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Autor Thema: 30 teile und mehr....
Liquid

Usernummer # 2439

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moin,

wurd also am WE mit knapp 30 teilen und 3g speed gekascht! kann mir einer sagen was da kommt, und in welchem masse??
danke..........


Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
1010011010

Usernummer # 2643

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30 is wohl zu viel für eigenbedarf !

Wird wohl ne Anklage geben !


Aus: Ja, hab ich ! | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
Liquid

Usernummer # 2439

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schon klar dass das was viel ist für den eigenbedarf...und ne anzeige gibt es, dass sagte er schon...aber was an strafe...eintrag in die akten etc....
Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
daswadan

Usernummer # 961

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hmm...vermutlich arm ab.
Aus: Ruhrpott Republic | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
Allen C. Brain
noch nicht registriert


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Also ich kann nur aus schweizer Sicht sprechen. Also wer mit chemischen Rauschgiften von den Polypen bei uns aufgegriffen wird, hat sicher einen Eintrag ins BMT(Akten für Betäubungsmittel)
Je nach menge, muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Ein Kollege (Nur als beispiel) ist mit ca 6g Grass erwischt worden. Er kriegte den Eintrag und 240.- (!) SFR. Geldstrafe. Also ich möchte nicht wissen, was man in deinem Fall blechen müsste.

Greeetz Allen C. Brain

[ 01-07-2001: Beitrag editiert von: Allen C. Brain ]


IP: [logged]
BrainSaw

Usernummer # 2692

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kommt drauf an, wie alt du bist, ob du schon vorbestraft bist und so weiter. mit viel glück bekommst du nur ein paar arbeitsstunden und ne richterliche verwarnung, allerdings nur, wenn du noch unters jugendstrafgesetz fällst. im schlimmsten fall wirds wohl ne bewährungsstrafe. wenn sie euch im auto erwischt haben, ist dein führerschein natürlich auch weg, auch wenn sie dir keinen konsum hinterm steuer nachweisen konnten, hast du dein auto nämlich wissentlich für eine straftat benutzt -> transport/verbreitung von rauschmitteln.

um den idiotentest wirst du auch nich rumkommen.
und ein 1 jähriges urinkontrollprogramm dürfte euch ebenfalls erwarten.

desweiteren wird sich die polizei das recht herausnehmen bei jeglichen verdachtsmomenten eine hausdurchsucchung bei euch durchzuführen, sollte also irgendeiner in eurem ort mit drogen erwischt werden und der sagt nich woher er sie hat, schaut sie mal bei euch vorbei, da ihr ja nun polizeilich bekannt seit.

mein rat wäre deshalb jetzt erstmal für ein jahr komplett abstand von allem zu gewinnen, keiner von euch sollte überhaupt irgendwas zuhause haben und nehmen solltet ihr auch nix.

tip: bei einem urinkontrollprogramm wird nicht nach psylocybin gesucht, da das so gut wie nicht nachweisbar ist, also wenn ihr was nehmen wollt, dann sollten es pilze sein


Aus: Berlin-Moabit-Gangstaghetto | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
Allen C. Brain
noch nicht registriert


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Na die Deutschen habe da z.T. noch recht krasse Auflagen zu bestehen. z.B. die MPU gibts bei uns in der Schweiz nicht. Wenn du mit Alkohol am Steuer gefahren bist, bezahlt man je nach Menge des Alkohols ein recht Saftiges Bussgeld, und der Führerscheinentzug für 1-3Monaten....aber keine MPU.

Und mit Pilzen fährt man sowieso (fast) immer am besten


IP: [logged]
Liquid

Usernummer # 2439

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also ich bin 19, und nicht vorbestraft!
hatte das im auto, bin aber nicht gefahren, standen aufm parkplatz!
der meinte ich würd ne anzeige wegen besitz und nicht wegen konsum bekommen!


@BrainSaw : versteh aber nicht warum ne urinprobe etc. doch nicht wegen besitz, oder?? und der füherschein ist dann auch weg, nur wegen besitz??
das ist doch echt übel..


Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
BrainSaw

Usernummer # 2692

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aus welchem bundesland kommst du denn? da schwanken ja auch die vorgehensweisen. in baden-württemberg oder bayern trifft mein statement zu. zum glück bist du erst 19, damit fällst du noch unters jugendstrafrecht, damit dürfte das ganze wohl mit ein paar arbeitsstunden erledigt sein. bitter wird's da erst ab 21
Aus: Berlin-Moabit-Gangstaghetto | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
Allen C. Brain
noch nicht registriert


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Huh? Wird man denn in der BRD erst mit 21 Jahre Volljährig?
(Ich komm jetzt halt wieder mit dem) In der Schweiz, wird man mit 18 Volljährig, und wer sich dann etwas zuschulden kommen lässt, wir behandelt wie jeder andere Verbrecher auch. Bis 16 Jahren, kann man sozusagen machen was man will, da das Gesetz die bis 16 Jährigen nicht belangt. Ab 16 bis 18 sind einfach noch mildere Strafmassnahmen. Z.b. Sozialarbeitsstunden leisten usw.

IP: [logged]
daswadan

Usernummer # 961

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nein, man ist in deutschland auch mit 18 volljährig, gilt aber bis 21 als heranwachsender. als solcher kann (muß aber nicht)es einem passieren, das man noch nach jugendstrafrecht behandelt wird. das ist der fall, wenn man z.b. defizite in seiner entwicklung hat (dürfte also bei btm-verstößen kein problem sein, da aus sicht der meisten leute alles außer alk nur von irren konsumiert wird). wenn der anwalt also ein bißchen auf die kacke haut, kann man glück haben. führerschein dürfte aber erstmal weg sein (wegen "unzuverlässigkeit" = da liquid böse böse teile bei sich hatte, ist er natürlich ein durchgeknallter junkie und so jemand darf natürlich nicht auf unseren schönen straßen rumfahren). pech muß man haben.
Aus: Ruhrpott Republic | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
Allen C. Brain
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ daswadan: Ach so ist das. Hmmm... dann habt ihr noch eine klitzekleine Chance, ungeschoren oder "vermildert" wegzukommen.

Bei uns bist du in dem Fall im Ar*** wenn du 18 gewesen bist, und irgendwas gravierenderes Verbrochen hast.


IP: [logged]
Liquid

Usernummer # 2439

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also komme aus NRW!
solange ich den lappen behalte ist alles o.k.!
das war ja auch eigendlich nicht für mich, aber da sie es bei mir gefunden haben, und drauf war ich da auch nicht, verstehe daher dann nicht warum der lappen weg sein sollte!
scheiss rechtssprchung, kann man denn da nicht irgendwie was drehen, geldstrafe ist klar, aber der rest????

Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
Allen C. Brain
noch nicht registriert


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Ist doch allerhand. Hmmm.. (wieder mal) bei uns in der Schweiz kann man hierzu den Entscheid anfechten. Das Problem liegt daran, zu beweisen, dass die Ware nicht von dir ist. Sie haben es in deinem Auto gefunden. Also bist du gleich der "Hauptverdächtige". Und ich nehme an, dass auch in deinem Blut, irgendwelche fremden Stoffe umherschwirren. Ansonsten hättest du dich einem Bluttest unterziehen lassen können. Die sehen dann schon: Ob, wann und was genommen wurde.
Ja die Welt kann uns manchmal auch in den Ar... treten.

IP: [logged]
jason_ynx

Usernummer # 2636

 - verfasst      Profil von jason_ynx     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ Allen: Kannst Arsch auch ausschreiben. *g*
Aus: Mannheim | Registriert: May 2001  |  IP: [logged]
sonnenkind

Usernummer # 643

 - verfasst      Profil von sonnenkind   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
also ich bin 19

es fällt mir immer wieder auf, dass es grad immer die jungen (unter <21), die erwischt werden!
hat wohl was mit leichtsinn, unerfahrenheit, übermut und vorallem gier zu tun!
man kennt seine kontakte, pflegt sie ausserhalb der partys und wenn auf partys mal bei einem kontakt "not am mann" ist, geht man kein risiko ein und nimmt sich die zeit!
und wer trägt schon 30teile und 3gramm pep mit sich herum?! wenn dann ist so etwas sicher deponiert!

ach ja! nehm dir ein anwalt für strafrecht!
der wird dir sagen was du zu tun hast! und was nicht!

aber wenn du meinst, kannst das selber am besten, dann überleg dir was du bei deiner aussage zur sache für angaben machen willst!
gern ködern die ermittler der staatsanwaltschaft (i.d.r. kripo) kidz mit pseudoversprechungen wie "denk an deine zukunft, geb uns die namen...!" oder "...das wirkt sich strafmindernd für dich aus" um an deine hintermänner zu kommen!
achtung: nur der zuständige staatsanwalt kann dir strafminderung zugestehen!(freispruch gibt es eh nicht bei den mengen)!
so lange er dir den "deal" nicht schriftlich anbietet, liefer keinen deiner "lieferanten" oder "kunden" den ermittlungsbehörden an messer!
glaub nur was du schriftlich vom staatsanwalt hast!

warum nicht?
ein "freund eines freundes" hat der kripo geglaubt! nur ging der schuss nach hinten los!
denn vor seinem geständnis war er nur ein kleiner fisch mit "nur" 100teilen, 200gramm hasch und amphetamin im gepäck!
anschliessend packte dann sein "lieferant" aus! detailliert, mit genauen mengenangaben!
plötzlich war der "freund eines freundes" nun selber ein mittelgrosser dealer mit ca. 5.000stück im jahr!
rache ist süss!
*sonnenkind


Aus: exil-hamburger | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]    - This user has MSN. The user's handle is -
wheezer
hosen
Usernummer # 455

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@soki:

ich glaub als jugendlicher hat man auch noch diese coole "mich-schnappen-sie-nie" einstellung, das könnte auch damit zusammenhängen...


Aus: London | Registriert: May 2000  |  IP: [logged]
Housemeister

Usernummer # 3073

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Also was dir wahrscheinlich blüht ist erst mal ne anzeige und ne Verhandlung und dann ne Geld Strafe von vieleicht 500-1000 dm und wahrscheinlich auch Vorbestrafung. Dann kommt noch was von der Führerscheinstelle. MPU und Drogen Test kostet auch noch mal ne ganze Stange. Aber dürft ein wenig dauern bis das alles kommt.
Next mal etwas vorsichtiger sein !!

Aus: Stuttgart | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
Liquid

Usernummer # 2439

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@ sonnenkind:

hab sie ja nicht mit mir rumgetragen, hatten sie im auto liegen, da ich den für den die waren nicht vorher gesehn hab, und wir die natürlich auch nicht mit rein nehmen wollten!

dann zum führerschein....der anwalt sacht dass der lappen nicht ingefahr sein wird, und vorbestraft auf keinen fall, dafür soll es noch zuwenig gewesen sein!
geldstrafe ist kein problem, und das drogenkontakt seminar kann auch ganz hilfreich sein..*g*..
mache auf jeden fall erst mal schluss damit, biss ich weiss was da jetzt wirklich kommt...


Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
daswadan

Usernummer # 961

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das mit dem ungefährdeten lappen wäre mir neu, hab schon von leuten gehört, die als fußgänger(!) mit etwas hasch (5-6 gramm) den führerschein losgeworden sind (lebe auch in nrw). naja, dein anwalt wird da mehr ahnung haben als ich, aber poste doch mal das "endergebnis" hier rein, würde mich interessieren, wie die sache ausgeht.

ach ja, wo in nrw bist du denn gekascht worden? (nur damit ich mich und meine leute fernhalten kann )


Aus: Ruhrpott Republic | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
Housemeister

Usernummer # 3073

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also so weit ich aus erfahrung weiß mußt du auf jeden fall zum test und wenn sie nix finden ist alles klar. Dann ist dein Lappen nicht in gefahr ! Es wird ein gespräch mit einem Arzt sein der dann ein gutachten über dich erstellt und da steht dann drin ob du tauglich bist ein fahrzeug zu führn und dann halt noch 2 oder 3 mal pissen gehen und dann ist fertig.
Und es wird grungsätzlich bei jedem fund die führerscheinstelle genachrichtigt. Aber da unsere lieben behörden immer ertwas langsam sind dauert das noch ne ganze wiele bis was kommt ca en halbes jahr oder mehr ja nach dem.

Aus: Stuttgart | Registriert: Jul 2001  |  IP: [logged]
Basti

Usernummer # 2488

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also das ist eine wirklich dumme Situation. Ich würde auf keinen Fall auf Eigenkonsum plädieren, denn dann wirst du bei der MPU als härtefall eingestuft.

Also in meinem Bekanntenkreis war auch so was... wurde dann so plädiert, daß der Besitzer für den Freundeskreis besorgt hat.

Zwar transport und weitergabe, als nicht aus Verkaufszwecken sondern eben für alle.....

informier dich bei einem Rechtsanwalt, "und" wenn du irgendwas unterschrieben hast: widerrufe es... berufe dich darauf, daß du keinen anwalt zur seite hattest und dich unter Druck gesetzt fühltest.

Habe so was ähnliches hinter mir... zahle heute noch Schulden für Anwalt und so weiter... sparen ist angesagt.. oder du hast guten rechtsschutz....


Aus: Darmstadt | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
Basti

Usernummer # 2488

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quote:
Ursprünglich geschrieben von sonnenkind:
also ich bin 19

es fällt mir immer wieder auf, dass es grad immer die jungen (unter <21), die erwischt werden!
hat wohl was mit leichtsinn, unerfahrenheit, übermut und vorallem gier zu tun!
man kennt seine kontakte, pflegt sie ausserhalb der partys und wenn auf partys mal bei einem kontakt "not am mann" ist, geht man kein risiko ein und nimmt sich die zeit!
:
*sonnenkind


mmmmhhh muss da mal ein wenig kritik anmelden....

also es ist schon so, daß fast nur noch Junge erwischt werden, daß hat aber in meinen Augen damit zu tun das in unseren Tage speziell auf Drogenkonsumenten Ausgebildete Polizei Trupps vor den Clubs warten, daß der Konsum von E so zugenommen hat das die Polizei reagieren muss und die "alten" eben so schlau sind sich heute in den Zug zu setzen oder für 100DM Taxi zu fahren. Das ist immer noch billiger als für 6 - 10.000DM seinen Lappen wieder zu bekommen....

greets Basti


Aus: Darmstadt | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
Basti

Usernummer # 2488

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als Nachtrag: du bist 19.... also nach meiner Rechnung in der "Probezeit" mit dem Führerschein... hat da mal einer dran gedacht?

Normalerweise wird Probezeit doch viel härter geahndet? Oder hast 80er gemacht vorher?


Aus: Darmstadt | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
Liquid

Usernummer # 2439

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ne, hab keine 80er gemacht!
aber die haben mich ja gottseidank nicht beim fahren erwischt, und wegen konsum hben die mich auch nicht, rein wegen besitz!

Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
michel

Usernummer # 2878

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Hallo,musstest du keinen Bluttest machen??
Einen Freund von mir ham sie auch erwischt, nicht viel dabei aber Führerschein weg, Geldstrafe und nuh darf er nicht mehr konsumieren bis er den Lappen wieder hat. Jedenfalls in Schleswig-Holstein!!

Aus: hamburg | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
Liquid

Usernummer # 2439

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ne, musste noch keinen test machen, der anwalt sachte aber dass ich das auch nicht machen müsste! wollen mas hoffen!
Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
grindler

Usernummer # 422

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Ma ne andere Frage. Wenn man einen Führerschein hat aber einen die Bullen nicht beim Autofahren erwischen, aber man trotzdem was genommen hat und die das auch merken, können die mir dann den Führerschein trotzdem wegnehmen?
Aus: Kombinat 2 | Registriert: Apr 2000  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Yep, können sie...
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
grindler

Usernummer # 422

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Die sin doch doof. Fahr extra nicht mit´m Auto weil ich was genommen hab und werde trotzdem bestraft. In diesem Rechtsstaat läuft irgendwas falsch. *gg*
Aus: Kombinat 2 | Registriert: Apr 2000  |  IP: [logged]
Freundelektronischermusik

Usernummer # 605

 - verfasst      Profil von Freundelektronischermusik     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Genau mein Reden! Man wird dann für seine "Vernunft" trotzdem noch bestraft...
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

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Wenn du schon nicht vernünftig genug bist um dich an das eine Gesetz zu halten wirst du auch nicht für vernünftig genug gehalten, dich an andere Gesetze zu halten. So ist das eben.
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
grindler

Usernummer # 422

 - verfasst      Profil von grindler     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Oder man sagt das man keinen Führerschein hat
Aus: Kombinat 2 | Registriert: Apr 2000  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

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Oder man hat keinen!
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
Mahasukha

Usernummer # 1041

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@philipp
Vielleicht liegt hier ja jetzt wieder eine Humorinkompatibilität vor,aber Führerscheinentzug und Drogen haben nicht so sehr damit was zu tun,daß man für allgemein gesetztesuntreu gehalten wird,ansonsten könnte man ja genausogut Steuerhinterziehern den Lappen klauen usw.
Vielmehr wird Drogenkonsumenten unterstellt,sie wären aufgrund ihres Konsums allgemein nicht in der Lage,Auto zu fahren,zum Beispiel aufgrund von angeblich auftretenden Flashbacks.Außerdem gehen die zuständigen Behörden bei allen anderen handelsüblichen Techno-Drogen als Haschisch davon aus,daß die Konsumenten "süchtig" sind,denn diese Drogen gelten als "harte" Drogen,sprich sie stehen auf einer Stufe mit Heroin.Und Sucht gilt als Fehleranbahnend,womit dein Führerschein sich verabschiedet.
Eine ziemlich waghalsige Konstruktion,wie ich finde,schließlich wird man hier im Prinzip für krank erklärt.

Aus: Hannover | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
philipp

Usernummer # 687

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Hmm war kein Witz eben, hab nur gedacht das wär so. Aber sooo weit davon enfernt ist die Wirklichkeit ja jetzt nicht. Danke jedenfalls für die genaue Aufklärung.
Aus: Essen | Registriert: Jul 2000  |  IP: [logged]
Basti

Usernummer # 2488

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ich finde die Gesetzeslage auch heftig. Da war doch diese Frau, der man den Führersschein entzog weil sie im Fernsehen zugab "öfter" mal einen Joint zu rauchen. Sie hat nicht mal vom Fahren gesprochen und trotzdem war er weg. Prinzipiell ist das eine Unverschämtheit gegen die man klagen sollte.

Ein dauersäufer behält auch seinen Lappen, bis er zum ersten mal beim fahren erwischt wird, oder? ist doch richtig? Dann sollte man bitte im Gegenzug auch allen bekannten Alkoholikern sofort den Führerschein entziehen....


Aus: Darmstadt | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]
grindler

Usernummer # 422

 - verfasst      Profil von grindler     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Naja, dagegen kann man nicht so einfach klagen. Die deutsche Politik is in "Drogenfragen" sehr konservativ. Man könnte höchstens vor Verfassungsgericht ziehen. Nur steht dann am nächsten Tag in jeder Zeitung "Junkie klagt gegen Politik, Drogengesetzte wurden gelockert, müssen wir jetzt vor unseren Kindern Angst haben". *gg*
Aus: Kombinat 2 | Registriert: Apr 2000  |  IP: [logged]
Mahasukha

Usernummer # 1041

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Doch,dagegen kann man klagen...zumindest nur bei Haschisch hat man mit einem guten Anwalt auch Chancen,seinen Lappen ohne lästige MPU und Abstinenzeiten wiederzubekommen.
Man muss eben nur nachweisen können,daß man nur einmal konsumiert hat;pauschale Ratschläge kann man hier außer nicht-erwischen-lassen aber kaum geben,da jeder Fall anders ist,weil es keine bundeseinheitlichen Regelungen dazu gibt.

Aus: Hannover | Registriert: Sep 2000  |  IP: [logged]
Liquid

Usernummer # 2439

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ist doch alles scheisse!!!!
bin mal gespannt was da alles kommt, werd euch aber auf jeden fall aufklären wie es ausgegangen ist!
nur der lappen muss bleiben, weil es sonst meine eltern erfahren ( dsa wäre nicht so toll, weil ich´mir dann die koffer packen könnte!!)
naja, dafür hab ich ja schon was unternommen :-)!
*nunaufsersteschreibenwarte*

Aus: s | Registriert: Apr 2001  |  IP: [logged]



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