Autor
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Thema: Ebay-Betrüger aus FFM - Help needed!
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Houzierer
Rocking Raccoon
Usernummer # 1841
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verfasst
Die Ebay-Foren geben leider nicht mehr her, als einige erboste Reaktionen von Käufern. Mein Problem ist, daß ich vor mehr als drei Monaten mehrere Platten ersteigert habe und nach der Überweisung ständig vertröstet wurde auf Februar/März. Nun haben wir bereits April und auf Anrufe und Emails reagiert der Kerl überhaupt nicht! Bei Ebay ist er längst gesperrt. Seine Bewertungen waren bis zu dieser Aktion fast durchweg positiv, was sich innerhalb weniger Wochen umkehrte mit einer wahren Flut an Negativbewertungen. Da hier ja einige Leute aus der Frankfurter Gegend kommen, wäre es ja nicht abwegig, daß ihn jemand kennt. Als letzter Ausweg bliebe ja nur ein "Spontanbesuch" meinerseits. Vielleicht sind ja hier noch weitere Betroffene!? Sein Ebay-Name lautete itstation-international (Real Name bei Bedarf per pm). Wer etwas weiß, kann mir gerne eine pm schicken. [ 12.04.2006, 18:43: Beitrag editiert von: Houzierer ]
Aus: Taunus | Registriert: Jan 2001
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chris
User
Usernummer # 6
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Du solltest den Namen _umgehend_ rausnehmen, da ohne Urteil ein Betrugsvorwurf nicht statthaft ist und ebenso das öffentlich Erfragen von Personendaten ("kennt den jemand?") gegen das Bundesdatenschutzgesetz fällt und einen Eingriff in die Privatsphere des eBay-Verkäufers fällt. Unabhängig davon, ob du im Recht bist - so lange, wie kein Urteil gesprochen ist, darfst du ohne die Genehmigung des eBay-Verkäufers hier auch seinen vollen / echten Namen NICHT posten - anders dürfte es bei seinem eBay-Namen aussehen, insofern seine damaligen Auktionen öffentlich waren. Aber auch das ist nur eine Vermutung.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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daFunk
der Dorfschönste
Usernummer # 5044
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.......warum lässt du nicht einfach die überweisung zurückgeben?
kurzes gespräch mit der bank und zack hast du dein geld wieder selber schon in einem ähnlichen fall gemacht
Aus: [X] Wien [ ]Goslar | Registriert: Feb 2002
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chris
User
Usernummer # 6
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"....warum lässt du nicht einfach die überweisung zurückgeben?"
Ist rechtlich auch nicht statthaft. Mit Tag der Wertstellung auf einem Konto darf eine Überweisung nicht mehr rückwirkend gemacht werden, auch wenn es technische Möglichkeiten gibt. Unabhängig von der Ursache, warum versucht wird, Geld zurückzuholen, selbst wenn eine Straftat vorliegen würde. Holt eine Bank trotz bereits erfolgter Wertstellung den Betrag einer Überweisung 'zurück', ist dies aus unternehmensrechtlichen Aspekten so bedenklich, dass es hier zu folgeschweren Problemen für das Kreditinsitut - im Zweifelsfall für den Mitarbeiter - kommen würde / sollte.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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Houzierer
Rocking Raccoon
Usernummer # 1841
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2 chris: Sorry und gleichzeitig Danke! Hab´s editiert.
2 daFunk: Bei einer Überweisung, die bereits mehr als drei Monate zurückliegt, bin ich doch eher skeptisch. Könnte mir auch gut vorstellen, daß er sein Konto aufgelöst hat. Dann bin ich doch chancenlos oder!?
Aus: Taunus | Registriert: Jan 2001
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Houzierer
Rocking Raccoon
Usernummer # 1841
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chris, bei einer Abbuchung von meinem Konto wäre es aber möglich, wieder an den Betrag zu kommen oder täusche ich mich?
Aus: Taunus | Registriert: Jan 2001
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chris
User
Usernummer # 6
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verfasst
Die Ansprüche, die dir aus Nicht-Lieferung entstanden sind, bleiben sehr, sehr lange erhalten. Ob das Konto noch existiert oder nicht, ist bzgl. des rechtlichen Anspruchs vollkommen hinfällig. Du hast bezahlt, erwartest eine Leistung, die invollständig bzw. gar nicht erbracht wurde, also bleiben die Ansprüche noch erhalten.
Dahingehend wäre es wohl am wichtigsten, zu prüfen, ob der Verkäufer noch aktiv ist bzw. unter seiner Postanschrift noch zu erreichen ist: kommen emails nicht zurück, gibt's die Adresse wohl noch (mal gegoogled, ob du irgendwas im Netz von ihm findest?), ist der Telefonanschluss auch noch aktiv, gibt's den guten Mann vielleicht sogar noch und er ist nicht ganz von der Bildfläche verschwunden.
Ob das Konto noch aktiv ist, kann man mit 'ner 1-Euro--Überweisung binnen 5 Werktagen ja feststellen, da andernfalls der Betrag dir rückgebucht werden würde.
Wenn du schon eine Postanschrift und eine Telefonnummer hast, könntest du doch einen Bekannten von dir bitten, sich einfach mal einen Eindruck von der Postadresse vor Ort zu machen? Wenn da nun ein leerstehendes Abrisshaus steht, rechne mal eher nicht damit, dein Geld nochmal zu sehen. Aber wenn das eine bewohnte Wohnung ist, wo abends auch mal das Licht brennt und am Klingelschild genau der Vor- und Nachname des Verkäufers steht, dann scheint er deine Mahnungen nur zu ignorieren *g*
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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chris
User
Usernummer # 6
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2houzierer, Privatpersonen erhalten normalerweise von der Bank gar nicht erst die Möglichkeit, Lastschriften einzuziehen, da hier ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und Bank (Vereinbarung über das Lastschriftabkommen...) gemacht werden muss, aber richtig ist, dass du Abbuchungen (de Fakto also basierend auf einer Einzugsermächtigung bzw. einer Lastschrift-Einzugsermächtigung) nahezu _jederzeit_ wieder zurückbuchen kannst ohne Angabe von Gründen und nicht nur innerhalb von 3 Monaten, wie der Volksglaube zu sein scheint. Hier werden beide Parteien jedoch mit den üblichen Rücklastschriftgebühren (normalerweise 10 Euro) belastet und die Forderung dir gegenüber bleibt dann natürlich bestehen. Kurzum: Lastschriften kann man ewig zurückgeben. Ohne Einschränkung. Ohne Angabe von Gründen.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999
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Houzierer
Rocking Raccoon
Usernummer # 1841
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OK, nochmals Danke für die umfangreichen Erläuterungen. *g* In den nächsten Wochen werde ich es zeitlich nicht schaffen, aber im Mai werde ich dort mal aufkreuzen. Ach ja: Mails scheint er nicht mehr abzurufen, da diese eine Standard-Antwort beinhalten (à la "Im Februar erhaltet ihr eure Platten").
Aus: Taunus | Registriert: Jan 2001
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Detroit-303
Heliocentric
Usernummer # 8780
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: chris: aber richtig ist, dass du Abbuchungen (de Fakto also basierend auf einer Einzugsermächtigung bzw. einer Lastschrift-Einzugsermächtigung) nahezu _jederzeit_ wieder zurückbuchen kannst ohne Angabe von Gründen und nicht nur innerhalb von 3 Monaten, wie der Volksglaube zu sein scheint.
Der rechtliche Anspruch auf eine Rückbuchung gegenüber dem Einreicher bleibt bestehen, jedoch kannst Du ja mal versuchen, Deiner Bank das nach Ablauf von sechs Wochen zu erklären. Das ist dann meist technisch nicht mehr möglich, und iirc sind die Banken auch nicht verpflichtet, nach Ablauf dieser Frist eine Technik zur Verfügung zu stellen, die Die Rückgabe dieser Lastschriften ermöglicht. Bei meiner Bank geht das definitiv nicht.
Aus: Mönchengladbach | Registriert: Mar 2003
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gescom
    
Usernummer # 2169
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@ houzierer
willkommen im club
Aus: DE | Registriert: Mar 2001
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roadrenner
   
Usernummer # 13607
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ich würde einfach anzeige erstatten. ist zwar aktig, aber strafe muss sein!
gruß roadrenner
ps: eventuell einfach mal nen mahnbescheid per einschreiben schicken (gibt in jedem bürobedarf-laden), wenn er nicht widerspricht, hast du nen titel.
Aus: die Maus | Registriert: Nov 2004
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La_Luna
  
Usernummer # 12256
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@ houzierer: würd ich dir auch machen und zwecks unterschrift und "weiterleitung" ans gericht zuschicken, mach das beruflich, wenn du magst... dauert für mich höchstens 2 min...
Aus: HH | Registriert: May 2004
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La_Luna
  
Usernummer # 12256
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ach ja und einen "vordruck" für ne strafanzeige könnt ich dir auch zur verfügung stellen... hatte grad selbst das problem mit so ´nem "held" von ebay...
Aus: HH | Registriert: May 2004
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Revilo
   
Usernummer # 13199
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Tach, hab bei besagtem Ebay-Mitglied auch schon bestellt. Waren 25 Platten von Frisbee-Records, die mir aber umgehend zugestellt wurden. Hab also keine Probs gehabt. 20€ hat der Spass gekostet. Also ne relativ geringe Summe, die ich im Notfall hätte noch verschmerzen können. Scheint bei dir ein bissel mehr zu sein, oder?
Aus: Wartburg-City | Registriert: Sep 2004
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SetBusta
   
Usernummer # 5593
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Hab bei dem Herrn auch gekauft. Meine Sachen kamen aber an. Trotzdem hat dieser Verkäufer nen faden Beigeschmack bei mir hinterlassen, weil er doppelt Porto kassiert hat. Auf Emails kommt jedes mal ne Standard Email zurück...
Aus: Bayreuth | Registriert: Apr 2002
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Virus303
infectious
Usernummer # 1652
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Bin ebenfalls betroffen. Geht zwar 'nur' um 10 Euro, trotzdem ärgerlich das ganze. Denke aber daß 'ne Anzeige bei solchen Beträgen eh nichts bringt...
Aus: NRW | Registriert: Jan 2001
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Elias@Rafael
Soulseeker
Usernummer # 5404
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habe da auch einiges gewonnen, aber zum Glück hat er es nie geschafft, die ca. 20 Platten auf eine Rechnung zu bekommen, sodass ich nie bezahlt habe, dann wäre ich sonst in der gleichen Sitution, nehme ich an. Naja, trotzdem schade, ich war ja an den Platten interssiert,
Aus: Krefeld | Registriert: Mar 2002
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justy

Usernummer # 12279
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...ich auch habe bei dem herrn X fuer gut 20 euro platten ersteigert. die platten sind nie angekommen. ich kenne auch seine mails: lieferung erst ab maerz moeglich usw... bin anscheinend nicht die einzige?
Aus: koeln | Registriert: May 2004
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dipol
   
Usernummer # 6415
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Zitat: Ursprünglich geschrieben von: chris: 2houzierer, Privatpersonen erhalten normalerweise von der Bank gar nicht erst die Möglichkeit, Lastschriften einzuziehen, da hier ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und Bank (Vereinbarung über das Lastschriftabkommen...) gemacht werden muss, ...
es ist überhaupt kein problem, eine ermächtigung für lastschriften zu bekommen. zumindest ist dies meine erfahrung. ich ziehe regelmäßig lastschriften ein.
Aus: dem Pütt | Registriert: Jun 2002
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justy

Usernummer # 12279
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verfasst
bei lastschriften ist es kein problem das geld wieder zurückzuholen, bei bankueberweisungen ist es gar nicht moeglich. ausnahmen: zahlendreher o.ae.
Aus: koeln | Registriert: May 2004
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Houzierer
Rocking Raccoon
Usernummer # 1841
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verfasst
Hab mir schon fast gedacht, daß hier im TF noch einige Leute außer mir geprellt worden sind. Wenn jeder seine 10, 20 oder wieviel Euro auch immer einfach "abschenkt", kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Bei der Vielzahl von Negativbewertungen dürfte ein vierstelliger Betrag locker drin sein!!
Aus: Taunus | Registriert: Jan 2001
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mantis
flp-User
Usernummer # 3606
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verfasst
Schon mal jemand erlebt, dass einem der falsche höherwertige Artikel geschickt wurde? Der Verkäufer hat angeblich die Artikel aus Versehen vertauscht. Überweist einem das Porto damit man dem richtigem Empfänger den Artikel sendet. Der wiederum soll einem den eigentlichen Artikel zuschicken. Macht er aber nicht. Warte jetzt seit 10 Tagen auf Post. Grmpf.
Aus: . | Registriert: Aug 2001
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gescom
    
Usernummer # 2169
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verfasst
sowas ist bitter, ist mir als verkaeufer aber auch schon passiert. wenn es innerhalb D gewesen waere, haette ich mir die sachen zurueckschicken lassen. bei mir war es aber beides ausland (zum glueck beides frankreich). denen habe ich dann nur das porto geschickt, da hat es mit dem gegenseitigen zuschicken geklappt.
Aus: DE | Registriert: Mar 2001
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mantis
flp-User
Usernummer # 3606
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verfasst
Ist vor allem blöde weil beide noch nicht auf meine Mails geantwortet haben. Der Verkäufer hat mich schon positiv bewertet, gehe daher davon aus das es von seiner Seite aus kein abgekartetes Spiel war.
Aus: . | Registriert: Aug 2001
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