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Autor Thema: schon wieder Problem mit Ebay-Käufer
zApPeLpHiLiPp

Usernummer # 7217

 - verfasst      Profil von zApPeLpHiLiPp     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Moin!

Jemand (0 Bewertungen, seit August 2002 angemeldet, Mitgliedsname einmal geändert) hat von mir einen Technics 1210 für 300 EUR ersteigert.

Er will aber erst den Turnie zugeschickt bekommen, bevor er überweist.

Problem:

Wie mach ihm ihm klar, dass des bei Ebay nicht so läuft? Denn üblich ist ja, dass man erst überweist und dann den Artikel erhält, doch gibts da irgendein Gesetz für?

Also ich brauche quasi eine plausible Begründung (oder etwas, worauf ich mich stützen kann)die ich ihm nun schreiben kann, die begründet, dass er erst überweisen muss um den Artikel zu erhalten.

Ich würde ihm dat Ding ja auch per Nachnahme schicken, aber ich bin auf das Geld angewiesen und will nicht ewig drauf warten...

Ach ja, noch was: Er hat seinen Mitgliedsnamen während seiner Mitgliedschaft einmal geändert - hat er deshalb 0 Bewertungen oder kann das nicht damit zusammenhängen?

Aus: nähe Hannover (ca. 30 km) | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Frag' ihn doch, warum er den Namen geändert hatte und ob er bereits Käufe/Verkäufe auf ebay getätigt hat und wie du dann ggbfs. die Bewertungen einsehen kannst.

Da bei Auktionen der mögliche Zahlungsweg angegeben wird und du sicherlich die entsprechende Option 'Überweisung' angegeben hattest, die die Vorkasse impliziert, ist entsprechend ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen, der seitens des Käufers eingehalten werden muss. Das kann man dem Käufer in wenigen Zeilen sachlich und freundlich nahelegen und auf die Einhaltung der Vertragsbestandteile bestehen, zumal die berechtigte Gegenfrage das beste Argument darstellt, wer dir denn garantieren würde, dass er nach Erhalt der Ware auch tatsächlich bezahlt..? Ich hab' mal wieder die einzig unbezahlte Ware letzten Freitag abgesandt und - plopp - nach zweifacher Mahnung erhalte ich endlich die Antwort, dass angeblich das Konto des Käufers gesperrt wäre und er leiderleider momentan ja zahlungsunfähig wäre...

Es liegt nat. nahe, dass Ihr ggbfs. 'ne Teilzahlung vorab vereinbart, aber bei solchen Kandidaten würde ich ja fast damit rechnen, dass es bei der Vorabzahlung auch bleibt und man den Leuten ewigst hinterherrennt...

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
SetBusta

Usernummer # 5593

 - verfasst      Profil von SetBusta   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Oder schlag ihm einfach den Treuhandservice vor. Das ist bei so einem Betrag doch dann das Beste für beide wenn der Käufer zicken macht!
Aus: Bayreuth | Registriert: Apr 2002  |  IP: [logged]
zApPeLpHiLiPp

Usernummer # 7217

 - verfasst      Profil von zApPeLpHiLiPp     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ Chris

Sehr gut formuliert, genau so etwas wollte ich haben! Bin da selber nicht so drauf gekommen, da es für mich (in Bezug auf Ebay) völlig absurd ist, erst nach Erhalt des Artikels überweisen zu wollen und ich mir noch nie über so einen Fall Gedanken gemacht habe...

In punkto Treuhandservice habe ich noch überhaupt keine Erfahrung, abwarten was der Käufer sagt - sonst werde ich das wohl in anspruch nehmen...


Danke!

Aus: nähe Hannover (ca. 30 km) | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
Jeff May


Usernummer # 893

 - verfasst      Profil von Jeff May     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wenn gar nichts hilft würd ich immer diesen Satz einbringen:

... andernfalls muss ich den Fall leider meinem Rechtanwalt Dr. Ralf Mustermann übergeben, wodurch weitere, vermeidbare Kosten für Sie entstehen, da die Rechtslage eindeutig ist.

Natürlich erst nach mehrmaligem freundlichem Kontakt.
Und, auf einmal geht alles ganz schnell.

Aus: Essen | Registriert: Aug 2000  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
noch'n tipp, weil's mir auch schon passiert ist: niemals einen SCHECK akzeptieren, denn meines wissens gibt's ja keine euroschecks mehr, die eine zahlungsgarantie von damals 400 dm beinhaltet hatten, egal, ob auf dem konto des ausstellers geld war oder nicht: entsprechend selten gibt's noch verrechnungsschecks, die aber der aussteller noch vor der einlösung, die i.d.r. einige tage in anspruch nimmt, sperren kann: hierbei akzeptieren die banken meistens fadenscheinigste gründe zur sperrung, was lt. bankgesetz nicht okay ist, aber es wird dennoch oft ohne nachzufragen ein scheck gesperrt... :-/ demnach: auf scheckangebote immer verzichten, ist heute eh' rel. selten...

am ehesten wäre hier noch die nachnahme-lösung zu empfehlen, da so der käufer dem postboten das geld cash in die hand drücken MUSS, sonst darf der post/paketbote die ware schlicht und einfach nicht übergeben. dass dann die überweisung des betrags durch die post einige tage in anspruch nimmt und die versandkosten rel. hoch sind, muss man in kauf nehmen. aber auch hier kann man im schlimmsten fall damit rechnen, dass hin und wieder beträge nicht korrekt eingezogen und abgerechnet werden seitens post, bei größeren internet-versandhandelsfirmen besteht jeden monat ein nicht zu vergessender ausfall dadurch, dass postboten/postbürokratie mist baut und unwiderruflich die kohle im nirvana ist...

dennoch würde ich schlicht und einfach auf eine überweisung bestehen, im worstcase kannst du dem käufer auch das rücktrittsrecht einräumen und die dir bislang entstandenen kosten einfordern, um die auktion dem nächst-höchstbietenden anzubieten, was dann aber wohl 'n bisken verlust mit sich bringen würde, wie auch das risiko beim neu-einstellen...

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
H*P
VisioLab
Usernummer # 240

 - verfasst      Profil von H*P   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Empfehlenswert ist auch mit dem Postversand von Artikeln nach Zahlungseingang auf dem Konto 1 Werktag zu warten da am selben Tag die Überweisung noch rückgängig gemacht werden kann.
Aus: Aus dem größten Dorf der Welt - München | Registriert: Feb 2000  |  IP: [logged]
Kebi

Usernummer # 6214

 - verfasst      Profil von Kebi   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
das kann sie auch 2 wochen....
also immer schön schnell weg mit der post, gibt gute bewertungen *g*

Aus: Münster | Registriert: Jun 2002  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
STOP, halt, nein! *G* - Überweisungen können NICHT zurückgehen, h*p hat das schon korrekt formuliert...

Überweisungen können nur DANN gestoppt werden, wenn das Verrechnungszentrum der Bank des Ausstellers die Daten noch nicht an die LZB (Landeszentralbank) zur Verrechnung weitergegeben hat: sobald die Daten durch die LZB der Empfängerbank zugewiesen wurden, folgt i.d.R. am nächsten Tag bereits die unwiderrufliche Gutschrift. In der Praxis heisst das, dass spätestens (!) ein Tag später nach Überweisungsauftrag mit VIEL Glück der Absender den Betrag rückbuchen kann, aufgrund der verpflichtenden Einhaltung des hiesigen Überweisungszeitraums ist das bereits 2 Tage später schon nicht mehr möglich.

Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
Cy-Man

Usernummer # 274

 - verfasst      Profil von Cy-Man     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Jeff May:
Wenn gar nichts hilft würd ich immer diesen Satz einbringen:

... andernfalls muss ich den Fall leider meinem Rechtanwalt Dr. Ralf Mustermann übergeben, wodurch weitere, vermeidbare Kosten für Sie entstehen, da die Rechtslage eindeutig ist.

Solange nicht in der Artikelbeschreibung stand, daß die Bezahlung vor Versand des Artikels zu erfolgen hat, ist die Rechtslage AFAIK nicht eindeutig. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, aber dieses Detail ist nicht festgelegt, IMHO auch nicht durch die "Sitte" bei eBay, grundsätzlich zuerst zu bezahlen. Ich würde auch zum Treuhandservice raten.
Aus: München | Registriert: Feb 2000  |  IP: [logged]
KIEFERCRASH MUC
Technopunk
Usernummer # 7194

 - verfasst      Profil von KIEFERCRASH MUC   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
wie chris schon gesagt hat, mit nachnahme bist auf der sicheren seite!
Aus: MUC | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Mein Vorschlag wäre: mail dem Typen, lass dir seine Telefonnummer geben, ruf' ihn an und bitte ihn, dass er den Betrag in BAR sich zurechtlegt, besorge dir währenddessen bei der Post die Formalien für den Versand via Nachnahme, verpack die Kiste zwischenzeitlich und erkundige dich auch nach den Versandgebühren und sobald der Kunde sich meldet, dass er den Betrag in Cash neben der Tür liegen hat, schick's via Nachnahme raus und erklär' dem Heini am Telefon noch, dass er die Ware SOFORT nach Aushändigung des Betrags an den Postboten besitzt und 'ne Minute später den 1210er schon in Gebrauch nehmen kann, die Nachnahmegebühren würde ich in diesem Fall auf den Kaufpreis aufschlagen und dem Käufer erklären, dass aufgrund seines Gezeters er dich gewissermassen zu der Versandart zwingt, Du kein Risiko eingehen möchtest und auch Verständnis hast, dass er den Betrag nicht vorab überweisen möchte, er entsprechend also natürlich dann auch für die unerwarteten (!) Mehrkosten dieser Versandart aufkommen muss - und damit habt Ihr beide Ware bzw. Geld und geht keinerlei Risiko ein... wäre abschliessen mein Tipp und genau so und nicht anders würd ich's machen...
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
KIEFERCRASH MUC
Technopunk
Usernummer # 7194

 - verfasst      Profil von KIEFERCRASH MUC   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
so und nicht anders... [top]
Aus: MUC | Registriert: Sep 2002  |  IP: [logged]


 
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