technoforum.de


Neuen Beitrag verfassen  Neue Umfrage  Antworten
Mein ProfilCenter login | register | Suche | FAQ | forum home | im
  älteres Thema   nächstes neues Thema
» technoforum.de   » Die Netzwelt, Homepages, Nachrichten, myTube, Gossip & Co   » Rechtliches Problem mit download aus Internet

   
Autor Thema: Rechtliches Problem mit download aus Internet
Donnerstag

Usernummer # 11238

 - verfasst      Profil von Donnerstag     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Also ich hab da ein Problem.
Habe etwas im Internet gestöbert und mich dabei wo angemeldet, da ich die Hoffnung hatte dort was runterzuladen.
Ich melde mich also an und versuche was runterzuladen und siehe da..... auf meinem E-mail-Konto ist etwas eingetroffen.
Eine pdf-Datei. Dann kam jedoch die Ernüchterung. Ich soll auf ein Bankkonto etwa 5 Euro überweisen. Ich hätte mir da nichts "runtergeladen" wenn ich etwas dafür zahlen hätte müssen.
Jetzt die Frage: was passiet mir, wenn ich nicht zahle? Ich habe eine falsche Adresse angegeben, habe aber die Befürchtung, dass diese Leute meinen Provider kontaktieren.
Der Dienst befindet sich nicht in dem Land in dem ich wohne und jetzt frage ich mich, was mir bei diesem Streitwert passieren kann.
hab mir deren geschäftsbedingungen durchgelesen und da stand auch was von Mahnung usw.

edit: nach weiterer Überlegung würde der Thread wohl besser ins "Netzwelt"-Forum passen.

Aus: St. Martin | Registriert: Nov 2003  |  IP: [logged]
yanni

Usernummer # 12985

 - verfasst      Profil von yanni     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Da wird dir garnix passieren.Wird wohl eher eine Rechnung sein nach dem Motto: Erst wenn Sie überwiesen haben, sind sie (sozusagen) Mitglied und können Downloaden.Ansonsten müßen Sie Dich ganz klar daraufhinweisen VOR in Anspruchnahme einer Leistung daß du etwas zahlen mußt.

Würde mir keinen Kopf machen.

Der Provider würde bei einer Anfrage des Websiteinhaber diesen vermutlich schallend auslachen.

Gruß Yanni

Aus: bei Stuttgart | Registriert: Aug 2004  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenn Du weder explizit auf Kosten hingewiesen wurdest noch dies ausdruecklich bestaetigt hast, ist keinesfalls ein Vertrag zustande gekommen.
Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Donnerstag

Usernummer # 11238

 - verfasst      Profil von Donnerstag     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hmmm, also das stand ja auch dort.
nur eben für mich nicht sichtbar.

und sie haben die ware zuvor geschickt (eine kleien pdf-datei)

habe ihnen geschrieben, dass ich das nicht war.
und die meinten, dass sie sich um die ausforschung des täters kümmern bzw. kümmern lassen.

in der agb von denen hab ich dann noch solche spaßsachen gelesen, dass diese dann die kosten dafür zahlen muss.

wobei ich mich frage, ob bei einem betrag von 5 euro das nicht etwas zuviel aufwand ist....

Aus: St. Martin | Registriert: Nov 2003  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
kenn den speziellen fall nicht, aber es wird sich wohl darum drehen, ob der kostenhinweis klar war und du diesen bewusst akzeptiert hast.

mit solchen vorwaenden wie "war ich nicht" kannst du bei einer firma, die ein rigides forderungsmanagement hat, reichlich auf die nase fallen.
wenn die naemlich die "betrugsanzeige" schiene fahren kann der nachweis durch providerauskunft eventuell durchaus gefuehrt werden.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wie lautet denn die URL zu der Seite..? Ohne sich das selbst mal anzusehen, ist es schwer, das zu überdenken und sich zu erkundigen, um dann abzuwägen, wie die Rechtslage sein könnte...
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Donnerstag

Usernummer # 11238

 - verfasst      Profil von Donnerstag     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
also die url möcht ich hier jetzt nicht öffentlich reinschreiben.

ich habe dort einfach auf per mail runterladen gedrückt und dann kam da so ein kleines fenster wo stand, dass ich mein kennwort für download eingeben soll.
nachdem das eingegeben wurde, kam nach einem tag per mail das pdf-file.

also wenn da noch gestanden wäre, das ich das bezahlen müsste, dann hätte ich die nummer nicht eingegeben.

im nachhinein hab ich dann gesehen, dass bei der datei am rechten rand dabeistand, wie hoch der preis ist.

da das andere allerdings fett gedruckt war, ist mir der preis nicht so ins gesicht gesprungen.

was wäre, wenn ich sagen würde, dass das ein kleines kind in der familie ausgefüllt hat?

ich meine, wollen diese den dann einen minderjährigen verklagen? wie ist das da geregelt? immerhin sollte man ja einen kaufvertrag erst ab einem gewissen alter abschließen können.

Aus: St. Martin | Registriert: Nov 2003  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
"ich meine, wollen diese den dann einen minderjährigen verklagen? wie ist das da geregelt? immerhin sollte man ja einen kaufvertrag erst ab einem gewissen alter abschließen können."

Auch hier müsste man sich einfach die AGB der Seite ansehen, inwieweit dort das Vertragsverhältnis geregelt ist und das Angebot ausschliesslich volljährigen Personen zur Verfügung steht. Bei einem 5€-Betrag kommt mir aber vage was von 'Taschengeldparagraph' in den Sinn:
Taschengeldparagraph bestimmt, daß der von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossene Vertrag wirksam ist, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Vgl. § 110 BGB."
Quelle ARD Ratgeber Recht

Die Details könnte aber nur ein Jurist klären, denn beispielsweise ist mir aufgefallen, dass seit kurzem einige Klingeltonanbieter in der Fernsehwerbung deutlich darauf verweisen, erst mit Volljährigkeit das Angebot zu nutzen, andere Anbieter hingegen verzichten momentan noch auf den eingeblendeten Passus.

Wenn die Kosten auf der Website angeführt wurden und du ein 'Produkt' bestellt bzw. gekauft hast, den Vertragsbedingungen zugestimmt hattest, scheint meiner vagen Ansicht nach ein Vertrag zustandegekommen zu sein, durch den Download hat der Anbieter seine Pflichten wahrgenommen und somit scheinst du selbstverständlich verpflichtet zu sein, deine Pflichten zu erfüllen durch Bezahlung.

Was das 'Kleinkind' betrifft, so wären dann die Erziehungsberechtigen schadhaft zu machen: der Versuch, auf diesem Weg sich vor dem Bezahlen zu drücken, scheint meiner Auffassung nach nicht wirklich Sinn zu machen.

Wenn es sich beispielsweise um erotische Angebote handelt, die in Anspruch genommen wurden, wird der Dienstleister ohnehin die Problemsituation kennen, dass Kunden die Bezahlung bzw. der nachvollziehbare Geschäftskontakt 'peinlich' ist und bereits Mittel und Wege kennen, rechtmässige Ansprüche geltend zu machen.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
ochsenprofessor

Usernummer # 5328

 - verfasst      Profil von ochsenprofessor     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Gilt für dich nicht das Rücktrittsrecht des Fernabsatzgesetzes ?

Zitat:
Wichtigster Aspekt für Kunden ist das 14-tägige Rückgabegerecht, und zwar für alles, was online bestellt wird. Was nicht gefällt, kann ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen an den Händler zurück geschickt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Lebensmittel, Musik-CDs, Zeitungen, sowie individuell hergestellte Sachen, zum Beispiel Schmuck mit Gravur.
http://www.wdr.de/tv/aks/angeklickt/themen/r/recht.html
Aus: Zwischen den Bergen | Registriert: Mar 2002  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
bin nicht sicher, dass das Fernabsatzgesetz fuer elektronisch zugestellte Artikel ebenso gilt.
dann koenntest du ja z.B. auch kostenpflichtige Artikel aus den Onlineauftritten diverser Zeitschriften nach dem Lesen/Abspeichern zurueckschicken oder Beitraege fuer Abos/Mitgliedschaften nach 2 Wochen zurueckverlangen.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Donnerstag

Usernummer # 11238

 - verfasst      Profil von Donnerstag     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
das wäre wirklich interessant, wie das mit dem fernabsatzgesetz läuft.


das interessante ist ja, dass die bestellung einfach über den browser funktioniert.

die auftragsbestätigung kommt dann synchron mit der "ware". da seh ich das problem.

und ist es bei den kostenpflichtigen auftritten von magazinen und so weiter nicht normal so, dass man da im vorhinein bezahlen muss?

Aus: St. Martin | Registriert: Nov 2003  |  IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wenn Du mit der peinlichen URL schon nicht rausruecken willst, such einfach im Netz nach Leuten, die eventuell auch schon Probleme mit dem Anbieter hatten, so kannst Du Deine Chancen besser abschaetzen als die Teilnehmer hier wild zum spekulieren zu verleiten.

Nebenbei kann Dich in anderen Situationen bestaetigen ohne zu begreifen deutlich teurer als 5 Euro zu stehen kommen.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Eindeutiger geht's nicht, was die AGB der besagten Website betrifft:

"Der Nutzer erkennt mit seiner Registrierung bei **** durch entsprechende Eingaben die Kenntnisnahme der Tatsache an, dass **** auch kostenpflichtige Dienste anbietet. Weiterhin erkennt der Nutzer durch Download oder Bestellung von Materialien an, dass er zur Begleichung der dadurch dem Nutzer entstehenden Kosten verpflichtet ist."

Ferner wäre Donnerstag entsprechend der AGB zu wahrheitsgemäßen Angaben bzgl. der Personendaten verpflichtet.

Nach der kostenlosen Anmeldung erscheint ein Hinweis, der eindeutig von Bestellungen spricht, die wiederum lt. AGB kostenpflichtig sind:

"Sie sind jetzt als Kunde angemeldet, Bestellungen und downloads werden nun automatisch Ihrer Kundennummer zugewiesen"

Nach Eingabe eines Suchbegriffes auf der Seite werden die verschiedenen Artikel mit Preisangabe angezeigt. Nach Klick auf das Produkt werden Details angezeigt, dort explizit erneut der Preis erwähnt und der Hinweis des Downloads mit epxliziter Erwähnung der Bestellung.

Sorry, aber nachdem hier ein Produkt gekauft wurde und die AGB und Bestellung aus meiner Sicht absolut klar und eindeutig sind, ist hier ein rechtmässiges Vertragsverhältnis zustandegekommen und das sollte, nein, MUSS wohl auch bezahlt werden, Ansprüche aus Mahnungen und damit verbundener Zusatzkosten bis hin zur dritten Mahnung und einem gerichtlichen Mahnbescheid in der dann vierten Instanz erscheinen mit in diesem Fall als vollkommen korrekt. Fakt: bezahlen und fertig.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
das interessante ist ja, dass die bestellung einfach über den browser funktioniert.

Das haben Webshops, Netz-Auktionshäuser und online-Verlage so an sich

die auftragsbestätigung kommt dann synchron mit der "ware". da seh ich das problem.

Die Austragsbestätigung kann auch bei physischer Ware im Paket mitgesandt werden, je nach AGB kann eine Auftragsbestätigung bereits das Vertragsverhältnis entstehen lassen oder erst der Versand der Ware. Beides ist üblich und korrekt.

und ist es bei den kostenpflichtigen auftritten von magazinen und so weiter nicht normal so, dass man da im vorhinein bezahlen muss?

Es gibt zahlreiche Vertragsmodelle und gerade bei Verlagen ist es durchaus im Rahmen des Normalen, dass später erst die Rechnung kommt: Probeabo der Süddeutschen Zeitung beispielsweise: 2 Wochen kommt die Zeitung geliefert und einige Wochen später erst die Rechnung mit Überweisungsträger.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
mantis
flp-User
Usernummer # 3606

 - verfasst      Profil von mantis   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
sooo peinlich find ich dir url nicht. (wenn es die ist die ich vermute) ;-) aber die art von vertragsabschluss ist mir neu. man lernt nie aus. ich werde auf jeden fall mal im bekanntenkreis vor solchen angeboten warnen. man sieht: agbs lesen ist zwar nervig aber oft sehr ratsam.

wenn du aber keine realen daten angegeben hast glaube ich kaum das der betreiber deine daten von deinem isp rausgeben bekommt. vom layout her würde ich vermuten das die nicht mal deine ip herrausfinden. höchstens über deine mail-adresse ließe sich deine identität herstellen.

ich würde die 5€ als lehrgeld sehen. den fehler machst du dann nicht nochmal. ;-)

Aus: . | Registriert: Aug 2001  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Abwarten bis die erste Mahnung kommt! Kostet ja noch nichts ist ja nur ein Zahlungshinweis + die haben ja eh die falschen Daten,deswegen erstmal abwarten! Die schencken dir nichts,warum sollst du den dann 5€ schencken?
IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Das Riskieren der Ermittlung, wer das Angebot tatsaechlich in Anspruch genommen hat kann im unguenstigen Fall dennoch ein Verfahren wegen Betrug/Leistungserschleichung o.Ä. und dann einigen weiteren Ärger nach sich ziehen.

Es gab schon Hausdurchsuchungen wegen 40 Euro weil jemand eine fremde Adresse und Kontonummer im Netz angegeben hatte.

Will keine Panik verbreiten, aber fuer Unaufmerksamkeit muss man manchmal Lehrgeld bezahlen und die Summe steht im keinem Verhaeltnis zum potentiellen Schaden beim Rechtsweg.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Also soweit ich weis kostet es bis zur 3.ten Mahnung nichts,das sind Zahlungserinnerungen vom Gläubiger der vom Schnuldner sein Geld haben möchte! Außerdem ist es sehr unseriös eine pdf. Datei zu senden mit dem Zahlungeingang von 5€,also irgendwie eine komische Sache! Warte ab bis du die erste Mahnung schriftlich vor dir liegen hast,sollte diese auch sehr ungläubig erscheinen,müsste man einen anderen Weg gehen... (Betrug etc.)
IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
natuerlich darf der Anbieter angemessene Mahngebuehren erheben.
Ausserdem wuerde eine Mahnung wegen falscher Adresse postalisch nicht zugestellt werden und dadurch ein entsprechendes weiteres Vorgehen ausloesen.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Ja in dieser Branche wo abgezockt wird kann ich mir das gut vorstellen,für mich persönlich hat es keinen Wert wenn ich nichts schriftlich vor mir liegen hab (Mahnung oder ähnliches)! Zudem würde ich sagen werden die niemanden für 5€ hinterher rennen,den jeden morgen steht ein anderer auf,der drauf reinfällt! Für 5€ nen dicken schieben finde ich äußerst lachhaft...Ne andere Frage wäre,was ist wenn die E-Mail dich nicht erreicht hat bzw. du gar keine pdf. Datein öffnen kannst;) Ich kann`s nicht und würde mir nicht extra was instalieren...??? Da muss was anderes kommen das du den Dienst etc. genutzt hast,ist ja echt nicht zu fassen! [oerx]
IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wir drehen uns im Kreis.

man ist nunmal in der schwaecheren Position, wenn man die AGB und andere Infos ignoriert und zudem noch falsche Angaben gemacht aber Spuren hinterlassen hat.

Kann schon sein, dass es Abzocker sind, dennoch werden grade windige Anbieter es sich nicht bieten lassen, dass bekannt wird, sie verfolgen ihre Ansprueche nicht.

deren Mahn und Rechtsabteilug ist oft groesser als der Rest zusammen.

zu viel Risiko fuer 5 Euro.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Die sollen erstmal zusehen das sie die Daten von im rausbekommen + erstmal Nachweisen das er es wirklich war! Gibt auch genug Leute die andere anschwärzen wollen,ich würds drauf anlegen;) Warten und kuckn was passiert,bis zur ersten Mahnung...
IP: [logged]
Braindrain

Usernummer # 629

 - verfasst      Profil von Braindrain     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
*arhg*

Die erste Mahnung wuerde er nicht bekommen, wenn die per Post verschickt wird.

schlimmster Fall :
Betrugsanzeige +
Auskunftsanspruch beim Provider +
Klage auf Erstattung der entstandenen Kosten

Habe keinen Zweifel, dass dies rechtlich moeglich waere.

Aus: FFM [x] NRW[] | Registriert: Jun 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Braindrain hat absolut recht: die AGB sind klar, die Vertragsbedingungen eindeutig und ob man für ein nützliches .pdf 5€ zahlen möchte oder das für übertrieben hält, hat nichts mit dem Umstand zu tun, dass hier ein Vertrag rechtmässig abgeschlossen wurde. Insofern hier kein Wucher gilt - und 5€ können für solche .pdf's für die Zielgruppe durchaus eine lohnende Investition sein - muss bezahlt werden: die Kosten stehen wirklich so auf der Seite, dass man sie nicht übersehen kann und ich find's - ehrlich gesagt - fast schon sehr uncool, dass hier eine Leistung erschlichen wurde und dieser Thread den Eindruck einer Abzocke erwecken soll, die de Fakto meines Erachtens nach nicht vorhanden ist: Bezahlung nach Leistung ist sogar äusserst kundenfreundlich und das wird mit Missbrauch und Falschangaben honoriert?
Im übrigen hat Braindrain auch vollkommen recht, was die rechtlichen Aspekte betrifft: der Anbieter stellt nach der 3. Mahnung Strafanzeige gegen unbekannt und im Rahmen der Ermittlungen wird dann der Provider die Daten offenlegen, es folgt die vierte Mahnung in Form eines gerichtlichen Mahnverfahrens und aufgrund der bis dahin angelaufenen Kosten kann der Spaß ein zig'faches der 5€ kosten, vor allem, wenn der Anbieter die Sachen 'nem Anwalt übergibt und der rechtmässig sein Honorar einfordert, was sich nicht nur aus dem 'Streitwert' ergibt sondern aus seinen Stundensätzen.
Und DANN dürfte DAS reichlich Lehrgeld gewesen sein, durchaus im dreistelligen Bereich vorstellbar.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Mich würde die Seite ja mal brennend interessieren die AGB`s würde ich mir mal gerne durchlesen,ist mir echt noch nicht untergekommen sowas! Wäre auch im Rahmen meiner Kollegen interessant! Kannst du mir den Link per PM senden?

Dann bleibt im ja nichts anderes übrig als sich zu stellen und das Geld zu überweisen,oder es hart auf hart kommen zu lassen entweder wird nichts drauß Aufgrund falscher Adresse oder vor Gericht 3 Finger heben und sagen ist nix zu holen Leute...

IP: [logged]
Donnerstag

Usernummer # 11238

 - verfasst      Profil von Donnerstag     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
tja, dann zahl ich halt die fünf euro ;-)

würd ich gerne sagen.......
aber das ist irgendwie jetzt auch ziemlich blöd, weil ich auch schon denen geantwortet habe, dass das nicht ich war.

mein account dort wurde auch schon gesperrt.

mal sehen, hinzu kommt noch, dass sie mir etwas anderes geschickt haben, als was ich angeklickt habe. also ich hab nicht mal nen nutzen von der sache.

finde 5 euro ehrlich gesagt auch ziemlich wucher. da bekommt man schon fast ein buch.
noch dazu, wo der inhalt der pdf-datei auch im internet zu finden ist.

Aus: St. Martin | Registriert: Nov 2003  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ohmann...

tja, dann zahl ich halt die fünf euro

Dann überweis den Betrag mit der Rechnungsnummer und informiere die Leute, dass du im Rahmen einer möglichst unkomplizierten Klärung nun gewillt warst, den offenstehenden Betrag zu bezahlen und damit alle weiteren Ansprüche erloschen sein sollten.

würd ich gerne sagen.......
aber das ist irgendwie jetzt auch ziemlich blöd, weil ich auch schon denen geantwortet habe, dass das nicht ich war.


Aufgrund der einfachen AGB der Website und dem klar eindeutigen Angebot und den Preisen wäre diese Behauptung schlicht ein Betrugsdelikt, evtl. solltest du dich entschuldigen und was von 'Verwechlsung' und 'Versehen' blafaseln, vorhergehend aber den Betrag überweisen.

mein account dort wurde auch schon gesperrt.

Selbstverständlich, steht auch so in den AGB und die Firma möchte weiteren Missbrauch verhindern.

mal sehen, hinzu kommt noch, dass sie mir etwas anderes geschickt haben, als was ich angeklickt habe. also ich hab nicht mal nen nutzen von der sache.

Das wäre eine Reklamation und i.d.R. wäre die Firma zuerst berechtigt, eine Wandlung vorzunehmen, indem sie dir das richtige File noch schicken. 'Geld zurück' gibt's erst nach fehlgeschlagenen Wandlungs-Versuchen, wenn das nicht anders in den AGB festgehalten ist. Ferner wärest du verpflichtet, zu reklamieren, wenn ein falsches File versandt wurde.

finde 5 euro ehrlich gesagt auch ziemlich wucher.

Es hat dich niemand gezwungen, das Angebot wahrzunehmen und die Unterlagen dort zu bestellen. Wenn man das Angebot vorsichtig abschätzt, fällt es definitiv nicht unter das 'Wuchergsetz' und manche der Zielgruppenpersonen, die dringend eines der Angebote benötigen, sind dankbar, für Preise im Bereich von 1,25€ bis 5€ hilfreiche Dokumente zu bekommen.

da bekommt man schon fast ein buch.

Das dürfte niemanden interessieren.

noch dazu, wo der inhalt der pdf-datei auch im internet zu finden ist.

Dann wäre die einfache Argumentation, warum du's dir dann nicht 'im Internet' gesaugt hast? Ferner scheint der Anbieter viele Verlagsdokumente im Angebot zu haben, die einem (c)opyright unterliegen, dass entsprechend .pdfs im Netz zu finden sind, impliziert nicht, dass sie dann legal dort zu finden wären. Das ist keine Argumentation.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Mix Master Moody
noch nicht registriert


 - verfasst            Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
So habs mir mal grade durchgelesen! Also wenn du die falsche Sache bekommen hast,kannst du innerhalb 7 Tagen dein Recht durchsetzen,machst du es nicht must du die Sache trotzdem bezahlen!
Zudem machen die davon gebrauch das die entstehenden Kosten für Adressen rausbekommen etc. auch du zu tragen hast! Das sieht nicht gut aus...

Trotzdem ist mir sowas bisher nicht untergekommen,bin ja mal gespannt was die richtigen Leute davon halten werden;)


Rechtlich kann man da bestimmt was drehen,weil das man sich da anmeldet und gleich weis das man bezahlen muss,ist äußerst gut versteckt,das muss für jeden Sichtbar sein mittlerweile bzw. durch eintippen von "OK" oder ähnliches!

IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
rechtlich kann man da bestimmt was drehen,weil das man sich da anmeldet und gleich weis das man bezahlen muss,ist äußerst gut versteckt,das muss für jeden Sichtbar sein

Bei der Anmeldung ist ein Verweis auf die AGB, momentaner Rechtssprechung nach scheint das zu genügen. Ich persönlich sehe weiterhin keinen groben Fault des Anbieters und dass man sich kostenlos registrieren kann, um dann erst auf kostenpflichtige Angebote zuzugreifen, ist auch nicht neu. Ehrlich, die Sachlage ist meiner Meinung nach absolut klar und eindeutig.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Donnerstag

Usernummer # 11238

 - verfasst      Profil von Donnerstag     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
2chris: ich gebe dir mit deiner begründung 100%ig recht.
Aus: St. Martin | Registriert: Nov 2003  |  IP: [logged]
Knusper2000

Usernummer # 2070

 - verfasst      Profil von Knusper2000         Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Donnerstag:
Kann es sein, das du dir Material von einer Seite geladen hast die Belegarbeiten (ö.Ä.) kostenpflichtig zum Download anbietet. Im allgemeinen möchte ich davor warnen solche Seiten zu benutzen, da man sonst auch sehr schnell wegen Betrugsversuch auf der Lehreinrichtung bei der man sich befindet suspendiert werden kann!

Aus: 12043 Berlin | Registriert: Mar 2001  |  IP: [logged]  
Donnerstag

Usernummer # 11238

 - verfasst      Profil von Donnerstag     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ja, allerdings wollt ich es ja auch nicht haben, um es 1:1 zu übernehmen, sondern als informationsquelle.
Aus: St. Martin | Registriert: Nov 2003  |  IP: [logged]
riverside_turnz

Usernummer # 4988

 - verfasst      Profil von riverside_turnz   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
liebe freunde der nacht,

ich verstehe eure ganzen spekulationen und lösungsansätze nicht wirklich! warum so ein "theater" wegen dieser sache??

einige dinge scheinen doch in diesem zusammenhang klar zu sein:
- es ist ein vertrag zustande gekommen!
- dies war aber offenbar nicht gewollt (entweder liegt gemäß § 119 bgb ein fehler bzgl. des inhalts der willenserklärung vor (eine erklärung diesen inhalts wollte der erklärende nicht abgeben) oder bzgl. der form der willenserklärung vor (der erklärende war sich gar nicht darüber bewusst, daß er durch das anklicken eine rechtserhebliche handlung vornimmt))
- jedenfalls ist meiner ansicht nach raum für eine anfechtung der willenserklärung, was den vertrag von anfang nichtig machen würde.
- sehr unclever ist es natürlich den ganzen kram unter einer falschen email-adresse zu machen und sich nach vertragsschluss zu melden und zu äußern, daß man mit der sache nichts zu tun habe. geht gar nicht!!!
- darüber hinaus sind die vorschriften über fernabsatzverträge zu berücksichtigen:
"Die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b ff. BGB) stärken den Verbraucherschutz im Versandhandel und im elektronischen Geschäftsverkehr. Sie finden Anwendung auf Verträge über Warenlieferungen bzw. Erbringung von Dienstleistungen, die per Brief, Katalog, Telefon, E-Mail etc. zwischen Verbrauchern und Unternehmern abgeschlossen werden.
Das Gesetz regelt umfassende Informationspflichten der Unternehmer und gewährt dem Verbraucher insbesondere ein Widerrufsrecht von zwei Wochen bzw. ein Rückgaberecht."
- in einem früheren stadium hätte man den vertrag mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit rückabwickeln können.
- mittlerweile würde ich dir empfehlen, dsß du die fünf euronen blechst und wieder beruhigt schlafen kannst.
- im übrigen würde ein unternehmen eine strafanzeige, die möglw. einen betrug in höhe von fünf euro betrifft, vermutlich nicht stellen. der zeit- und kostenfaktor wäre viel zu hoch...
- abschliessend würde ich sagen, daß hier eher ein problem mit deinem rechtserheblichen verhalten im internet besteht. das solltest du überdenken, denn: read & think before you click!

shoutz,
riverside_turnz

Aus: Düsseldorf | Registriert: Feb 2002  |  IP: [logged]


 
Neuen Beitrag verfassen  Neue Umfrage  Antworten Schliessen   Feature Topic   MoveTopic   Lösche dieses Thema älteres Thema   nächstes neues Thema
 - Druckversion
JumpTo:

Kontakt | technoforum.de | readme


(c) 1999/2ooo/y2k(+1/+2/+3+4+5+6+7+8+9+2010+2011+2012+2013+2014+2015+2016+2017+2018+2019+2020+2021+2022+2023+2024) technoforum.de | www.techno-forum.de
Das Forum für Techno | House | Minimal | Trance | Downbeats | DnB | Grime | Elektro | IDM | Elektronika | Schranz | MNML | Ambient | Udio.ai | Dub | 2Step | Breakcore | no Business Techno | Dubstep | Big Room Techno | Grime | Complextro | Mashups | mnml | Bootlegs | Chicago House | AI Music Suno | Acid House | Detroit Techno | Chillstep | Arenastep | IDM | Glitch | Grime | Experimental | Noise | Fidgethouse | Ableton Live 12 | Melbourne Bounce | Minimal Trap | Sinee | kvraudio alternative | EDM | Splice | Bandcamp Soundcloud | Free Techno Music Download | Progressive Electro House | Free VSTi |
Betreiberangaben & Impressum siehe readme.txt, geschenke an: chris mayr, anglerstr. 16, 80339 münchen / fon: o89 - 5oo 29 68-drei
E-Mail: webmaster ät diesedomain
similar sites: www.elektronisches-volk.de | Ex-Omenforum | techno.de | USB | united schranz board | technoboard.at | technobase | technobase.fm | technoguide | unitedsb.de | tekknoforum.de | toxic-family.de | restrealitaet restrealität | boiler room
Diese Seite benutzt Kuhkies und du erklärst dich damit bei Betreten und Benutzung dieser Seite damit einverstanden. Es werden keinerlei Auswertungen auf Basis ebendieser vorgenommen. Nur die Foren-Software setzt Kuhkies ausschließlich für die Speicherung von Nutzerdaten für den einfacheren Logon für registrierte Nutzer, es gibt keinerlei Kuhkies für Werbung und/oder Dritte. Wir geben niemals Daten an Dritte weiter und speichern lediglich die Daten, die du uns hier als Nutzer angegeben hast sowie deine IP-Adresse, d.h. wir sind vollkommen de es fau g o-genormt, nixdestotrotz ist das sowieso eine PRIVATE Seite und nix Gewerbliches.


Powered by Infopop Corporation
UBB.classicTM 6.5.0