Thread!!!
|
Super Mario
Usernummer # 850
|
verfasst
Hallo, wegen der Scheiß Duftkissen war ich vor Gericht und hab 400 DM Starfe zahlen müssen, was ja noch nicht so schlimm ist. SO: Der Richter meinte aber,dass wenn ich mich zum Führerschein anmelde ich zum Drogentest muss, weil ich halt schonmal gegen das BTMG verstoßen hab. Da ich seit ca. 1 Jahr täglich kiffe macht mir das sehr viele sorgen!!!!!! Will mich nähmlich Montag zum Fühereschein anmelden.Hab deswegen seit gestern mit dem kiffen aufgehört!!!!!!! Nun bitte ich euch mir zu helfen mit tips eigenerfahrungen,usw. Hab auch gehört das der Drogentest erst gemacht wird wenn der Staat darüber informiert ist das man den Fühereschein machen will. Das passiert aber erst wenn die Fahrschule dich bei der Stadt anmeldet.Dazu brauch sie aber auch Perso,usw von dir. Denn werde ich nicht abgeben ( werd sagen hab ich verloren und muss noch neuen anmelden )und das bringt mich auf ca. 1 Monat seit, die mein Körper auch braucht um das THC abzubauchen. Wie gesagt ich würde mich über eure Erfahrungen und Tips sehr freuen! Oder vielleicht kann man auch den Test irgendwie manipulieren??? Ok, das war es erstmal. Bis dann und das ich nach dem Test wieder mein geliebtes Gras rauchen kann.
|
krasse vögel
Usernummer # 637
|
verfasst
Schau mal unter: www.stephannover.de nach. Da werden sie geholfen
|
Aciddog
Usernummer # 859
|
verfasst
Was ist denn passiert das du vor Gericht mußtest. Beim bestellen erwischt worden, oder was? Oder beim konsumieren erwischt worden?
|
Mahasukha
Usernummer # 1041
|
verfasst
Und hier der Text von der oben genannten Seite falls du es nicht finden solltest:"Im ungünstigsten Fall gibt es eine Strafe wegen Besitz von Betäubungsmitteln (sofern sie etwas gefunden haben) und den Entzug der Fahrerlaubnis. Nach § 69 StGB kann als sog. nicht-strafende, rein am Besserungs- und Sicherungszweck orientierte Rechtsfolge die Maßregel der "Entziehung der Fahrerlaubnis" angeordnet werden. Voraussetzung ist, daß jemand wegen einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz oder unter Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers verurteilt oder nur mangels nachweisbarer Schuldunfähigkeit nicht verurteilt wird. Nach § 4 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) muß die Fahrerlaubnis von der Verwaltungsbehörde entzogen werden, wenn sich jemand als "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" erweist. Anders als im Strafverfahren, wo das Schuldprinzip gilt und die zukünftige Gefährlichkeit konkret nachgewiesen sein muß, haben die Verwaltungsbehörden bisher beim Konsum von illegalen Drogen pauschal die Ungeeignetheit zum Führen von Kfz angenommen. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt das Gericht zugleich eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (äußerstenfalls sogar für immer), innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muß man seine Geeignetheit (übrigens ein schönes Wort) durch Einholung eines Gutachtens z. B. beim TÜV-Psychologen beweisen. Dabei wird schematisch davon ausgegangen, daß die Betroffenen mindestens über 1 Jahr lang den lückenlosen Nachweis ihrer Abstinenz führen müssen. Zum Glück hat aber seit neuestem das Bundesverfassungsgericht nunmehr eine Grenze gesetzt, indem es zumindest den einmaligen Haschischkonsum mit Rücksicht auf das allg. Persönlichkeitsrecht nicht als ausreichend für diese tief in Freiheitsrechte eingreifende Maßnahme ansieht. Sollte sich doch noch etwas bewegen? Wollen wir hoffen... " Allerdings steht da halt nix dazu drin was los ist falls du noch gar keinen Lappen hast...und der Text ist von 98,keine Ahnung ob sich in der Rechtssprechung da schon was geändert hat.
|
grindler
Usernummer # 422
|
verfasst
Du musst dich selber bei der Stadt wegen der Fahrschule anmelden. Und dort stellen die dir diverse Fragen, unter anderem auch ob du Drogen nimmst. Und wenn du nein sagst und die finden das raus, das du doch welche nimmst dann sieht´s böse aus. Bevor die nämlich in Flensburg deinen Führerschein ausstellen und dich zur Prüfung anmelden prüfen die dein Führungszeugnis und andere polizeilische Registrierungen von dir. Deshalb dauert es nämlich immer so lange bist du bescheid bekommst.
|
Moderator
Usernummer # 176
|
verfasst
Da Du schonmal BTMG-Probs hattest, bist Du sozusagen Wiederholungstäter. Die Meldung an die Führerscheinstelle erfolgt damit automatisch, is halt so. Wenn Du das Kiffen sofort einstellst und auch chemie, Opiate, Koks u. ä. erstmal weglässt UND Deinen Körper durch Ernährungsumstellung und ggf. Entschlackung reinigst, bist Du in 1 Monat schon soweit, dass Du guten Gewissens zum Pinkeltest gehen kannst. Vorsichtshalber kannste ja auch noch zum Friseur gehen... Der Drogentest findet dann 3 mal statt, Du wirst jeweils kurzfristelig benachrichtigt. In dringenden Fällen kannste auch mal ´nen Termin verschieben. Damit Du bzw. Dein Stoffwechsel schnell die Abbauprodukte von THC u. ä. wieder loswird, musst Du den "Grundumsatz" ankurbeln durch entsprechende Tees und Nahrungsmittel. `s gibt schlaue Bücher darüber - und von den Zaubermitteln ausm Headshop oder Internet halte ich nix.
|
grindler
Usernummer # 422
|
verfasst
Aber die Drogentests muss du, glaub ich, selbst zahlen.
|
sonnenkind
Usernummer # 643
|
verfasst
du musst alle test selber bezahlen! soweit kommt das noch, dass die krankenkassen die test finanzieren, während das geld dann woanders fehlt! nee! nee! meine 12,5% Krankenversicherungsbeitrag soll schon für gesundheitsmassnahmen und nicht für drogentest ausgegeben werden! *sonnenkind  [Edited by sonnenkind (am 09-11-2000).]
|
krasse vögel
Usernummer # 637
|
verfasst
@moderator Zum Friseur gehen ist ja schön und gut. Das Problem dabei ist aber, daß alle Körperhaare verwendet werden können.
|
Babapapa
Usernummer # 135
|
verfasst
das bekommen wir doch auch noch hin, oder kv?! *g*
|
Moderator
Usernummer # 176
|
verfasst
... nur meistens sind die Kopfhaare aber länger als die Scham-, Achsel-, Bein-, Arm-, Bauch- und Zahnhaare und somit für einen etwaigen Test interessanter...
|
krasse vögel
Usernummer # 637
|
verfasst
als Mann würde ich mir eben ne Platte schneiden, falls ein Test anstehen würde. Dann würde aber mein o.g. Problem greifen, Beine rasieren, Arme rasieren, Augbrauen, Wimpern usw. usw. ist doch eigentlich nicht möglich oder?@super Mario Der Besitz des Duftkissens ist doch auch nicht strafbar, oder? [Edited by krasse vögel (am 09-11-2000).]
|
Mahasukha
Usernummer # 1041
|
verfasst
Also wenn ich das richtig verstanden habe,dann werden wenn sich sich jemand ner Ganz-Körper-Rasur unterzieht,was einen ja doch schon verdächtig macht,dann halt Fußnägel oder andere Hornhaut verwendet...in den Haaren sammeln sich die Rückstände auch im Horn in den Haaren ab.Wenn sie es wirklich drauf anlegen,dann kriegen sie auch ne Probe.
|
CyleX
Usernummer # 647
|
verfasst
Genau Mario klär uns mal auf was mit den Duftkissen war
|
The Blobb
Usernummer # 623
|
verfasst
Solange man das Duftkissen nicht öffnet ist es doch legal! Falls es feucht wird oder mit Wasser in Berührung kommt fängt es an zu schimmeln und man muss es wegwerfen. Dazu hast du besser einen Zeugen. So kann man ja die Pilze essen und dann straffrei ausgehen oder?  Am besten ein Elternteil kann der Polizei bestätigen das man das Kissen weggeworfen hat und man ist clean bei einem vielleicht anfallenden Test.
|
Peters
Usernummer # 1104
|
verfasst
bei der frage wegen dem zahlen des drogentestes kann ich dir weiterhelfen . du musst sicherlich erstmal so ein etwas größeres drogenscreening machen (blut,Urin,und eben deine gesamten daten wie gewicht oder so) . der kostet so um die 400 DM . desweiteren kommen 3 oder 4 weitere kleine teste zufaellig in dem darauffolgenden jahr auf dich zu . die kosten ca 80 DM. aber keine angst . du wirst das schon schaffen .hehe. ich hab das ja schliesslich auch geschafft und das will schon was heissen . solange du nur chemie nimmst . kein problem nur nicht kiffen . bis dann...  [Edited by Peters (am 10-11-2000).]
|
michael eilers gomez
Usernummer # 10769
|
verfasst
... [ 06.06.2011, 11:18: Beitrag editiert von: michael eilers gomez ]
|
Peters
Usernummer # 1104
|
verfasst
aber jetzt hast du ihn ja bald wieder zum glueck. jetzt fast ein jahr . ohne alles . RESPEKT aulisss . ich hab das mal 2 monate ausgehalten das war aber auch alles .
yo-cabia
|
chris
Usernummer # 6
|
verfasst
2SuperMario: Welcher 'Shop' ("psychoaktive pflanzen") war denn das, wo sie Deine RechnungsDaten bekommen haben..? InternetShop? Welcher? wär' durchaus interessant, zu wissen.. chris
|
Dexes
Usernummer # 724
|
verfasst
@ moderator: Die haare am kopf sind nur länger weil sie schneller wachsen, aber sie bleiben lange genug da, also kann man dort die gleichen spuren finden.Übrigens bringt auch eine ganz-körper-rasur nichts da gehn dann einfach die finger/zehnnägel drauf ----->Hornhaut Dexes
|