Autor
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Thema: Blutprobe positiv - was nu?
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Köter 909
Usernummer # 1858
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Letzten Sonntagmorgen wurde ich in Köln auf dem Nachhauseweg von einer Party von den Bullen anläßlich einer Routinekontrolle rausgewunken.Dabei stellten die Bullen fest, daß meine Pupillen irgendwie groß waren, und trotz direkter Beleuchtung mit der Mag-Lite nicht so recht kleiner werden wollten. Ich führe das mal auf die 3 Pillen zurück, die ich mir am Vorabend gegeben habe (was ich den Bullen natürlich nicht gesagt habe). Nachdem die Bullen daraufhin mich, meine Beifahrer und mein Auto gefilzt hatten, dabei aber nichts gefunden wurde, wurde ich zur Blutprobe auf die Wache gefahren. Da man in der Blutprobe die 3 Teile und ca. 1g Pep finden wird, habe ich natürlich Panik um meinen Führerschein. Beim Rumsurfen im Web habe ich mehrfach gelesen, daß der einmalige Nachweis von Drogen im Blut "nicht ausreicht" (wofür? Fahrverbot? Führerscheinentzug?), und bei einem zweiten Screening der Nachweis erbracht werden muß, daß der Fahrer regelmäßig konsumiert. Ich mache z.Z. natürlich Totalentzug. Wer kennt sich hier aus und weiß, was noch auf mich zukommt? Knolle? Fahrverbot? Führerscheinentzug? Kosten? Ach ja: Rechtschutzversichert bin ich natürlich auch nicht.
Aus: Köln | Registriert: Feb 2001
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krasse vögel
Usernummer # 637
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Testen die bei einer Blutprobe nicht nur auf Alkohol?
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Der O
Usernummer # 406
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also kir is dat gleiche in mannheim passiert, allerdings mit 6 teilen un bissel THC *g* ich hatte 3monate kein lappen und musste 1500dm bezahlen. wichtig is dat du bei der aussage sagem musst, dat du zum ersten mal drogen genommen hast, 1 pille, und es bitterlich bereuste was du getan hast und dat dir alles unendlich leid tut *g* und besonders wichtig is dat du sagst dat du dich auf jeden fall fahrtüchtig gefühlt hast !!!! kannst ja von mir aus vorher 2std im auto gepennt haben un dann erst gefahren ;-) bei mir wurde dat verfahren eingestellt, hatte aba auch echt glück gehabt hehe die bullen sin echt schön plöd
Aus: Köln | Registriert: Apr 2000
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andakawa
Usernummer # 1523
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@ o mit dem "fahrtüchtig" kann zumindest beim alkohol heißen, daß du gewohnheitstrinker bist (ergo bei 10 pillen, du bist drogensüchtig, dann kriegste den schein nie wieder). einfach nur von fehler sprechen. das erste mal und das war dir ne lehre.
Aus: niedersachsen | Registriert: Dec 2000
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Der O
Usernummer # 406
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nö, auch bei drogen isset wichtig ob du als fahrtüchtig oda fahruntüchtig eingestuft wirst. jawoll !
Aus: Köln | Registriert: Apr 2000
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Köter 909
Usernummer # 1858
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Die Blutprobe sollte ausdrücklich auf BTM hin getestet werden, der Alcotest vor Ort war negativ.
Aus: Köln | Registriert: Feb 2001
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Rockabye
Usernummer # 755
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Mich ham sie im Oktober mit XTC im Blut erwischt und habs eit Mitte November keinen Lappen mehr. Bekam zwei Bescheide. Einmal Bußgeldbescheid (1 Monat fahrverbot, 4 Punkt e+ 500 Mark) und einmal Einzug der Fahrerlaubnis. hatte auch Anwalt und so, aber der konnte nicht viel machen. nun muss ich meinen lappen neu beantragen, mal sehen was jetzt noch so passiert, aber gehe mal davon aus, das ich zum pissen muss usw. schätze wird genau ein jahr weg sein. kann nur jedem raten nicht auf Drogen oder Alk Auto zu fahren, egal wie gut man dann noch fährt
Aus: Schleswig-Holstein | Registriert: Jul 2000
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thunderpussy
Usernummer # 846
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stimmt man soll auf drogen egal welcher art kein auto fahren mit den folgen muß man sonst rechnen
Aus: baden ist so schön | Registriert: Aug 2000
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Freundelektronischermusik
Usernummer # 605
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Hmmm, mal im Ernst: Wäre das nicht ne Möglichkeit und dann zu sagen, man hat sich dann irgendwie komisch gefühlt. Müssen die doch erstmal das Gegenteil beweisen, daß man es freiwillig genommen hat...
Aus: ge tanzt | Registriert: Jun 2000
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Der O
Usernummer # 406
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@thunderpussy stimmt, ausserdem verderben drogen unsere jugend und haschisch macht süchtig.................pff
Aus: Köln | Registriert: Apr 2000
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Köter 909
Usernummer # 1858
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Ich hatte den Lappen bereits 2 Mal weg, das erste Mal Oktober `95 (0.84 Promille) für `nen Monat, das zweite Mal für drei Monate (März-Juni `97; 0.82 Promille).Mit BTM haben sie mich jetzt das erste Mal erwischt, aber beides ist ja in §24a StVG geregelt. Werden die beiden Alk-Fahrverbote dann mitgerechnet, und ich geb den Lappen schon wieder für (min.) 3 Monate ab, oder gilt das als Erstfall? Außerdem sieht es finanziell etwas düster bei mir aus. Ich wollte ab August `ne Lehre anfangen, und job bis dahin als Pizza-Flitzer, was ohne Lappen natürlich nicht mehr drin ist. Ohne die Kohle vom Pizzafahren kann ich allerdings gleich zum Sozi laufen und die Hand aufhalten, da meine Eltern mich nicht sponsern können. Kann man das irgendwie geltend machen?
Aus: Köln | Registriert: Feb 2001
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Mahasukha
Usernummer # 1041
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Wenns nur um das Fahrverbot geht dann kannst du versuchen zu argumentieren daß deine Existenz bedroht ist,wie du hier ja auch beschreibst...temporäre Fahrverbote sollen eine sogenannte Denkzettel-Funktion haben,nicht dich ins Unglück stürzen.Bei Alkohol-Delikten kann man solchen Fällen meistens noch was machen...Anders sieht es aus falls dir der Lappen dauerhaft entzogen werden sollte...aber wie gesagt,so weit isses noch nicht. Zu deiner Frage wegen deiner Vorbelastungen hier eine Kopie von einer Bußgeldpage: "Erheblich ist im weiteren, daß auch die Kombination von Alkohol und Drogen ahndungsverschärfend wirkt. Wer bspw. auch nur einmal die 0,5-Promille-Grenze überschritten hat und danach im Straßenverkehr drogenauffällig ist, wird wie ein Wiederholungstäter behandelt. Dann droht auch hier eine Ahndung mit 3 Monaten Fahrverbot, einer Geldbuße in Höhe von DM 1000 und 4 Punkten. Dies gilt im übrigen auch umgekehrt; wer zuerst mit Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden ist und danach mehr als 0,8 Promille BAK aufweist, wird auch hier als Wiederholungstäter entsprechend bestraft." Wie mir grad auffällt bist du dadurch mit mindestens 4 Punkten und 1500DM und 3 Monaten...tut mir leid.Daneben bist du mit dem nun dritten Verstoß ja auch schon bei ziemlich vielen Punkten angelangt...da wird das Straßenverkehrsamt wohl auf jeden Fall benachrichtigt werden.Es könnte,falls es soweit kommt, hier schon von Nutzen sein einen Anwalt einzuschalten der sich mit Verkehrsrecht beschäftigt...allerdings fängt der nicht unter 500DM an für dich was zu tun(Rechtsschutz bringt bei sowas eh nix).
Aus: Hannover | Registriert: Sep 2000
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Rockabye
Usernummer # 755
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wieso bringt rechtsschutz nicht? bei mir übernimmt die rechtsschutzversicherung die kosten für den anwalt. geholfen hat der mir allerdings nicht. du solltest keinen 08/15 Anwalt nehmen, sondern wenn schon denn schon einen der sich auch mit sowas auskennt. meiner hat z.B. Widerspruch gegen bußgeldbescheid eingelegt obwohl da das toxikologies Gutachten bestätigt hat das ich MDMA im Blut hatte usw. letztendlich wäre ich ohne anwalt genauso weit wie jetzt
Aus: Schleswig-Holstein | Registriert: Jul 2000
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Qwik -E- Markt
Usernummer # 1768
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Widerspruch bringt in solchen eindeutigen Fall wirklich nix mehr, nur das du dann die Kosten für das "Widerspruchsverfahren" tragen musst.
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Rockabye
Usernummer # 755
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verfasst
yep...am besten die ganze geschichte soll wie möglich über sich ergehen lassen. ich glaube kaum das einspruch oder der versuch sich rauszumogeln (ins glas getan oder so) irgendetwas bringt, außer das sich die ganze angelegenheit verlängert. und letztendlich will man doch alles so schnell und so billig wie möglich hinter sich bringen, um wieder fahren zu dürfen, gell?
Aus: Schleswig-Holstein | Registriert: Jul 2000
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Rockabye
Usernummer # 755
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ja, wäre bestimmt von allgemeinem interesse welche argumentation einem da zu schnellem erfolg verhilft, wobei ich nicht glaube das die dann auch überall ziehen wird
Aus: Schleswig-Holstein | Registriert: Jul 2000
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Köter 909
Usernummer # 1858
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So...es gibt neues vom Ordnungsamt Köln: 1 Monat Fahrverbot und eine Rechnung von DM 1322,10 (davon 500,- Knolle und >700,- für die Blutprobe).Interessanterweise soll der Lappen nur einen Monat weg, trotz meiner Alk-Vorgeschichten - ich nehm's also dankbar hin & beschwer mich nicht. Meinen Kumpel, der Anfang 2000 ebenfalls erwischt worden ist, ist übrigens mittlerweile (über 1 Jahr später) auch dran mit einem Monat. Die Sache hat sich nur deswegen verzögert, weil er kurz nach dem Vorfall umgezogen ist, und das Ordnungsamt erst seine neue Adresse herausfinden mußte, und Amtshilfe dauert halt... Den Gang zum Anwalt kann man sich also schenken.
Aus: Köln | Registriert: Feb 2001
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MattR
Usernummer # 539
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gabs bezüglich rechtschutz in diesem fall nicht mal was von wegen verstoss gegen die guten sitten??
Aus: München | Registriert: Jun 2000
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Space
noch nicht registriert
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was ist dann mit Blut Urin Haarprobe muss man das alles auch bezahlen ? was kostet den ne Blut/Urin probe ?
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thunderpussy
Usernummer # 846
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verfasst
wenn du es hinimmst ist ok aber lernst du auch was daraus???
Aus: baden ist so schön | Registriert: Aug 2000
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Tai-x
Usernummer # 1974
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verfasst
Wie sieht das denn aus wenn man Inhaber einer Fahrerlaubnis ist, und die Polizei bei einem was gefunden hat (2,5 xtc + 1Gr. Weed) ,allerdings nicht gefahren ist und auch nicht unter Drogeneinfluss stand (der Fahrer natürlich auch nicht)? Muss man dann auch zur MPU, oder gibts nur Strafe wegen Drogenbesitzes?
Aus: 50º 24' 50.65" N 8º 44' 49.22" E | Registriert: Feb 2001
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Köter 909
Usernummer # 1858
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verfasst
@Tai-x: Das dürfte dann wohl führerscheinrechtlich ohne Bedeutung sein. Gibt wohl eine Anzeige wegen Besitz, wobei das Verfahren bei den Mengen wohl eingestellt werden wird (es sei denn, Du bist aus Bayern bzw. BaWü)
Aus: Köln | Registriert: Feb 2001
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