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Autor Thema: Anfrage zur Legalität von Soundschnipseln
skynetwork

Usernummer # 5532

 - verfasst      Profil von skynetwork     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
hallöle,

wie verhält es sich n mit der legalität von soundschnipseln, die man jemandem schickt, die allerdings eine max. länge haben von 30 sek.????

da war doch irgend so eine verordnung oder ein gesetz, dass es erlaubte soundschnipsel in dieser max. länge ohne zahlen von gema gebühren und ohne sonstige regressionen weiterzugeben (deshalb sind z.b. die schnipsel auf vielen seiten wie z.b. www.web-records.de www.nordcore.de usw. nur 30 sek. lang).

vor allem wenn ich das original zu hause habe.......


Aus: Berlin | Registriert: Apr 2002  |  IP: [logged]
future-sound-of-bochum

Usernummer # 4489

 - verfasst      Profil von future-sound-of-bochum   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
ich mein so 3-4 sek wären legal im sinne des urheberrechts.
Aus: Goch | Registriert: Dec 2001  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
es gibt ein sehr ausführliches statement eines auf musik spezialisierten rechtsanwaltes in einer der letzten keys- oder keyboards-ausgaben bzgl. SAMPLING - jedoch ist das samplen von audio-material zu zwecken der verfremdung/benutzung in eigenen tracks ein komplexes thema. ich bin mir rel. sicher, dass es zwei verschiedene themen sind: sampling und lediglich soundschnippsel. ich kann mir gut vorstellen, dass das schon in der knappen antwort von fsob vermengt wurde.

prinzipiell glaube ich, zu wissen, dass generell soundschnippsel, die in welcher form auch immer weitergegeben werden, eine urheberrechtsverletzung darstellen. prinzipiell darf man keinerlei soundschnippsel weitergeben, egal, wie lang/wie kurz oder von welchem kommerziellen track. ich hab erst am sonntag einer freundin erklärt, dass major-acts sehr, sehr viel kohle durch den 15/30-sekunden-airplay bei fernsehwerbung (hintergrundmuzak) machen, eben aufgrund der gema-einnahmen, deren masse bei vielgeschalteten werbe-spots enorm ist. ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die industrie oder unser gesetzgeber eine pro-klausel besitzt, dass exzperte von sounds, tracks und songs bis zu einer maximalen spiellänge geshared werden dürften. das ist, so würde ich argumentieren, strikt 'ne uhrheberrechtsverletzung, die wohl augenzwinkernd bei netrecordstores nicht geahnet wird, da die dortigen teaser einerseits 'ne miserable qualität (im vergleich zu ner cd) haben, andererseits diese teaser den verkauf ankurbeln, wovon letztendlich die industrie ja profitiert.
da search-requests hier im forum mittels kleinster mp3-exzperte ja auch dazu dienen, dass die user freudig danach in den laden rennen und sich das vinyl besorgen, dulde ich solche anfragen, auch wenn ich mir recht sicher bin, dass sowas eben auch eine urheberrechtsverletzung darstellen würde.

ferner gilt die these 'vor allem, wenn ich das original zu hause habe' nicht: kopien zur privaten nutzung für dich selbst dürfen ja bekanntermassen gezogen werden, aber die weitergabe ist der rechtliche knackpunkt.

bin leider so pleite, dass ich keinen auf musik spezialisierten rechtsanwalt anheuern kann, solche wirklich interessanten fragen zu klären. aber vielleicht haben andere user ja andere thesen, die meine vermutungen widerlegen würden..? ich lass mich auch gerne eines besseren belehren *g* - wie gesagt, würde hier aber eben nicht die thematik von SAMPLES (in eigenen tracks) und die weitergabe von normalem audiomaterial vermischen ...


Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
chris
User
Usernummer # 6

 - verfasst      Profil von chris   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
In Kürze - das fiel mir jetzt grad erst durch'n Dialog in ICQ ein - könnte man auf den 'Klappentext' bei Cds und Vinyl verweisen, hab' grad nur ne uralte bomb_the_bass-CD hier, die noch vor Zeiten der digitalen Reproduktions-mp3-Orgie hergestellt wurde, entsprechend ist also der alte Wortlaut auf der CD: ": all rights of the producer and of the owner of the recorded work reserved. unauthorised copying, hiring, renting, public performance and broadcasting of this recording prohibited. the copyright in this recording is owned by xyz records." - Dat sacht bzgl. Urheberrecht doch schon alles aus.
Aus: Westend | Registriert: Nov 1999  |  IP: [logged]
DanZas

Usernummer # 484

 - verfasst      Profil von DanZas     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Szenario:
Herr Knappsack stellt seinen CD-Ständer mit seinen Sicherheitskopien seiner Original-CD's auf seinen Hof. Paar Minuten später kommen 3 Spunts dahergelaufen, und Herr Knappsack spricht sie freundlich an und fragt, ob sie nicht mal in seine CD's reinhören möchten. Die Jungens greifen sich zwei CD's und versprechen, sie am nächsten Tag wiederzubringen.

Möglichkeit a) Sie bringen die CD's wieder, ohne sich eine Kopie gezogen zu haben.
Möglichkeit b) Herr Knappsack sagt, sie können die CD's behalten.

Offenbar macht sich Herr Knappsack bei Möglichkeit A auf jeden Fall strafbar, denn sein Vorhaben ist identisch mit einem Anbieten von MP3 Files im Internet.

Möglichkeit B scheint am Rande der Legalität zu sein .. sofern die Spunts "Freunde" von Herrn Knappsack wären. Um sicher zu gehen müsste er also erstmal ein Bier mit ihnen trinken und ihnen dann die CD's überlassen.

Alles natürlich reine Annahme ohne Gewähr.

edit:
"da search-requests hier im forum mittels kleinster mp3-exzperte ja auch dazu dienen, dass die user freudig danach in den laden rennen und sich das vinyl besorgen, dulde ich solche anfragen, auch wenn ich mir recht sicher bin, dass sowas eben auch eine urheberrechtsverletzung darstellen würde."

Ich park auch generell aus Gutglauben daß es niemand stört im Parkverbot und bekomm trotzdem die volle Ladung. Dennoch finde ich es gut daß Du es so siehst.

Allerdings: Wie sieht es mit den angebotenen Mixen aus? Bisher konnte mir niemand klar beantworten ob ich mein selbstgemixtes Set anbieten darf. Weiss es niemand genau oder läuft das per "Freedom for Links" und die User tragen die Verantwortung selbst wenn das Zeug auf ihrem Webspace liegt?

later,
dnZ

[ 23-10-2002: Beitrag editiert von: DanZas ]


Aus: germany, ffm||cologne | Registriert: May 2000  |  IP: [logged]


 
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