Autor
|
Thema: Fragen zur Verlängerung der Probezeit
|
smpx7
Bademeister
Usernummer # 3909
|
verfasst
Hallihallo,
ich habe seit 6 Monaten eine unbefristete Festanstellung. Genau heute ist die Probezeit rum (6Monate). Bei einem Gespräch mit dem Personalchef heute wurde mir gesagt, das die Probezeit um 4Monate verlängert wird (hab ich auch unterschrieben) aus diversen Dingen, die mir der Personalchef aber auch nicht nennen konnte und ich erst an einem Gespräch nexte Woche erfahren soll. Nun weiß ich das die gesetzl.Probezeit bis zu max.6 Monate läuft und diese der AG verlängern kann (soweit ich recherchiert habe, aber nur wenn in der Probezeit ein Aufhebungs-/Auflösungsvertrag gemacht wurde, wegen der Kündigungsfrist). Weiß jemand von Euch näher bei sowas bescheid, ist es rechtens?
Viele Grüße auf jedenfall!
Aus: Leipzig | Registriert: Oct 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
Fatkid
oderaufbrot
Usernummer # 7802
|
verfasst
Es gibt definitiv nur 6 Monate Probezeit. Sicherlich kann man Verträge schließen, wie man lustig ist, allerdings bestehen vor dem Gesetz nur eben diese 6 Monate. Schau lieber noch einmal, ob dir der Personalchef keinen Aufhebungs- oder Befristungsvertrag untergejubelt hat. Dann sieht die Sachlage im Ernstfall, wie du schon selbst geschrieben hast, wirklich anders aus.
Aus: Bad Wiessee | Registriert: Nov 2002
| IP: [logged]
| |
|
|
James_Holden
Usernummer # 1937
|
verfasst
Von rechtlicher Legitimität mal ganz abgesehen, ich find es schon komisch, dass sie wollen, dass du heute unterschreibst, dir die wahren Gründe dafür aber erst nächste Woche geben wollen. Ich hätte glaub ich solange erstmal nicht unterschrieben. Kommt mir so vor, als ginge es der Firma entweder ziemlich schlecht, oder sie wollen dich nur als billige Arbeitskraft ausznutzen.
Aus: Bangkok, Earth, Solar System | Registriert: Feb 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
eiche
Usernummer # 16646
|
verfasst
@ fatkid, ist so nicht ganz richtig
Die Höchstgrenze von 6 Monaten, während der bei einer vorgeschalteten Probezeit die verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt (§ 622 Abs.3 BGB), betrifft nur für Frage der Kündigungsfristen. Diese 6-Monats-Grenze beschränkt also nur die Geltung verkürzter Kündigungsfristen, nicht aber die Dauer der Probezeit selbst.
Bei einfachen Tätigkeiten ist eine Probezeit von etwa 3 bis 4 Monaten angemessen. Bei schwierigeren Tätigkeiten kann eine 6 bis 9 Monate dauernde Probezeit angemessen sein. Über 9 Monate darf eine Probezeit nur in seltenen Ausnahmefällen dauern. In der Regel werden 6 Monate ausreichend sein.
die Rede ist da nur von angemessen, was Seitens der ABG einen Spielraum nach oben o. unten immer locker zulässt.
Aus: ternit , left Beijing, now Cleveland | Registriert: May 2006
| IP: [logged]
| |
|
|
smpx7
Bademeister
Usernummer # 3909
|
verfasst
@all Danke für Eure Antworten! Mache mir nun deswegen schon keinen Kopf mehr
Die Probezeit wurde um 3Monate verlängert, nicht wie von mir hier geschrieben 4Monate. Das deckt sich also mit dem Post von Eiche.
Danke!
Aus: Leipzig | Registriert: Oct 2001
| IP: [logged]
| |
|
|
CHoCi
Usernummer # 1630
|
verfasst
Stichwort: Zeitvertrag o. Probearbeitsverhältnis
http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit
...eine stillschweigende Fortsetzung gilt dabei als Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit nunmehr meist längerer Kündigungsfrist
und
...Üblich ist eine Dauer von sechs Monaten. Jedoch wurde unter der Großen Koalition 2005 zwischen Union und SPD eine Erhöhung der Probezeit im Koalitionsvertrag auf 2 Jahre vereinbart, was bisher (Stand November 2006) jedoch noch nicht umgesetzt wurde. sieh auch Befristung (Arbeitsverhältnis)
Aus: Essen / Ruhrgebeat | Registriert: Dec 2000
| IP: [logged]
| |
|
|
|