht strafbar, und aus bloßen Gebrauchsgegenständen kann man kaum eine Strafbarkeit herleiten. Da müßte man ja auch den Verkauf von Feuerzeugen, Waagen und meinetwegen Alufolie untersagen.
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
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Billy
   
Usernummer # 6741
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: CalaLonga: Sei doch froh, dass du diese Dinge noch kaufen kannst. In Amiland gehen die auch dazu über auch dieses zu verbieten.
da machen die Hanfshops alle paar Wochen wieder auf und zu, weil wieder irgend einen neues Gesetz zur schikane, der Drogen nehmenden herausgekommen ist.
Dann muessen alle Pfeifen, hiermit rauchen die Ami's den Pod am meisten, auch wieder umgebaut und somit nach den legalen Vorschriften gemacht werden. ....
cya billy
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2002
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Frequenzsuppe
 
Usernummer # 8757
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..na da sind einige mal wieder schwer auf dem holzweg... sicher ist der konsum nicht strafbar, setzt die deutsche rechtsprechung (eigene erfahrung) jedoch für den konsum den besitz vorraus. egal ob ihr es geschenkt bekommen habt oder gekauft habt.
Aus: Ruhrgebeat | Registriert: Mar 2003
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Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Frequenzsuppe:
sicher ist der konsum nicht strafbar, setzt die deutsche rechtsprechung (eigene erfahrung) jedoch für den konsum den besitz vorraus.
Das stimmt so nicht. Das Strafrecht definiert den "Besitz" zwar lockerer als das Zivilrecht, das die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache voraussetzt (§ 854 BGB), aber Konsum bedeutet für sich betrachtet noch nicht, daß der Täter die Sache automatisch besitzt.
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
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