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M-Plant
Usernummer # 231
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Ich hoffe den Link gabs noch net: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1761861055
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Aciddog
Usernummer # 859
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Es wird immer besser! *kopschüttel*
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smu
Usernummer # 1850
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*michkaputtlach*bin mal gespannt, wie hoch das geht und welcher Polizei Hauptwachmeister sich damit ein schönen Feierabend macht!
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Nico
Usernummer # 16
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das ist doch kein joke oder?
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infinity
Usernummer # 6908
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dass man über Internet drogen bestellen kann, scheint logisch zu sein..Aber das das ausgerechnet bei ebay ist überascht mich schon, ist das ein Witz??
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TranceRider
Usernummer # 1924
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Sollte doch eigentlich ein seriöser Anbieter sein mit knapp 300 positiven Bewertungen.Aber diese Auktion erklärt auch seine Versteigerungen von diversen Heino Platten *g*
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Gianni
Usernummer # 66
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noch dazu ein anbieter aus deutschland mit ner ellenlangen ebay-historie, also offensichtlich kein fake-account.... das könnte interessant werden....
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herrplan
Usernummer # 4794
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juhu!der kunde hat böse die bullizei am arsch, denn selbst wenn er da mehl verkauft - die vortäuschung des verkaufs von drogen ist nach dem btmg ebenfalls strafbar. *muahahahaha* *nichmehreinkrich* wie kann man nur so derbe durch sein? *wuhähähähä*
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Goanature
Usernummer # 1712
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vielleicht sind das die grünen, die versuchen ahnungslose konsumenten reinzulegen um sie dann einzubuchten.good morning USA [ 27-08-2002: Beitrag editiert von: Goanature ]
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Nico
Usernummer # 16
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also so blöd kann doch wirklich keiner sein. bin mir sicher dass da was nicht ganz stimmt. eventuell eine verarschung von einem "guten" kumpel der irgendwie sein passwd. rausbekommen hat.
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CalaLonga
Usernummer # 5906
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quote: Ursprünglich geschrieben von Nico: also so blöd kann doch wirklich keiner sein. bin mir sicher dass da was nicht ganz stimmt. eventuell eine verarschung von einem "guten" kumpel der irgendwie sein passwd. rausbekommen hat.
Anders gar ich mir es auch nicht vorstellen. [ 27-08-2002: Beitrag editiert von: CalaLonga ]
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Aciddog
Usernummer # 859
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Der Schwippschwager gibt die Auflösung: ACHTUNG,BITTE NICHT MEHR BIETEN !!!!!! Dieser Artikel ist SELBSTVERSTÄNDLICH nur ein PR-Gag für meine anderen Artikel,oder glaubt hier jemand ernsthaft an einen offiziellen Drogenhandel via Internet ??? Aber immerhin erfolgreich,19 Anfragen,4918 (!) Leute,die sich den Artikel angesehen haben und immerhin 10 Gebote innerhalb eines Tages,tztztz ;-) ... An Intresse scheints den eBay-Besuchern ja scheinbar nicht zu mangeln,wer aber gerne mal nen durchsichtigen Beutel mit BACKPULVER für 10 Euro haben will,kann gerne mitbieten :-))
Toller "PR-Gag"
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katinka
Usernummer # 5688
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 Na ja, dass nenn ich mal ne Internet-Ente!
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CalaLonga
Usernummer # 5906
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Trotzdem müsste ihm das ne Menge Ärger einbringen.
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Craven Dice
Usernummer # 6928
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Den deutschen Drogenfahnedern trau ich so einen Schwachsinn zu, das war sogar mein erster Gedanke. Die machen auch noch ganz andere (lächerliche) Sachen, grade im Internet. Das die mit so Aktionen eh nur kleine User-trottel erwischen is dennen entweder nicht bewusst oder egal.[ 27-08-2002: Beitrag editiert von: Craven Dice ] [ 27-08-2002: Beitrag editiert von: Craven Dice ]
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Craven Dice
Usernummer # 6928
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Wenn das aber nicht so ist würde auch keine harte Strafe drohen....vortäuschen einer Straftat ist nur dann ein richtiges Problem wenn das gegen die Staatsmacht (Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht etc.)geht.
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Nico
Usernummer # 16
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scherzkeks, das kostet ihn mindestens die ebay-mitgliedschaft.
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daswadan
Usernummer # 961
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quote: Ursprünglich geschrieben von Craven Dice: Wenn das aber nicht so ist würde auch keine harte Strafe drohen....vortäuschen einer Straftat ist nur dann ein richtiges Problem wenn das gegen die Staatsmacht (Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht etc.)geht.
falsch. im btmg steht ausdrücklich, das der handel mit "betäubungsmitteln" auch dann strafbar ist (sogar mit den gleichen strafen belegt wird, wenn ich mich nich irre), wenn diese keinen wirkstoff enthalten. -> ob du 10 gramm koks vertickst oder 10 gramm mehl, von denen du behauptest, es wäre koks, ist also ziemlich egal. vielleicht sind staatsanwalt oder richter so gnädig, dich billiger davon kommen zu lassen, sicher ist das aber nicht.
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kaser
Usernummer # 3901
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@ daswadan das ganze nennt sich "Vortäuschung einer Straftat"....denn artikel hamm se mitlerweile auch schon wieder raus genommen...
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Nico
Usernummer # 16
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ich denke das hängt von der situation ab. es ist nicht das gleiche am bahnhof "mehl" zu verkaufen als scherzweise auf e-bay.
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infinity
Usernummer # 6908
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da stimmte sowieso irgendwas nicht, dass wissen wir alle, habe aber wiklich mal gehört, dass vor etwa 3 Jahren jemand in Amerika über Internet, Teile und noch andere Zeug verkaufte, er wurde dann aber nach einer gewissen Zeit erwischt, so wie auch ein paar grosse Kunde die bei ihm bestellt haben.
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kaser
Usernummer # 3901
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das is keineswegs situations abhängig, wer irgendwelche substanzen als drogen verkauft macht sich ganauso strafbar wie beim "echten" drogenverkauf!!
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lilchilla
Usernummer # 5844
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@kaser nenee, "VortäuschEN einer Straftat" is was ganz anderes, das Ganze ist wirklich im BtmG geregelt. Vortäuschen einer Straftat ist das hier:StGB § 145d Vortäuschen einer Straftat -------------------------------------------------------------------------------- (1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, 1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten 1. an einer rechtswidrigen Tat oder2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tatzu täuschen sucht.
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psyCodEd
Usernummer # 4608
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Schade.. der Artikel ist schon aus der Versteigerung genommen worden!  Weiss jemand wie das höchstgebot war?
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skynetwork
Usernummer # 5532
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quote: Ursprünglich geschrieben von daswadan: -> ob du 10 gramm koks vertickst oder 10 gramm mehl, von denen du behauptest, es wäre koks, ist also ziemlich egal. vielleicht sind staatsanwalt oder richter so gnädig, dich billiger davon kommen zu lassen, sicher ist das aber nicht.
dat is nich so ganz richtich, du kriegst dann zwar ne anzeige wegen anstiftung zum drogenerwerb, jedoch bemisst sich dann ein teil der strafe immer nach dem reingehalt der eigentlichen droge, bei koks halt danach, wieviel prozentig es ist (bei backpulver dürte es ja nich viel sein )...... du kannst so z.b. auch 150gramm irgendne grassmumpe bei dir haben die erst zeckt wenn du 15 gramm durch ne blubber gezogen hast, kannst aber auch 10 gramm extrem hochpotentes jack herer skunk bei dir haben was dir nach 0,2 gramm quarzen schon die schuhe auszieht, das straffmass ist das gleiche......... aber egal, anschiss kriegt der typ in jedem fall, weil's trotz allem ne straftat is, wenn auch ein bagatellfall. [ 16-09-2002: Beitrag editiert von: skynetwork ] [ 16-09-2002: Beitrag editiert von: skynetwork ]
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radurak
Usernummer # 4759
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ist doch schon ein monat her, weiss einer was?
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