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Autor Thema: sind REMIXE grundsätzlich "Work For Hire"?
Juno-60

Usernummer # 17612

 - verfasst      Profil von Juno-60     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hallo,
ich habe einen Remix eines Songs eines amerikanischen Künstlers gemacht.
Der Remix wurde mit einem "Non-exclusive" Deal auf meinem deutschen Label veröffentlicht.

Als die Details zum Deal geklärt wurden, war immer nur die Rede von einem "Lizenzdeal", und auch im Vertrag ist keine Rede von "Work for hire".
Nun behauptet der Amerikaner, dass Remixe grundsätzlich "Work for hire" sind, es sei denn es ist im Vertrag anders festgehalten.

Falls es hier jemand nicht weiß: "Work for hire" ist eine Ausnahmeregelung im (amerikanischen?) Urheberrecht, bei dem nicht der Schaffende sondern der der ihn beauftragt hat (in dem Fall der Amerikaner) die kompletten Rechte am Werk besitzt.
(gängig bei Filmproduktionen, usw).

Im amerikanischen "Copyright Act" steht zum Thema "Work for hire":
Zitat:

"a work specially ordered or commissioned for use as a contribution to a collective work, as a part of a motion picture or other audiovisual work, as a translation, as a supplementary work, as a compilation, as an instructional text, as a test, as answer material for a test, or as an atlas, if the parties expressly agree in a written instrument signed by them that the work shall be considered a work made for hire."

(Quelle: http://www.copyright.gov/title17/92chap1.html )

Demnach MUSS es also vertraglich festgehalten sein, DASS es "Work for hire" ist.

Allerdings habe ich auch das hier gefunden:
Zitat:

"Beyond the work-for-hire situation, you can transfer your rights in a copyright by agreeing to do so. The transfer must be in writing and signed by you, except for nonexclusive licenses, which can be oral."

(Quelle: http://www.edu-cyberpg.com/Teachers/copyrightlaw.html )

Da wir ja einen "Non-exclusive"-Vertrag haben, frag ich mich ob es da nun wieder Sonderregelungen gibt in Bezug auf die Frage ob das "Work for hire" überhaupt im Vertrag stehen muss, denn der Amerikaner hatte in seinen E-Mails zwar nie von "Work for hire" gesprochen, wohl aber, dass die Rechte am Remix ihm gehören.

Zählt das als Art mündliche Vereinbarung, oder spielt es überhaupt keine Rolle?

Ich weiß auch, dass es in Deutschland ein "Bearbeiter Urheberrecht" gibt.
Allerdings bin ich mir nicht im Klaren wie das Ganze nun mit dieser Situation zu vereinen ist...
denn im Endeffekt geht es ja um diese Frage:
Gibt es tatsächlich ein in diesem Fall geltendes Gesetzt, welches sagt, dass Remixe grundsatzlich als "Work for hire" zu betrachten sind, solange nicht anders im Vertrag festgehalten?

Ich wäre für Tips sehr dankbar. Es gibt hier ja sicher einige Leute mit Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Ich war wohl etwas blauäugig mit dem (deutschen?) "Bearbeiter Urheberrecht" im Hinterkopf davon ausgegangen, dass ich am Remix wenigstens ein Teil des Copyrights besitzte.

MfG,
Juno-60

Aus: berlin | Registriert: Jan 2007  |  IP: [logged]
ndark

Usernummer # 3037

 - verfasst      Profil von ndark   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Oje, komplizierte Angelegenheit.

Nun, ich kenn mich leider auch nicht so gut aus. Steht im unterschriebenen Vertrag denn in irgendeiner Form drin, dass du deine Urheberrechte am Werk abtrittst? Und liegt eine schriftliche Einwilligung des Originalkünstlers in die Bearbeitung vor?

Soweit ich weiß gibt es so etwas wie dieses "Work for Hire" im deutschen Urheberrecht nicht, sondern eben nur die Bearbeitung.

Bist du eigentlich bei der GEMA?

Aus: ulmost | www.myspace.com/soundfreaks | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
Juno-60

Usernummer # 17612

 - verfasst      Profil von Juno-60     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Hallo und Danke für die Antwort.

Nein, im Vertrag steht nichts davon, dass jemand irgendwelche Rechte abtritt.
Es ist ein normaler Lizenzvertrag mit dem wir das nicht exklusive Recht besitzen den Remix und die Original Version zu veröffentlichen und 5 Jahre lang zu verkaufen.

Die Gema hat mit dieser VÖ nichts zu tun.

Aus: berlin | Registriert: Jan 2007  |  IP: [logged]
Colt

Usernummer # 14310

 - verfasst      Profil von Colt     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Für solche Fälle hilft normalerweise ein guter Verlag weiter.
Dumm nur wenn man keinen Verlag hat, weil man das für überflüssig hält und auf Copyright Control macht um die ganze Gema Kohle einzustecken.

Also falls Du einen Verlag hast ................

Aus: Germany | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]
p0rn0star

Usernummer # 9693

 - verfasst      Profil von p0rn0star   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Naja, für ´ne Hand voll Releases oder weniger lohnt sich m.E. doch nicht wirklich ein Verlagsvertrag...

Man will ja schließlich auch ordentlich Vorschuss kassieren. [Razz]

Aus: NRW | Registriert: Jun 2003  |  IP: [logged]
Drei-Hoden-Bob
freak im schritt
Usernummer # 2842

 - verfasst      Profil von Drei-Hoden-Bob   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
remixe sind in der regel immer sogenannte "work for hire". der remix-artist bekommt einen betrag x ausbezahlt, das wars. rechte bleiben beim artist bzw label. wenn z.b. der remix dann für irgendeine compilation lizensiert wird, verdient der remixer nichts daran. natürlich kann man sowas vorher aber klären...50/50 split bei lizensierung ist ein beliebtes modell z.b..

ob das jetzt irgendwo in irgendeinem gesetz so verankter ist..keine ahnung. es ist aber gang und gebe, dass es so wie von mir geschildert, in der praxis betrieben wird.

Aus: Hessens charmantestem Sündenpfuhl | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
Colt

Usernummer # 14310

 - verfasst      Profil von Colt     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
@ Drei-Hoden-Bob
Da kennste die Amis und Engländer aber schlecht, vor allem wenn die nen Manager haben.

@ p0rn0star
Ein Verlag hat nichts mit der Anzahl an Releases zu tun und mit dem Lizenz Vorschuß auch nichts.
Gibt natürlich gute und schlechte Verlage wie Labels auch.
Aber ein guter Verlag kann schon ne Menge bewirken durch Kontakte und auch sicher sein, dass bei Lizenzen im Ausland auch die "Gema" Kohle reinkommt, da die die teilweise direkt kassieren.
Ich hab da selber sehr gute Erfahrungen gemacht und auf einmal Kohle bekommen, wo ich nie mit gerechnet habe.
Aber gibt natürlich auch Gegenbeispiele, wo nur Daten verwaltet werden und sonst gar nichts gemacht wird.

Aus: Germany | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]
Drei-Hoden-Bob
freak im schritt
Usernummer # 2842

 - verfasst      Profil von Drei-Hoden-Bob   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Colt:
@ Drei-Hoden-Bob
Da kennste die Amis und Engländer aber schlecht, vor allem wenn die nen Manager haben.

also wir haben engländer unter vertrag, auch welche die einen manager haben. die haben auch schon remixe für uns gemacht und es wurde so gehandled...aber vielleicht hatte wir bisher auch nur glück...
Aus: Hessens charmantestem Sündenpfuhl | Registriert: Jun 2001  |  IP: [logged]
Fatkid
oderaufbrot
Usernummer # 7802

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Gesetzlich ist es in Deutschland so verankert, daß das Anfertigen eines Remixes im Grunde nichts anderes als ein Werkvertrag ist.
Aus: Bad Wiessee | Registriert: Nov 2002  |  IP: [logged]
Colt

Usernummer # 14310

 - verfasst      Profil von Colt     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Hallo,
ich habe einen Remix eines Songs eines amerikanischen Künstlers gemacht.
Der Remix wurde mit einem "Non-exclusive" Deal auf meinem deutschen Label veröffentlicht.
Als die Details zum Deal geklärt wurden, war immer nur die Rede von einem "Lizenzdeal", und auch im Vertrag ist keine Rede von "Work for hire".
Nun behauptet der Amerikaner, dass Remixe grundsätzlich "Work for hire" sind, es sei denn es ist im Vertrag anders festgehalten.

Also bei genauerem durchlesen des Anfangs, frag ich mich ehrlich gesagt wo das Problem ist.
Du hast einen Remix eines anderen Künstlers gemacht, der non-exclusiv auf deinem Label erschien.
Also liegen die Urheberrechte und Lizenzrechte bei dem Ami.
Wenn nicht anders abgesprochen hat der Remixer keinerlei Urheberrechte an einem Stück, sondern der Original Künstler und da non-exclusiv, darfst du das Stück zwar veröffentlichen, hast aber keinerlei weitere Rechte daran. Auch völlig normal. Ist auch bei jedem Compilationdeal so.
Spinn ich jetzt oder ist die Frage etwas ähmmm .....stulle?

Aus: Germany | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]
p0rn0star

Usernummer # 9693

 - verfasst      Profil von p0rn0star   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Colt:

@ p0rn0star
Ein Verlag hat nichts mit der Anzahl an Releases zu tun und mit dem Lizenz Vorschuß auch nichts.

Wohl aber mit der Höhe des Vorschuss vom Verlag, der natürlich beträchtlich höher ausfällt, wenn man viele und erfolgreiche Releases vorweisen kann. Von jemandem, der 2 Platten im Jahr macht, wird sich der Verlag nicht allzuviel versprechen. Die wollen ja auch Geld verdienen.
Aus: NRW | Registriert: Jun 2003  |  IP: [logged]
Colt

Usernummer # 14310

 - verfasst      Profil von Colt     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Wir reden ja hier aber nicht von einem Verlagsvorschuss, sondern von einem Lizenzvorschuss und der hat mit Verlag nichts zu tun.
Und große Verlagsvorschüsse bei kleinen Künstlern die zwar viele Releases, aber im kleinen Rahmen haben, wird wohl kaum noch ein Verlag zahlen.
Die Zeiten sind vorbei, dass jeder Hansel mal schnell 5.000 - 10.000 Euro vorab bekommen hat.
Da muss schon bißchen mehr dahinter sein.

Aus: Germany | Registriert: Mar 2005  |  IP: [logged]
Juno-60

Usernummer # 17612

 - verfasst      Profil von Juno-60     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Colt:
Also bei genauerem durchlesen des Anfangs, frag ich mich ehrlich gesagt wo das Problem ist.
Du hast einen Remix eines anderen Künstlers gemacht, der non-exclusiv auf deinem Label erschien.
Also liegen die Urheberrechte und Lizenzrechte bei dem Ami.
Wenn nicht anders abgesprochen hat der Remixer keinerlei Urheberrechte an einem Stück, sondern der Original Künstler und da non-exclusiv, darfst du das Stück zwar veröffentlichen, hast aber keinerlei weitere Rechte daran. Auch völlig normal. Ist auch bei jedem Compilationdeal so.
Spinn ich jetzt oder ist die Frage etwas ähmmm .....stulle?

erstmal danke an alle für die antworten! [Smile]


@colt:

die frage nach dem copyright des remixes ist eben, wenn man an das "Bearbeiter Urheberrecht" denkt,
nicht unbedingt klar.
im vertrag ist wie gesagt nur die veröffentlichung auf unserer 12" geklärt aber nicht die darüber hinausgehende handhabung des copyrights am remix.
wo steht, dass das automatisch beim original künstler liegt?

"work for hire" muss übrigens tatsächlich immer schriftlich festgehalten sein, wie mir jetzt bestätigt wurde.
...mündliche absprachen zählen also nicht.

[aechtz]

Aus: berlin | Registriert: Jan 2007  |  IP: [logged]
p0rn0star

Usernummer # 9693

 - verfasst      Profil von p0rn0star   Homepage     Eine neue privateMessage schreiben       Editiere/Lösche Post   Antwort mit Zitat 
Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Colt:
Wir reden ja hier aber nicht von einem Verlagsvorschuss, sondern von einem Lizenzvorschuss und der hat mit Verlag nichts zu tun.

Dann reden wir aneinander vorbei. Ich meinte in meinem Posting den Verlagsvorschuss. Das war auch nur ´ne Anmerkung und nicht direkt auf die Frage des Threaderöffners bezogen.

Zitat:
Ursprünglich geschrieben von: Colt:
Die Zeiten sind vorbei, dass jeder Hansel mal schnell 5.000 - 10.000 Euro vorab bekommen hat.
Da muss schon bißchen mehr dahinter sein.

Was anderes würde ich auch gar nicht behaupten. [Smile]

So, nu aber Schluss mit Offtopic. Da ich nicht weiterhelfen kann, halt ich mich jetzt raus.

Aus: NRW | Registriert: Jun 2003  |  IP: [logged]


 
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