Thread!!!
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Cosmicbaby
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Okay, jetzt mal ne WICHTIGE Frage: Wenn die Bullen mittem Durchstuchungsbefehl vor (hoffendlich niemals meiner!!) der Tür stehen, aber nichts finden.. dürfen die dann irgendwas mitnehmen? Tagebuch oder so was???Ich will jetzt KEIN einziges Kommentar darüber hören, daß es doof ist sowas aufzuschreiben, sondern nur ne Antwort! Okay? *smile*
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psychosonic
Usernummer # 417
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andakawa
Usernummer # 1523
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hast du dir doch selbst beantwortet quasi:durchsuchungsbefehl. den gibts nur bei begründetem verdacht. und um alles zu durchsuchen setzen die sich nicht mit deinem tagebuch dahin und lesen es in deinem wohnzimmer, sondern nehmen es ggfs. auch mit.
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PsYLo
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oh man
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Moderator
Usernummer # 176
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Antwort: JA! Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt, erlaubt dieser auch die Sicherstellung von Beweismaterial oder Material, dass möglicherweise zur Beweissicherung dient. (Handy, Computer, Notiz- und Tagebuch etc.) In so einem Fall Protokoll der Dinge anfertigen, neutralen Zeugen (Nachbarn) hinzuziehen, ausdrücklich !!! KEIN Einverständnis geben.
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sonnenkind
Usernummer # 643
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ein durchsuchungsbefehl kann die polizei vor gericht nur erwirken, wenn ein ausreichender verdachtsmoment vorliegt! der verdacht muss begründet sein durch belastene ausagen von freunden, verdeckte observationen oder abhörprotokolle! die polizei wird sich also nach weiterem belastungsmaterial (drogen+zubehör, notizen, handys)in der wohnung umschauen und bei begründeten verdacht auch beschlagnahmen, welches dann behördlich ausgewertet wird und ggf. als beweismaterial der staatsanwaltschaft übergeben, die dann das verfahren wegen verstoss gegen das btmg einleitet. gleichzeitig wirst du eine vorladung zur vernehmung erhalten, bei der dein anwalt anwesend sein darf. wichtig: keine aussage ohne anwalt! die vernehmungen machen geschulte profis, die dich in belastende widersprüche verwickeln! dein anwalt hat auch das recht in die akten der anklage einsicht zu nehmen. *sonnenkind
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chris
Usernummer # 6
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die dann das verfahren wegen verstoss gegen das btmg einleitetHummm... ich denke , das ist 'ne recht spezifische Angelegenheit, welche Art von Verdachtsmoment vorliegt, bzw. was Grund des Durchsuchungsbefehls ist. In meinen Augen ist es eine sehr subjektive Auslegungssache, was evtl. als belastendes Material berzeichnet wird. Klar, irgendwelche Beutel mit Substanzen, Bongs oder Aufbewahrungsbehälter für Drogen werden sicherlich mit der Intention des Nachweises von Drogenbesitz beschlagnahmt, inwieweit aber Tagebuch, Telefon, weitere persönliche Unterlagen, Rechnungen oder andere Dinge aufgrund eines Verdachtsmoments bzgl. Drogen beschlagnahmt werden können, ist fraglich und - wie geschrieben - wohl Auslegungssache. Besteht der Verdacht des Handels mit Drogen, ist es einleuchtend, daß möglichst viele Unterlagen beschlagnahmt werden könnten, die maßgeblich Aufschluß zur 'Klärung' beitragen sollen - ob dem so sei, mag dahingestellt sein. Apropos: wie viel von Euch wissen, haben wir ja das frische Urteil des BGH, daß bei 'Gefahr im Verzug' ebendiese 'Wohnungsnachschau' nicht mehr gerechtfertigt ist, titelte die Süddeutsche Zeitung doch kürzlich mit einer belegten Studie, daß ca. 70% (!) aller 'Hausdurchsuchungen' (also ohne richterlichen Beschluß) nicht gerechtfertigt gewesen wären. Wenn bei einer Durchsuchung Familienmitglieder bzw. Verwandte beiwohnen, sollte man sich sicherlich Moderator's Tip zu Herzen nehmen, neutrale (!) Zeugen beiwohnen zu lassen... Komplexes Thema, leider haben wir keinen hauseigenen Rechtsanwalt, der Euch zutreffende, präzise und stimmige Antworten darauf geben kann. Vielleicht aber hat hier jemand einfach schon Erfahrungen gemacht, die er uns hier etwas detaillierter schildern möchte..? Liebe Grüße, chris P.S. Was mich bei diesem Thema generell interessieren würde: nachdem ja nun für eine Durchsuchung ein richterlicher Beschluß vonnöten ist: muss ich weiterhin Beamten bei einer Ausweiskontrolle erlauben, in meinen Taschen zu wühlen oder mein Pkw 'auseinanderzunehmen'? Mir geht's nicht darum, irgendetwas zu 'verheimlichen' oder Ängste zu besitzen, daß ich irgendwelche unerlaubten Substanzen besitzen könnte, vielmehr geht's mir tierisch auf die Nerven, WIE man hierzulande behandelt bzw. gefilzt wird; zumal da's mir bereits zwei mal passiert ist, daß ich mich in aller Öffentlichkeit vor *********ischen Beamten ausziehen musste. Natürlich ohne 'Ergebnis', aber - so blöd es klingt - das geht mir einfach trotzdem tierisch auf die Nerven.
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space
Usernummer # 8580
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Die checken auch dein Computer, immer schön die Tempory Internet Files löschen.*ggg
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Drehwurm
Usernummer # 1836
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Ja, wie @chris das schon gesagt hat: "Oeffentliche Durchsuchung" oder wie auch immer, dass setz ich gleich mit vergewaltigung, wenn bei jemanden "nur" wegen verdacht 's auf drogen, seine hose runterlassen muss un eine anale durchsuchng ueber sich ergehen lassen! (oeffentlich) Was ja schon vorgekommen is un das statment von den cops war: "Das machen wir nur um die leute (drumherum) abzuschrecken!!! Na toll
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grindler
Usernummer # 422
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Ich glaube sogar bei dringenden Tatverdacht brauchen die kein Durchsuchungsbefehl. Und wenn´se was finden hat sich dieser dringende Tatverdacht auch bestätigt.Kam letzte Woche bei Spiegel TV. Da wurde über eine Gerichtsvollzieherin berichtet. Und da war einer (ungefähr 25 Jahre) der hat alle Briefe von ihr nicht beantwortet. Somit kam sie dann mit 2 Bullen zu ihm um das Geld zu kassieren. Und wie der Zufall so will haben die Bullen neben seinem Sofa einen Bong und ne große Tüte mit vielen kleinen Tütchen gefunden. Den Bong und die Tütchen haben die Bullen natürlich gleich mitgenommen und der Fall geht jetzt zur Staatsanwaltschaft. Was sagt uns das, lasse das Zeug niemals in Sichtweite stehen. [Edited by grindler (am 05-03-2001).]
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Qwik -E- Markt
Usernummer # 1768
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"Die Anordnung beruht auf §§ 102, 105 Abs. 1, 162 StPO. Nach § 102 StPO kann gegen den, der einer Straftat verdächtig ist, die Durchsuchung seiner Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen angeordnet werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismittelin führen werde." Also die dürfen alles mitnehmen, wo sie Beweise vermuten...
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andakawa
Usernummer # 1523
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@chrisich hab da mal nach einer erläuterung des gefahrenbegriffes gesucht, der dafür ausschlaggebend ist. http://www.jurawelt.com/aufsaetze/821 hier in niedersachsen nennt sich das "niedersächsisches gefahrenabwehrgesetz", wie es in bayern heißt, weiß ich nicht. aber relevant in beiden variationen ist der gefahrenbegriff. vielleicht beantwortet der link ja zumindest teilweise deine frage.
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spedyy
Usernummer # 357
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also bei einem Bekannten von mir, haben die Bullen auch vor 2Monaten ne Wohnungsdurchsuchung gemacht, allerdings haben die nichts gefunden weil er alles bei seinen Eltern im Keller versteckt hatte! also wenn ich schon was zu hause liegen habt, ann bestimmt nicht in eurem Zimmer, jedenfallswenn ihr noch zu hause wohnt!!also ich hab noch nie davon gehört das die Bullen dann auch in den Keller geangen sind. oder is das schon mal bei euch passiert??? würde mich echt mal interessieren.
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andakawa
Usernummer # 1523
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es kommt drauf an WOHER die ihren verdacht haben. wenn der betreffende in verdacht steht, ein ganzen labor selbst zu betreiben, gucken sie auch in den keller. wenn nur dein nachbar meint, aus deinem kinderzimmer nen joint zu riechen, tun sie es nicht.
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Mahasukha
Usernummer # 1041
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Dursucht werden dürfen alle Räume zu denen der Beschuldigte Zugang hat.Bei den Eltern dürfte das also auch der Keller sein...es hängt halt immer davon ab wie motiviert die Beamten sind die da gekommen sind.Wenn es nur eine Durchsuchung mit der Begründung "Gefahr im Verzug" ist sind die meist eher lasch,vielleicht läuft einmal nen Hund durch die Wohnung und das wars...wenns ein Dursuchungsbefehl ist dann werden andere Kaliber aufgefahren.Vor etwa einem 3/4 Jahr dürfte ich auch so ne Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug über mich ergehen lassen...ich selber war 300km weit weg eingefahren.Ich hab zu dem Zeitpunkt noch inna WG gewohnt,allerdings war keiner daheim,also ham die Büttel die Tür aufgebrochen und alle Zimmer,auch die meiner beiden Mitbewohner durchsucht.Das war laut meinem Anwalt auch so in Ordnung,da die Zimmer nicht abschließbar waren und ich eben Zugang zu diesen Zimmern hätte.Bei mir wurde nix gefunden,die Bongs meiner Mitbewohner haben sie auch dagelassen und ne Pappe die im Kühlschrank lag haben sie aus dem Tütchen genommen und einfach in der Küche liegenlassen.Bei nem Bekannten der wegen was ähnlichem die Büttel in der Wohnung hatte ham sie die Bong ebenfalls dagelassen,sogar ne Schale mit was zu rauchen ham sie weggeschoben und meinten:"Das ham wir mal nicht gesehn...".Allerdings werden Durchsuchungen wohl kaum immer so ablaufen...bei nem Durchsuchungsbefehl gehts ja um was ganz anderes...
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Maksim
Usernummer # 1382
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hmmmmmm..... 1) bei einer freundin von mir wohnt ihr 'kleiner' Bruder, sie haben nur sein Zimmer durchsucht, allerdings nichts gefunden(ausser nem Bong, den sie mitgenommen haben), in anderen 4 Zimmern haben sie nicht mal gekuckt...2) die Wohnung einer Freundin von mir wurde die Wohnung und der KELLER durchsucht, auch nichts gefunden, da sie auch keine Drogen besitzt, sie hat nur per Telefon einem ein paar Scherze gesagt,in denen solche Wörter wie Drogen und Haschisch vorkamen, das war aber wirklich nur ein Spaß
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sonnenkind
Usernummer # 643
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@märx nur leider war am anderen ende der leitung pablo escobar! beruf: bezirksdealer und zuhälterkönig von dingenskirchen, der schon seit monaten abgehört wurde! aber netter kleiner scherz... *sonnenkind
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andakawa
Usernummer # 1523
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ebend. hab ja auch schon öfter am telefon von etwas gequatscht, aber nie mit RICHTIGEN leuten.
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Maksim
Usernummer # 1382
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@SoKi stimmt schon, der typ war nicht ganz sauber :) sie hat ihm gesagt, dass sie ein paar Kilo Hasch im Keller hat und das er es abholen muss:) Am nächsten nachmittag..tok tuk tik .. hallo, wir sind grüne männchen *g*
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