Thread!!!
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bambam
Usernummer # 8722
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ich hatte glaube ich kurz vorm downgehen des tf eine ähnliche frage gestellt. mich würde interessieren: was passiert, wenn ich bei nem x-beliebigen hersteller aus uk beispielsweise mxe bestelle? ich denke mal, da kommt was vom zoll, oder nicht? das fällt ja m.E weder unter das btmg, noch das arzneimittelgesetz? reizen würde mich eine bestellung schon...wer ist hier genügend aufgeklärt? probleme mag ich keine deswegen haben, deswegen die frage...
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daswadan
Usernummer # 961
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mal hier
http://www.bfarm.de/DE/Home/home_node.html
anfragen, ob der erwerb legal ist? wenn ein stoff weder unter das arznei- noch unter das betäubungsmittelgesetz fällt, dürfte es ja eigentlich keine probleme geben.
...okay, mit tnt vielleicht schon
ps: wiki sagt: kann illegal sein, wenns für die anwendung an mensch oder tier gedacht ist. siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Methoxetamin
müsstest dir also einen guten grund einfallen lassen, wofür du das brauchst.
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chris
Usernummer # 6
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Gemäß wiki unterliegt diese Substanz dem AMG, damit wäre die Einfuhr entsprechend der hier genannten Willensäußerung strafbar.
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daswadan
Usernummer # 961
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bisher hat bambam ja nicht gesagt, wofür er es gebrauchen will. evtl. gibt das der wandfarbe einen besonderen glanz, wenn mans mit nem eimerchen alpina-superweiß mischt.
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Psychogewitter
Usernummer # 15688
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Also bisher hatte ich bei Bestellungen innerhalb Europas noch mit keiner Substanz ein Problem.
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bambam
Usernummer # 8722
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Zitat: bisher hat bambam ja nicht gesagt, wofür er es gebrauchen will. evtl. gibt das der wandfarbe einen besonderen glanz, wenn mans mit nem eimerchen alpina-superweiß mischt.
eben, aber trotzdem isses eine art grauzone, da kann man gleich innerhalb der eu egal was über solche tor-sachen bestellen. wenn eine kontrolle erfolgt, sollte das auch ohne folgen sein.
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TCMuc
Usernummer # 20730
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Zitat: eben, aber trotzdem isses eine art grauzone, da kann man gleich innerhalb der eu egal was über solche tor-sachen bestellen. wenn eine kontrolle erfolgt, sollte das auch ohne folgen sein. [/QB]
Zwar schon ein Weilchen her der Post, aber wenn man sich mit dem ersten Beitrag wenigstens etwas nützlich machen kann..
Mich würde es nicht wundern, wenn derartige Bestellungen irgendwo registriert würden oder z.B. eine Meldepflicht für Hersteller/Händler existiert.
Man denke z.B. an den gerade in Norwegen vor Gericht stehenden Herrn Breivik, der in diversen Ostblockländern Düngemittel bestellt hatte, die auch als Grundlage für Sprengstoff dienen können. Aufgrund der wohl auf viele Bestellungen aufgeteilten Gesamtmenge bzw. der Tatsache, dass er als Bauerhhofbesitzer durchaus eine "normale" Verwendung für das Zeug gehabt haben könnte, wurde damals wohl nicht weiter gegen ihn ermittelt. Die Tatsache, dass wir jetzt davon wissen zeigt aber auch, dass diese Vermerke nie gelöscht worden sind...
Gut möglich also, dass sich auch Leute, die Mittel bestellen, die sich in einer Grauzone des Arzneimittelrechts bewegen ebenfalls auf einer derartigen Liste kanden könnten...
Zum Thema "folgenlose Kontrolle": sollte tatsächlich jemand (Zoll...) mal so ein Päckchen aufmachen und der Empfänger ist jetzt z.B. Maurer, Steuerfachwirt, Hochseilartist oder sonstwas, bei dem man normalerweise keine Arzneimittelgrundstoffe für die Arbeit braucht dürfte es wohl relativ leicht sein, einen Staatsanwalt zu finden, der in der Bestellung einen hinreichenden "Anfangsverdacht" sieht (wie der Jurist sowas nennt) um weitere Ermittlungen zu rechtfertigen...
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bambam
Usernummer # 8722
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verfasst
Zitat: Mich würde es nicht wundern, wenn derartige Bestellungen irgendwo registriert würden oder z.B. eine Meldepflicht für Hersteller/Händler existiert.
word!
ich denke auch -bei aller vernunft- sollte man nicht jedem alles zugänglich machen.
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