Autor
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Thema: Xtc in der Tasche Führerschein ist weg
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Cakes
 
Usernummer # 3714
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Der Modellversuch im Raum Stuttgart soll jetzt auf ganz Baden Württemberg ausgebreitet werden. In diesem wird JEDEM der mit XTC irgendwo erwischt wird, der Lappen entzogen und gillt als unfähig ein Fahrzeug zu führen und auch wenn er es nur in der Tasche hat, also gar nicht konsumiert hat. Für meine Begriffe ist das eine Rechtsbeugung, denn es heißt doch nicht gleich wer Pillen in der Tasche hat ist fahruntauglich... Ich vesteh das nicht
Aus: LU/MA | Registriert: Sep 2001
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TbO&Vega
   
Usernummer # 1599
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:deleted: [ 18.01.2015, 03:13: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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Cakes
 
Usernummer # 3714
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@TbO&Vega. Hört sich ja echt Schlüssig an, wollen wir hoffen das es zum Recht entschieden wird. Das der Lappen weg ist wenn man drauf fährt ist ja auch recht im Prinzip, es ist aber schon erschütternd was der Gesetzgeber sich herausnimmt um das Volk ab zu schrecken.
Aus: LU/MA | Registriert: Sep 2001
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Dom.Ruet
User
Usernummer # 2852
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... na dann tut eure teile einfach in's handschuhfach
Aus: Köln | Registriert: Jun 2001
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XcypherX
Minimal & Kompakt
Usernummer # 3451
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das ist so suppi, in deutschland. aber saufen ist ja nicht soooo schlimm, hier sollte sich echt mal was ändern!
Aus: ... | Registriert: Aug 2001
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Blumentopf
1000
Usernummer # 2310
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@cakes "denn es heißt doch nicht gleich wer Pillen in der Tasche hat ist fahruntauglich" Laut der Behörde ist deine charakterliche Eignung Fahrzeuge zu führen allein schon damit nicht gegeben, dass du blöd genug bist sowas zu nehmen. Um´s mal etwas überspitzt auszudrücken. Und wie T&V schon geschrieben hat ist das eigentlich überhaupt nichts Neues; wird zumindest hier im Süden schon ziemlich lang praktiziert.
Aus: Augsburg | Registriert: Apr 2001
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Apothekerin

Usernummer # 4826
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richtig so
Aus: d-land | Registriert: Jan 2002
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MattR
   
Usernummer # 539
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wie sieht es denn dann aus wenn so ein paar "freunde" ihr zeug der vorsichtheit halber einfach im auto verschwinden lassen, die polizei dies natürlich findet is dann auch automatisch der halter bzw führer des autos drann? ich mein klar er kann sagen ist nicht mein zeug müssen die anderen da drinn deponiert haben, allerdings würde ich das demjenigen als polizist auch nicht abkaufen.
Aus: München | Registriert: Jun 2000
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Sebastian W
    
Usernummer # 2124
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@Apothekerin: Es geht ja nicht darum mit Drogen WÄHREND des Autofahrens erwischt zu werden, es geht darum den Führerschein abgenommen zu bekommen wenn man sonstwo mit Drogen erwischt wird.
Aus: Berlin | Registriert: Mar 2001
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TbO&Vega
   
Usernummer # 1599
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:deleted: [ 18.01.2015, 03:14: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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Da_Face
    
Usernummer # 1081
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Der Text vom Dr Böllinger ist echt interessant, kann man mit sowas eigentlich gegen die entscheidungen der Ämter klagen, wenn man mal auffliegen sollte??
Aus: Friesland | Registriert: Sep 2000
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TbO&Vega
   
Usernummer # 1599
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:deleted: [ 18.01.2015, 03:14: Beitrag editiert von: TbO&Vega ]
Aus: NRW | Registriert: Dec 2000
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Basti
   
Usernummer # 2488
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@ all: jetzt mal ehrlich, was würdest du als Beamter, bzw. als Gesetzgeber in einer Situation wie dieser machen? Sicherlich kann es in vielen Fällen sein, daß die Drogen wirklich nur "transportiert" werden, d.H. vom Dealer nach Hause, von zu Hause zu Freunden, von zu Hause in die Disco. In jedem Fall ist es aber für Außenstehende nicht ersichtlich, ob der Fahrer das Zeug an der nächsten Raststätte einbaut, oder es brav nach Hause bringt, das Auto abstellt und erst im Taxi, oder dem Bus einwirft. In diesem Fall halte ich die Gesetzgebung für schwierig. In meinen Augen verursacht der Konsument, der in dem fall transportiert, eine Konfliktsituation. Es ist einfach nicht klar festzustellen, ob er jetzt zur nächsten Session, oder nach Hause fährt. Um solchem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte er die Straßenbahn nutzen. Was soll die Polizei auch anders machen? Anders siehht es hingegen aus, wenn der Lappen entzogen wird, nur weil der User auf der Straße erwischt wird. Hier ist der Entzug in meinen Augen nicht gerechtfertigt. Selbst wenn man regelmäßigen Gebrauch zugibt, sollte der Lappen nicht eingezogen werden, denn es ist noch lange nicht klar, ob der Konsument sich beim Konsm auch in's Auto setzt... Im Zweifel für den Angeklagten, nur eben nicht wenn er im Auto mit Zeug durch die Gegend fährt. In dem fall sind die leute selber Schuld.
Aus: Darmstadt | Registriert: Apr 2001
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