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Thema: Abm. wegen URV
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
ich als stoerer (anschlussinhaber) habe nette post von einem RA erhalten gibt es hier aus der vergangenheit betroffene aus dem bereich filesharing, was natuerlich nicht gestattet ist.
kontaktaufnahme bitte nur via PN [ 03.11.2009, 09:43: Beitrag editiert von: forcen ]
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
-> suche/biete-forum (da es sich hier nicht um ein diskussionsthema handelt)
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
EDIT sagt
denke schon, da es sicher auch user gibt, die: einen betroffenen bekannten haben gehoert haben tipps weitergeben koennen etc.
die kontaktaufnahme via PN ist fuer den austausch von details gedacht, die natuerlich nicht oeffentlich gemacht werden sollten
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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dauerwellen
Usernummer # 4984
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verfasst
Schwieriges Thema.
Erstmal stellt sich die Frage woher die deine Daten haben. Ein Anwalt kann ja nicht einfach so die Herausgabe von persönlichen Daten bei deinem Provider erwirken. Solange das nicht von der Staatsanwaltschaft kommt bewegen sich beide in einer grauen Zone. Deinen Provider würde ich erst einmal anschreiben und eventuell auch anzeigen.
Bei der Herausgabe von persönlichen Daten werden noch weit größere Rechte gebrochen als das was unter Verdacht steht.
Zum Vorwurf selber kann ich nichts sagen, in den Medien wurde zuletzt berichtet das man sich nicht einschüchtern lassen soll. Dabei sollte eine Mutter für ihre Tochter zahlen die irgendwo Stücke runtergeladen hat.
Aus: Ein | Registriert: Feb 2002
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
daten zu erhalten ist seit kurzem kein problem mehr gerichtliches anordnungsverfahren gegenueber dem provider §101 et voila
telekomkunden stehen ganz oben auf der abschussliste wer bei acor ist kann sich freuen, seit 2007 keine auskunft der logdaten
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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dauerwellen
Usernummer # 4984
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verfasst
wie gesagt, wenns nicht von der Staatsanwaltschaft kommt ist es eine unerlaubte Weitergabe von Daten seitens Provider.
link
Aus: Ein | Registriert: Feb 2002
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
anbei mal ein link wer was abmahnt, bzw. wen vertritt
abmahn
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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verfasst
um welche tauschbörse handelt es sich denn?
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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mantis
flp-User
Usernummer # 3606
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: dauerwellen: wie gesagt, wenns nicht von der Staatsanwaltschaft kommt ist es eine unerlaubte Weitergabe von Daten seitens Provider.
link
Wo steht denn dort das es unerlaubt ist? Da steht nur das Provider nicht gezwungen werden dürfen die Daten rauszugeben.
Aus: . | Registriert: Aug 2001
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: SpeedyJ: um welche tauschbörse handelt es sich denn?
bei unserem junior war ein torrent geloggt
Statistik
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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dauerwellen
Usernummer # 4984
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: mantis: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: dauerwellen: wie gesagt, wenns nicht von der Staatsanwaltschaft kommt ist es eine unerlaubte Weitergabe von Daten seitens Provider.
link
Wo steht denn dort das es unerlaubt ist? Da steht nur das Provider nicht gezwungen werden dürfen die Daten rauszugeben.
Das ist nicht richtig. Nicht müssen heißt nicht auch dürfen. Kommt im Bericht vielleicht nicht so rüber. Die Bekanntgabe von Benutzerdaten gegenüber Dritten ohne richterlichen Auftrag durch die Provider ist nicht unbedingt zulässig.
Hatte da vor kurzen einen Bericht gelesen, schau grad mal ob ich den finde.
[Edit] hier ein Bericht der wie ich finde eher darstellt das ohne richterliche Verfügung die Sache nicht erlaubt ist.
Link
Halt uns mal auf dem Laufenden, viel Glück.
Aus: Ein | Registriert: Feb 2002
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Albys
Usernummer # 19021
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Gibt 2 Ansätze mit denen du dich wehren kannst: 1. Datenschutz (wird in Deutschland aber mit Füssen getreten) 2. Aufsichtspflicht bei Kindern nicht verletzt
alles weitere beim Anwalt deines Vertrauens! Würde ich bei sowas immer machen!
Aus: Kiel | Registriert: Mar 2008
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alexosiris
Usernummer # 9442
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Die ganzer Abmahnerei ist extrem grenzwertig denn meistens bieten Kanzleien ja selbst Files an um Leecher überhaupt loggen zu können. Ich bezweifle das die technisch in der Lage sind den Netzwerkverkehr zu filtern, sniffen...
Die Polizei darf doch auch keine illegalen Waren anbieten um Täter einzufangen oder irre ich mich da?
Aus: Burgau | Registriert: May 2003
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rave-dave
Usernummer # 2121
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: alexosiris: Die Polizei darf doch auch keine illegalen Waren anbieten um Täter einzufangen oder irre ich mich da?
Es soll schon vorgekommen sein, das die Polizei Scheinverkäufe mit Sachen aus der Aservartenkammer inziniert hat, um kriminelle Kreise zu infiltrieren, oder zu sprengen...
Aus: Schwabing-Bronx | Registriert: Mar 2001
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ndark
Usernummer # 3037
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: dauerwellen: Ein Anwalt kann ja nicht einfach so die Herausgabe von persönlichen Daten bei deinem Provider erwirken. Solange das nicht von der Staatsanwaltschaft kommt bewegen sich beide in einer grauen Zone. Deinen Provider würde ich erst einmal anschreiben und eventuell auch anzeigen.
Die Rechtslage hat sich leider seit der Urheberrechtsnovelle im September 2008 verändert.
23.5.2008: Musikindustrie darf in Zukunft Nutzerdaten bei Providern abfragen
9.9.2008: Neues Urheberrecht: Gericht sieht gewerbliche Nutzung schon ab einem Album
Zitat: Seit dem 1. September ist das geänderte Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben bereits mehrfach Anträge auf richterliche Zustimmung zur Herausgabe personenspezifischer Daten zwecks zivilrechtlicher Schritte gestellt.
Einige Gesetzesänderungen sehen u. a. vor, dass Rechteinhaber die Daten direkt beim Provider anfragen können. Dies jedoch nur über eine richterliche Zustimmung, wenn der Verstoß gewerbliche Maße angenommen hat. Diese Formulierung wird jedoch nicht weiter erklärt.
Jetzt wurden Details zu den ersten durchgesetzten zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen in Düsseldorf und Köln bekannt. So wurden Anfragen, die nur ein heruntergeladenes Musikalbum umfassten, kritiklos als Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß durchgewunken.
Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001
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SpeedyJ
the technarchist
Usernummer # 984
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torrents gelten ja allgemein als sehr gefährlich... war kein ip-blocker aktiviert (z.b. peer guardian)? wobei auch die nur begrenzten schutz bieten...
Aus: 909303 | Registriert: Sep 2000
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CHoCi
Usernummer # 1630
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In der aktuellen Computer Bild ist direkt auf Seite 1 ein interessanter Artikel über diese Abmahn Welle - u.a. hat ein RA erwirkt das sich jetzt einer der Abmahn RA's vor Gericht erklären muss. Leider gibt es diesen Artikel nicht im I-Net, aber ich kann ihn gerne für Dich scannen und via E-Mail schicken, oder du kaufst dir einfach die CBild.
Ansonsten hab ich bei meiner online suche noch folgendes in diesem Zusammenhang gefunden:
http://www.rasch-vs-djs.de
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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habe montag eh alles einem erfahrenen RA uebergeben,
jaja... RA Rasch, GvWest.., N/L, Walld., alles solche nasen
uebel finde ich z.b. xing, da rotten sich so einige RA zusammen, von wegen "bin zu allen schandtaten bereit" jobangebote gibt es in der richtung auch genug alle wollen das schnelle geld mit den aengstlichen machen, die sofort zahlen natuerlich wird deine akte dann sofort zum naechsten vertreter anderer rechteinhaber weitergereicht, wieder zahlen
klar ist das verboten an der oneklickhoster wollen sie ja auch ran und beim prämienaccouter wird ja auch alles aufgezeichnet wird auf jeden eine schoene zeit
es lebe underground -> ftp-server
der blonde Hans Peter hat es auch sehr noetig haette nie gedacht, das scooter so seine juengeren fans vergrault um ueber digi protect noch mehr kohle zu generieren
jungs schaemt euch was - raffen immer mehr raffen
@cho meinst du die [ 29.10.2009, 17:22: Beitrag editiert von: forcen ]
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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CHoCi
Usernummer # 1630
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: forcen:
@cho meinst du die
ja genau der Artikel war es
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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mit so einem urteil sehe ich als stoerer auch licht am ende des tunnels
Urteil Stoererhaftung
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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Bowie
Usernummer # 18850
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diese 1aparty Seite spricht immer von: Zitat: Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und keine Zahlung!
bringt das was?
edit: Die Anwaltsgebühren muss man ja trotzdem zahlen, wie es scheint.
Das ganze erscheint mir ja schon verdammt heiß. Nichtmal mehr Pornos kann man ungestraft runterladen. Gemein. Aber das ist schon so i.O. - die Wildwest-Zeiten im Internet sind halt langsam vorbei.
Aus: Oberhessen | Registriert: Jan 2008
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
die mod. UE musst du zwingend fristgerecht abgeben, um dich rechtlich abzusichern niemals die beiliegende UE unterschreiben und abschicken viele nehmen sich keinen anwalt und warten, bzw. antworten nach abgabe der mod. UE auf nichts mehr. haette ich im normalfall auch so getan, da ich aber oft unterwegs bin und u.U. nicht zeitnah reagieren koennte, wenn doch etwas unvorhergesehenes aus dem ruder laeuft
arcorkunden sind jetzt auch wieder betroffen Links Abmahnstudie dann Oct.pdf
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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Thomas Broda
BassFiMass PhonkAggressor
Usernummer # 72
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: forcen: bei unserem junior war ein torrent geloggt
Ist der Junior denn alt genug, um deliktsfähig zu sein? Soll heißen, 14 Jahre?
Aus: Jux und Dollerei | Registriert: Dec 1999
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Sternchen
Usernummer # 2102
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der anschlussinhaber haftet doch?
Aus: berlin | Registriert: Mar 2001
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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richtig.... der AI haftet junior ist 17 aber ist in dem fall auch egal, da uns (frau+ikke) die UV vorgeworfen wird
koennte fuer den ein oder anderen auch wichtig sein Rapidshare
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
...bei mir ist jetzt auch so ein schreiben reingeschneit in Vertretung von DigiProtect mit genauer Angabe der Datei und des DL Datums + Uhrzeit. Wie bist du denn jetzt vorgegangen forcen ?
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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Sternchen
Usernummer # 2102
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verfasst
digiprotect? die sind doch grad eh in den schlagzeilen. also ich würde eine modifizierte unterlassungserklärung abgeben, und einen anwalt einschalten. bei diesem vorgehen sind die chancen ganz gut. so geht es zumindest aus dem aktuellen digiprotect-skandal hervor. (die entsprechenden links hatte ich weiter oben schon gepostet).
Aus: berlin | Registriert: Mar 2001
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
eine mod. UE ist fristgerecht zwingend notwendig auf keinen fall die beigefuegte zurueck schicken
ob anwalt oder nicht ... muss du fuer dich selbst entscheiden, ich hab wegen meinen reisetaetigkeiten halt einen beauftragt, da die fristsetzungen doch immer mehr als knapp gesetzt werden
lies dir die ersten 2 postings von princess durch Entscheidungshilfe schick mal via pn welcher RA und DL, dann sag ich dir gleich, ob nochmals post von einem anderen RA ins haus schneien koennte
ich warte noch auf die naechste post, da auf juniors sampler noch ein rechteinhaber loggen laesst, dies kann bis zu 8 monate nach dem dl dauern
jaja.... der Moses Pellham und sein baby die geldmaschine aka digiprotect
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
check PM forcen und danke für die Info
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
hab mal ne frage ist der kollege hier vertreten oder bekannt artist discogs
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: SpeedyJ: ohne beweis keine verurteilung für tauschbörsennutzung
Da bewegen wir uns im Strafrecht !!
Zivilgerichte lassen solche Begründungen gewöhnlich nicht gelten. Hier gilt meist die Haftung des Halters eines Internetanschlusses, der so gesichert sein muss, dass illegale Tauschbörsennutzung nicht möglich ist
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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stitch
subvoicer
Usernummer # 3136
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verfasst
...das ist ein weites Feld mit teilweise recht unterschiedlichen Ansichten. Interessant in dieser Hinsicht ist insbesondere folgender Beschluss des LG Karlsruhe, Beschluss vom 25.9.2009 - 2 AR 4/09 besprochen in der Januarausgabe 2010 von MultiMedia und Recht, kurz MMR.
Folgende Leitsätze wurden von der Schriftleitung formuliert:
1. Gerade die Nennung von Adressdaten eines Anschlussinhabers ist grundrechtsrelevant und führt zur Notwendigkeit einer vorherigen Anhörung des Betroffenen.
2. Die Gewährung von Akteneinsicht ist rechtswidrig, wenn dem ermittelten Anschlussinhaber zuvor kein rechtliches Gehör gewährt wurde.
3. Die gesetzgeberische Wertung des § UrhG § 101 UrhG ist bei Auslegung des § StPO § 406e StPO zu berücksichtigen.
4. Eine Auskunft nach § StPO § 406e StPO ist daher grds. nur bei Rechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß möglich.
Dies ist eine der ersten Entscheidungen zur Auslegung des Auskunftsanspruchs im Lichte des neuen § 101 UrhG. Es könnte also sein, dass viele Auskünfte seitens der Staatsanwaltschaft grundrechtswidrig sind und sich dies auch auf die Zivilprozesse erstreckt. Ich spreche hier eindeutig in der Möglichkeitsform, alles weitere beim Anwalt Eures Vertrauens.
Aus: HH/TÜ/RV | Registriert: Jul 2001
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forcen
technoid doter
Usernummer # 7788
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: stitch:
Folgende Leitsätze wurden von der Schriftleitung formuliert:
4. Eine Auskunft nach § StPO § 406e StPO ist daher grds. nur bei Rechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß möglich.
Dies ist eine der ersten Entscheidungen zur Auslegung des Auskunftsanspruchs im Lichte des neuen § 101 UrhG. Es könnte also sein, dass viele Auskünfte seitens der Staatsanwaltschaft grundrechtswidrig sind und sich dies auch auf die Zivilprozesse erstreckt. Ich spreche hier eindeutig in der Möglichkeitsform, alles weitere beim Anwalt Eures Vertrauens.
gewerblichen Ausmaß und da liegt der Hase im Pfeffer, denn so wird es von den Abmahnern sehr oft bei der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung der Klarnamen dargestellt ein gewerbliches Ausmass, bei einmaliger Auffaelligkeit wird mir als Stoerer auch vorgeworfen. Ohne diesen besagten Zusatz wuerde die Staatsanwaltschaft bei Musik o.ä. nicht aktiv werden Pornografie natuerlich ausgeschlossen
Da braut sich etwas zusammen 2010 ist sehr aufschlussreich Shual IV
Aus: Nordische Tiefebene | Registriert: Nov 2002
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Omara
Usernummer # 11269
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verfasst
was gibts neues in dem bereich?
Aus: bodensee | Registriert: Dec 2003
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
...zum Glück nicht. Ich für meinen Fall kann nur sagen das ich damals Zähne knirschend bezahlt habe, weil die Firma im Hintergrund steht. Das wäre im Falle des nicht bezahlens sicherlich vor Gericht gelandet, darauf wollte ich es nicht ankommen lassen.
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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