Autor
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Thema: Drogenbeauftragte: Rechtsungleichheit "nicht akzeptabel"
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The Innocent
Usernummer # 2468
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verfasst
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, hat die bestehenden Unterschiede bei der Behandlung von "geringen Mengen" von Cannabis als "nicht akzeptabel" bezeichnet und versprochen, sich für eine bundesweit einheitliche Mengenregelung einzusetzen. Auch die Notwendigkeit einer Reform der derzeitigen Rechtslage bei Cannabis und Führerschein wurde zugegeben: Ich werde mich für eine einheitliche Regelung der geringen Menge einsetzen, weil die Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht akzeptabel sind. Darüberhinaus brauchen wir bessere und praktikablere Lösungen für das Thema kiffen und Autofahren. (Pressemitteilung Nr. 7 vom 25. März 2002) In einer Pressemitteilung am 21.12.2001 hatte sie noch behauptet, es gäbe bereits klare Richtlinien bei der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld. 10 Gramm würden bundesweit als geringe Menge eingestuft: Ich habe dazu erklärt, dass in Deutschland bereits klare rechtliche Regelungen bestehen: (...) § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen." (PM25: Fachgespräch zur Drogenpolitik) Der Verein für Drogenpolitik schrieb daraufhin an Ingo Michels, einen Mitarbeiter der Drogenbeauftragten und stellte nochmals klar, dass die vom Gesundheitsministerium angeführte Quelle das genaue Gegenteil belegt. Es besteht ein erhebliches Rechtsgefälle zwischen verschiedenen Bundesländern. Wir begrüssen es, wenn sich Politiker als lernfähig zeigen :-) Des weiteren sprach sich Frau Casper-Merk erneut gegen eine Legalisierung aus, erkannte aber gleichzeitig an, dass eine Reform wie in der Schweiz geplant gar keine Legalisierung sondern eine Entkriminalisierung sei. Prinzipiell ist auch Frau Caspers-Merk zu einer Strafbefreiung der Konsumenten bereit: Was die rechtliche Seite betrifft, wird in der öffentlichen Diskussion Legalisierung und Entkriminalisierung miteinander verwechselt. Eine Legalisierung wird es in Deutschland schon deshalb nicht geben, weil die UN-Drogenkonventionen, die wir unterzeichnet haben, dies nicht zuließen. Cannabis ist bislang in keinem Land der EU legalisiert und soll auch in der Schweiz durch das Gesetzgebungsvorhaben nicht legalisiert werden. Hierzu wird uns Herr Vizedirektor Locher im Anschluss an meinen Vortrag genauer informieren. Die deutsche Bundesregierung vertritt eine Entwicklung hin zu einer Entkriminalisierung des Cannabiskonsums in kleinen Mengen. Quelle: http://www.cannabislegal.de/neu/index.htm#2002-03-26-mcm [ 26-03-2002: Beitrag editiert von: The Innocent ]
Aus: Dresden | Registriert: Apr 2001
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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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:deleted: [ 18.01.2015, 02:38: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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:deleted: [ 18.01.2015, 02:39: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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GreenSpirit
Usernummer # 919
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verfasst
Das sehe ich anders, gras/hasch bleibt ja verboten, weswegen es dir die Cops wohl weiter weg nehmen können. Du kriegst nur keinen ärger mit der staatsanwaltschaft, Führerschein etc. bleib davon ja auch unberührt.
Aus: liebe gemacht | Registriert: Aug 2000
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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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verfasst
:deleted: [ 18.01.2015, 02:38: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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TbO&Vega
Usernummer # 1599
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verfasst
:deleted: [ 18.01.2015, 02:38: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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