Alsoso, selbst wenn man versucht, email-Adressen von Spam freizuhalten, so ist dies keine Garantie, daß man von Spam verschont wird. Es reicht, wenn man seine eMail-Adresse nur ein einziges mal auf irgendeiner Internetseite (Newsgroups, Gästebuch, eigene Homepage, Communities) hinterläßt - spamRoboter durchstreifen das Internet äußerst filigran nach allen Daten, die möglicherweise 'brauchbar' sind und sich verkaufen lassen. Wenn der Spam gar nicht aufhören sollte, kann man immer noch an eine ggbfs. angegebene Faxnummer eine Bitte um Entfernung aus dem Newsletter bitten. Mit 'nem Faxmodem kann man ja 'versehentlich' die Bitte ratzfatz 100 mal abschicken. Auch kann man anhand des Headers einer eMail mittels sog. "whois"-Suchroutinen der Provider ermitteln, über welchen ISP (=Provider) die spammende Internet-Seite und die mailAccounts gehosted werden: ggbfs. kann man dort den postmaster bitten, den Spam zu unterbinden. Funktioniert sogar oft, da die ISP durch diese eMails ja zusätzliche Kosten haben und gerne ebendiese unnötigen Kosten reduzieren.
Bei massiven, vor allem ausländischen, spam-Mails kann man diese whois-Abfrage kostenfrei inkl. automatisiert erstellter Reklamationen an die Post. bzw. Webmaster und entsprechenden ISP durchführen: spamcop.net
Mitunter (meines Erachtens nach) die ausführlichste Info bzgl. Spam und wie man sie wieder loswird, gibt's hier: http://www.mindworkshop.com/alchemy/nospam.html
Folgenden Text habe ich in einem anderen Forum gefunden und behandelt die Rechtslage. Kurz gesagt: spam ist in Deutschland bzw. sogar nach europäischem Recht illegal, da es einen unerwünschten Eingriff in die Privatsphäre beinhaltet. Ausser, man requested eine eMail. Wenn ein unsubcribe-Request ausser Acht gelassen wird, handelt es sich dann wiederum angeblich um Spam, aber nun zum Text:
Da Ihre E-Mail an mich persönlich adressiert ist, fordere ich Sie
hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten
ausser Name und E-Mail-Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen
diese Daten stammen.
§ 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck dieser Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine E-Mail-Adresse
betreffenden Daten unverzüglich zu löschen und mir diese Löschung zu
bestätigen.
§ 20 Abs. 2 Satz 1, § 28 Abs. 3, § 30 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person
bzw. meine E-Mail-Adresse betreffenden Daten ohne meine vorherige
ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 14 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 28 Abs. 3 BDSG