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| Autor | Thema: Wie lange wird es noch Foren geben? |  | 
| Tekknotrip 
       Usernummer # 131
 
 
 |  verfasst           Vor kurzem erhielt ich einen Brief von einem Anwalt, dass einige Kommentare zu einem Artikel rechtswiedrig seien.
 
 Er wollte 6.000 Euro, eine Unterlassungserklärung und die Namen derer, die über seinen Mandanten herzogen.
 
 Gut, ich habe gelöscht und ihm die Rechnung zurückgeschickt, da ich nach §11 TDG nur dann Haftbar gemacht werden kann, wenn ich trotz Hinweis nichts unternehme. Die Unterlassungserklärung kann er sich natürlich auch sonst wo hinschieben.
 
 
 Aber jetzt aufgepasst:
 §11 des TDG:
 
 Zitat:wir durch eine neues Urteil aktuell gegen den Heise Verlag ausgehebelt:§ 11 TDG Speicherung von Informationen
 Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information
 haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen
 oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die
 Information offensichtlich wird, oder
 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder
 den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
 Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
 
 
 http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
 
 
 Finde ich erschreckend.
 Bin extra wegen meiner Internetseiten schon in Rechtschutz eingetreten, da ich öfters "verklagt" werde, da einige Menschen der Kram nicht passt, was ich schreibe....Aber wenn jetzt auch noch Webseitenbetreiber für den Bockmist der User haften müssen, denn die verbreiten ist es wohl bald aus mit der Netzgemeinschaft.
 
 Bspw. wenn ich Chris hier nicht mag (dem ist ja nicht so, sondern nur als bsp.), komme ich um 3 uhr nachts hierher, verunglimpfe mich unter einem pseudonamen selbst, mach n Screenshot und zeig ihn an, weil er nicht gelöscht hat. Er ist zur Überwachung nach dem neuen Urteil verpflichtet.
 
 *Kopfschütteln über das Urteil*
 
 [ 06.12.2005, 09:17: Beitrag editiert von: Tekknotrip ]
 
 | Aus: Stuttgart | Registriert: Jan 2000 
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| silicon AErodynamic
 Usernummer # 503
 
 
 |  verfasst           Einfach nur lächerlich! Deutschland verblödet, Anwälte haben wohl nix mehr zu tun. Mir kommt die Welt wie ein großes Sück Käse mit Löchern vor, wo mittlerweile fast alle Löcher gestopft sind. Wo soll denn das hinführen?
 
 Warten wir mal ab was sich da ergibt, es gibt ja ganz ander EU-Richtlinien, wie im Text beschrieben. Bin ja kein Jurist, aber welches Gesetz greift den jetzt schlussendlich?
 
 cheers,
 silicon
 
 | Aus: Universe | Registriert: May 2000 
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| Cy-Man 
        Usernummer # 274
 
 
 |  verfasst         
 Zitat:Naja, ganz so weit isses dann doch noch nicht - in Deutschland sind die Gesetze Entscheidungsgrundlage für Gerichte und nicht vorhergehende Urteile. Abgesehen davon ist es sicher nicht das erste Urteil zur Haftbarkeit von Forenbetreibern und es ist das erste von dem ich lese, das zu Ungunsten derselben ausgegangen ist. Der Heise Verlag will abgesehen davon auch noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, sodas ich davon ausgehe, daß die Entscheidung von einem "ranghöheren" Gericht kassiert werden wird - zumindest hoffe ich das...Ursprünglich geschrieben von: Tekknotrip:
 Er ist zur Überwachung nach dem neuen Urteil verpflichtet.
 
 
 Aber es ist schon eine verkehrte Welt, ja. Gut, daß wir mittlerweile auch das Streiten formalisiert haben </sarkasmus>
 
 | Aus: München | Registriert: Feb 2000 
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| Quinto 
        Usernummer # 1412
 
 
 |  verfasst         @heise-klage: es ist natürlich nur ein "zufall", dass die abmahnung an heise von einem rechtsanwalt namens syndikus kommt ... (offtopic: was ist eigentlich aus dem ftp-welt-verfahren rausgekommen, wo jener anwalt scheinbar involviert gewesen ist?)
 
 | Aus: Rostock | Registriert: Nov 2000 
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| Tekknotrip 
       Usernummer # 131
 
 
 |  verfasst           Das Paradoxum ist ja eigentlich auch der, der heise verklagt hat.....
 
 "Dialer Vertrieb - Aufruf bei heise durch User die Seite durch download zum Zusammenbruch zu bringen - Klage des Dialer Verbreiters"
 
 
 http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
 
 | Aus: Stuttgart | Registriert: Jan 2000 
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| Bronco 
        Usernummer # 66
 
 
 |  verfasst           1. Ist das jetzt das erste Urteil, in dem der
 Betreiber in die Pflicht genommen wurde. Die
 Zahl der Urteile, in denen der Betreiber von der
 Haftung ausgenommen wurde, dürfe ein Vielfaches
 betragen. Normalerweise muss der Betreiber erst
 Fahrlässig handeln, damit er belangt werden kann.
 
 2. Im Zweifelsfall gibt es ca. 180 weitere Länder
 auf dem Planeten, die Hostingfirmen betreiben. Es
 gibt diverse Möglichkeiten, Kleinstfirmen im
 Ausland zu übernehmen oder zu kaufen - oder auch
 einfach den "Betrieb" einer Plattform an ein
 ausländisches Unternehmen abzugeben, während die
 "Vermarktung" (sprich: Werbeeinnahmen) noch in
 Deutschland verbleiben können.
 
 Sollte die Rechtsprechung in Deutschland wirklich
 in die angesprochene Richtung tendieren (was ich
 nicht glaube), dann wäre das lediglich ein
 neues Geschäftsmodell für Unternehmer im Ausland,
 den Betrieb auf dem Papier, inoffiziell dann im
 Auftrag, zu betreiben.
 
 (Disclaimer: Ich fordere weder dazu auf, noch
 biete ich etwas an. Ich zeige lediglich, wohin
 eine solche Entwicklung führen würde - wie man
 an der FSK18-Branche hinreichend beobachten
 kann.)
 
 | Aus: isola de lime | Registriert: Dec 1999 
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| Tekknotrip 
       Usernummer # 131
 
 
 |  verfasst           *issmirschlecht*
 
 | Aus: Stuttgart | Registriert: Jan 2000 
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