Autor
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Thema: Rechtliche Frage zur Zivilcourage i.V.m. Hunden
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TRider
    
Usernummer # 1924
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verfasst
Wenn die ersten Sonnenstrahlen kommen ist es meistens das zweite Thema nach der Warnung vor Spritus als Grillanzünder: Hunde und andere Tiere dürfen nicht in Autos gelassen werden, wenn draußen die Hitze tobt, da sich innerhalb kürzester Zeit das Auto durch Saunatemperaturen in eine tödliche Falle verwandelt.
Aus dem TV kennen dies wahrscheinlich die meisten, am Samstag ist es mir aber zum ersten Mal in der Praxis passiert. Beim Bummeln in einer Kölner Einkaufsstraße bemerkte ich ein Poltern in einem parkenden, alten Kleinwagen und sah, wie sich dort ein Hund abquälte, die Zunge heraus, bereits Schaum vor dem Mund und die Augen aus den Höhlen schauend. Nach einem kurzen Umschauen nach dem Halter und Rücksprache mit dem anliegenden Ladenbesitzer riefen wir die Polizei. Es dauerte 15 Minuten, bis sie eintraf, also subjektive 5 Stunden, und wir machten uns während dieser Zeit enorme Sorgen, ob der hund das aushält. In dem Fall trauten wir uns nicht mehr, als mit leichter Gewalt zu versuchen, den Wagen aufzubekommen, in dem Fall wäre aber das Einschlagen der Scheibe die einzige Lösung gewesen, was die eintreffende Polizi dann auch nach einigen Minuten behördlichen Handelns (Halter abfragen etc.) dann glücklicherweise auch tat.
Meiner Meinung nach wären weitere 5 Minuten Warten zu spät gewesen. Wie sieht es in dem Fall aus, darf ich die Scheibe von dem Wagen selbständig einschlagen? Muss ich auf die Polizei warten? Bin ich verpflichtet, eine gewisse Zeit auf den Halter zu warten, bevor ich handeln darf? Gesteht man mir zu, dass ich selber entscheiden kann, wann der Hund in Gefahr ist und die Sachbeschädigung verhältnismäßig ist? Inwiefern gilt ein Hund noch rechtlich als Sache, für die eine Sachbeschädigung nie verhältnismäßig ist? Wäre so etwas auch für jeden eine Selbstverständlichkeit? Mich interessieren diesbezüglich auch Meinungen.
So nebenbei: Für mich ist ein Hund in einem parkenden Auto in der prallen Sonne bereits nach wenigen Minuten in Gefahr, egal wie er sich verhält.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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DerKleinePilot
Professioneller Partygänger
Usernummer # 2066
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verfasst
ich glaub, wenn du die scheibe vor dem eintreffen der polizei einschlägst, kann dich der halter eventuell wegen sachbeschädigung drann kriegen. so denke ich zumindest wird es der fall sein.
aber um ehrlich zu sein, sollte ich ein parkendes auto vorfinden, in dem ein hund gerade gekocht wird, werd ich zwar die polizei informieren, aber dann selber die scheibe einschlagen.. das allerdings nur unter zeugen
wenn die herren von der polizei kommen, können die ja dann noch gerne die anzeige wegen tierquälerei von mir entgegen nehmen
Aus: Aes Ulunia | Registriert: Mar 2001
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Claudi
100
Usernummer # 7391
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verfasst
ich schließe mich der meinung vom piloten an.auch wen ein hund zwar oft nur zum herzeigen gehalten wird so ist es ein lebewesen und der schutz des lebens ist höher zu bewerten als der von gegenständen.
Aus: zwischen Augsburg und Ingoldstadt | Registriert: Oct 2002
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gescom
    
Usernummer # 2169
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verfasst
da gibt es eigentlich keine diskussion. im notfall polizei und/oder tierschutzverein anrufen, und rein mit dem stein in die scheibe, allerdings nur, wenn es dem hund wirklich mies geht und selbst die 5 minuten bis zum eintreffen der obrigkeit zu lang waeren. bei hunden zaehlt jede minute. uebermaessiges haecheln, verfaerbte zunge etc. sind anzeichen von einem nahenden kollaps. im uebrigen braucht man dann auch keine anzeige wegen sachbeschaedigung zu fuerchten, im gegenteil. der hundehalter duerfte sich einer anzeige wegen tierquaelerei erfreuen.
zitat tierheim lahr: Keine Angst, wer z.B. eine Scheibe einschlägt, um ein Tier aus unmittelbarer Todesgefahr zu befreien, Muss nicht mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen, vielmehr wird sich der Halter des Hundes mit den rechtlichen Folgen seines Tunst zu befassen haben.
in der schweiz droht einem schon ein bussgeld in hoehe von 20.000 franken bis hin zu freiheitsstrafe.
Aus: DE | Registriert: Mar 2001
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wizard of wor
     
Usernummer # 5122
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unverständlich... ich hätte nach spätestens 5 minuten warten auf die polizei vermutlich die scheibe eingeschlagen, ohne rücksicht auf schäden an der karre. so ein hund ist ein sehr sensibler und treuer weggefährte und hat so etwas nicht verdient! ich habe zwei mal einen hund sterben sehen und eines ist sicher: ein hund ist ein empfindsames lebewesen, dass auch angst vorm sterben hat und genau merkt wenn es soweit ist.
wer einen hund als gegenstand einstuft den man schnell mal im auto verrecken lassen kann wenns sein muss, sollte sich lieber plüschtiere kaufen oder besser gleich zum psychiater gehen.
Aus: detroit | Registriert: Feb 2002
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mondragon
c",)
Usernummer # 1095
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verfasst
Es gibt die Situation des "Notstandes".
Zitat:
"Verfassungsmäßig bezeichnet der Notstand eine gefährliche Situation, die durch schnelles Handeln bereinigt werden muss."
Ob Tiere auch unter diesen Passus fallen, weiß ich jetzt nicht.
Mehr Infos gibt es hier:
Wiki: Notstand Wiki: Selbsthilfe
Aus: Hannover | Registriert: Oct 2000
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patrinity
  
Usernummer # 17100
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tja, wäre ein baby im auto gewesen und man hätte nicht die scheibe eingeschlagen, wäre man wegen unterlassener hilfeleistung noch belangt worden.
wie das allerdings bei tieren aussieht, weiß ich auch nicht.
aber das leben geht dem materiellen immer vor und insofern wäre es mir in dem moment egal gewesen, ob ich noch eine anzeige wegen sachbeschädigung bekommen hätte. man weiß ja nicht, wie lange der hund noch ausgehalten hätte. und ich denke auch, dass der hundebesitzer wahrscheinlich die gefahr der heißen temperatur im auto einfach unterschätzt hat und sich bestimmt mehr darüber freut, dass sein hund noch lebt, als sich darüber ärgert, dass seine scheibe kaputt ist.
Aus: Freiburg | Registriert: Sep 2006
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Claudi
100
Usernummer # 7391
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also aus der feuerwehr weiß ich die zu schützenden/rettenden noch in der reihenfolge
1. eigenes leben 2. Menschenleben 3. Tiere 4. Gegenstände (Häuser etc) 5. Umwelt
könnt mir wirklich vorstellen das man wenn gefahr für leben besteht man keine angst haben braucht. werd mich aber weils mich jetzt wirklich interessiert morgen mal bei den Edelweiß Buben (Polizei) nachfragen.
Aus: zwischen Augsburg und Ingoldstadt | Registriert: Oct 2002
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Blond.Chick
   
Usernummer # 10931
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Ich glaub der Halter kann dich nicht wegen Sachbeschädigung drankriegen... und selbst wenn damit könnt ich auch leben und Tierquälerei, egal ob aus Unüberlegtheit und Vernachlässigung oder vosätzlich ist nunmal strafbar.
Ich weiß aber nicht ob man auch wegen unterlassener Hilfeleistung dran sein könnte wenn man bei nem Tier nix macht.
Leider gabs mal nen Test im Fernsehn mit versteckter Kamera.
eine Babypuppe so hingesetzt das sie wien echtes Baby aussieht und lautes Babygeschrei vom Band. Die Leute ham zwar geschaut sind aber allesamt weitergegangen.
Nächster tag, selbe Stelle. nen Hund reingesetzt und schon bleiben alle stehn rufen die Polizei und sonstiges...
Ich bin auch total gegen Tierqäulerrei und hab mti meinem Vater auch selbst schon nen Hund befreit.
Aber das die meisten Leute bei bellenden Hunden anscheinend aufmerksamer sind als bei nem schreiendem Baby...
Aus: Penzberg | Registriert: Oct 2003
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TRider
    
Usernummer # 1924
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Claudi: könnt mir wirklich vorstellen das man wenn gefahr für leben besteht man keine angst haben braucht. werd mich aber weils mich jetzt wirklich interessiert morgen mal bei den Edelweiß Buben (Polizei) nachfragen.
Das wäre nett, wenn es keine Umstände macht, würde für Klärung sorgen.
Wobei sich dabei dann aber noch die Frage stellt, ab wann denn wirklich Gefahr für Leben besteht, und ob ich mir als Passant auch anmaßen darf, das zu beurteilen. Alles natürlich rein juristisch gesehen.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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Maksim
 217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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@Blond.Chick
Das ist Fernsehen. Es ist ihre Aufgabe, die Zuschauer zu schockieren. Wer weiß, ob das nicht einfach inszeniert bzw. so zusammengeschnitten war.
Die rechtliche Seite würde mich in so einem Fall auch interessieren. Da ich selber Hunde liebe, würde ich auch sofort die Polizeirufen und nach einer angemessenen Zeit die Scheibe einschlagen.
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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Jungelinchen
  
Usernummer # 6935
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aaaalso, ich kann hier zwar nur für die schweiz sprechen, aber mir ist letztes jahr was ähnliches passiert:
war mit meinem hund am see spazieren, wo sich ständig die halbe bevölkerung der umgebung tummelt...bin an den parkenden wagen vorbei gegangen und hab da einen halbtoten hund in einem auto gesehen, der wirklich kurz davor war, abzukratzen...hab dann vergeblich versucht, den besitzer zu finden, war irgendwie nirgends zu sehen oder hat nicht reagiert, was weiss ich...auf jeden fall habe ich dann den tierinspektor angerufen (gibts hier bei uns, der arbeitet eng mit dem tierschutzverein zusammen, man kann ihn jederzeit anrufen, wenn ein tier in not ist - ev. gibts das in deutschland auch!?), der auch innert kürzester zeit da war...zusammen haben wir dann die scheibe eingeschlagen und den hund dort rausgeholt, danach haben wir die polizei angerufen...die sind dann so ne halbe stunde später mal eingetrudelt und haben sich sofort auf die suche nach den besitzern gemacht (kein böses wort gegen mich oder den inspektor, wir haben uns zwischenzeitlich um den hund gekümmert und versucht, ihn runter zu kühlen)...die haben dann ne anzeige wegen tierquälerei bekommen und der hund wurde zur überwachung ins tierspital gebracht...
für uns hatte die aktion keine folgen, die bullen haben uns sogar noch für den tollen einsatz die hand geschüttelt...
mir ist das in so nem fall total egal, wenn ich stress mit der justiz bekomme, ich lass doch keinen hund in nem auto verrecken, nur weil die leute zu blöd sind und lieber am strand rum gammeln, während ihre tiere im auto den löffel abgeben *angry*
Aus: Biel/Bienne | Registriert: Aug 2002
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Chefkoch
   
Usernummer # 1336
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im grunde kannst du dich auf paragraf § 34 stgb berufen, den rechtfertigenden notstand. der besagt das du das ein gesetz brechen bzw. eine straftat begehen darfst wenn du dabei ein höheres gut(in diesem fall die gesundheit des hundes) schützt. ABER: da gilt die verhältnissmäßigkeit.
ruf doch einfach die polizei, da ersparst du dir viel ärger.
Aus: Mainz | Registriert: Nov 2000
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TRider
    
Usernummer # 1924
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Jungelinchen: mir ist das in so nem fall total egal, wenn ich stress mit der justiz bekomme, ich lass doch keinen hund in nem auto verrecken, nur weil die leute zu blöd sind und lieber am strand rum gammeln, während ihre tiere im auto den löffel abgeben *angry*
das sehe ich absolut genauso.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass man in dem Fall doch falsch gehandelt hat, dann kommt neben den Schadensersatzansprüchen für das Zerstören der Scheibe u.U. noch eine Anzeige wegen Sachbeschädiugung und/oder Einbruch dazu, wie ich es in wenigen Quellen im Netz gefunden habe. Das würde dann sogar einen Eintrag im Vorstrafenregister bedeuten, daher auch meine öffentliche Frage jetzt. Nichtsdestotrotz werde ich aber nie einem Hund beim Ersticken zuschauen!
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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TRider
    
Usernummer # 1924
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Chefkoch: ruf doch einfach die polizei, da ersparst du dir viel ärger.
Haben wir ja auch gemacht, das kann dann aber oftmals zu spät sein, bis sie eintrifft. Man muss also selber handeln.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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millhouse
    
Usernummer # 6673
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: TranceRider: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Chefkoch: ruf doch einfach die polizei, da ersparst du dir viel ärger.
Haben wir ja auch gemacht, das kann dann aber oftmals zu spät sein, bis sie eintrifft. Man muss also selber handeln.
du hättest sie fragen können beim notruf was passieren würde wenn du selbst hand anlegst da es sich deiner meinung nach um einen akuten notfall handelt.dann kannst du dich auf sie berufen.ich weiss in solchen momenten denkt man nich dran.finde das thema sehr interssant da jeder hier selbst schnell in solch eine lage kommen kann
Aus: mülheim ruhr | Registriert: Jul 2002
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TRider
    
Usernummer # 1924
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: millhouse: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: TranceRider: Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Chefkoch: ruf doch einfach die polizei, da ersparst du dir viel ärger.
Haben wir ja auch gemacht, das kann dann aber oftmals zu spät sein, bis sie eintrifft. Man muss also selber handeln.
du hättest sie fragen können beim notruf was passieren würde wenn du selbst hand anlegst da es sich deiner meinung nach um einen akuten notfall handelt.dann kannst du dich auf sie berufen.ich weiss in solchen momenten denkt man nich dran.finde das thema sehr interssant da jeder hier selbst schnell in solch eine lage kommen kann
Habe ich sogar "Sie können sicher verstehen, dass ich hier vom Telefon aus keine Einschätzung zur Lage machen kann und ihnen daher keinen Freischein zur Sachbeschädigung ausstelle", kam als Antwort auf meine Frage, ob ich durch die Scheibe den Hund nicht schon retten könnte.
Kann ich irgendwo verstehen, das ist ein zweischneidiges Schwert. Ansonsten wartet Lieschen Müller demnächst ab, bis der ungeliebte Nachbar seinen Hund ins Auto springen lässt und testet dann die Autoscheiben mit ihrem neuen Baseballschläger. Begründung: Ihrer Meinung nach war der Hund in Gefahr ...
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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millhouse
    
Usernummer # 6673
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dann das nächste mal scheibe einschlagen und weglaufen*g*
Aus: mülheim ruhr | Registriert: Jul 2002
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Jungelinchen
  
Usernummer # 6935
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verfasst
naja, ich finde eigentlich, dass man das ziemlich gut beurteilen kann, wie schlimm die situation wirklich ist...
wenn ein hund hyperventilierend im auto liegt, die augen fast zum kopf rausspringen und weisser schaum zum maul raus schäumt, warte ich nicht noch eine halbe stunde auf die polizei, das wäre dann wohl das todesurteil für den hund...
nö, in so nem fall wird der nächste brauchbare steinbrocken geschnappt und flugs die scheibe ein geworfen...dann den armen hund raustragen und vorsichtig, also langsam, runterkühlen, damit er nicht gleich nen schock kriegt...irgendein badetuch im wasser tränken und den hund damit einwickeln, auch die nase und die schnauze schön befeuchten, wasser zum trinken geben, ev. sogar einflössen, wenn er selbst nicht mehr imstande ist (aber kein super kaltes wasser), das ständig wiederholen, bis er wieder einigermassen geregelt atmet - bloss nicht ins kalte wasser legen oder werfen, das könnte einen kälteschock geben und den kreislauf zusammenbrechen lassen...
Aus: Biel/Bienne | Registriert: Aug 2002
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TRider
    
Usernummer # 1924
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Jungelinchen: naja, ich finde eigentlich, dass man das ziemlich gut beurteilen kann, wie schlimm die situation wirklich ist...
Ich finde das auch, aber die Frage ist, wie es die Rechtsprechung sieht. Da sich ein in der Sonne parkendes Auto extrem schnell aufhitzt, ist die Situation eigentlich schon wenige Minuten nachdem Herrchen weg ist wirklich schlimm.
Habe übrigens gelesen, dass man dem Hund gerade NICHT Wasser einflößen soll, wenn er dazu selber nicht in der Lage ist. Die Vorschläge mit nassem Handtuch sind hingegen richtig.
Aus: Langenfeld (Rhld.) | Registriert: Feb 2001
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gescom
    
Usernummer # 2169
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verfasst
wasser einfloessen fehlte noch *g* wenn er von allein trinkt, in ordnung. ansonsten ab in den schatten und runterkuehlen mit feuchten umschlaegen (sollten weder eiskalt noch heisse wadenwickel sein )
Aus: DE | Registriert: Mar 2001
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Claudi
100
Usernummer # 7391
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verfasst
AAAAALSOOOOOOOOOO
es sieht so aus laut der auskunft im polizeirevier 86551 Aichach (mich wundert übrigens das keiner der einzelhandels und rechtverdreherfritzen hier im tf das gewusst und somit geschrieben hat).
ein hund bzw tier im allgemeinen ist im sinne des gesetzes kein lebewesen sondern ein gegenstand (wusste ich nicht) und somit greift das mit dem schutz des lebens nicht.im tiersg gibt es zwar ein busgeld für das gewollte/ungewollte zufügen von schmerzen und leiden, was aber kein grund ist das tier aus dem auto zu holen. ein kleines beispiel... -der hund ist zwar kurz vor'm kollaps sieht aber den helfer als eindringling in sein terretorium und beist zu... wer hat schuld? der halter oder helfer? welche versicherung z.b. bezahlt das?
-der halter erstattet anzeige wegen sachbeschädigung und der grund für die eingeschmissene scheibe war ein "einfacher" gegenstand (sache).
also so leicht ist das nicht. pers würd ich trotzdem nachdem ich die polizei oder feuerwehr oder nen tierrettungsverein (sowas gibt es glaub in münchen und so?) gerufen habe die initiatieve ergreifen...
also immer polizei oder feuerwehr oder so nen tierrettungsv. alarmieren die entscheiden und die kommen wohl vor nem richter auch besser weg.
Aus: zwischen Augsburg und Ingoldstadt | Registriert: Oct 2002
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Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263
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verfasst
Zitat: ursprünglich geschrieben von: Claudi mich wundert übrigens das keiner der einzelhandels und rechtverdreherfritzen hier im tf das gewusst und somit geschrieben hat
der allgemeinen stimmung nach in diesem thread wollte ich dann doch nicht als böser mensch und tierquäler dastehen...
aber ist leider wirklich so. tiere gelten im sinne des gesetzes als sachen und sind auch als solche zu behandeln. daher kommt eine abwägung im rahmen von §34 StGB (rechtfertigender notstand) nicht in betracht, da "nur" sache gegen sache im raum steht. ist zwar bitter, aber gesetzlich leider realität. somit begeht man generell eine sachbeschädigung am auto. einen diebstahl in besonders schwerem fall, da einbruch in einen umschlossenen raum (auto), wird man wohl mangels vorsatz dem täter, der nur dem tier zuhilfe kommen will, nicht unterstellen können.
handelt es sich jedoch um einen menschen, sprich ein kleines kind im auto, ist man mit einschlagen der scheibe auf rechtlich sicherem boden, da hier § 34 StGB zur geltung kommt. handelt man nicht, wäre man unter umständen sogar wegen unterlassener hilfeleistung dran.
Cheers T.
PS: jegliche info ohne moralische wertung.
Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002
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Maksim
 217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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verfasst
Sorry, Shinji und Claudi, dass ich widersprechen muss, aber das mit Gegenständen bzw. Sachen stimmt nicht ganz.
BGB §90a
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Für Tiere gilt Notwehr nicht deshalb, weil sie "Sachen" sind sondern weil sie keine (rechtsfähige) Personen sind. Tiere sind eben anders geschützt als Menschen und Gegenstände, aber sie sind geschützt.
Die richtige Antwort darauf würde auch nicht die Polizei sondern ein Jurist geben. Ich kann mir auch vorstellen, dass es dazu keine konkrete Regelung gibt und die Richter solche Entscheidungen mehr oder weniger aus verschiedenen Gesetzen zusammenbasteln. Ratsam ist es vielleicht, wenn man die Scheibe einschlägt, auch ein paar Zeugen dabei zu haben, die den Zustand des Hundes bestätigen können.
Der Polizei passiert wohl nichts, wenn sie das tun: http://rafranke.blogspot.com/2005/09/hund-bei-hitze-im-auto-von-polizei.html
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263
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verfasst
@TheMäx:
okay, du hast schon recht, dass tiere gem. § 90a BGB keine sachen sind. allerdings gibts im StGB keine regelung, die tiere mit besonderen rechten ausstatten würde. insofern sind sie im rahmen des StGB wie sachen zu behandeln. die frage im eingangspost war jedoch:
Zitat: Darf ich die Scheibe von dem Wagen selbständig einschlagen?
und die antwort darauf lautet leider eindeutig: NEIN. warum eine rechtfertigung der verletzen straftatbestände ausgeschlossen ist, habe ich ja in meinem letzten post schon erklärt.
dennoch möchte ich auch noch auf Artikel 20a Grundgesetz hinweisen, welcher am 26.07.2002 in jetzt bestehender form eingeführt wurde und das staatsziel tierschutz verfassungsrechtlich verankert.
Zitat: Art. 20a [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen] Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
insofern sind tiere also schon durch entsprechende gesetze geschützt, jedoch strafrechtlich besteht wohl bezüglich des hier angesprochenen problems eine regelungslücke.
Cheers T.
Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002
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Maksim
 217cup 2oo4
Usernummer # 1382
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verfasst
Ich kenne mich nicht so wirklich gut mit Gesetzen aus, außer ein Wenig mit GG und BGB. Ich glaube aber, dass hier Strafrecht nicht greift sondern vor allem Zivilrecht und Tierschutzgesetz. Ich kann mich aber auch irren.
Ich denke allerdings nicht, dass die Antwort hier eindeutig "nein" lautet. Ich frage mich, ob es solche Präzedenzfälle schon gab? Die Polizei durfte ja auch die Scheibe einschlagen, ohne dass es Konsequenzen gab, also muss es dafür auch eine rechtliche Grundlage/Entscheidung geben.
Aus: Berlin | Registriert: Nov 2000
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channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: TheMäx: Ich kenne mich nicht so wirklich gut aus mit Gesetzen aus, außer ein Wenig mit GG und BGB. Ich glaube aber, dass hier Strafrecht nicht greift sondern vor allem Zivilrecht und Tierschutzgesetz. Ich kann mich aber auch irren.
jupp. das strafrecht würde erst bei einer anzeige wegen sachbeschädigung/einbruch des kfz-halters greifen. eine selbstständige verfolgung durch einen staatsanwalt wäre wegen fehlenden vorssatz wohl ausgeschlossen.
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001
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Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263
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verfasst
also die ermächtigungsgrundlage für die polizei zum handeln ergibt sich aus den einzelnen polizeigesetzen der länder in verbindung mit den bestimmungen des tierschutzgesetzes. die polizei ist bei gefahr in verzug berechtigt, abwehrmaßnahmen für gefahren der öffentlichen sicherheit und ordnung zu treffen. in einem solchen falle hat dann auch der verantwortliche störer die kosten zu tragen, sprich derjenige, der seinen hund im auto gelassen hat.
und vorsatz bezüglich einer sachbeschädigung ist bei einer privatperson im hier dargestellten falle immer gegeben. man hat die scheibe eingeschlagen und wollte das auch = sachbeschädigung. nur diebstahl wird in der regel ausgeschlossen sein, da man das tier ja subjektiv nicht wegnehmen wollte.
@TheMäx: strafrecht, wenn es um die (widerrechtliche, da nicht gerechtfertigte) zerstörung der scheibe geht. zivilrecht ist einschlägig, wenn die privatperson dem autohalter den schaden ersetzen soll. einzige strafvorschrift im tierschutzgesetz ist § 17. alle anderen verstöße (§ 18) gegen tiere sind nur als ordnungswidrigkeit mit bußgeld bedroht.
Cheers T.
Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002
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eiche
  
Usernummer # 16646
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verfasst
egal ob mensch oder tier...bei der hitze im auto lassen....einfach eine riesen sauerei und sollte strafrechtlich hart und ohne wenn und aber verfolgt werden.
nur sind nicht alle hund sehr friedlich wenn es um die eigenen 4 wände geht...auto zähle ich jetzt mal dazu, ob nun arten mit ausgeprägtem beschützerinstinkt oder anerzogen durch den halter
ich würde jedenfalls nicht ohne tierrettung und polizeiliche anwesenheit einen wagen o.ä. öffnen, wer weiß schon was passieren könnte courage hin oder her...
Aus: ternit , left Beijing, now Cleveland | Registriert: May 2006
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assiraL
larifari
Usernummer # 1878
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: TheMäx: Ich kenne mich nicht so wirklich gut mit Gesetzen aus, außer ein Wenig mit GG und BGB. Ich glaube aber, dass hier Strafrecht nicht greift sondern vor allem Zivilrecht und Tierschutzgesetz. Ich kann mich aber auch irren.
Ich weiß nicht wie in dem hier diskutieren Fall im Sinne der Güterabwägung entschieden würde, habe allerdings mal einen Bericht über den in Niedersachsen seit Jahren nicht gefassten Pferderipper gesehen, welcher nachts auf auf Weiden stehende Tiere mit Lanzen u.ä. ersticht (oder eher quälerisch abschlachtet). Dort wurde erläutert, dass ihn, im Falle man ergreife ihn doch eines Tages, nur der Tatbestand der Sachbeschädigung vorgeworfen werden könne mit dem entsprechenden Strafmaß. Die Tiere gelten dem Gesetz nach eben nur als Gegenstand/Sache.
Zum Thema: nichtsdestotrotz hätte ich wohl kein großes Problem damit die Scheibe einzuschlagen, sofern ich persönlich die Situation entsprechend dringlich einschätze. Soll mich der Besitzer halt zur Not verklagen, wenn es ihm Spass macht. Anderenfalls würde ich es vorziehen, 10 Minuten auf die Polizei zu warten und ihr alles nötige zu überlassen.
Aus: Leipzig | Registriert: Feb 2001
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