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Thema: [HELP] Frage zu Widerrufsrecht Onlinkauf
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Moin,
Ich habe letzte Woche einen HDMI Sat Receiver gekauft, der sich als Fehlkauf herraustellte. Nun wollte ich ihn wieder zurückgeben und von meinem Rückgaberecht gebrauch machen. Bei dem Onlinehändler habe ich die Rückgabe angemeldet am Freitag. Heute habe ich eine E-Mail bekommen in der mir das Rückgaberecht verweigert wird weil ich gewerblich gekauft hätte ?!!? Erst mal hatte ich die Firmenadresse angegeben, das der Postbote das auch findet, und zweites ist die Firmenadresse auch meine privat Adresse. Und zu guter letzt habe ich natürlich die Ware auch privat bezahlt. Allerdings taucht der Firmanename in der Rechnungsadress mit auf, wobei der nicht korrekt angeegeben ist - also nicht der volle Firmenname wie im Handlesregister hinterlegt korrekter weise. Was kann ich hier jetzt machen ?
Bitte um Hilfe
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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Mr. E
4 8 15 16 23 42
Usernummer # 2038
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verfasst
das ist doch egal ob gewerblich oder privat. Wenn ich Hardware für die Firma einkaufe und es stellt sich heraus das es die falsche ist, kann ich das innerhalb von 2 Wochen ohne Gründe zurückgeben.
Aus: der wunderschönen Wetterau | Registriert: Mar 2001
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channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470
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verfasst
oh. das geht jetzt schon eher in die feinheiten von irrtümlichen willenserklärungen im rahmen der übermittlung. ich würde dir raten, rat eines rechtsanwaltes einzuholen. oder du erklärst ihn in aller ruhe und ausführlich den irrtum, vll. verstehen sie es ja und sind kulant. aber zunächst solltest du den anspruch auf den widerruf schriftlich bei denen eingehen lassen, damit die 14-tägige frist gestundet wird.
edit @zanx: die reglungen des verbrauchsgüterkaufs gelten nur für verbraucher die von einem unternehmer eine bewegliche sache kaufen. vgl. §474 BGB ff
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001
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Mister Roy
Usernummer # 14278
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Locker bleiben.
In jedem Fall bist du im Recht. Ich würde eine weitere Mail zum Verkäufer senden in der du kurz und bündig auf das hinweist, was du hier auch geschrieben hast. d.h.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie daraufhin, dass der getätigte Kauf (Rechnugsnummer oder ähnliches angeben) ein Privatkauf ist. Meine Privatanschrift ist gleich der Anschrift des Unternehmens "so-und-so".
Sollten Sie weiterhin meiner, im rechtmäßigen Zeitrahmen gesetzten, Warenrückgabe verweigern, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Einfach kurz und knackig halten
Aus: Essen | Registriert: Mar 2005
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
sicher?
Der Händler schreibt in seiner AGB z.B.:
§ 4 Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung bei Ihnen. Bei der Berechnung der Frist wird der Tag, zu dem die Widderrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der Warenlieferung bei Ihnen nicht mitgerechnet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware
und weiter: Das Widerrufsrecht besteht in folgenden Fällen nicht:
bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.
ALso er schließt noch nicht mal ausdrücklich UNTERNEHMER aus - das müsste er machen wenn ich mich nicht irre...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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Mister Roy
Usernummer # 14278
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verfasst
Mach dir keine Sorgen, du bist im Recht. Der Händler wird sich nicht auf einen Rechtsstreit anlegen. Den wird er nämlich verlieren. Die E-MAil des Händlers zeugt nicht von Seriösität.
Aus: Essen | Registriert: Mar 2005
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channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470
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hallo jungs! bei gewerblichen käufen gibt es KEIN widerrufsrecht.
hier muss choci dem käufer klar machen, dass das hier ein irrtum in der we vorliegt.
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001
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Mister Roy
Usernummer # 14278
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verfasst
Du kannst ja aus Spass noch einen Scan deines Personalausweises anhängen!! LOL
Aus: Essen | Registriert: Mar 2005
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: channelmaster: hallo jungs! bei gewerblichen käufen gibt es KEIN widerrufsrecht.
hier muss choci dem käufer klar machen, dass das hier ein irrtum in der we vorliegt.
Wo steht das channel? Im BGB habe ich es nicht gefunden - Lediglich einige Verweise (laut HP's von einigen Rechtsverdrehern): Der (ich wiederhole mich) Verkäufer/Händler kann in seiner AGB ausdrücklich das Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des BGB§13 ausschließen.
Nur dann hat es Gültigkeit. Das steht aber so nicht in der AGB des Händlers wo ich gekauft habe, da wird lediglich auf die § des BGB verwiesen aus denen es nicht hervorgeht.
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470
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verfasst
oben im edit schon erwähnt. §§ 474 BGB ff wenn er das auch noch in den agb erwähnt ist er auf der sicheren seite, somit ist diese klausel nicht überraschend oder anderweitig nichtig.
das eigentliche rechtliche problem ist hier aber: du gingst bei deiner bestellung von dir als privatperson aus, hast aber, um eventuellen zustellungsproblemen aus den weg zu gehen, in deiner bestellung (=willenserklärung/antrag §§ 116 BGB ff) bestandteile deiner firma angegeben. nun ging aber der händler mit der annahme aus, dass eine gewerbliche bestellung vorliegt. dies gilt zu regeln. das geht schon in sehr kleinteilige bestandteile.
wie gesagt, probiere es noch mal privat aber bestimmt. vll. sieht er ja seinen irrtum ein, unzufriedene kunden möchte der händler bestimmt nicht.
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001
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Mister Roy
Usernummer # 14278
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verfasst
Eine Bedeutung bei der Angabe innerhalb der Rechnungsadresse kann sein, wo du dort den Firmennamen angibst.
Wenn der Firmenname in der ersten Zeile der Rechnungsadresse steht, dann ist es natürlich schlecht. Denn das bedeutet, das Unternehmen zahlt die Rechnung.
Steht in der ersten Zeile dein Name und in der zweiten erst die Firma, dann ist es schon besser, aber auch nicht wirklich korrekt.
Die korrekte Schreibweise wäre dein Name c/o Firmenname
Aus: Essen | Registriert: Mar 2005
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CHoCi
Usernummer # 1630
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Der Firmanname steht zu erst - ABER - ich habe lediglich eine verkürzte Form des Firmennamens gewählt, der so nicht korrekt ist bzw. so nicht im Handlesregister steht, ergo wäre diese Rechnung sowie nicht rechtskräftig ! hätte ich eine korrete Firmenrechnung gewollt, müsste auch die richtige Firmenbezeichnung angegeben sein mit allen Zusätzen - Wir bekommen hier ständig Rechnungen zurück in dem nur ein Teil der genuen Firmenbezeichnung steht oder das Co. KG vergessen wurde usw...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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channelmaster
CB'eatz
Usernummer # 2470
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das ist ja das problem, sollte der händler uneinsichtig bleiben, bleibt zu klären, in wie weit du dies alles zu vertreten hast oder welche außenwirkung dein handeln hatte. da das aber jetzt, ich bin kein jurist, sehr weit geht, rate ich dir, wende dich an deinen ra, solange der händler das gerät nicht zurücknehmen möchte. natürlich wenn keine einigung zu finden ist. oder behalte den receiver und verschenke ihn zu weihnachten.
Aus: Berlin | Registriert: Apr 2001
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Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263
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verfasst
Moin moin,
also ich würde die Willenserklärung (Angebot deinerseits zum Abschluss eines Kaufvertrages) wegen Inhalts-, bzw. Erklärungsirrtums anfechten. Immerhin fällt dein erklärter (für den anderen ersichtlicher) Wille (Bestellung für Firma) mit dem tatsächlich gewollten Willen (Bestellung als Privatperson) auseinander. Typischer Fall einer Anfechtung.
Allerdings musst du dann für die dafür entstandenen Kosten aufkommen. Sprich auf den Versandkosten wirst du sitzen bleiben.
Ansonsten viel Glück.
Cheers T.
Edit: Bei Kaufverträgen unter Unternehmern auf beiden Seiten sind die Bestimmungen des HGB einschlägig! Stichwort Handelskauf...
Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002
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gefallenerengel
Usernummer # 11577
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verfasst
Widerufsrecht lt. Fernabsatzgesetz besteht nur bei privaten Käufen von einem gewerblichen Verkäufer. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zwei gewerbliche Händler wissen, was sie (in der Transaktion) tun - die schwachen, drohnigen Privatleute werden durch die 14 Tage in Schutz genommen. Bei Privat zu privat gibt es auch kein Widerufsrecht, in sofern ist der gern gesetzte Halbwissen-Disclaimer bei eBay völlig obsolet.
Die Adresse ist egal, aber: Wenn ein Firmenname auf der Rechnung steht ist völlig egal ob sie richtig oder falsch ist, dann hast Du Dich zumindest in der Transaktion als gewerblicher Käufer ausgegeben und kannst folglich auch völlig richtig nicht vom Widerufsrecht Gebrauch machen.
Aus: Gaia | Registriert: Jan 2004
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Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263
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verfasst
Moin moin,
also ein Fernabsatzgesetz gibts nicht mehr, seitdem am 01.01.2002 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft trat. Die Regelungen wurden ins BGB zurück geführt.
Um einen Widerruf gehts hier auch nicht mehr, weil die Anfechtung (hier gem. § 119 I BGB) den Kaufvertrag als solchen von Anfang an vernichten würde (siehe § 142 I BGB). Die Rückabwicklung erfolgt dann über Bereicherungsrecht (§§ 812ff BGB, hier konkret § 812 I Satz 1 Alt. 1), sprich Rückgewähr des jeweils erlangten "etwas" (hier: einerseits Sat-Receiver und andererseits gezahlter Kaufpreis), weil der rechtliche Grund (Kaufvertrag) schon bei der Leistung durch spätere Anfechtung nicht mehr bestand...
Für den von CHoCi gesetzten "Rechtsschein" gibts § 122 I BGB, welcher sagt, dass CHoCi den Schaden der Anfechtung tragen muss, weil der Händler "auf die Gültigkeit der Erklärung vertraute".
Sorry CHoCi, deshalb wirste, jedenfalls bei einer Anfechtung, nicht drum herum kommen, die Versandkosten zu bezahlen.
Wegen Widerrufsrecht bei Handelskauf, kein Plan, ist nicht wirklich Pflichtstoff
just my 2 cent...
Cheers T.
PS: bei weiteren Fragen PM
Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Habe den gestern geschrieben kurz und knapp das es sich um einen irrtum handelt.
man könnte ja auch noch die rechnung umschreiben z.B., falls sich heute keiner meldet ruf ich da mal in der BH an...
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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Mister Roy
Usernummer # 14278
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verfasst
Berichte mal deren Reaktion bitte. Aus Kulanz, seitens des Verkäufers, sollte es unproblematisch sein, ansonsten bitte Namen öffentlich machen!!
Aus: Essen | Registriert: Mar 2005
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CHoCi
Usernummer # 1630
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verfasst
Rechnungsänderung nachträglich nicht möglich - wurde mit "...Pech gehabt" am Telefon abgefertigt.
Nach google recherche haben etliche probleme bei rückabwicklungen mit dem Laden - der Widerrufsgeschichten gerne "aussitzt"
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich noch ausser gleich zum Anwalt zu rennen ?
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
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Shinji
TurnSchuh T.
Usernummer # 7263
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verfasst
Kaufvertrag anfechten wegen Erklärungsirrtum und Übernahme der Versandkosten anbieten?
Cheers T.
Aus: gerechnet hier | Registriert: Sep 2002
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