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Tekknotrip
Usernummer # 131
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verfasst
Vor kurzem erhielt ich einen Brief von einem Anwalt, dass einige Kommentare zu einem Artikel rechtswiedrig seien.
Er wollte 6.000 Euro, eine Unterlassungserklärung und die Namen derer, die über seinen Mandanten herzogen.
Gut, ich habe gelöscht und ihm die Rechnung zurückgeschickt, da ich nach §11 TDG nur dann Haftbar gemacht werden kann, wenn ich trotz Hinweis nichts unternehme. Die Unterlassungserklärung kann er sich natürlich auch sonst wo hinschieben.
Aber jetzt aufgepasst: §11 des TDG: Zitat: § 11 TDG Speicherung von Informationen Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
wir durch eine neues Urteil aktuell gegen den Heise Verlag ausgehebelt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
Finde ich erschreckend. Bin extra wegen meiner Internetseiten schon in Rechtschutz eingetreten, da ich öfters "verklagt" werde, da einige Menschen der Kram nicht passt, was ich schreibe....Aber wenn jetzt auch noch Webseitenbetreiber für den Bockmist der User haften müssen, denn die verbreiten ist es wohl bald aus mit der Netzgemeinschaft.
Bspw. wenn ich Chris hier nicht mag (dem ist ja nicht so, sondern nur als bsp.), komme ich um 3 uhr nachts hierher, verunglimpfe mich unter einem pseudonamen selbst, mach n Screenshot und zeig ihn an, weil er nicht gelöscht hat. Er ist zur Überwachung nach dem neuen Urteil verpflichtet.
*Kopfschütteln über das Urteil* [ 06.12.2005, 09:17: Beitrag editiert von: Tekknotrip ]
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silicon
Usernummer # 503
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verfasst
Einfach nur lächerlich! Deutschland verblödet, Anwälte haben wohl nix mehr zu tun. Mir kommt die Welt wie ein großes Sück Käse mit Löchern vor, wo mittlerweile fast alle Löcher gestopft sind. Wo soll denn das hinführen?
Warten wir mal ab was sich da ergibt, es gibt ja ganz ander EU-Richtlinien, wie im Text beschrieben. Bin ja kein Jurist, aber welches Gesetz greift den jetzt schlussendlich?
cheers, silicon
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Cy-Man
Usernummer # 274
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verfasst
Zitat: Ursprünglich geschrieben von: Tekknotrip: Er ist zur Überwachung nach dem neuen Urteil verpflichtet.
Naja, ganz so weit isses dann doch noch nicht - in Deutschland sind die Gesetze Entscheidungsgrundlage für Gerichte und nicht vorhergehende Urteile. Abgesehen davon ist es sicher nicht das erste Urteil zur Haftbarkeit von Forenbetreibern und es ist das erste von dem ich lese, das zu Ungunsten derselben ausgegangen ist. Der Heise Verlag will abgesehen davon auch noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, sodas ich davon ausgehe, daß die Entscheidung von einem "ranghöheren" Gericht kassiert werden wird - zumindest hoffe ich das...
Aber es ist schon eine verkehrte Welt, ja. Gut, daß wir mittlerweile auch das Streiten formalisiert haben </sarkasmus>
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BIG BAD B
Usernummer # 1412
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verfasst
@heise-klage: es ist natürlich nur ein "zufall", dass die abmahnung an heise von einem rechtsanwalt namens syndikus kommt ... (offtopic: was ist eigentlich aus dem ftp-welt-verfahren rausgekommen, wo jener anwalt scheinbar involviert gewesen ist?)
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Tekknotrip
Usernummer # 131
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verfasst
Das Paradoxum ist ja eigentlich auch der, der heise verklagt hat.....
"Dialer Vertrieb - Aufruf bei heise durch User die Seite durch download zum Zusammenbruch zu bringen - Klage des Dialer Verbreiters"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62538
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Gianni
Usernummer # 66
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verfasst
1. Ist das jetzt das erste Urteil, in dem der Betreiber in die Pflicht genommen wurde. Die Zahl der Urteile, in denen der Betreiber von der Haftung ausgenommen wurde, dürfe ein Vielfaches betragen. Normalerweise muss der Betreiber erst Fahrlässig handeln, damit er belangt werden kann.
2. Im Zweifelsfall gibt es ca. 180 weitere Länder auf dem Planeten, die Hostingfirmen betreiben. Es gibt diverse Möglichkeiten, Kleinstfirmen im Ausland zu übernehmen oder zu kaufen - oder auch einfach den "Betrieb" einer Plattform an ein ausländisches Unternehmen abzugeben, während die "Vermarktung" (sprich: Werbeeinnahmen) noch in Deutschland verbleiben können.
Sollte die Rechtsprechung in Deutschland wirklich in die angesprochene Richtung tendieren (was ich nicht glaube), dann wäre das lediglich ein neues Geschäftsmodell für Unternehmer im Ausland, den Betrieb auf dem Papier, inoffiziell dann im Auftrag, zu betreiben.
(Disclaimer: Ich fordere weder dazu auf, noch biete ich etwas an. Ich zeige lediglich, wohin eine solche Entwicklung führen würde - wie man an der FSK18-Branche hinreichend beobachten kann.)
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BIG BAD B
Usernummer # 1412
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verfasst
ich schiebe mal einen interessanten link rein, der ein paar zusammenhänge aufzeigt ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Syndikus
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Tekknotrip
Usernummer # 131
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verfasst
*issmirschlecht*
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