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Thema: Arbeitsrecht: Abfindung vs. Lohnfortzahlung
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
Hi zusammen,
Wie einige vielleicht mitbekommen haben würde ich gestern sozusagen gekündigt. Mir wurden folgende alternativen Angeboten:
31.12.2003 Aufhebung +Abfindung bis dahin frei
31.01.2003 Aufhebung +Abfindung frei ab 15.01.
16.02. Kündigung zum 31.03.2003 frei ab 15.02.2003 -> abschl. Zeugnis Lohnfortzahlung bis 31.03.2003
Ich habe bereits ein Zwischenzeugnis erhalten, das sehr gut ausgefallen ist, wie mir einige Kollegen, die sich mit den ganzen Schriftformen auskennen, mitgeteilt haben.
Ich denke nicht, dass mich mein Arbeitgeber in die Pfanne hauen möchte oder mir was böses antun will, aber trotz ist vorsicht geboten.
Nichtsdestotrotz hätte ich natütrlich Interesse an der Abfindung, jedoch bin ich dann doch fürs Arbeitslosengeld gesperrt, oder?
Oder auf der sicheren Seite mit einer Lohnfortzahlung? Der Arbeitsmarkt in meinem Bereich ist momentan recht rar, ich habe bereits gestern diverse Stellenangebote durchforstet und bin gerade mal auf 12 Firmen gestoßen, die nach meiner Erfahrung suchen.
Ich werde schon am Montag die Bewerbung fertig versenden, jedoch kann ich nicht von einer 100% Zusage ausgehen.
Vielen Dank erstmal bis hierher, wer sich die Zeit genommen hat. Sollte es mir nicht gelingen, eine Vernünftige Lösung zu finden, nehme ich auch gern 1-2 Beratunsstunden eines Anwalts in Kauf.
Jedoch sollte man bedenken, dass der Geldbeutel durch die Weihnachtseinkäufe sehr dünn ausschaut. ;-)
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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rob07
   
Usernummer # 726
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verfasst
hi,
kommt auf die höhe der abfindung an würde ich mal sagen. falls Du rechtliche fragen hast schau doch mal auf http://www.123recht.net/ vorbei.
Aus: münchen | Registriert: Jul 2000
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wurstwasser
ich bin ein schnitzel!
Usernummer # 7939
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verfasst
Eine Abfindung führt nur dann beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Sollte also der Arbeitgeber bei seiner Kündigung die vertragliche Frist einhalten, dann nimm die Abfindung, denn die kann dir dann keiner nehmen! Ausserdem bekommst du dann ab dem Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit dein Arbeitslosengeld, ne Freistellung ist ja nichts anderes als Urlaub...
Viel Glück bei der Jobsuche, sieht ja auf allen Bereichen grad nicht sehr rosig aus...
Aus: dem westlichen einzugsgebiet münchens | Registriert: Dec 2002
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
@wurstwasser:
Danke soweit, aber ich denke bis nächstes Jahr Ende März hab ich keinen Bock mehr. Nene, dass ist zu lange.
@rob07: danke, aber ich habe schon andere rechtforen, die sich speziell mit arbeitsrecht auseinandersetzen. ich schau da nachher mal drauf.
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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iNSOMNiA
  
Usernummer # 7790
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verfasst
Ob sich die Abfindung lohnt, liegt u.a. daran, wie lange du in dem Betrieb beschäftigt gewesen bist. Die Arbeitsgerichte gehen von glaube ich von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ein Blick auf www.jurathek kann dir auch weiterhelfen, ansonsten haben die da auch ein Forum mit kompetenten Betreuern. MfG
Aus: Wuppertal | Registriert: Nov 2002
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
@iNSOMNIA:
Da liegst Du falsch: Ich kriege pro Beschäftigungsjahr 1 Bruttogehalt. Steuerfrei, weil noch unter 8100€
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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1984
  
Usernummer # 10740
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verfasst
solltest du dich für eine abfindung entscheiden, wird das arbeitsamt die summe in die berechnung des dir zustehendes satzes mit einfließen lassen, d.h. du bekommst weniger geld. allerdings muss man dem arbeitsamt auch nicht ALLES erzählen. *g*
wenn ich selbst entscheiden müsste würde ich die variante 3 wählen, da so viel mehr zeit für die suche nach einem neuen adäquaten job bleibt, deine arbeitslosigkeit erst in drei monaten beginnt und somit unter glücklichen umständen gar keine werden muss.
Aus: grenzbereich NL | Registriert: Sep 2003
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
1984:
Mag vielleicht naiv klingen, aber ich hab da 2 Firmen gesehen, die erst vorgestern eine Anzeige geschaltet haben, wo ich richtig lust drauf hätte. sicher, vielleicht sollte ich zur jetzigen wirtschaftslage nicht so überpoptimistisch denken, aber ich beiss mir doch voll in arsch, wenn ich ab märz n job hab und mir die abfindung flöten gegangen ist.
sie reizt mich.
cheeers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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XcypherX
Minimal & Kompakt
Usernummer # 3451
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verfasst
Ein abschließendes Zeugnis MÜSSEn die dir geben...
Aus: ... | Registriert: Aug 2001
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
@XCypher:
Ich hab schon ein Zwischenzeugnis, da sollte das Schlusszeugnis auch kein Problem sein. Ich habe jetzt ein Zwischenzeugnis für die Bewerbungen, dass sich wirklich sehen lassen kann.
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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1984
  
Usernummer # 10740
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verfasst
@ sili tja dann ist das natürlich ein problem. wenn die abfindung ordentlich ist, lohnt sich das risiko schon. bis wann musst du dich denn entschieden haben?
Aus: grenzbereich NL | Registriert: Sep 2003
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
@1984:
Naja, bis Ende nächster Woche sollte ich Bescheid geben. Ich merke aber, hier ist überall nur Halbwissen unterwegs, auch in den Foren. Ich brauch da mehr BISS...
Soll aber jetzt nix gegen euch sein. Das Thema ist glaub ich einfach zu komplex.
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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f_bohmann
  
Usernummer # 4920
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verfasst
Ich würde eins oder zwei nehmen. wie das arbeitsamtmässig wegen der abfindung genau läuft, kann dir wahrscheinlich ein anwalt am besten erklären, und ne stunde sollte da nicht so hart ins geld gehen.
auf jeden fall hätte ich keine lust, noch 3 monate in nem laden zu arbeiten, der mir eh gekündigt hat. was genau machst du da eigentlich?
Aus: Bingen am Rhein | Registriert: Feb 2002
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
@f_bohmann:
webdesign, printmedien, flyergestaltung...
hier mal n auszug aus meinem arbeitszeugnis
• Entwicklung von Webseiten in HTML/CSS, PHP4 • Design & Konzeption von Webseiten und weiteren Medien in Photoshop, Flash, Corel Draw, Microsoft GIF Animator, Macromedia Dreamweaver • Installation und Konfiguration Apache-Webserver • Datenbankanbindung dynamischer Webseiten an Oracle 8i • Implementierung von Batches und Teilen unseres Shopsystems in C (Orcacle ProC Compiler) • CGI-Skriptprogrammierung • Steuerung externer Dienstleister (IT/Telekommunikation) • Administration von Arbeitsplatz-PCs unter Windows NT, 2000 und XP sowie die Administration einiger UNIX Systeme (Linux / FreeBSD / Solaris) • Vernetzung von PCs, Netzwerkkomponenten und unserer Telefonanlage.
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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PigFace
500
Usernummer # 4299
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verfasst
Zunächst mal: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine laienhafte Meinung zum Thema.
Seit mehreren Jahren (ab '98 wenn ich mich richtig erinnere) sind die Regelungen bezüglich Abfindung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für Arbeitnehmer wesentlich verschlechtert worden, deshalb muß man genau durchrechnen ob sich das lohnt.
Zum einen können zwei Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld eintreten:
1. Sperrzeit von 12 Wochen in denen der Anspruch ruht. Hat außer daß man in dieser Zeit kein Geld sieht noch den Nebeneffekt daß sich die Anspruchsdauer um eben diese Zeit verkürzt (also z. B. von 48 Wochen auf 36 Wochen). Eine Sperrzeit wird vom Arbeitsamt verhängt "wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlaß für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat". Paradebeispiele für eine solche "Arbeitsaufgabe" sind Eigenkündigung (Kündigung durch den Arbeitnehmer), Aufhebungsvertrag und die berechtigte verhaltsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber.
2. Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Auch hier ruht der Anspruch für die Zeit der Anrechnung, allerdings ohne die Verkürzung der Anspruchsdauer. In welchem Umfang angerechnet wird ist vom Lebensalter und von der Betriebszugehörigkeit abhängig; bei älteren Arbeitnehmern die länger im Betrieb waren ist die Anrechnung geringer, bei jüngeren die kürzer dabei waren höher. Angerechnet wird "wenn die Kündigungsfristen gegen Zahlung einer Abfindung 'verkauft' worden sind", sprich wenn man vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
Zum anderen hat das Ganze auch eine steuerliche Seite - Abfindungen, die wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder arbeitsgerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitverhältnisses gezahlt werden, sind bis zu bestimmten Beträgen steuerfrei (aber eben NUR diese!). "Vom Arbeitgeber veranlasst" bedeutet in diesem Zusammenhang daß der Arbeitgeber die entscheidende Ursache für die Auflösung gesetzt haben muß. Da Aufhebungsverträge idR in gegenseitigem Einvernehmen geschlossen werden hat man damit beim Finanzamt potentiell schlechte Karten, da man dann Probleme hat die arbeitgeberseitige Veranlassung nachzuweisen. Auf der sicheren Seite ist man hier nur wenn die Vertragsaufhebung mit Abfindungszahlung Folge eines Kündigungsschutz-Prozesses ist der mit einem Auflösungsvergleich beendet wurde, oder natürlich im Falle eines Auflösungsurteils nach §§ 9,10 KSchG.
Deshalb: Genau checken ob sich das wirklich lohnt. Rechtsbeistand befragen, die Materie ist etwas kompliziert.
Aus: Somewhere in the skeleton | Registriert: Nov 2001
| IP: [logged]
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Babapapa
      
Usernummer # 135
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verfasst
boah könnte kotzen wegen so einer sche!sse...
muss z.zt. einer 8000€-abfindung über anwälte hinterrennen und wünsche dir daher eine gütliche einigung!
am sichersten wäre, wenn in deiner kündigung "fristgerecht" stehen würde.
dann stünde dem nichts entgegen, dass du die abfindung in voller höhe behalten wirst!
good luck!
Aus: GE prägt | Registriert: Jan 2000
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ToxicTwin
   
Usernummer # 5981
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verfasst
Such dir unbedingt asap nen Anwalt, der das mit deinem Arbeitgeber verhandelt! Wie schon erwähnt wurde, ist das Thema zu komplex (und zu wichtig), um sich auf Foren und gutgemeinte Ratschläge zu verlassen!
Aus: Berlin | Registriert: May 2002
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silicon
AErodynamic
Usernummer # 503
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verfasst
Hallo,
Sitze gerade daheim und schreibe Bewerbungen. Sind bis jetzt gerade mal 4 Bewerbungen geworden, davon 1 fast schon zu utopisch erscheint und etwas arbeitsfremd ist. Jedoch sieht der Arbeitsmarkt als Web-Designer momentan wirklich schlecht aus.
Dazu kommt noch, dass wahrscheinlic zig arbeitslos sind und ganz scharf auf die Jobs sind. Deswegen werde ich wohl die Sache mit der Abfindung sein lassen. So bin ich auf der sicheren Seite und kriege trotzdem ein paar Gehälter zwecks Lohnfortzahlung.
Außerdem hab ich mich mit einer Dame ausm Arbeitsamt unterhalten, eine sehr sehr nette und Liebe *g*, die mir den ganzen Kram nochmal erklärt hat. Ist mir einfach zu heavy und zuviel Risiko mit der Abfindung, dann die ganze Zeit über die Runden kommen zu müssen. Vor 2-3 Jahren wäre es was anderes gewesen, aber gerade jetzt, wo es zwar heisst die Konjunktur steigt, ich aber davon überhaupt nix was Stellenangebote betrifft mitbekomme, ist es leichtsinnig sich von den paar Tausendern blenden zu lassen.
Außerdem müsste ich nochmal über die Abfindungssumme verhandeln und darauf hab ich mit meinem Chef gar keinen Bock.
cheers, silicon
Aus: Universe | Registriert: May 2000
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Largon
   
Usernummer # 7331
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verfasst
hatte ne ganz Ähnliche Geschichte im Juli dieses Jahr... Habe einen Anwalt zu rate gezogen um nichts falsch zu machen...
Es ging dann so aus das ich meine Kündigung vertragsgerecht erhalten habe, es wurde dann ein sogenannter Abwicklungsvertrag (Achtung kein Aufhebungsvertrag) abgeschlossen in dem die Abfindungssumme genannt wurde. Rechtliche Schritte von meiner Seite hatte die Firma damit nicht mehr zu fürchten. Weil dem Abwicklungsvertrag die Kündigung vorausgegangen war ist vom Arbeitsamt keine Zahlungssperre vehangen worden...
Ich musste meine restliche Zeit bei Firma absitzen, übrige Urlaubstage konnte ich Auszahlen oder noch nehmen...
Gesetzlich ist ein 1/2 Monatsgehalt pro Angehörigenjahr vorgeschrieben, wenn du einen guten Anwalt oder eine gute Firma hast ist 1 Monatsgehalt pro Jahr drin... Deine Kündigung muss du nicht unterschreiben sondern nur zur Kentniss nehmen (lass Sie einfach den Personaler quitieren) Den Abwicklungsvertrag wird die Firma sicher wollen weil ein Rechtsstreit immer viel Arbeit und Kosten auf sich zieht.
Kann dir gerne noch weitere Details und Möglichkeiten per PM sagen... [ 09.12.2003, 23:34: Beitrag editiert von: Largon ]
Aus: Köln | Registriert: Oct 2002
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