Autor
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Thema: Samples Trotzdem benutzen
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R_Boost
    
Usernummer # 2207
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verfasst
Schau doch mal ob da Royalty Free drauf steht...dann sind sie nahezu frei verwendbar...irgendwo müssen dort aber auch Lizenzbedingungen stehen, die Du auf jeden Fall erfüllen musst.
Aus: Chang Rai | Registriert: Apr 2001
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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verfasst
die bedingungen sind meisst das du die samples nicht als deine eigenkrierten ausgeben sollst.
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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Herr Minimal
     
Usernummer # 3603
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verfasst
das heisst das du die samples nur nutzen darfst wenn du ein original der sample cd besitzt.
Aus: Berlin | Registriert: Aug 2001
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nuc
Asra
Usernummer # 4824
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verfasst
> All Rights reserved by Polestar Magnetics > 1992.All lending,renting,copying,duplicating,reselling > of this product or it`s content is strictly prohibited. > [bezieht sich auf die ganze CD oder?]ja. alles, was auf der CD ist, und selbst das Coverdesign  > Only The Original purchaser have been > licenced to use samples from this > Product. hier hamma's. Die Samples wurden Dir wie ein M$-Betriebssystem zur Verfügung gestellt: weder die CD, noch die Software darauf hast Du über Deine Bezahlung erworben, sondern nur ein _Recht,_sie_zu_benutzen_. (=Lizenz). Damit kannst Du die CD eigentlich auch nicht weiterverkaufen (bzw. ersteigern), da der bisherige Besitzer, wenn's nach dem Hersteller geht, gar kein Eigentum an ihr erworben hat. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, kann der erste, echte Käufer Dir auch nicht die erworbenen Nutzungsrechte übertragen. Das ganze (Lizensierung) ist rechtlich soweit ich weiß in Deutschland noch nicht so ganz geklärt; ich wüßte spontan keinen Fall, in dem ein Label es einem Wiederverkäufer gegenüber darauf hat ankommen lassen. Ich weiß auch nicht, wo die Beweislast liegt; d.h., ob _Du_ beweisen müßtest, daß Du der 'original purchaser' bist (Kassenquittung/Lieferschein von best service o.ä.), oder ob der klagende Hersteller beweisen müßte, daß Du die CD nicht über einen lizensierten Vertreiber bekommen hast. Am besten wäre neben der Anfrage beim Hersteller eine zweite Anfrage beim in Musikrecht spezialisierten RA. Ist zwar blöd, aber eben ne Grauzone, und wäre noch viel blöder, es drauf ankommen lassen zu müssen  nuc, der Nichtjurist --- .none
Aus: Wellington | Registriert: Jan 2002
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