Autor
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Thema: Klage vor BGH gegen das Samplen von Tracks
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m.u.s.a
Usernummer # 19049
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verfasst
"Kraftwerk: Klage gegen Moses Pelham vor BGH
Das Urteil im Prozess Kraftwerk vs Pelham in höchster Instanz gilt als wegweisend für Musikschaffende in Deutschland.
Karlsruhe (mab) - Die Elektronik-Legenden Kraftwerk pflegen einen sehr rigiden Umgang mit ihren teilweise mehr als dreißig Jahre alten Werken. Nun steht eine Klage gegen die Frankfurter Produzentengröße Moses Pelham am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung an. Hütter und Co. werfen Pelham vor, im Sabrina Setlur-Song "Nur Mir" von 1997 ohne ihre Einwilligung eine mehrsekündige Sequenz ihres Stücks "Metall Auf Metall" (1977) gesampelt zu haben – und fordern nun Schadenersatz.
Samples als 'Kulturentwicklung'
Während die Pelham-Verteidigung in der Wiederverwertung von musikalischen Fremd-Fragmenten eine 'Kulturentwicklung' sieht, erkennen Kraftwerk lediglich eine offensichtliche Verletzung Ihrer Schutzrechte. Die Musikarbeiter betreiben einen strengen Umgang mit der Verwendung der eigenen Werke.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Kraftwerk eine der meistzitierten und -gesampelten Gruppen der Musikgeschichte ist. So haben sich unter anderem schon Coldplay, Fatboy Slim oder ein Biz Markie aus dem Fundus der Düsseldorfer bedient. Dass Sie die Weiterverwertung Ihres Schaffens aber in jedem Fall als Kompliment unter Musikern ansehen, darf bezweifelt werden.
Naht eine Klageflut?
Die Entscheidung in dieser Sache hat womöglich weitreichende Bedeutung. Würde das (unlizensierte) Sampeln zukünftig konsequent verboten und den Schadenersatz-Ansprüchen stattgegeben, sind zumindest zwei Folgen unschwer abzusehen: Zum einen dürfte eine Flut von Klagen auf die deutsche Musiklandschaft hereinbrechen. Zum anderen wird der Zugang zu einem gängigen, oft kreativen, aber manchmal überstrapazierten Produzenten-Instrument deutlich erschwert. Prozessauftakt war am vergangenen Donnerstag, das unter Umständen folgenschwere Urteil wird für den kommenden Freitag erwartet."
...Übrigens ist das Sample 2 Sekunden lang...
Falls dieses Thema hier nicht passen sollte, dann bitte in einen passenden Bereich verschieben...
Aus: Köln | Registriert: Apr 2008
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der_daniel
Usernummer # 12792
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: m.u.s.a: Die Entscheidung in dieser Sache hat womöglich weitreichende Bedeutung. Würde das (unlizensierte) Sampeln zukünftig konsequent verboten [...]
Das unlizensierte samplen ist (und war auch schon immer) verboten. Kraftwerk will es in diesem fall halt nur geltend machen. Das viele produzenten diese tatsache ignorierien und "auf lücke" setzen macht es nicht legaler...
Aus: The Infamous H-ToWn | Registriert: Jul 2004
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Albys
Usernummer # 19021
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verfasst
Ja ist verboten allerdings in der heutigen digitalen Welt auch langsam doppelmoralisch. Sämtliche Kraftwerk Tracks sind auf YouTube zu hören und werden somit von allen Werbetreibenden auf YouTube (es sind mehr und es fließt dort mehr Geld als man denken mag) indirekt und kostenlos als Content zwischen den Werbebotschaften benutzt. Die Gema, in Vertretung der Künstler, also auch Kraftwerk hat sich mit YouTube aber längst auf eine "Duldung" geeinigt. Auf der einen Seite wird also Schadensersatz für 2 Sekunden Sample eingeklagt weil ein anderer Künstler es gebraucht hat - auf der anderen Seite werden Stunden an Musik ohne jegliche Entschädigung für marketingtechnische Zwecke verwendet, die maximal nur noch was mit Brainwashing zu tun haben aber nicht für Kunst. Die Verhältnisse stimmen einfach nicht mehr, es wird scheinbar zweierlei Maß dort genommen, wo es einem gerade passt.
Aus: Kiel | Registriert: Mar 2008
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
naja, es ist schon ein unterschied ob man ein video, komplett mit interpret + liedtitel, auf einem öffentlichen portal anbietet, oder ob man teile aus nem stück verwendet, und dieses dann als sein eigen tituliert.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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JoeKa
Usernummer # 1918
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Ich finde es in Ordnung, wenn die Kraftwerker sich wehren. Es ist schließlich nicht zuviel verlangt, vorher mal beim Originalkünstler nachzufragen und sich ein clearing abzuholen. Wem nichtmal soviel Anstand auf den Weg mitgegeben wurde, dem gehört nunmal nachgeholfen.
Aus: München | Registriert: Feb 2001
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hendrik-d
AEstronaut
Usernummer # 8293
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joa ich finds auch ok, is ja deren geistiges eigenntum und wen Kraftwerk sich zum anzeigen raussuchen, können die sich ja selbst aussuchen. Pech für Pelham & Co. ich denke mal, dass die sich ihrer Sache bewusst waren, als sie gesampelt haben. Im Gegensatz zu vielen Youtube Usern. Man darf gespannt sein.
Aus: Ffm | Registriert: Jan 2003
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Chefkoch
Usernummer # 1336
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youtube user die ohne profit videos/sounds mashen sind ja auch andere als produzenten die einen song samplen und dann eine single damit produzieren.
Aus: Mainz | Registriert: Nov 2000
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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"pelham negativschlagzeilen productions"
der mann dachte '97 wohl, er stünde über dem gesetz. man denke nur an den nasenbeinbruch, den er raab zufügte, im selben jahr...
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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cytekx
Usernummer # 16993
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kann man das denn zu 100% nachweisen, dass es genau dieses oder jenes sample ist? heute ist soviel möglich, dass man jedes ding theoretisch in jeder variante nachbauen kann, ob nun willentlich oder versehentlich... es muss ja nicht immer vorsätzlich geschehen.
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: cytekx: kann man das denn zu 100% nachweisen, dass es genau dieses oder jenes sample ist? heute ist soviel möglich, dass man jedes ding theoretisch in jeder variante nachbauen kann, ob nun willentlich oder versehentlich... es muss ja nicht immer vorsätzlich geschehen.
ums nachbauen geht's hier ja nicht; sampling ist per definitionem die verwendung eines teils aus einer anderen musikaufnahme...
http://de.wikipedia.org/wiki/Sampling
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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cytekx
Usernummer # 16993
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verfasst
ja, das ist mir klar - wenn so ein sample jeder raushört ist mir das auch klar.
aber es muss doch einer klagen! die sagen "hey, das ist unser sample!" der andere sagt "ne du, dat hab ich selbst geschustert, und hört sich nur so an... wusst ich ja garnicht, dass das eueres ist"
oder hat der typ damit geprotzt, dass er kraftwerk gesamplet hat? ich meine, wo kein kläger, da kein richter... in der regel. es muss ja bewiesen sein, dass es WIRKLICH ein sample aus dem kraftwerk stück ist. wenn es unverkennbar kraftwerk ist, dann ist mir alles klar. nun ist 2 sekunden nicht unbedingt superlang... das kann ja nur "ein happen" sein... paar electro drum-schläge oder weiss der teufel.. die vielleicht garnicht mal willentlich gewesen sind. ich meine, wenn jemand die voice "boing, bum tschak" raussamplet, dann wäre mir das schon klar. weiss man denn um welchen gesampleten "part" es sich handelt?
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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ndark
Usernummer # 3037
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Von 1997? Haben Kraftwerk zehn Jahre gebraucht, um das Sample zu entdecken? Oder haben die tatsächlich zehn Jahre wegen so einem offensichtlichen Urheberrechtsverstoß gegeneinander prozessiert? Kaum vorstellbar.
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: cytekx:
aber es muss doch einer klagen! die sagen "hey, das ist unser sample!"
siehe eingangsposting: "Hütter und Co. werfen Pelham vor, im Sabrina Setlur-Song "Nur Mir" von 1997 ohne ihre Einwilligung eine mehrsekündige Sequenz ihres Stücks "Metall Auf Metall" (1977) gesampelt zu haben"
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: cytekx:
oder hat der typ damit geprotzt, dass er kraftwerk gesamplet hat?
"Während die Pelham-Verteidigung in der Wiederverwertung von musikalischen Fremd-Fragmenten eine 'Kulturentwicklung' sieht (...)"
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: cytekx:
weiss man denn um welchen gesampleten "part" es sich handelt?
die songs von sabrina setlur und kraftwerk kann man sich ja beide anhören... auf youtube *g* ich persönlich finde, dass das sample nicht sehr markant ist. also letztendendes liegt es am richter da zu entscheiden...
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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sanomat
Exilfriese
Usernummer # 3483
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von kraftwerk (hütter/schneider) hört man aber auch, dass sie auf in ihren augen gelungene bearbeitungen mit freundlicher ignoranz reagieren, sich bei weniger gelungenen allerdings nicht scheuen, ihre anwälte direkt einzuschalten. was wohl auch einiges über die pelham-produktion aussagen würde
(einwurf: gesetzt den fall, meine behauptung stimmt, kann ich mir allerdings die fälle "rammstein - das model" (okay) und "anthony rother - nummern / trans europa express" (nicht okay) nicht wirklich erklären)
Aus: Kölle | Registriert: Aug 2001
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: cytekx:
und wegen sowas tun die rum? sollten sich was schämen! ja pfirdigod... da werd ich ja zum kraftwerkhasser... kleinliche hosenscheisser die.
bei kraftwerk ist jede milisekunde soundmaterial von allergrößtem künstlerischen wert, mein lieber! die haben sich z.b. auch für so ein läppisches expo 2000 vocoder-jingle damals fast ne halbe millionen d-mark zahlen lassen, wenn ich mich nicht irre...
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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sanomat
Exilfriese
Usernummer # 3483
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400.000 mark für ein paar vocoderisierte "expoooo, zwei-tau-send"-stimmen, haben dann aber noch mal nen kompletten track draus gebastelt, nachdem sich die öffentlichkeit rund um die bild zeitung empört hatte.
ich fands sehr mutig von den veranstaltern, kraftwerk darauf anzusetzen und von kraftwerk wiederum nur konsequent, so ein reduziertes werk abzuliefern. und im zusammenhang mit dem endgeilen expo-logo, könnte ich immer noch an die decke gehen vor begeisterung.
http://www.youtube.com/watch?v=fr9GZ9ailuc
Aus: Kölle | Registriert: Aug 2001
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cytekx
Usernummer # 16993
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leute, schmeisst die vocoder an... das geld wartet...
ein fussballer bekommt 10 millionen... ein schumi 500 millionen... und kraftwerk ne halbe für 3 wörter... *lach* hab ihr es gemerkt ...der rest der bevölkerung ist total blöd... LOL
drum schau ich auch kein fussball mehr und kein F1 und höre auch keinen irgendwie aufgewärmten kraftwerksound... höchstens den alten, und selbst der wird langweilig... lol *g* und da tun sie wegen 2 sekunden eisengeklimper rum *g*
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
also ich denkma, das es dabei mehr so ums prinzip ging ... ich würde auch nich irgendwie wollen das irgendwer sequenzen benutzt die ich selbst erstellt habe...bzw, benutzen is ja garkein ding, aber das ausgeben als 'eigenes werk' ohne nachzufragen...
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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Claudi
100
Usernummer # 7391
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verfasst
für das metall sampel nimm den klipp (is besser)
Klick
der setlur track hört sicher aber mal ganz böse nach metall an
@ Cytexx ich sag's dir im guten... ich wäre an deiner stelle vorsichtig mit negativen bemerkungen gegenüber der gruppe
KRAFTWERK
Aus: zwischen Augsburg und Ingoldstadt | Registriert: Oct 2002
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cytekx
Usernummer # 16993
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verfasst
ich persönlich höre in dem eisengeklimper von Setlur ehrlich gesagt nicht wirklich was "künstlerisch wertvolles" von "kraftwerk" raus und mit viel phantasie könnte man sagen "ist was ähnliches" - da muss man aber auch mit der nase drauf hingestossen werden... sowas könnte durchaus auch mal zufall sein, dass es sich ähnlich anhört. bevor ich da nicht nen beweis hätte, dass das zu 100% geklaut ist, ist der produzent für mich im recht... könnte sein eigenes ähnliches ding sein. ausserdem steh ich nicht so auf diese "klau nur 1 sekunde und dir kommt der kopf runter geschichte" vor allem wenn es so ohne künstlerischen wert ist wie da in dem stück... das industrial-eisengeklimper ist ja auch nix neues mehr... uralter käse.
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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cytekx
Usernummer # 16993
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verfasst
nochwas - der sound mag vielleicht mal "bahnbrechend" gewesen sein... aber diese metallenen sounds gabs doch auch bei Depeche Mode und all den ähnlichen leuten... da hörte es sich vielleicht anders an, nicht so ähnlich, aber es war ebenfalls "metallisch".
das wäre ja wie wenn man keine "snare" mehr verwenden dürfte, nur weil einer auf die idee käme sich ne goldene snare-kette reinzuhängen und dann wäre das der "vergoldete snare-sound" oder so, weil die kette schwerer ist als alle anderen!
ich finde man sollte die kirche im dorf lassen. wenn die bei setlur jetzt die vox "boing bum tschak" gesamplet hätten oder irgendwas, was unverkennbar "kraftwerk" ist, dann würde ich sagen "okay" - aber so. nun ja. ich finds schade, dass sich leute darüber im prinzip die köpfe einschlagen... hätte mir den setlur song einer vorgespielt so hätte ich persönlich das NIE rausgehört, dass da was von kraftwerk drinstecken soll. ein werk besteht ja aus 5 minuten oder mehr und nicht nur aus 1 bestimmten sekunde.
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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Albys
Usernummer # 19021
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Chefkoch: youtube user die ohne profit videos/sounds mashen sind ja auch andere als produzenten die einen song samplen und dann eine single damit produzieren.
:-) Viel Schlimmer, YouTube hat im Vergleich zum Fernsehen extremst aufgeholt als Werbeplattform, viel von dem was dort gepostet wird, ist Werbung ohne dass es jemand merkt, von den Bannern oder Texteinblendungen + Targetingdatensammlung aller eingeloggten User, welche sich wiederum eine bekannte Suchmaschine aneignet mal abgesehen - welche nebenbei mal so für ca. 50% aller Banner im Internet zuständig ist. Und die "kostenlosen" Musikvideos auf Youtube trag enorm zur Steigerung dessen bei, denn nicht umsonst wird auf Youtube soviel Musik geschaut, ist halt Pay per MTV ohne MTV und "for free", der Preis dafür ist die Entstehung des krassenden Marktmonopols was man sich nur Vorstellen kann. Aber da Youtube ja so qewl ist, sacht da niemand was (hey ich liebe es auch dort zu surfen und mir Kraftwerk anzusehen ,-) aber wenn son armer Eintagsfliegenchartsproducer 2 Sekunden (2!!) sampelt, gehts vor Gericht. Is klar :-) weitermachen.
PS: Der Expo Vocoder ist ungeschlagen.
Aus: Kiel | Registriert: Mar 2008
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cytekx
Usernummer # 16993
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verfasst
hm, er sagt in dem blog, DASS er gesampelt hat, er aber nicht wusste, dass es ein sample von kraftwerk ist. okay. gut, dann spricht er davon, dass man nachprogrammieren KÖNNTE. insofern ist wieder die frage "wann ist ein sample ein sample und wann ein nachprogrammiertes stück musik?"
ich kenne das problem aus der industrie mit gebrauchsmusterschutz - da kann man auch schützen lassen und der horror ist WAS da teils geschützt wird... jeglicher billiger "unsinn"... das kommt soweit, dass selbst geometrische grundformen auf denen alles andere beruht für manche "schützenswürdig" erscheinen, weil sie die kohle riechen! sowas ist quatsch, weil dann kann nix neues mehr entstehen! das ist wie wenn man sich nen snare-wirbel schützen lassen will... oder nen abgesägten baumstammstumpf als "stuhl", den jeder zuhause selbst sägen kann!
es heisst dazu auch dass ein gebrauchsmusterschutz WEIT über das durchschnittliche künstlerische hinausgehen muss, damit er zieht. es geht also nicht unbedingt sich jedes teil das man entwirft zu schützen, sondern nur das was wirklich "individuellen" charakter hat, von der norm abweicht usw. !
warum übernimmt man das nicht einfach in ähnlicher variante in die musik, vor allem bei so grossen werken wie sie am pop-markt vorkommen?
dieser metall-sound an und für sich ist nicht was besonderes, er kann von jedermann in jedem synth abgerufen werden, oder gar selbst gesampelt sein von eisenteilen.. das stück ist von 1979 aber wir haben eben 2008 !
der sound ist im prinzip hier nur wie ein stift mit dem man entwirft! entscheidend ist der gesamtentwurf an sich! der darf/sollte nicht ähneln! insofern wäre es doch absoluter quark, wenn man nicht ein sample verwenden dürfte, das man jederzeit selbst ähnlich synthetisieren kann, oder in jedem x-beliebigen synth abrufbereit ist, darauf beruht jeder modular-synth und das wird frei verkauft... wie stifte !
was beim optischen entwurf die "gesamtkonstruktion" ist, das ist beim musikalischen entwurf, die anordnung der sounds oder lyrics.. sprich töne oder text in auszügen und im gesamtkonzept... aber immer mit dem gedanken im hintergrund, dass dieses "weit über einem künstlerischen durchschnitt" liegt.
die frage ist immer wo liegt der künstlerische durchschnitt! bei kraftwerk war der metall-sound mehr oder weniger "das instrument" in dem stück. es kann also nicht unbedingt sein, dass heute, 2008 (!) jemand hergeht und sagt "keiner darf den sound verwenden"! es sei denn er hebt sich *künstlerisch* total von anderen ab! da dieser sound in ähnlichen varianten auch von anderen bands zu der zeit ähnlich benutzt wurde ist das anzuzweifeln! in der heutigen zeit sowieso. schon eher muss man sagen "wie war die abfolge von den sounds?" und selbst dann kann man wiederum sagen "ist diese eine sekunde eine *künstlerische sensation* vom arrangement her, oder kann man es als "norm" betrachten?
das thema ist und bleibt schwierig.
es ist auch unfug die todesstrafe auf "sampling" auszusetzen... oder gar existenzruinierung durch strafe in milliardenhöhe...
viele regen sich immer auf, dass die ganzen "grossen leute" viel zu viel kohle verdienen... und hier macht man dann noch den fehler, dass man die antreten lässt um noch mehr kohle zu schäffeln! "leben und leben lassen heisst eigentlich die devise!" dann bekommt jeder ein stück von dem kuchen ab und nicht einer immer alles. das ist doch auch irgendwie bissl gerecht.
einer geht arbeiten, schuftet sich nen buckel am strassenbau, damit andere auch was davon haben... der andere macht musik, verdient gut, und muss evtl. dann nicht auch noch das 1000-fache + streitkosten verdienen. das kann es auch nicht sein... so ein "guter mensch" im sinne von "kreativ" kann man garnicht sein, dass man das verdient hat! *lach* - "guter mensch" ist man dann wenn man den anderen auch "leben lässt" und ihn nicht in die pfanne haut. ich frage mich: was erhofft sich kraftwerk von so einer klage? wofür? warum treten sie nicht einfach auf, verdienen kohle und gut ists?
das einzig gute ist, das es vielleicht nachher eine "klarheit" gibt - und wenn die leute etwas grips im kopf haben, dann gibt es auch eine lösung für solche probleme! selbst wenn man arge kompromisse eingehen muss! es heisst dann bei kompromiss ja auch evtl. wieder: gleichheit für alle! insofern wäre das okay, wenn es gerecht ist!
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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Creact
Usernummer # 18538
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verfasst
"400.000 mark für ein paar vocoderisierte "expoooo, zwei-tau-send"-stimmen, haben dann aber noch mal nen kompletten track draus gebastelt, nachdem sich die öffentlichkeit rund um die bild zeitung empört hatte. "
-> Korg Microkorg I machts möglich
Aus: Dresden | Registriert: Sep 2007
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cytekx
Usernummer # 16993
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verfasst
bei dem beispiel mit den vielen samples ist es eben so, dass man die nicht wiedererkennt, weil sie so kurz sind, mini-fragmente, insofern erübrigt sich da fast schon das anmelden - da gehts glaub ich mehr um den "schreibkram" den man sich sparen könnte... den man bei den behörden hat.
schwierig wirds wenn ein sample wiedererkennungswert hat. aber selbst da muss man eben unterscheiden wie der stand der technik aussieht, ob das element "künstlerischen" wert für das stück hat oder nur so mitläuft, ob es ähnliches nicht schon mal gab und der "künstlerische, individuelle wert" des samplematerials anzuzweifeln ist.
dann sollen sie es eben zur not so regeln, dass man sagt, es können bis zu 5 wörter in lyrics als phrase übernommen werden, oder so und so viele takte.... wenn das für alle gilt, dann ist das doch gerecht und man kann sich drauf einstellen! es ist eben wichtig, dass nicht freiraum in der kreativität zerstört wird durch diese "ewige schützerei"! und genau das passiert wenn man sagt es ist "grundätzlich jede 10tel sekunde aus dem werk geschützt!"
das ist schwachsinn!
das ist wie wenn sich ein maler eine farbe schützen lassen will... oder keine hand mehr an einer figur zeichnen darf, weil sie könnte ja ähnlich aussehen wie die eines anderen malers! sowas ist lachhaft!
niemand hat die welt für sich selbst gepachtet, auch nicht für andere und deren nachkommen! das ist blödsinn und kostet freiraum! was würde jemand sagen, wenn ich ihm verbiete nicht mal dort oder da hin zureisen, nur weil ein anderer das so will... ! soweit kommts noch, weil die leute teils einfach kein gefühl mehr für irgendwas haben und auch nicht fürs allgemeinwohl das damit zusammenhängt! einigkeit und recht und FREIHEIT ! ja, das singen sie alle und fast keiner kapierts...
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
@ cytekx: ich glaube du regst dich unnötig auf. nochmal zur gesetzeslage: einem sample kommt dann urheberrechtlicher schutz zu, wenn es hinreichend individuell ist. es muss also eine gewisse gestaltungshöhe besitzen. und das ist doch völlig okay so. der fall kraftwerk vs. pelham ist halt wirklich die grauzone, wo hütter u. co der meinung sind, dass ihre metall-percussions individuell genug seien, 3p diese individualität nicht gegeben sieht und letztlich eben das gericht als unparteiische instanz entscheiden muss. auch wenn der reißerische eingangstext (quelle?) etwas anderes suggeriert: es geht hier nicht um ein pauschalurteil im bezug auf sampling - ein solches gab es ja bereits (siehe z.b. wikipedia), es geht hier um den konkreten fall.
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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cytekx
Usernummer # 16993
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verfasst
speedy -
ja, mir ist das schon klar - vermutlich läufts wieder mal drauf raus, wer den besseren anwalt hat. glaub das beste was in der grauzone passieren könnte ist, dass es KEINE entscheidung gibt - ein patt! denn es ist immer ungerecht, solange kein raster da ist, wo man abwägen kann. im falle von kraftwerk könnte man da sagen, der metallsound wäre damals neu gewesen... aber in der zwischenzeit von tausenden anderen ähnlich verbraten worden... insofern war es nur 2 jahre "neu" und schützenswert. der fortschritt ist eben nicht aufzuhalten. dann sollte man eben zusätzlich auf ein jahr beschränken... 10 jahre sind schon viel zu lang.
ich muss aber auch echt zugeben, dass mich das mit der schützerei in allen bereichen nervt... weil es teils einfach wirklich viel zu kleinlich ist. wenns kein geld dafür gäbe, würde keiner was schützen. vielleicht sollte das "schützen lassen" wirklich eine million kosten, und zwar im voraus! bevor man releast! wenn man garnicht weiss, ob es einschlägt! dann wäre der käse gleich gegessen! und dann noch so machen, dass es keine gewähr gibt, ob der "schutz" zieht... ähnlich wie beim gebrauchsmuster, wo auch "erst geschützt wird und dann individuell entschieden" - da kann man auch die arschkarte ziehn! der schutz sollte gleich mal ne million kosten, das gemeinnützigem zweck zugute kommt... dass von den eingespielten 1,2 mio. zum schluss nur 200.000 übrig bleiben... schwupps würde der schutz keinen menschen mehr interessieren! *ggg* so, jetzt klink ich mich hier aber aus dem thema aus. bin trotzdem gespannt, was bei den zwei fällen rauskommen wird.
Aus: germany | Registriert: Aug 2006
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
naja man koennte aber schon vorher fragen... und wenns zu teuer ist, kann man, wenns sich nur um sonen metallsound handelt, diesen ja auch nachspielen, anstatt zu samplen. kosten und nerven gespart.
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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FaDe
Usernummer # 7185
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verfasst
also hab jetzt beide tracks bei youtube verglichen aber check beim besten willen nich wo jetzt da irgendwo was 1:1 gleiches auszumachen ist... es geht doch wohl um den loop der bei der setlur direkt am anfang läuft oder? also klar, sind auch metall-sounds aber im kraftwerk-track find ich das genau so nich wieder..(??) hab ich jetzt dumme ohren oder was??
Aus: NRW | Registriert: Sep 2002
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PasqualeM
Usernummer # 1448
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verfasst
ich glaub du hasses aufn ohren
ne das is schon ziemlich dasselbe, die sequenz mit den hihats/snare sind von der tonhöhe und humanizierung extakt der anfang (bzw die unterlegung) von "nur mir"... bei m.o.m. 1:04 min hoert mans ganz gut..
Aus: bergisch detroit | Registriert: Dec 2000
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: PasqualeM: naja man koennte aber schon vorher fragen... und wenns zu teuer ist, kann man, wenns sich nur um sonen metallsound handelt, diesen ja auch nachspielen, anstatt zu samplen. kosten und nerven gespart.
laut dem pelham blog war das hier auch der fall: anstatt zu samplen, hatte sein co-produzent die sequenz einfach nachprogrammiert. urheberrechtlich bringt das allerdings keinen vorteil für 3p, denn egal ob vom original-abgesamplet oder nachgespielt - es wurde sich "am geistigen eigentum" eines anderen autors bedient.
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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oskar
phonout
Usernummer # 7383
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verfasst
Also ist ja vergleichbar mit einem Zitat hier im Forum, das nicht als solches gekennzeichnet wird. Dann darf mann auch klagen?
Ich fand Dieter Meier von Yello sehr treffend; Auf die Frage ob er es nicht satt hätte dauernd gesampled zu werden, sagte er sinngemäß:"schlimm wirds wenn Dich niemand mehr sampeln will..."...
ich Frage mich grade wer Kraftwerk eigentlich heute ist? Who the fu*k ist Kraftwerk?
Aus: der Stadt, die es nicht gibt | Registriert: Oct 2002
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Mix Master Moody
noch nicht registriert
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verfasst
früher "kraftwerk" - heute "müllwerk"
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Claudi
100
Usernummer # 7391
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verfasst
@ MMM
jetzt RRRRRRRRRRRRREICHTSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS...
auch wenn das mit der klage vielleicht etwas überzogen ist so verbitte ich mir hier jegliche beleidigung der gruppe "KRAFTWERK" und iherer ehemaligen sowie jetzigen Mitglieder...
verdammt nochmal...
Aus: zwischen Augsburg und Ingoldstadt | Registriert: Oct 2002
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Mix Master Moody
noch nicht registriert
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verfasst
spaß muss sein aber was mich auch interessiert ist das es erst 11 jahre später in angriff genohmen wird...verjährt sowas?
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oskar
phonout
Usernummer # 7383
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verfasst
vielleicht ist das ja auch nur eine getarnte pr aktion und die 2 parteien treffen sich immer heimlich zum frühstück
und meine frage war durchaus ernst gemeint...naja...zwar nicht als frage..aber ernst...
Aus: der Stadt, die es nicht gibt | Registriert: Oct 2002
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Mix Master Moody: spaß muss sein aber was mich auch interessiert ist das es erst 11 jahre später in angriff genohmen wird...verjährt sowas?
in angriff genommen wurde es schon viel früher: pelham: "Als vor ca. neun oder zehn Jahren der erste Brief der Kraftwerk-Anwälte bei uns eintraf (...)" es musste halt erstmal die anderen instanzen durchlaufen, bis es jetzt vor dem bgh landete... verjährung -> urheberrecht erlischt 70 jahre nach dem tod des urhebers... also vielleicht gibt's die ein oder andere schellackplatte von anfang 1900, von der man absamplen darf, ohne das urheberrecht zu verletzen
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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