Thread!!!
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skynetwork
Usernummer # 5532
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-----[ 17-09-2002: Beitrag editiert von: skynetwork ]
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DJ Pult
Usernummer # 4571
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Am Besten klärst Du sowas mit Chris oder Pete per ICQ, MAIL oder FON ab, wenn Du Dir da nicht sicher bist, obwohl die AGB's eigentlich für sich sprechen.
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CalaLonga
Usernummer # 5906
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Duftkissen sind doch legal zu erwerben, wo liegt denn da das Problem ?
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herrplan
Usernummer # 4794
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im gegentum. duftkissen sind nicht mehr legal - obwohl sich im moment noch sämtliche händler einen feuchten darum scheren...
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chris
Usernummer # 6
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quote: Ursprünglich geschrieben von CalaLonga: Duftkissen sind doch legal zu erwerben, wo liegt denn da das Problem ?
Falsch. Duftkissen waren 'ne Zeitlang eine geschickte Verkaufsstrategie in erster Linie für Psilos, gewisse Beipackzettel mit dem Hinweis 'Luftverbesserer, darf nicht geöffnet werden' war irreführend, denn nicht nur mit der diesjährigen Änderung des BtmG bzgl. psilocibinhaltigen Pilzen sind und waren Duftkissen oder 'Airfresher' in Plastikboxen verboten. Äußerst dreist war der Erfinder der Duftkissen-Idee, der auf seinem Beipackzettel und im Internet groß titulierte, dass bei etwaig anstehenden Rechtsproblemen seine Anwälte das Verfahren für den 'Anwender' kostenlos bestreiten würden. Ferner war und ist es noch immer usus, dass in gewissen Headshops Duftkissen unter der Ladentheke verkauft werden und nicht selten vor dem Laden Zivilbeamte den vorerst glücklichen Käufer bitten, die gekaufte Ware vorzuzeigen und ggbfs. mit auf die Wache zu kommen. So nett beim ersten Blick die Idee klingt, Waren verpackt zu verkaufen mit dem Hinweis, dass das Öffnen verboten wäre, so einfach kann man diese Theorie mit der Vorstellung widerlegen, dass man ja just Waffen, Heroin, Kinderpornos, Kokain, LSD, Marihuana in 'Duftsäckchen' verpackt 'legal' verkaufen könne, insofern sich auf der Verpackung der Hinweis befinde, dass das Öffnen der Verpackung und der 'Konsum' des Inhalts verboten wäre. Ein wenig 'Ratio' (=Nachdenken) bei solchen Themen hat noch niemandem geschadet *g*
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infinity
Usernummer # 6908
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In der Schweiz verkauften sie lang Zeit Cannabis in Duftsäcken, aber unterdessen ist auch die Justiz dahinter gekommen.
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CalaLonga
Usernummer # 5906
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Okay aber hier in Berlin scheint der Headshop den ich kenne, kein Problem damit zu haben. Und ich bin nicht jederzeit über die akutelle Rechtslage informiert. Aber Dummheit schützt vor Strafe nicht.[ 18-09-2002: Beitrag editiert von: CalaLonga ]
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Mike Barell
Usernummer # 4174
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quote: Ursprünglich geschrieben von infinity: In der Schweiz verkauften sie lang Zeit Cannabis in Duftsäcken, aber unterdessen ist auch die Justiz dahinter gekommen.
Gibts immer noch - neuerdings zum Teil sogar mit anderen "Duftstoffen" wie Birkenrinde (sprich: irgendwelche Häcksel aus dem Garten). Aber das ist eh offtopic...
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eliaen
Usernummer # 322
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@CalaLonga: Sowas wie in Berlin bezeichnet man als DULDUNG seitens der Polizei. Meist kommt das daher, dass die dort wichtigeres zu tun haben, wie z.B. Verbrecher verfolgen udn verhaften.In Bayern und BaWü ist das natürlich ganz anders. Dort wird soetwas gern nachgegangen. Weiteres Beispiel Hamburg: Dort gab's bis vor kurzem Duftkissen ohne Probleme zu kaufen. DAnach gab's Probleme mitder Polizei, da habene sie sich einen Unterschriftentrick einfallen lassen. Jeder Käufer musste unterzeichnen und bestätigen, adss er/sie 18 ist und das Kissen nur zur Luftverbesserung verwendet. Das ging eine Zeit lang gut und jetzt ist auch das verboten... Offiziell.
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